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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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den Umstand gemein, daß sie Alles, was der Unternehmer be-
zieht, es stamme, aus welcher Quelle es wolle, unter der gemein-
samen Bezeichnung des Gewinnes der Grundrente und nament-
lich dem Arbeitslohne gegenüberstellt. Wie in den meisten an-
dern Punkten, so ist auch in diesem M. Culloch 1) Ricardo
gefolgt. Er bezeichnet als Capitalgewinn den Theil des ver-
einigten Products des Capitals und der Arbeit, welcher denen,
die in productiven Unternehmungen beschäftigt sind, nach Abzug
der nöthigen Bezahlungen und Wiederersetzung des zerstörten Ca-
pitals übrig bleibt. Es bleibt also auch bei ihm bei dem ein-
heitlichen Capitalgewinne.

Gegen das hierin liegende Zusammenwerfen von Dingen,
welche eine ganz verschiedene Erklärung erfordern, und die dar-
aus nothwendig hervorgehende Verwirrung scheint sich unter den
Engländern zuerst Samuel Read 2) ausgesprochen zu haben.

nicht näher ein, da sich dieselben nur auf das Verhältniß zwischen Lohn und
Capitalgewinn beziehen und zu dem Gegenstande unserer Abhandlung in kei-
nem unmittelbaren Verhältnisse stehen.
1) Principles of political economy. Neue Ausg. London 1830. S. 103
wird als Reingewinn des Vermögens der Gewinn bezeichnet, welcher den
Capitalisten, die sich auf industrielle Unternehmungen einlassen, nach Abzug
aller einschlagenden Ausgaben zufällt, ähnlich auch S. 366. S. 221 wird
als Gewinn der Ueberschuß dargestellt, der durch die Differenz zwischen der
durch die Höhe des Lohnes repräsentirten und der dafür eingetauschten Arbeit
constituirt wird. Wenn M. Culloch S. 366 ff. die Lehre Ricardo's über
den Gewinnstantheil (rate of profit) erläutert und theilweise modificirt, so
bezieht sich das nur auf das Verhältniß, in welchem sich Capital und Arbeit
in den Ertrag des Productes theilen, und gehört daher nicht hierher. Im
Uebrigen kennt er immer nur 3 Arten von Theilhabern an der Production,
nämlich Arbeiter, Capitalisten, die er stets als die Unternehmer ansieht, und
Grundbesitzer. S. u. A. S. 364 seines Werks.
2) An Inquiry into the Natural Grounds of Right to Vendible Pro-

den Umſtand gemein, daß ſie Alles, was der Unternehmer be-
zieht, es ſtamme, aus welcher Quelle es wolle, unter der gemein-
ſamen Bezeichnung des Gewinnes der Grundrente und nament-
lich dem Arbeitslohne gegenuͤberſtellt. Wie in den meiſten an-
dern Punkten, ſo iſt auch in dieſem M. Culloch 1) Ricardo
gefolgt. Er bezeichnet als Capitalgewinn den Theil des ver-
einigten Products des Capitals und der Arbeit, welcher denen,
die in productiven Unternehmungen beſchaͤftigt ſind, nach Abzug
der noͤthigen Bezahlungen und Wiedererſetzung des zerſtoͤrten Ca-
pitals uͤbrig bleibt. Es bleibt alſo auch bei ihm bei dem ein-
heitlichen Capitalgewinne.

