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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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wölche in offentlichen Sünden ligen. Der ohalben lehren wir die Regul Pauli / ein jeder soll sich selbs zuuor prüfen / vnd also von disem Brot essen. Weitter vnd wie Irenaeus spricht / daß das Sacrament auß zweien dingen bestehe / auß einem Irdischen / vnnd einem Himlischen: vnnd Paulus sagt: Das Brot das wir brechen / ist die gemeinschafft des Leibs Christi: also lehren wir auch / daß mit dem consecrirten Brot der Leib Christi den niessenden gegeben werde / etc.

Dise erzelte wort seind ja nit Zwinglisch / sondern an jnen selbst ein Lutherische Bekandtnus / vnd der ersten Augspurgischen Confession gemeß. Dann was etwo ein Theologus vnder den anwesenden dazumal heimlich in seinem Hertzen gehapt haben mag (der auch etliche zweifelhafftige wörtlen in dise Schrifft eingeschoben) das geht vns nichts an. Die erzelte worrt seind lautter vnnd klar gnug an jnen selbs: wann sie von auffrichtigen Leutten geredt werden. Darumb kan Ambrosius Vuolfius alhie abermals nicht fussen: da er mit fürlegung der geenderten Augspurgischen Confession / vnd mit der vbergebnen Schrifft der Colloquenten, seinem Zwinglischen Irrthumb / als einem bawfelligen wurmstichigen Hauß / ein Färblin anstreichen will.

Es rasplet Ambrosius Vuolfius (seinem arbeitseligen Zuinglianismo zu behilff) in seinem Buch zusamen alles das jenig / was den allerwenigsten schein wider die reine Lehr vom heiligen Nachtmal / haben mag. Dann ein böse Sach darff vil flickens vnd verklügens. Pag. 84. 87.Darumb bringt er auff die Ban etliche Ar -

wölche in offentlichẽ Sünden ligen. Der ohalben lehren wir die Regul Pauli / ein jeder soll sich selbs zuuor prüfen / vnd also von disem Brot essen. Weitter vnd wie Irenaeus spricht / daß das Sacrament auß zweien dingen bestehe / auß einem Irdischen / vnnd einem Himlischen: vnnd Paulus sagt: Das Brot das wir brechen / ist die gemeinschafft des Leibs Christi: also lehren wir auch / daß mit dem consecrirten Brot der Leib Christi den niessenden gegeben werde / etc.

Dise erzelte wort seind ja nit Zwinglisch / sondern an jnen selbst ein Lutherische Bekandtnus / vnd der ersten Augspurgischen Confession gemeß. Dann was etwo ein Theologus vnder den anwesenden dazumal heimlich in seinem Hertzen gehapt haben mag (der auch etliche zweifelhafftige wörtlen in dise Schrifft eingeschoben) das geht vns nichts an. Die erzelte worrt seind lautter vnnd klar gnug an jnen selbs: wann sie von auffrichtigen Leutten geredt werden. Darumb kan Ambrosius Vuolfius alhie abermals nicht fussen: da er mit fürlegung der geenderten Augspurgischen Confession / vnd mit der vbergebnen Schrifft der Colloquenten, seinem Zwinglischen Irrthumb / als einem bawfelligen wurmstichigen Hauß / ein Färblin anstreichen will.

Es rasplet Ambrosius Vuolfius (seinem arbeitseligen Zuinglianismo zu behilff) in seinem Buch zusamen alles das jenig / was den allerwenigsten schein wider die reine Lehr vom heiligen Nachtmal / haben mag. Dann ein böse Sach darff vil flickens vnd verklügens. Pag. 84. 87.Darumb bringt er auff die Ban etliche Ar -

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[90/0102] wölche in offentlichẽ Sünden ligen. Der ohalben lehren wir die Regul Pauli / ein jeder soll sich selbs zuuor prüfen / vnd also von disem Brot essen. Weitter vnd wie Irenaeus spricht / daß das Sacrament auß zweien dingen bestehe / auß einem Irdischen / vnnd einem Himlischen: vnnd Paulus sagt: Das Brot das wir brechen / ist die gemeinschafft des Leibs Christi: also lehren wir auch / daß mit dem consecrirten Brot der Leib Christi den niessenden gegeben werde / etc. Dise erzelte wort seind ja nit Zwinglisch / sondern an jnen selbst ein Lutherische Bekandtnus / vnd der ersten Augspurgischen Confession gemeß. Dann was etwo ein Theologus vnder den anwesenden dazumal heimlich in seinem Hertzen gehapt haben mag (der auch etliche zweifelhafftige wörtlen in dise Schrifft eingeschoben) das geht vns nichts an. Die erzelte worrt seind lautter vnnd klar gnug an jnen selbs: wann sie von auffrichtigen Leutten geredt werden. Darumb kan Ambrosius Vuolfius alhie abermals nicht fussen: da er mit fürlegung der geenderten Augspurgischen Confession / vnd mit der vbergebnen Schrifft der Colloquenten, seinem Zwinglischen Irrthumb / als einem bawfelligen wurmstichigen Hauß / ein Färblin anstreichen will. Es rasplet Ambrosius Vuolfius (seinem arbeitseligen Zuinglianismo zu behilff) in seinem Buch zusamen alles das jenig / was den allerwenigsten schein wider die reine Lehr vom heiligen Nachtmal / haben mag. Dann ein böse Sach darff vil flickens vnd verklügens. Darumb bringt er auff die Ban etliche Ar - Pag. 84. 87.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/102>, abgerufen am 29.03.2024.