ihre auf die Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten. III. 891 Churfürst
Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an den Käyser Leopoldum, über die Directores
im Fürsten-Rath, daß sie die Rath-Gänge wegen der Session seines Hertzogthums
Magdeburg verzögerten. III. 1034 der ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses, an Hertzog Friedrich Wilhelmen zu
Mecklenbura-Schwerin, über die von ihm eigenmächtig ergriffene Possess der
Mecklenburg-Güstrauischen Lande. IV. 1086 Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz,
an Johannem Hugonem, Churfürsten zu Trier, und Käyserlichen Cammer-Richter, über
das unordentliche Verfahren des Cammer-Gerichts. V. 19 Landgraf Wilhelms zu
Hessen-Rheinfelß, an den Käyser Leopoldum, über die Hessen-Casselische
Gewaltthätigkeiten. V. 210 der Evangelischen Gesandtschafft zu Regenspurg, an
den Käyser Leopold, über die von Chur-Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305
des Magistrats zu Worms, an des Corpus Evangelicum zu Regenspurg, über des
Catholischen Cleri zu Worms Gewaltthätigkeiten. V. 361. 434 534 Bischoff Johann
Philipps zu Würtzburg, an den Käyser Leopoldum, über den vom
Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459 des
Dom-Capituls zu Cölln, an den Käyser Leopold, über die gefährlichen Anschläge
ihres Churfürstens. V. 461 Hertzog Anthon Ulrichs und Rudolph Augusts von
Wolffenbüttel, an die Staaten von Holland, über das gegen die Cron Franckreich
publicirte Manifest, darinnen sie zur Ungebühr mit berühret worden. V. 589 des
Churfürsten Josephi Clementis zu Cölln, an Churfürst Lotharium Franciscum zu
Mäyntz, über das Verfahren des Käyserlichen Hofs wider ihn und seine Bediente.
V. 502 Marggraf Christian Ernsts zu Bareuth, Fränckischen Cräyß Obristens und
Käyserlichen General-Feld-Marschalls, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu
Nürnberg, wegen des ihm in seinem Commando vom Cräyß-Convent geschehenen
Einhalts. VI. 55
ihre auf die Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten. III. 891 Churfürst
Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an den Käyser Leopoldum, über die Directores
im Fürsten-Rath, daß sie die Rath-Gänge wegen der Session seines Hertzogthums
Magdeburg verzögerten. III. 1034 der ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses, an Hertzog Friedrich Wilhelmen zu
Mecklenbura-Schwerin, über die von ihm eigenmächtig ergriffene Possess der
Mecklenburg-Güstrauischen Lande. IV. 1086 Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz,
an Johannem Hugonem, Churfürsten zu Trier, und Käyserlichen Cammer-Richter, über
das unordentliche Verfahren des Cammer-Gerichts. V. 19 Landgraf Wilhelms zu
Hessen-Rheinfelß, an den Käyser Leopoldum, über die Hessen-Casselische
Gewaltthätigkeiten. V. 210 der Evangelischen Gesandtschafft zu Regenspurg, an
den Käyser Leopold, über die von Chur-Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305
des Magistrats zu Worms, an des Corpus Evangelicum zu Regenspurg, über des
Catholischen Cleri zu Worms Gewaltthätigkeiten. V. 361. 434 534 Bischoff Johann
Philipps zu Würtzburg, an den Käyser Leopoldum, über den vom
Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459 des
Dom-Capituls zu Cölln, an den Käyser Leopold, über die gefährlichen Anschläge
ihres Churfürstens. V. 461 Hertzog Anthon Ulrichs und Rudolph Augusts von
Wolffenbüttel, an die Staaten von Holland, über das gegen die Cron Franckreich
publicirte Manifest, darinnen sie zur Ungebühr mit berühret worden. V. 589 des
Churfürsten Josephi Clementis zu Cölln, an Churfürst Lotharium Franciscum zu
Mäyntz, über das Verfahren des Käyserlichen Hofs wider ihn und seine Bediente.
