Arnstadt wird mit Sachsen-Weimarischen Trouppen besetzet.
VII. 302Arroe, Insul, den Hertzog von Hollstein-Plöen gehörig,
will das Gottorffische Haus sich tributair machen. VIII. 579 gehöret zu dem
Königlichen Antheil. ibid. wie sie an die Hertzoge von Hollstein gekommen. VIII.
560Ascanien, Gefürstete Grafschafft, wird von dem Stifft
Halberstadt dem Fürstlichen Anhaltischen Hause vorenthalten. III. 822 wird in
dem Münsterischen Schlusse zugleich als ein AEquivalent an Chur Brandenburg, vor
die cedirten Pommerischen Lande gegeben. III. 823 vor selbige begehret das Haus
Anhalt wiederum ein AEquivalent. ibid. um welches auch Chur Brandenburg selbst
bey der Reichs-Versammlung vor das Haus Anhalt sollicitiret. III. 831Aschaffenburg, Churfürstliche Mäyntzische Residenz-Stadt,
wird von denen Frantzosen eingenommen. III. 97Association des Schwäbischen und anderer Reichs-Cräysse.
IV. 51. V. 500. 579. VI. 1087. VII. 936Attalajo (Graf von) fignalisiret sich in dem Treffen bey
Vigruegua. VII. 162Attestat des Käyserlichen Principal-Commissarii zu dem
Reichs-Tage, Fürst Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, vor einige nach Ulm
destinirte Kauffmanns-Güter, daß selbige von keinen verdächtigen Orten gekommen.
VII. 1004Au (Freyherr von) Churfürstlicher Mäyntzischer Cämmerer,
und der freyen Reichs-Ritterschafft Abgeordneter an den Käyser, wegen ihres
verlangten Voti & Sessionis auf Reichs- und Cräyß-Tägen. IV. 469. 472Avaux (Comte d') wird von dem König in Franckreich als
Ambassadeur nach dem Haag geschicket, wegen der Spanischen Successions-Sache
gütliche Tractaten zu pflegen. V. 411 wird zurücke gefodert. ibid.
Arnstadt wird mit Sachsen-Weimarischen Trouppen besetzet.
VII. 302Arroe, Insul, den Hertzog von Hollstein-Plöen gehörig,
will das Gottorffische Haus sich tributair machen. VIII. 579 gehöret zu dem
Königlichen Antheil. ibid. wie sie an die Hertzoge von Hollstein gekommen. VIII.
560Ascanien, Gefürstete Grafschafft, wird von dem Stifft
Halberstadt dem Fürstlichen Anhaltischen Hause vorenthalten. III. 822 wird in
dem Münsterischen Schlusse zugleich als ein AEquivalent an Chur Brandenburg, vor
die cedirten Pommerischen Lande gegeben. III. 823 vor selbige begehret das Haus
Anhalt wiederum ein AEquivalent. ibid. um welches auch Chur Brandenburg selbst
bey der Reichs-Versammlung vor das Haus Anhalt sollicitiret. III. 831Aschaffenburg, Churfürstliche Mäyntzische Residenz-Stadt,
wird von denen Frantzosen eingenommen. III. 97Association des Schwäbischen und anderer Reichs-Cräysse.
IV. 51. V. 500. 579. VI. 1087. VII. 936Attalajo (Graf von) fignalisiret sich in dem Treffen bey
Vigruegua. VII. 162Attestat des Käyserlichen Principal-Commissarii zu dem
Reichs-Tage, Fürst Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, vor einige nach Ulm
destinirte Kauffmanns-Güter, daß selbige von keinen verdächtigen Orten gekommen.
VII. 1004Au (Freyherr von) Churfürstlicher Mäyntzischer Cämmerer,
und der freyen Reichs-Ritterschafft Abgeordneter an den Käyser, wegen ihres
verlangten Voti & Sessionis auf Reichs- und Cräyß-Tägen. IV. 469. 472Avaux (Comte d’) wird von dem König in Franckreich als
Ambassadeur nach dem Haag geschicket, wegen der Spanischen Successions-Sache
gütliche Tractaten zu pflegen. V. 411 wird zurücke gefodert. ibid.
