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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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[I.] Cor. 11. 31.die Corinth. am 11. So wir vns selbst richteten / so würden wir nicht gerichtet.

Weil aber das nicht geschicht / sondern der meiste Hauff in Sicherheit dahin gehet / ohn rechtes Erkandtnuß der Sünden / so hat Gott dem Menschen ein anders Gericht angesetzet / da er muß erscheinen. Vnd das geschicht in deß Menschen todt. Es erzeyget GOtt zuweilen sein Gericht auch wol auff dieser Erden an den Gottlosen / doch ist das nur ein Vorbereytung / vnd wirdt darinn noch nicht das rechte Vrtheyl der Verdamnuß gesprochen / welches mit Ach vnd Weh allererst nach dem Todt die Gottlosen anhören werden / vnnd das zu zweymalen / erst alsbald im Augenblick deß Todtes / wann die Seele vom Leib scheydet / da das Special-Gericht vber ein jegliche Seele absonderlich gehet / vnnd jhr das Vrtheyl der Verdamnuß angekündiget wirdt. Hernach in der Aufferstehung gehet an ein General Gericht / dafür der gantzen Welt / vnd allen Engeln / vber alle Menschen das Vrtheyl gesprochen wird.

Iudicium impiis terribile piis laetifetum. Ioh. 5, 24.

Die Christo JEsu hie im Geist vnnd Glauben anhangen / entsetzen sich für keines / dann sie haben die Verheissung / daß sie nicht sollen kommen ins Gericht / verstehe wegen jhrer Sünde vnd Vbertrettung / welche jhnen bereyt in diesem Leben durch Christi Verdienst vergeben seyn; darumb haben sie nicht Vrsach sich für dem künfftigen Gericht zu entsetzen / sondern viel mehr zu frewen / vnnd sich darnach mit gantzem Hertzen zu sehnen / dieweil sie doch in diesem Jammerthal nur wenig Ruhe vnnd Friede haben / dort aber jhre Erlösung angehet. Wehe aber den Gottlosen! Wo wollen sie bleiben für dem künfftigen Zorn? Die solten billich dafür erschrecken.

Aber der Teuffel kehrets vmb; den Frommen setzet er zu mit trawrigen Gedancken / daß sie in Leyd wehmütig werden / für dem Todt sich offt entsetzen / vnnd für GOttes Gericht fürchten. Die Gottlosen erschrecken kaum ein Augenblick für der Hölle. So

[I.] Cor. 11. 31.die Corinth. am 11. So wir vns selbst richteten / so würden wir nicht gerichtet.

Weil aber das nicht geschicht / sondern der meiste Hauff in Sicherheit dahin gehet / ohn rechtes Erkandtnuß der Sünden / so hat Gott dem Menschen ein anders Gericht angesetzet / da er muß erscheinen. Vnd das geschicht in deß Menschen todt. Es erzeyget GOtt zuweilen sein Gericht auch wol auff dieser Erden an den Gottlosen / doch ist das nur ein Vorbereytung / vnd wirdt darinn noch nicht das rechte Vrtheyl der Verdamnuß gesprochen / welches mit Ach vnd Weh allererst nach dem Todt die Gottlosen anhören werden / vnnd das zu zweymalen / erst alsbald im Augenblick deß Todtes / wann die Seele vom Leib scheydet / da das Special-Gericht vber ein jegliche Seele absonderlich gehet / vnnd jhr das Vrtheyl der Verdamnuß angekündiget wirdt. Hernach in der Aufferstehung gehet an ein General Gericht / dafür der gantzen Welt / vnd allen Engeln / vber alle Menschen das Vrtheyl gesprochen wird.

Iudicium impiis terribile piis laetifetum. Ioh. 5, 24.

Die Christo JEsu hie im Geist vnnd Glauben anhangen / entsetzen sich für keines / dann sie haben die Verheissung / daß sie nicht sollen kommen ins Gericht / verstehe wegen jhrer Sünde vnd Vbertrettung / welche jhnen bereyt in diesem Leben durch Christi Verdienst vergeben seyn; darumb haben sie nicht Vrsach sich für dem künfftigen Gericht zu entsetzen / sondern viel mehr zu frewen / vnnd sich darnach mit gantzem Hertzen zu sehnen / dieweil sie doch in diesem Jammerthal nur wenig Ruhe vnnd Friede haben / dort aber jhre Erlösung angehet. Wehe aber den Gottlosen! Wo wollen sie bleiben für dem künfftigen Zorn? Die solten billich dafür erschrecken.

Aber der Teuffel kehrets vmb; den Frommen setzet er zu mit trawrigen Gedancken / daß sie in Leyd wehmütig werden / für dem Todt sich offt entsetzen / vnnd für GOttes Gericht fürchten. Die Gottlosen erschrecken kaum ein Augenblick für der Hölle. So

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[510/0526] die Corinth. am 11. So wir vns selbst richteten / so würden wir nicht gerichtet. I. Cor. 11. 31. Weil aber das nicht geschicht / sondern der meiste Hauff in Sicherheit dahin gehet / ohn rechtes Erkandtnuß der Sünden / so hat Gott dem Menschen ein anders Gericht angesetzet / da er muß erscheinen. Vnd das geschicht in deß Menschen todt. Es erzeyget GOtt zuweilen sein Gericht auch wol auff dieser Erden an den Gottlosen / doch ist das nur ein Vorbereytung / vnd wirdt darinn noch nicht das rechte Vrtheyl der Verdamnuß gesprochen / welches mit Ach vnd Weh allererst nach dem Todt die Gottlosen anhören werden / vnnd das zu zweymalen / erst alsbald im Augenblick deß Todtes / wann die Seele vom Leib scheydet / da das Special-Gericht vber ein jegliche Seele absonderlich gehet / vnnd jhr das Vrtheyl der Verdamnuß angekündiget wirdt. Hernach in der Aufferstehung gehet an ein General Gericht / dafür der gantzen Welt / vnd allen Engeln / vber alle Menschen das Vrtheyl gesprochen wird. Die Christo JEsu hie im Geist vnnd Glauben anhangen / entsetzen sich für keines / dann sie haben die Verheissung / daß sie nicht sollen kommen ins Gericht / verstehe wegen jhrer Sünde vnd Vbertrettung / welche jhnen bereyt in diesem Leben durch Christi Verdienst vergeben seyn; darumb haben sie nicht Vrsach sich für dem künfftigen Gericht zu entsetzen / sondern viel mehr zu frewen / vnnd sich darnach mit gantzem Hertzen zu sehnen / dieweil sie doch in diesem Jammerthal nur wenig Ruhe vnnd Friede haben / dort aber jhre Erlösung angehet. Wehe aber den Gottlosen! Wo wollen sie bleiben für dem künfftigen Zorn? Die solten billich dafür erschrecken. Aber der Teuffel kehrets vmb; den Frommen setzet er zu mit trawrigen Gedancken / daß sie in Leyd wehmütig werden / für dem Todt sich offt entsetzen / vnnd für GOttes Gericht fürchten. Die Gottlosen erschrecken kaum ein Augenblick für der Hölle. So

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 510. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/526>, abgerufen am 29.04.2024.