Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

DAzumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschriebenAnno 1530. / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtetPhil. Mel. klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre seiten zuziehen / vnterfiengen. darumb schreibet er ad Lutherum also:

DEr Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnd sagt / sein Herr sey auff dem wege. Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / das sein Herr könne auff rechter ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd bestettiget würde.

VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr / nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. IchSchnepfius. wolte / das jhr jhm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben.

DA nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestirenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen wurden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben auskommen / darin hefftig gerhaten / vnd darauff gedrungen worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche schein einigkeitNewe anschlege / das die Sacramentirer für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Confession zugelassen werden. nicht hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden.

DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnd weicher erzeigen. Was aber darüber für wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen ort auch verzeichnen.

DAzumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschriebenAnno 1530. / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtetPhil. Mel. klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre seiten zuziehen / vnterfiengen. darumb schreibet er ad Lutherum also:

DEr Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnd sagt / sein Herr sey auff dem wege. Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / das sein Herr könne auff rechter ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd bestettiget würde.

VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr / nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. IchSchnepfius. wolte / das jhr jhm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben.

DA nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestirenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen wurden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben auskommen / darin hefftig gerhaten / vnd darauff gedrungen worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche schein einigkeitNewe anschlege / das die Sacramentirer für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Cõfession zugelassen werden. nicht hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden.

DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnd weicher erzeigen. Was aber darüber für wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen ort auch verzeichnen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0127" n="111"/>
        <p>DAzumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschrieben<note place="right">Anno 1530.</note> / vnd jhn von den heimlichen                      Practiken der Zwinglianer berichtet<note place="right">Phil. Mel. klaget                          vber die tückischen Practiken der Zwinglianer.</note> / wie sie sich auch                      die Fürsten auff jhre seiten zuziehen / vnterfiengen. darumb schreibet er ad                      Lutherum also:</p>
        <p>DEr Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnd sagt / sein Herr sey auff dem                      wege. Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnd der euch hertzlich                      lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / das sein Herr könne auff rechter                      ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget /                      wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die                      Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd                      würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an                      vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd                      bestettiget würde.</p>
        <p>VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt                      damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er                      leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens                      von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd                      jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr /                      nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. Ich<note place="right">Schnepfius.</note> wolte / das jhr jhm zu ehren / wenn                      es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben.</p>
        <p>DA nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestirenden                      Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen wurden / vnd vnter denen                      fürnemlich der zehende artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben                      auskommen / darin hefftig gerhaten / vnd darauff gedrungen worden (wie dann auch                      zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche schein                          einigkeit<note place="right">Newe anschlege / das die Sacramentirer                          für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung                          der Augspurgischen Co&#x0303;fession zugelassen werden.</note> nicht                      hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der                      protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft                      nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der                      Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben                      werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden.</p>
        <p>DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach                      Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden                      darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder                      vnd weicher erzeigen. Was aber darüber für wechselschrifft / darinn der gantze                      handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt /                      wollen wir sie an diesen ort auch verzeichnen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[111/0127] DAzumal hat Philippus etlich mal an D. Lutherum geschrieben / vnd jhn von den heimlichen Practiken der Zwinglianer berichtet / wie sie sich auch die Fürsten auff jhre seiten zuziehen / vnterfiengen. darumb schreibet er ad Lutherum also: Anno 1530. Phil. Mel. klaget vber die tückischen Practiken der Zwinglianer. DEr Cantzler / D. Feig / ist gestern kommen / vnd sagt / sein Herr sey auff dem wege. Mit jhm ist M. Schnepff kommen / ein frommer Man / vnd der euch hertzlich lieb hat / der vertröstet vns etlicher massen / das sein Herr könne auff rechter ban erhalten werden / wiewol er nicht leugnet / das gefahr dabey sey. Er saget / wie hefftig er mit jhm streite von deß HErrn Nachtmal / vnd wie ohn vnterlaß die Schweitzer mit jhren Brieffen bey jhm anhalten: solches bekümmert mich hoch. Vnd würde derwegen vielleicht nicht vndienstlich sein / das jhr an jhn / oder an vnsern jungen Herrn / geschrieben hettet / damit er in rechter ban erhalten vnd bestettiget würde. VNd hernach den 22. Maij schreibt Philippus zu Luthero: Landgrauius gehet jetzt damit vmb / das er vnserer Confession vnterschreibe / vnd scheinet / das er leichtlich zu den vnsern könne gebracht werden. Aber hierzu ist ewers schreibens von nöten. Darumb bitte ich auff das höchste / jhr wollet an jhn schreiben / vnd jhn vermanen / das er sein gewissen / mit verteidigung einiger falscher lehr / nicht beschweren wolle. M. Schnepff ist ein gar guter bestendiger Man. Ich wolte / das jhr jhm zu ehren / wenn es die gelegenheit so würde mitbringen / hettet geschrieben. Schnepfius. DA nun die Artickel der Augspurgischen Confession / vnter den protestirenden Stenden gehörter masse berhatschlaget vnd bewogen wurden / vnd vnter denen fürnemlich der zehende artickel vom Abendmal / ist mitler zeit ein schreiben auskommen / darin hefftig gerhaten / vnd darauff gedrungen worden (wie dann auch zuuor im Marpurgischen Colloquio geschehen / aber bey D. Luthero solche schein einigkeit nicht hat mögen erhalten werden) das nemlich die Lutherischen Theologi der protestirende Stende / die Zwinglianer in jhre Gesellschafft vnd Brüderschafft nemen wolten / also / das sie auch zu gemeiner vnterschreibung der Augspurgischen Confession / so dem Keyser von den Protestirenden vbergeben werden solte / mit zugelassen vnd angenommen möchten werden. Newe anschlege / das die Sacramentirer für Brüder möchten erkandt vnnd zugleich angenomen / vnd zur vnterschreibung der Augspurgischen Cõfession zugelassen werden. DIß schreiben ist erstlich an den Landgraffen zu Hessen gebracht / vnd darnach Philippo vnd Brentio zugestellet worden / in hoffnung / diese beyde würden darinn nicht so hart sein / wie Lutherus zu Marpurg gewest / sondern sich linder vnd weicher erzeigen. Was aber darüber für wechselschrifft / darinn der gantze handel erkleret / ergangen sind / weil dieselbigen vorhin offentlich gedruckt / wollen wir sie an diesen ort auch verzeichnen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/127
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/127>, abgerufen am 25.04.2024.