Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden. Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacite auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also. Sleidanus lib. 8. fol. 94.Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen. So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen Sleidanus lib. 8. fol. 90.Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin - Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden. Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacitè auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also. Sleidanus lib. 8. fol. 94.Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen. So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen Sleidanus lib. 8. fol. 90.Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0046" n="34"/> Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden.</p> <p>Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacitè auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also.</p> <note place="left"><hi rendition="#i">Sleidanus lib.</hi> 8. <hi rendition="#i">fol.</hi> 94.</note> <p>Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen.</p> <p>So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen <note place="left"><hi rendition="#i">Sleidanus lib.</hi> 8. <hi rendition="#i">fol.</hi> 90.</note>Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin - </p> </div> </body> </text> </TEI> [34/0046]
Schwäbische Stett (auff bemelte erklärung jhrer Confession) auff dem tag zu Schweinfurt Anno 32. von den gemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten / nicht außgeschlossen worden.
Daß aber hiemit die Chur / Fürsten vnd Ständ der Augspurgischen Confession / solten also tacitè auch in die Schweitzerische Confession bewilligt haben / oder jhnen dieselbige belieben lassen / oder mit den Schweitzerischen oder andern Stetten / so sie für Zwinglisch gehalten / sich solten im wenigsten eingelassen / oder einigen Zwinglischen Irthumb passirt haben / das würdt Vuolfius in ewigkeit nicht erweisen. Das Widerspil aber / will ich jme aus dem Sleidano mit gutem grund darthon: Der sagt also.
Dann die versamlete Ständ der Augspurgischen Confession haben damals den Keiserlichen Commissarijs (Mentz vnd Pfaltz) also geantwortet: denen / so vom Nachtmal des Herrn / oder von der Tauff anderst dann der Protestirenden zu Augspurg vbergebne Confession mitbringt / lehrten / wolten sie sich / souil die Lehr belangte / nicht zugesellen.
So hat sich auch mit dem Churfürsten zu Sachsen im selben Jar zugetragen / das auß zulassung des Keisers der Graff zu Nassaw / vnnd der Graff zu Newmar mit jme (dem Churfürsten) von einer vereinigung / vnd vnder andern stucken auch vom heiligen Nachtmal mit jme handleten. Als aber auß jrer werbung zuuerstehn / daß dem Keiser eingebildet worden / als ob jm / dem Churfürsten / des Zwin -
Sleidanus lib. 8. fol. 90.
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Zitationshilfe: | Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/46>, abgerufen am 10.12.2023. |