Erst nach absolviertem Seminar und bestandener Lehre- rinnenprüfung - ohne also den sonst für das Universitäts- studium geforderten Ausbildungsweg einschlagen zu dürfen - erst nach fünfjährigem praktischem Dienst (diese Bestimmung ist später gefallen, nur noch zwei Jahre werden gefordert) und nebenbei privatim erworbenen Vorkenntnissen in Latein, Ma- thematik oder was das gewählte Fach sonst noch erfordert, wird die Lehrerin zum Examen zugelassen. Diese Bestimmungen bedeuten außerordentliche Erschwerungen und zwei grundver- schiedene Bildungswege - Seminar und Universität - wer- den unvermittelt aufeinander gepflanzt.
Demgegenüber forderte der Allg. Deutsche Lehrerinnen- verein, fordern auch die Studierenden selbst, die fast aus- nahmslos den jetzt vorgeschriebenen Studienweg als verkehrt und unzureichend bezeichnen: Absolvierung eines Gymnasiums, Ablegung des Abiturientenexamens, Studium und abschließende Staatsprüfung, wie Sachsen und Baden sie bereits zugestan- den haben. Selbstverständlich dürfen dann die jungen Lehramts- kandidatinnen nicht gleich als Oberlehrerinnen in den Unterricht an den höheren Klassen eintreten, sondern müßten gleich den Probekandidaten und Hilfslehrern in den unteren Klassen be- ginnen, langsam, nach gewonnener praktischer Erfahrung in die höheren Klassen aufsteigend.
So vorgebildete Lehrerinnen würden auch zum Unterricht an Mädchen-Gymnasialklassen befugt und befähigt sein, wäh- rend jetzt - den Grundanschauungen des Allg. Dtsch. Lehre- rinnenvereins durchaus widersprechend - überwiegend Lehrer an den Mädchengymnasien verwandt werden.
Der Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein hat seine For- derungen - Reform der höheren Mädchenschule betreffend -
Lösung dar.
Erst nach absolviertem Seminar und bestandener Lehre- rinnenprüfung – ohne also den sonst für das Universitäts- studium geforderten Ausbildungsweg einschlagen zu dürfen – erst nach fünfjährigem praktischem Dienst (diese Bestimmung ist später gefallen, nur noch zwei Jahre werden gefordert) und nebenbei privatim erworbenen Vorkenntnissen in Latein, Ma- thematik oder was das gewählte Fach sonst noch erfordert, wird die Lehrerin zum Examen zugelassen. Diese Bestimmungen bedeuten außerordentliche Erschwerungen und zwei grundver- schiedene Bildungswege – Seminar und Universität – wer- den unvermittelt aufeinander gepflanzt.
Demgegenüber forderte der Allg. Deutsche Lehrerinnen- verein, fordern auch die Studierenden selbst, die fast aus- nahmslos den jetzt vorgeschriebenen Studienweg als verkehrt und unzureichend bezeichnen: Absolvierung eines Gymnasiums, Ablegung des Abiturientenexamens, Studium und abschließende Staatsprüfung, wie Sachsen und Baden sie bereits zugestan- den haben. Selbstverständlich dürfen dann die jungen Lehramts- kandidatinnen nicht gleich als Oberlehrerinnen in den Unterricht an den höheren Klassen eintreten, sondern müßten gleich den Probekandidaten und Hilfslehrern in den unteren Klassen be- ginnen, langsam, nach gewonnener praktischer Erfahrung in die höheren Klassen aufsteigend.
So vorgebildete Lehrerinnen würden auch zum Unterricht an Mädchen-Gymnasialklassen befugt und befähigt sein, wäh- rend jetzt – den Grundanschauungen des Allg. Dtsch. Lehre- rinnenvereins durchaus widersprechend – überwiegend Lehrer an den Mädchengymnasien verwandt werden.
Der Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein hat seine For- derungen – Reform der höheren Mädchenschule betreffend –
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Lösung dar.
Erst nach absolviertem Seminar und bestandener Lehre-
rinnenprüfung – ohne also den sonst für das Universitäts-
studium geforderten Ausbildungsweg einschlagen zu dürfen –
erst nach fünfjährigem praktischem Dienst (diese Bestimmung
ist später gefallen, nur noch zwei Jahre werden gefordert) und
nebenbei privatim erworbenen Vorkenntnissen in Latein, Ma-
thematik oder was das gewählte Fach sonst noch erfordert,
wird die Lehrerin zum Examen zugelassen. Diese Bestimmungen
bedeuten außerordentliche Erschwerungen und zwei grundver-
schiedene Bildungswege – Seminar und Universität – wer-
den unvermittelt aufeinander gepflanzt.
Demgegenüber forderte der Allg. Deutsche Lehrerinnen-
verein, fordern auch die Studierenden selbst, die fast aus-
nahmslos den jetzt vorgeschriebenen Studienweg als verkehrt
und unzureichend bezeichnen: Absolvierung eines Gymnasiums,
Ablegung des Abiturientenexamens, Studium und abschließende
Staatsprüfung, wie Sachsen und Baden sie bereits zugestan-
den haben. Selbstverständlich dürfen dann die jungen Lehramts-
kandidatinnen nicht gleich als Oberlehrerinnen in den Unterricht
an den höheren Klassen eintreten, sondern müßten gleich den
Probekandidaten und Hilfslehrern in den unteren Klassen be-
ginnen, langsam, nach gewonnener praktischer Erfahrung in
die höheren Klassen aufsteigend.
So vorgebildete Lehrerinnen würden auch zum Unterricht
an Mädchen-Gymnasialklassen befugt und befähigt sein, wäh-
rend jetzt – den Grundanschauungen des Allg. Dtsch. Lehre-
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/65>, abgerufen am 11.09.2024.
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