Gegen das hierin liegende Zuſammenwerfen von Dingen,
welche eine ganz verſchiedene Erklaͤrung erfordern, und die dar-
aus nothwendig hervorgehende Verwirrung ſcheint ſich unter den
Englaͤndern zuerſt Samuel Read 2) ausgeſprochen zu haben.

nicht näher ein, da ſich dieſelben nur auf das Verhältniß zwiſchen Lohn und
Capitalgewinn beziehen und zu dem Gegenſtande unſerer Abhandlung in kei-
nem unmittelbaren Verhältniſſe ſtehen.
1) Principles of political economy. Neue Ausg. London 1830. S. 103
wird als Reingewinn des Vermögens der Gewinn bezeichnet, welcher den
Capitaliſten, die ſich auf induſtrielle Unternehmungen einlaſſen, nach Abzug
aller einſchlagenden Ausgaben zufällt, ähnlich auch S. 366. S. 221 wird
als Gewinn der Ueberſchuß dargeſtellt, der durch die Differenz zwiſchen der
durch die Höhe des Lohnes repräſentirten und der dafuͤr eingetauſchten Arbeit
conſtituirt wird. Wenn M. Culloch S. 366 ff. die Lehre Ricardo’s über
den Gewinnſtantheil (rate of profit) erläutert und theilweiſe modificirt, ſo
bezieht ſich das nur auf das Verhältniß, in welchem ſich Capital und Arbeit
in den Ertrag des Productes theilen, und gehört daher nicht hierher. Im
Uebrigen kennt er immer nur 3 Arten von Theilhabern an der Production,
nämlich Arbeiter, Capitaliſten, die er ſtets als die Unternehmer anſieht, und
Grundbeſitzer. S. u. A. S. 364 ſeines Werks.
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[10/0022] den Umſtand gemein, daß ſie Alles, was der Unternehmer be- zieht, es ſtamme, aus welcher Quelle es wolle, unter der gemein- ſamen Bezeichnung des Gewinnes der Grundrente und nament- lich dem Arbeitslohne gegenuͤberſtellt. Wie in den meiſten an- dern Punkten, ſo iſt auch in dieſem M. Culloch 1) Ricardo gefolgt. Er bezeichnet als Capitalgewinn den Theil des ver- einigten Products des Capitals und der Arbeit, welcher denen, die in productiven Unternehmungen beſchaͤftigt ſind, nach Abzug der noͤthigen Bezahlungen und Wiedererſetzung des zerſtoͤrten Ca- pitals uͤbrig bleibt. Es bleibt alſo auch bei ihm bei dem ein- heitlichen Capitalgewinne. Gegen das hierin liegende Zuſammenwerfen von Dingen, welche eine ganz verſchiedene Erklaͤrung erfordern, und die dar- aus nothwendig hervorgehende Verwirrung ſcheint ſich unter den Englaͤndern zuerſt Samuel Read 2) ausgeſprochen zu haben. 3) 1) Principles of political economy. Neue Ausg. London 1830. S. 103 wird als Reingewinn des Vermögens der Gewinn bezeichnet, welcher den Capitaliſten, die ſich auf induſtrielle Unternehmungen einlaſſen, nach Abzug aller einſchlagenden Ausgaben zufällt, ähnlich auch S. 366. S. 221 wird als Gewinn der Ueberſchuß dargeſtellt, der durch die Differenz zwiſchen der durch die Höhe des Lohnes repräſentirten und der dafuͤr eingetauſchten Arbeit conſtituirt wird. Wenn M. Culloch S. 366 ff. die Lehre Ricardo’s über den Gewinnſtantheil (rate of profit) erläutert und theilweiſe modificirt, ſo bezieht ſich das nur auf das Verhältniß, in welchem ſich Capital und Arbeit in den Ertrag des Productes theilen, und gehört daher nicht hierher. Im Uebrigen kennt er immer nur 3 Arten von Theilhabern an der Production, nämlich Arbeiter, Capitaliſten, die er ſtets als die Unternehmer anſieht, und Grundbeſitzer. S. u. A. S. 364 ſeines Werks. 2) An Inquiry into the Natural Grounds of Right to Vendible Pro- 3) nicht näher ein, da ſich dieſelben nur auf das Verhältniß zwiſchen Lohn und Capitalgewinn beziehen und zu dem Gegenſtande unſerer Abhandlung in kei- nem unmittelbaren Verhältniſſe ſtehen.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/22>, abgerufen am 28.03.2024.