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Klingemann, Ernst August Friedrich: Nachtwachen. Penig, 1805.

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vielmehr als eine Apologie als Injurie zu
halten, und ich weise schlechthin jede von hier
ausgehende gerichtliche Ansprüche als unzuläng-
lich ab." --

Hier hielt ich inne und alle sechs sahen sich
eine Weile an ohne zu dezidiren; ich wartete
ruhig. Hätten sie mir als Strafe das Wip-
pen, das Trillhaus, den spanischen Mantel,
Schmännchen, Riemschneiden oder gar das
Aufreißen des Leibes, welches in Japan
für sehr ehrenvoll gehalten wird, zuerkannt,
mich würde es gefreuet haben, gegen die Bos-
heit die der erste Rechtsfreund und Vorsizer
verübte, als er den Ausspruch that, daß mir
schlechterdings das Verbrechen nicht zugerechnet
werden könnte, indem ich zu den mente captis
zu zählen sein und mein Vergehen als die
Folge eines partiellen Wahnsinns betrachtet
werden müsse, weshalb man mich ohne weite-
res an das Tollhaus abzuliefern habe.

Es ist zu arg, ich mag heute nicht weiter
rekapituliren, und will mich schlafen legen.


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vielmehr als eine Apologie als Injurie zu
halten, und ich weiſe ſchlechthin jede von hier
ausgehende gerichtliche Anſpruͤche als unzulaͤng-
lich ab.“ —

Hier hielt ich inne und alle ſechs ſahen ſich
eine Weile an ohne zu dezidiren; ich wartete
ruhig. Haͤtten ſie mir als Strafe das Wip-
pen, das Trillhaus, den ſpaniſchen Mantel,
Schmaͤnnchen, Riemſchneiden oder gar das
Aufreißen des Leibes, welches in Japan
fuͤr ſehr ehrenvoll gehalten wird, zuerkannt,
mich wuͤrde es gefreuet haben, gegen die Bos-
heit die der erſte Rechtsfreund und Vorſizer
veruͤbte, als er den Ausſpruch that, daß mir
ſchlechterdings das Verbrechen nicht zugerechnet
werden koͤnnte, indem ich zu den mente captis
zu zaͤhlen ſein und mein Vergehen als die
Folge eines partiellen Wahnſinns betrachtet
werden muͤſſe, weshalb man mich ohne weite-
res an das Tollhaus abzuliefern habe.

Es iſt zu arg, ich mag heute nicht weiter
rekapituliren, und will mich ſchlafen legen.


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[129/0131] vielmehr als eine Apologie als Injurie zu halten, und ich weiſe ſchlechthin jede von hier ausgehende gerichtliche Anſpruͤche als unzulaͤng- lich ab.“ — Hier hielt ich inne und alle ſechs ſahen ſich eine Weile an ohne zu dezidiren; ich wartete ruhig. Haͤtten ſie mir als Strafe das Wip- pen, das Trillhaus, den ſpaniſchen Mantel, Schmaͤnnchen, Riemſchneiden oder gar das Aufreißen des Leibes, welches in Japan fuͤr ſehr ehrenvoll gehalten wird, zuerkannt, mich wuͤrde es gefreuet haben, gegen die Bos- heit die der erſte Rechtsfreund und Vorſizer veruͤbte, als er den Ausſpruch that, daß mir ſchlechterdings das Verbrechen nicht zugerechnet werden koͤnnte, indem ich zu den mente captis zu zaͤhlen ſein und mein Vergehen als die Folge eines partiellen Wahnſinns betrachtet werden muͤſſe, weshalb man mich ohne weite- res an das Tollhaus abzuliefern habe. Es iſt zu arg, ich mag heute nicht weiter rekapituliren, und will mich ſchlafen legen. 9

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Zitationshilfe: Klingemann, Ernst August Friedrich: Nachtwachen. Penig, 1805, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klingemann_nachtwachen_1805/131>, abgerufen am 29.03.2024.