erziehen, sich ihnen durch gewissenhafte Stellenvermittlung hilfreich erweisen, billige Erholungsgelegenheiten für sie ausfindig machen u. dgl. mehr.
Diesen drei Punkten versucht die unter Leitung von Schwester Agnes Karll in Berlin ins Leben gerufene Be- rufsorganisation für die Krankenpfleger- innen Deutschlands zu entsprechen. Nicht eine Organi- sation wie zahlreiche andere freie Schwesternverbände ist es, eine Gruppe von Schwestern, die von einer Oberin zu- fällig zusammengebracht wurde, in der die Schwestern mehr oder weniger abhängig sind von dieser Oberin.
Sondern eine regelrechte Berufsgenossenschaft. Die Mitglieder wählen den Vorstand, dieser hat Rechenschaft ab- zulegen, handelt lediglich als Vertretung und im Auftrage der Mitglieder. Alle Einnahmen fließen den Schwestern, die natür- lich zu regelmäßigem Jahresbeitrag verpflichtet sind, ungekürzt zu. Jede Schwester ist statutengemäß verpflichtet, sofern nicht anderweitig für ihr Alter gesorgt ist, sich in eine Alters- und Jnvaliditätsversicherung einzukaufen. Jahresbeiträge - auch von inaktiven, stiftenden Mitgliedern - werden zur Deckung der Bureaukosten und weiterhin zur Schaffung einer Schwestern- Pensionskasse verwandt, die besonders solchen Schwestern zu gute kommen soll, die - obwohl noch durchaus arbeitsfähig - wegen irgendwelcher Gesundheitsfehler von einer Ver- sicherungsgesellschaft nicht aufgenommen werden.
Daß solch eine Organisation sich nur langsam entwickeln kann, - strengste, gewissenhafteste Prüfung bei der Aufnahme von Mitgliedern ist für sie Lebensbedingung - ist selbstver- ständlich. Nicht die pekuniären Vorteile dürfen für sie maß- gebend sein, sondern Gemeinsamkeit der Standes- und Berufs- interessen. Die Berliner Zentrale verfügt über reichliches
erziehen, sich ihnen durch gewissenhafte Stellenvermittlung hilfreich erweisen, billige Erholungsgelegenheiten für sie ausfindig machen u. dgl. mehr.
Diesen drei Punkten versucht die unter Leitung von Schwester Agnes Karll in Berlin ins Leben gerufene Be- rufsorganisation für die Krankenpfleger- innen Deutschlands zu entsprechen. Nicht eine Organi- sation wie zahlreiche andere freie Schwesternverbände ist es, eine Gruppe von Schwestern, die von einer Oberin zu- fällig zusammengebracht wurde, in der die Schwestern mehr oder weniger abhängig sind von dieser Oberin.
Sondern eine regelrechte Berufsgenossenschaft. Die Mitglieder wählen den Vorstand, dieser hat Rechenschaft ab- zulegen, handelt lediglich als Vertretung und im Auftrage der Mitglieder. Alle Einnahmen fließen den Schwestern, die natür- lich zu regelmäßigem Jahresbeitrag verpflichtet sind, ungekürzt zu. Jede Schwester ist statutengemäß verpflichtet, sofern nicht anderweitig für ihr Alter gesorgt ist, sich in eine Alters- und Jnvaliditätsversicherung einzukaufen. Jahresbeiträge – auch von inaktiven, stiftenden Mitgliedern – werden zur Deckung der Bureaukosten und weiterhin zur Schaffung einer Schwestern- Pensionskasse verwandt, die besonders solchen Schwestern zu gute kommen soll, die – obwohl noch durchaus arbeitsfähig – wegen irgendwelcher Gesundheitsfehler von einer Ver- sicherungsgesellschaft nicht aufgenommen werden.
Daß solch eine Organisation sich nur langsam entwickeln kann, – strengste, gewissenhafteste Prüfung bei der Aufnahme von Mitgliedern ist für sie Lebensbedingung – ist selbstver- ständlich. Nicht die pekuniären Vorteile dürfen für sie maß- gebend sein, sondern Gemeinsamkeit der Standes- und Berufs- interessen. Die Berliner Zentrale verfügt über reichliches
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erziehen, sich ihnen durch gewissenhafte Stellenvermittlung
hilfreich erweisen, billige Erholungsgelegenheiten
für sie ausfindig machen u. dgl. mehr.
Diesen drei Punkten versucht die unter Leitung von
Schwester Agnes Karll in Berlin ins Leben gerufene Be-
rufsorganisation für die Krankenpfleger-
innen Deutschlands zu entsprechen. Nicht eine Organi-
sation wie zahlreiche andere freie Schwesternverbände ist es,
eine Gruppe von Schwestern, die von einer Oberin zu-
fällig zusammengebracht wurde, in der die Schwestern mehr
oder weniger abhängig sind von dieser Oberin.
Sondern eine regelrechte Berufsgenossenschaft. Die
Mitglieder wählen den Vorstand, dieser hat Rechenschaft ab-
zulegen, handelt lediglich als Vertretung und im Auftrage der
Mitglieder. Alle Einnahmen fließen den Schwestern, die natür-
lich zu regelmäßigem Jahresbeitrag verpflichtet sind, ungekürzt
zu. Jede Schwester ist statutengemäß verpflichtet, sofern nicht
anderweitig für ihr Alter gesorgt ist, sich in eine Alters- und
Jnvaliditätsversicherung einzukaufen. Jahresbeiträge – auch
von inaktiven, stiftenden Mitgliedern – werden zur Deckung
der Bureaukosten und weiterhin zur Schaffung einer Schwestern-
Pensionskasse verwandt, die besonders solchen Schwestern zu
gute kommen soll, die – obwohl noch durchaus arbeitsfähig
– wegen irgendwelcher Gesundheitsfehler von einer Ver-
sicherungsgesellschaft nicht aufgenommen werden.
Daß solch eine Organisation sich nur langsam entwickeln
kann, – strengste, gewissenhafteste Prüfung bei der Aufnahme
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/113>, abgerufen am 11.09.2024.
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