und berechtigt. Was man auch gegen ihre Teilnahme an der hohen Politik einwende, in Gemeindeinteressen, in Lokal- fragen könne sie sehr wohl - zum mindesten als passive Wählerin - eine Stimme abgeben.
Das kirchliche oder das Gemeindewahlrecht wird daher als erstes von den Frauen erhofft und verlangt. Für das kirchliche Wahlrecht ist auch Hofprediger Stöcker warm einge- treten, da seines Erachtens die Frauen zur Kirche in weit engerer Beziehung stehen als die Männer.
Jm Januar 1902 wurde in Deutschland der erste Frauen- stimmrechtsverein, unter Leitung von Dr.Anita Augs- purg, der temperamentvollen Führerin der Radikalen, ge- gründet. Gemeinsam mit den Frauenstimmrechtsvereinen anderer Länder hat er sich zu einem internationalen Stimmrechts- verband zusammengeschlossen. Seine Mitgliederzahl ist noch nicht groß, da es nicht jede Frau für nötig hält, ihre Ansichten durch Beitritt zu einem Verein öffentlich zu dokumentieren. Daß aber auch die außerhalb dieses Vereins stehenden Frauen, sofern sie klar ihre Forderungen zu durchdenken vermögen, die Erlangung des Stimmrechts als Aufgabe der Frauenbe- wegung ansehen, liegt auf der Hand. von Luise Otto an haben Frauen aller Richtungen das unverhohlen ausge- sprochen, auch wenn sie die Zeit für Gewährung des Stimm- rechts noch nicht alle für gekommen erachteten. Das Publikum freilich hat sich, wie an alles Neue, so auch an diesen Ge- danken nur sehr langsam gewöhnt und noch jetzt begegnen wir Leuten, die uns alles, alles bewilligen wollen. Nur das Stimmrecht sei nichts für die Frau.
Warum? Weil wir Frauen sind. Und weil Frauen das Stimmrecht doch niemals gehabt haben.
und berechtigt. Was man auch gegen ihre Teilnahme an der hohen Politik einwende, in Gemeindeinteressen, in Lokal- fragen könne sie sehr wohl – zum mindesten als passive Wählerin – eine Stimme abgeben.
Das kirchliche oder das Gemeindewahlrecht wird daher als erstes von den Frauen erhofft und verlangt. Für das kirchliche Wahlrecht ist auch Hofprediger Stöcker warm einge- treten, da seines Erachtens die Frauen zur Kirche in weit engerer Beziehung stehen als die Männer.
Jm Januar 1902 wurde in Deutschland der erste Frauen- stimmrechtsverein, unter Leitung von Dr.Anita Augs- purg, der temperamentvollen Führerin der Radikalen, ge- gründet. Gemeinsam mit den Frauenstimmrechtsvereinen anderer Länder hat er sich zu einem internationalen Stimmrechts- verband zusammengeschlossen. Seine Mitgliederzahl ist noch nicht groß, da es nicht jede Frau für nötig hält, ihre Ansichten durch Beitritt zu einem Verein öffentlich zu dokumentieren. Daß aber auch die außerhalb dieses Vereins stehenden Frauen, sofern sie klar ihre Forderungen zu durchdenken vermögen, die Erlangung des Stimmrechts als Aufgabe der Frauenbe- wegung ansehen, liegt auf der Hand. von Luise Otto an haben Frauen aller Richtungen das unverhohlen ausge- sprochen, auch wenn sie die Zeit für Gewährung des Stimm- rechts noch nicht alle für gekommen erachteten. Das Publikum freilich hat sich, wie an alles Neue, so auch an diesen Ge- danken nur sehr langsam gewöhnt und noch jetzt begegnen wir Leuten, die uns alles, alles bewilligen wollen. Nur das Stimmrecht sei nichts für die Frau.
Warum? Weil wir Frauen sind. Und weil Frauen das Stimmrecht doch niemals gehabt haben.
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und berechtigt. Was man auch gegen ihre Teilnahme an
der hohen Politik einwende, in Gemeindeinteressen, in Lokal-
fragen könne sie sehr wohl – zum mindesten als passive
Wählerin – eine Stimme abgeben.
Das kirchliche oder das Gemeindewahlrecht wird daher
als erstes von den Frauen erhofft und verlangt. Für das
kirchliche Wahlrecht ist auch Hofprediger Stöcker warm einge-
treten, da seines Erachtens die Frauen zur Kirche in weit
engerer Beziehung stehen als die Männer.
Jm Januar 1902 wurde in Deutschland der erste Frauen-
stimmrechtsverein, unter Leitung von Dr. Anita Augs-
purg, der temperamentvollen Führerin der Radikalen, ge-
gründet. Gemeinsam mit den Frauenstimmrechtsvereinen anderer
Länder hat er sich zu einem internationalen Stimmrechts-
verband zusammengeschlossen. Seine Mitgliederzahl ist noch
nicht groß, da es nicht jede Frau für nötig hält, ihre Ansichten
durch Beitritt zu einem Verein öffentlich zu dokumentieren.
Daß aber auch die außerhalb dieses Vereins stehenden Frauen,
sofern sie klar ihre Forderungen zu durchdenken vermögen,
die Erlangung des Stimmrechts als Aufgabe der Frauenbe-
wegung ansehen, liegt auf der Hand. von Luise Otto an
haben Frauen aller Richtungen das unverhohlen ausge-
sprochen, auch wenn sie die Zeit für Gewährung des Stimm-
rechts noch nicht alle für gekommen erachteten. Das Publikum
freilich hat sich, wie an alles Neue, so auch an diesen Ge-
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(2017-11-13T13:59:15Z)
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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/288>, abgerufen am 16.06.2024.
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