sofort ihren Beitritt. Und so wurde am 28. und 29. März 1894 der Bund deutscher Frauenvereine gegründet.
Jm Laufe eines Jahrzehntes ist der Bund, der alle zwei Jahre die Vereine aller Spezialarbeitsgebiete und aller Rich- tungen auf seinen Bundestagungen vereinigt, ständig gewachsen. 190 Frauenvereine gehören ihm z. Z. an, darunter große Ver- einskomplexe, wie der Allg. Dtsch. Frauen- und Lehrerinnen- verein, der Verein Frauenbildung-Frauensstudium, der Verein für Fraueninteressen in Bayern, der Norddeutsche, der Rhei- nisch-Westfälische, der Schlesische Frauenverband u. a. m. An seine Spitze trat, nachdem Auguste Schmidt ihr Amt nie- dergelegt hatte, Frau Marie Stritt-Dresden.
Der Bundesvorstand besteht aus 11 frei zu wählenden Mitgliedern. Außerdem wurden Arbeitskommissionen für ver- schiedenste Arbeitsgebiete eingesetzt: Die Rechtskommission. Die Kommission für Arbeiterinnenschutz. Die Sittlichkeitskom- mission. Die Mässigkeitskommission. Die Kommission für Er- ziehungswesen. Die Kommission für Handlungsgehilfinnen. Die Kommission für Kinderschutz.
Eine Auskunftstelle (Berlin N.W. Brücken-Allee 33) erteilt ferner auf alle Frauenangelegenheiten betreffende Fragen Auskunft. Die Auskunftserteilung erfolgt auf Grund eines sorgfältig zusammengestellten und systematisch geordneten Nach- richtenmaterials, das folgende Abteilungen umfaßt:
1. Erziehung und Bildung (z. B. Mädchenschul- wesen, Coedukation, Zwangserziehung, Fortbildungsunterricht u. s. w.).
2. Jndustrielles (z. B. Arbeitsnachweis, Arbeite- rinnenschutzgesetze, Organisationen u. s. w.).
3. Soziales (z. B. Versicherungswesen, Gefangenen- pflege, Sittlichkeits- und Mäßigkeitsbestrebungen u. s. w.).
sofort ihren Beitritt. Und so wurde am 28. und 29. März 1894 der Bund deutscher Frauenvereine gegründet.
Jm Laufe eines Jahrzehntes ist der Bund, der alle zwei Jahre die Vereine aller Spezialarbeitsgebiete und aller Rich- tungen auf seinen Bundestagungen vereinigt, ständig gewachsen. 190 Frauenvereine gehören ihm z. Z. an, darunter große Ver- einskomplexe, wie der Allg. Dtsch. Frauen- und Lehrerinnen- verein, der Verein Frauenbildung-Frauensstudium, der Verein für Fraueninteressen in Bayern, der Norddeutsche, der Rhei- nisch-Westfälische, der Schlesische Frauenverband u. a. m. An seine Spitze trat, nachdem Auguste Schmidt ihr Amt nie- dergelegt hatte, Frau Marie Stritt-Dresden.
Der Bundesvorstand besteht aus 11 frei zu wählenden Mitgliedern. Außerdem wurden Arbeitskommissionen für ver- schiedenste Arbeitsgebiete eingesetzt: Die Rechtskommission. Die Kommission für Arbeiterinnenschutz. Die Sittlichkeitskom- mission. Die Mässigkeitskommission. Die Kommission für Er- ziehungswesen. Die Kommission für Handlungsgehilfinnen. Die Kommission für Kinderschutz.
Eine Auskunftstelle (Berlin N.W. Brücken-Allée 33) erteilt ferner auf alle Frauenangelegenheiten betreffende Fragen Auskunft. Die Auskunftserteilung erfolgt auf Grund eines sorgfältig zusammengestellten und systematisch geordneten Nach- richtenmaterials, das folgende Abteilungen umfaßt:
1. Erziehung und Bildung (z. B. Mädchenschul- wesen, Coëdukation, Zwangserziehung, Fortbildungsunterricht u. s. w.).
2. Jndustrielles (z. B. Arbeitsnachweis, Arbeite- rinnenschutzgesetze, Organisationen u. s. w.).
3. Soziales (z. B. Versicherungswesen, Gefangenen- pflege, Sittlichkeits- und Mäßigkeitsbestrebungen u. s. w.).
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sofort ihren Beitritt. Und so wurde am 28. und 29. März
1894 der Bund deutscher Frauenvereine gegründet.
Jm Laufe eines Jahrzehntes ist der Bund, der alle zwei
Jahre die Vereine aller Spezialarbeitsgebiete und aller Rich-
tungen auf seinen Bundestagungen vereinigt, ständig gewachsen.
190 Frauenvereine gehören ihm z. Z. an, darunter große Ver-
einskomplexe, wie der Allg. Dtsch. Frauen- und Lehrerinnen-
verein, der Verein Frauenbildung-Frauensstudium, der Verein
für Fraueninteressen in Bayern, der Norddeutsche, der Rhei-
nisch-Westfälische, der Schlesische Frauenverband u. a. m. An
seine Spitze trat, nachdem Auguste Schmidt ihr Amt nie-
dergelegt hatte, Frau Marie Stritt-Dresden.
Der Bundesvorstand besteht aus 11 frei zu wählenden
Mitgliedern. Außerdem wurden Arbeitskommissionen für ver-
schiedenste Arbeitsgebiete eingesetzt: Die Rechtskommission.
Die Kommission für Arbeiterinnenschutz. Die Sittlichkeitskom-
mission. Die Mässigkeitskommission. Die Kommission für Er-
ziehungswesen. Die Kommission für Handlungsgehilfinnen. Die
Kommission für Kinderschutz.
Eine Auskunftstelle (Berlin N.W. Brücken-Allée 33)
erteilt ferner auf alle Frauenangelegenheiten betreffende Fragen
Auskunft. Die Auskunftserteilung erfolgt auf Grund eines
sorgfältig zusammengestellten und systematisch geordneten Nach-
richtenmaterials, das folgende Abteilungen umfaßt:
1. Erziehung und Bildung (z. B. Mädchenschul-
wesen, Coëdukation, Zwangserziehung, Fortbildungsunterricht
u. s. w.).
2. Jndustrielles (z. B. Arbeitsnachweis, Arbeite-
rinnenschutzgesetze, Organisationen u. s. w.).
3. Soziales (z. B. Versicherungswesen, Gefangenen-
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/256>, abgerufen am 16.06.2024.
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