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Knopff, Albrecht F.: Die über dem Todt der Gläubigen reichlich getröstete Leydtragende. Minden, 1710.

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jemand ein köstlich und hochnützliches Gut leihet / mit dem Beding / daß er sich die Macht behält / solches wieder zu fodern / wenn es ihm beliebet / und liesse uns solches zu unsern grossen Trost und Nutzen zwantzig oder dreyßig Fahr / alsdenn fodert ers wieder / wären wir nicht schuldig ihm solches willig und mit vielen Danck zu erstatten / und ihm das Seinige zu überlassen. Nun ist ja alles was wir in der Welt haben / und also auch unsere liebsten Angehörigen nichts anders als ein von GOtt uns geliehenes Gut; Warum wollen wir uns beschweren GOtt das Seinige zu lassen / zumahlen da wir wissen / daß GOtt die Unsrigen so zu sich nimmt / daß er sie uns nach kurtzer Zeit für seinem Angesicht wiedergebe. Unser Leben ist ein Weg zur Ewigkeit; Der Wohlselige ist uns fürgangen / wir folgen ihm nach / es hat ihm kein Feind geraubet sondern sein himmlischer Vater hat ihn geruffen / wer kan einen Vater verdencken wenn er sein Kind von der Gesellschafft ab zu sich in sein Hauß ruffet. Bekennet ihr denn wie ihr ja thut daß GOtt auch euer Vater ist / so bedencket daß es Kindern gebühre sich ihres Vaters Willen gefallen zu lassen ob er schon nicht nach ihren Wunsch wäre / und sprechet mit Hiob c. 1. 21. Der HErr hats gegeben der HERR hats genommen der Nahme des HErren sey gelobet. Daß wird ein heiliger Gehorsam seyn welchen der HErr mit reichen Seegen und Trost vergelten wird.

Nun der HErr unser GOtt versiegle diß sein Wort in unser aller Hertzen / zum Preiß seines heiligen und herrlichen Namens / und zu unser aller Trost und Glaubens-Stärckung; Er tröste was er betrübet / und bereite uns allen zu einer seligen Nachfahrt / um seines Sohnes unsers HErrn und Heylandes JEsu Christi willen / wie wir ihm darum ersuchen wollen in einen gläubigen Vater Unser.

jemand ein köstlich und hochnützliches Gut leihet / mit dem Beding / daß er sich die Macht behält / solches wieder zu fodern / wenn es ihm beliebet / und liesse uns solches zu unsern grossen Trost und Nutzen zwantzig oder dreyßig Fahr / alsdenn fodert ers wieder / wären wir nicht schuldig ihm solches willig und mit vielen Danck zu erstatten / und ihm das Seinige zu überlassen. Nun ist ja alles was wir in der Welt haben / und also auch unsere liebsten Angehörigen nichts anders als ein von GOtt uns geliehenes Gut; Warum wollen wir uns beschweren GOtt das Seinige zu lassen / zumahlen da wir wissen / daß GOtt die Unsrigen so zu sich nim̃t / daß er sie uns nach kurtzer Zeit für seinem Angesicht wiedergebe. Unser Leben ist ein Weg zur Ewigkeit; Der Wohlselige ist uns fürgangen / wir folgen ihm nach / es hat ihm kein Feind geraubet sondern sein himmlischer Vater hat ihn geruffen / wer kan einen Vater verdencken wenn er sein Kind von der Gesellschafft ab zu sich in sein Hauß ruffet. Bekennet ihr denn wie ihr ja thut daß GOtt auch euer Vater ist / so bedencket daß es Kindern gebühre sich ihres Vaters Willen gefallen zu lassen ob er schon nicht nach ihren Wunsch wäre / und sprechet mit Hiob c. 1. 21. Der HErr hats gegeben der HERR hats genommen der Nahme des HErren sey gelobet. Daß wird ein heiliger Gehorsam seyn welchen der HErr mit reichen Seegen und Trost vergelten wird.

Nun der HErr unser GOtt versiegle diß sein Wort in unser aller Hertzen / zum Preiß seines heiligen und herrlichen Namens / und zu unser aller Trost und Glaubens-Stärckung; Er tröste was er betrübet / und bereite uns allen zu einer seligen Nachfahrt / um seines Sohnes unsers HErrn und Heylandes JEsu Christi willen / wie wir ihm darum ersuchen wollen in einen gläubigen Vater Unser.

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                     ihr ja thut daß GOtt auch euer Vater ist / so bedencket daß es Kindern gebühre
                     sich ihres Vaters Willen gefallen zu lassen ob er schon nicht nach ihren Wunsch
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[50/0052] jemand ein köstlich und hochnützliches Gut leihet / mit dem Beding / daß er sich die Macht behält / solches wieder zu fodern / wenn es ihm beliebet / und liesse uns solches zu unsern grossen Trost und Nutzen zwantzig oder dreyßig Fahr / alsdenn fodert ers wieder / wären wir nicht schuldig ihm solches willig und mit vielen Danck zu erstatten / und ihm das Seinige zu überlassen. Nun ist ja alles was wir in der Welt haben / und also auch unsere liebsten Angehörigen nichts anders als ein von GOtt uns geliehenes Gut; Warum wollen wir uns beschweren GOtt das Seinige zu lassen / zumahlen da wir wissen / daß GOtt die Unsrigen so zu sich nim̃t / daß er sie uns nach kurtzer Zeit für seinem Angesicht wiedergebe. Unser Leben ist ein Weg zur Ewigkeit; Der Wohlselige ist uns fürgangen / wir folgen ihm nach / es hat ihm kein Feind geraubet sondern sein himmlischer Vater hat ihn geruffen / wer kan einen Vater verdencken wenn er sein Kind von der Gesellschafft ab zu sich in sein Hauß ruffet. Bekennet ihr denn wie ihr ja thut daß GOtt auch euer Vater ist / so bedencket daß es Kindern gebühre sich ihres Vaters Willen gefallen zu lassen ob er schon nicht nach ihren Wunsch wäre / und sprechet mit Hiob c. 1. 21. Der HErr hats gegeben der HERR hats genommen der Nahme des HErren sey gelobet. Daß wird ein heiliger Gehorsam seyn welchen der HErr mit reichen Seegen und Trost vergelten wird. Nun der HErr unser GOtt versiegle diß sein Wort in unser aller Hertzen / zum Preiß seines heiligen und herrlichen Namens / und zu unser aller Trost und Glaubens-Stärckung; Er tröste was er betrübet / und bereite uns allen zu einer seligen Nachfahrt / um seines Sohnes unsers HErrn und Heylandes JEsu Christi willen / wie wir ihm darum ersuchen wollen in einen gläubigen Vater Unser.

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Zitationshilfe: Knopff, Albrecht F.: Die über dem Todt der Gläubigen reichlich getröstete Leydtragende. Minden, 1710, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knopff_todt_1710/52>, abgerufen am 19.04.2024.