V. 502 Marggraf Christian Ernsts zu Bareuth, Fränckischen Cräyß Obristens und
Käyserlichen General-Feld-Marschalls, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu
Nürnberg, wegen des ihm in seinem Commando vom Cräyß-Convent geschehenen
Einhalts. VI. 55
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ihre auf die Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten. III. 891 Churfürst
Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an den Käyser Leopoldum, über die Directores
im Fürsten-Rath, daß sie die Rath-Gänge wegen der Session seines Hertzogthums
Magdeburg verzögerten. III. 1034 der ausschreibenden Fürsten des
Nieder-Sächsischen Cräysses, an Hertzog Friedrich Wilhelmen zu
Mecklenbura-Schwerin, über die von ihm eigenmächtig ergriffene Possess der
Mecklenburg-Güstrauischen Lande. IV. 1086 Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz,
an Johannem Hugonem, Churfürsten zu Trier, und Käyserlichen Cammer-Richter, über
das unordentliche Verfahren des Cammer-Gerichts. V. 19 Landgraf Wilhelms zu
Hessen-Rheinfelß, an den Käyser Leopoldum, über die Hessen-Casselische
Gewaltthätigkeiten. V. 210 der Evangelischen Gesandtschafft zu Regenspurg, an
den Käyser Leopold, über die von Chur-Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305
des Magistrats zu Worms, an des Corpus Evangelicum zu Regenspurg, über des
Catholischen Cleri zu Worms Gewaltthätigkeiten. V. 361. 434 534 Bischoff Johann
Philipps zu Würtzburg, an den Käyser Leopoldum, über den vom
Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459 des
Dom-Capituls zu Cölln, an den Käyser Leopold, über die gefährlichen Anschläge
ihres Churfürstens. V. 461 Hertzog Anthon Ulrichs und Rudolph Augusts von
Wolffenbüttel, an die Staaten von Holland, über das gegen die Cron Franckreich
publicirte Manifest, darinnen sie zur Ungebühr mit berühret worden. V. 589 des
Churfürsten Josephi Clementis zu Cölln, an Churfürst Lotharium Franciscum zu
Mäyntz, über das Verfahren des Käyserlichen Hofs wider ihn und seine Bediente.
V. 502 Marggraf Christian Ernsts zu Bareuth, Fränckischen Cräyß Obristens und
Käyserlichen General-Feld-Marschalls, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu
Nürnberg, wegen des ihm in seinem Commando vom Cräyß-Convent geschehenen
Einhalts. VI. 55
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ihre auf die Franckfurter Messe reisende Bürger angehalten. III. 891 Churfürst Friedrich Wilhelms zu Brandenburg, an den Käyser Leopoldum, über die Directores im Fürsten-Rath, daß sie die Rath-Gänge wegen der Session seines Hertzogthums Magdeburg verzögerten. III. 1034 der ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses, an Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenbura-Schwerin, über die von ihm eigenmächtig ergriffene Possess der Mecklenburg-Güstrauischen Lande. IV. 1086 Churfürst Johann Wilhelms zu Pfaltz, an Johannem Hugonem, Churfürsten zu Trier, und Käyserlichen Cammer-Richter, über das unordentliche Verfahren des Cammer-Gerichts. V. 19 Landgraf Wilhelms zu Hessen-Rheinfelß, an den Käyser Leopoldum, über die Hessen-Casselische Gewaltthätigkeiten. V. 210 der Evangelischen Gesandtschafft zu Regenspurg, an den Käyser Leopold, über die von Chur-Pfaltz vorgenommene Reformation. V. 305 des Magistrats zu Worms, an des Corpus Evangelicum zu Regenspurg, über des Catholischen Cleri zu Worms Gewaltthätigkeiten. V. 361. 434 534 Bischoff Johann Philipps zu Würtzburg, an den Käyser Leopoldum, über den vom Cammer-Gerichts-Assessore Wiganden wider ihn begangenen Excess. V. 459 des Dom-Capituls zu Cölln, an den Käyser Leopold, über die gefährlichen Anschläge ihres Churfürstens. V. 461 Hertzog Anthon Ulrichs und Rudolph Augusts von Wolffenbüttel, an die Staaten von Holland, über das gegen die Cron Franckreich publicirte Manifest, darinnen sie zur Ungebühr mit berühret worden. V. 589 des Churfürsten Josephi Clementis zu Cölln, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, über das Verfahren des Käyserlichen Hofs wider ihn und seine Bediente. V. 502 Marggraf Christian Ernsts zu Bareuth, Fränckischen Cräyß Obristens und Käyserlichen General-Feld-Marschalls, an den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg, wegen des ihm in seinem Commando vom Cräyß-Convent geschehenen Einhalts. VI. 55
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/712>, abgerufen am 26.09.2024.
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