mierung dessen, was der Mann auf Grund des Gesetzes von der Frau, was sie vom Manne zu erwarten und zu fordern hat.
Veredelte, vertiefte Auffassung ersehnen die Frauen auch für ihren Beruf als Hausfrau und Mutter. Jn wie weit auch auf diesem Gebiet geklärtere Anschauungen, vorurteilsfreieres Prüfen und Abwägen der verschiedengearteten Pflichten not- wendig ist, davon mag im folgenden Abschnitte die Rede sein.
X Hausfrauen- und Mutterpflichten.
Mutterschaft und Beruf. - Die verheiratete Fa- brikarbeiterin. - Mutter und Tochter. - Er- ziehung gesunder Frauen.
Will die Frau als selbständiger Mensch unter eigener Ver- antwortung handeln, so muß sie auch in Bezug auf Haushalt und Kinder selbst ihre Pflichten abzuwägen den Mut finden. Sie muß entscheiden, wo die Kinder, wo der Haushalt an er- ster Stelle zu stehen haben, muß wissen, wann die Aufrecht- erhaltung eines geordneten Hauswesens, wann Ueberwachung und Erziehung der Kinder nötiger erscheint, als die hie und da weniger dringende Sorge für den Mann, die Rücksicht auf seine Liebhabereien und Wünsche. Sie muß Hausfrauenpflich- ten gegen Mutterpflichten in rechter Weise abzuwägen verstehen.
Normen wird es angesichts der Verschiedenartigkeit der Pflichten auch auf diesem Felde nicht geben. Nur einige all-
14*
mierung dessen, was der Mann auf Grund des Gesetzes von der Frau, was sie vom Manne zu erwarten und zu fordern hat.
Veredelte, vertiefte Auffassung ersehnen die Frauen auch für ihren Beruf als Hausfrau und Mutter. Jn wie weit auch auf diesem Gebiet geklärtere Anschauungen, vorurteilsfreieres Prüfen und Abwägen der verschiedengearteten Pflichten not- wendig ist, davon mag im folgenden Abschnitte die Rede sein.
X Hausfrauen- und Mutterpflichten.
Mutterschaft und Beruf. – Die verheiratete Fa- brikarbeiterin. – Mutter und Tochter. – Er- ziehung gesunder Frauen.
Will die Frau als selbständiger Mensch unter eigener Ver- antwortung handeln, so muß sie auch in Bezug auf Haushalt und Kinder selbst ihre Pflichten abzuwägen den Mut finden. Sie muß entscheiden, wo die Kinder, wo der Haushalt an er- ster Stelle zu stehen haben, muß wissen, wann die Aufrecht- erhaltung eines geordneten Hauswesens, wann Ueberwachung und Erziehung der Kinder nötiger erscheint, als die hie und da weniger dringende Sorge für den Mann, die Rücksicht auf seine Liebhabereien und Wünsche. Sie muß Hausfrauenpflich- ten gegen Mutterpflichten in rechter Weise abzuwägen verstehen.
Normen wird es angesichts der Verschiedenartigkeit der Pflichten auch auf diesem Felde nicht geben. Nur einige all-
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[211/0221]
mierung dessen, was der Mann auf Grund des Gesetzes von
der Frau, was sie vom Manne zu erwarten und zu fordern hat.
Veredelte, vertiefte Auffassung ersehnen die Frauen auch
für ihren Beruf als Hausfrau und Mutter. Jn wie weit auch
auf diesem Gebiet geklärtere Anschauungen, vorurteilsfreieres
Prüfen und Abwägen der verschiedengearteten Pflichten not-
wendig ist, davon mag im folgenden Abschnitte die Rede sein.
X
Hausfrauen- und Mutterpflichten.
Mutterschaft und Beruf. – Die verheiratete Fa-
brikarbeiterin. – Mutter und Tochter. – Er-
ziehung gesunder Frauen.
Will die Frau als selbständiger Mensch unter eigener Ver-
antwortung handeln, so muß sie auch in Bezug auf Haushalt
und Kinder selbst ihre Pflichten abzuwägen den Mut finden.
Sie muß entscheiden, wo die Kinder, wo der Haushalt an er-
ster Stelle zu stehen haben, muß wissen, wann die Aufrecht-
erhaltung eines geordneten Hauswesens, wann Ueberwachung
und Erziehung der Kinder nötiger erscheint, als die hie und
da weniger dringende Sorge für den Mann, die Rücksicht auf
seine Liebhabereien und Wünsche. Sie muß Hausfrauenpflich-
ten gegen Mutterpflichten in rechter Weise abzuwägen verstehen.
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/221>, abgerufen am 11.09.2024.
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