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VII. 302</l><l><hirendition="#in">A</hi>rroe, Insul, den Hertzog von Hollstein-Plöen gehörig,
will das Gottorffische Haus sich tributair machen. VIII. 579 gehöret zu dem
Königlichen Antheil. ibid. wie sie an die Hertzoge von Hollstein gekommen. VIII.
560</l><l><hirendition="#in">A</hi>scanien, Gefürstete Grafschafft, wird von dem Stifft
Halberstadt dem Fürstlichen Anhaltischen Hause vorenthalten. III. 822 wird in
dem Münsterischen Schlusse zugleich als ein AEquivalent an Chur Brandenburg, vor
die cedirten Pommerischen Lande gegeben. III. 823 vor selbige begehret das Haus
Anhalt wiederum ein AEquivalent. ibid. um welches auch Chur Brandenburg selbst
bey der Reichs-Versammlung vor das Haus Anhalt sollicitiret. III. 831</l><l><hirendition="#in">A</hi>schaffenburg, Churfürstliche Mäyntzische Residenz-Stadt,
wird von denen Frantzosen eingenommen. III. 97</l><l><hirendition="#in">A</hi>ssociation des Schwäbischen und anderer Reichs-Cräysse.
IV. 51. V. 500. 579. VI. 1087. VII. 936</l><l><hirendition="#in">A</hi>ttalajo (Graf von) fignalisiret sich in dem Treffen bey
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Reichs-Tage, Fürst Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, vor einige nach Ulm
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Ambassadeur nach dem Haag geschicket, wegen der Spanischen Successions-Sache
gütliche Tractaten zu pflegen. V. 411 wird zurücke gefodert. ibid.</l></div></body></text></TEI>
[0700]
Arnstadt wird mit Sachsen-Weimarischen Trouppen besetzet. VII. 302 Arroe, Insul, den Hertzog von Hollstein-Plöen gehörig, will das Gottorffische Haus sich tributair machen. VIII. 579 gehöret zu dem Königlichen Antheil. ibid. wie sie an die Hertzoge von Hollstein gekommen. VIII. 560 Ascanien, Gefürstete Grafschafft, wird von dem Stifft Halberstadt dem Fürstlichen Anhaltischen Hause vorenthalten. III. 822 wird in dem Münsterischen Schlusse zugleich als ein AEquivalent an Chur Brandenburg, vor die cedirten Pommerischen Lande gegeben. III. 823 vor selbige begehret das Haus Anhalt wiederum ein AEquivalent. ibid. um welches auch Chur Brandenburg selbst bey der Reichs-Versammlung vor das Haus Anhalt sollicitiret. III. 831 Aschaffenburg, Churfürstliche Mäyntzische Residenz-Stadt, wird von denen Frantzosen eingenommen. III. 97 Association des Schwäbischen und anderer Reichs-Cräysse. IV. 51. V. 500. 579. VI. 1087. VII. 936 Attalajo (Graf von) fignalisiret sich in dem Treffen bey Vigruegua. VII. 162 Attestat des Käyserlichen Principal-Commissarii zu dem Reichs-Tage, Fürst Maximilian Carls von Löwenstein-Wertheim, vor einige nach Ulm destinirte Kauffmanns-Güter, daß selbige von keinen verdächtigen Orten gekommen. VII. 1004 Au (Freyherr von) Churfürstlicher Mäyntzischer Cämmerer, und der freyen Reichs-Ritterschafft Abgeordneter an den Käyser, wegen ihres verlangten Voti & Sessionis auf Reichs- und Cräyß-Tägen. IV. 469. 472 Avaux (Comte d’) wird von dem König in Franckreich als Ambassadeur nach dem Haag geschicket, wegen der Spanischen Successions-Sache gütliche Tractaten zu pflegen. V. 411 wird zurücke gefodert. ibid.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/700>, abgerufen am 26.09.2024.
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