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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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giebt und seinen Antheil hauptsächlich als Entschädigung für die
aufgewendeten Nutzungen erhält 1).

Die deutschen Nationalökonomen haben sich bald der einen
bald der andern Anschauungsweise näher angeschlossen. Kraus 2),
der den dritten Bestandtheil des ursprünglichen Einkommens ne-
ben der Bodenrente und dem Arbeitslohne als Verlagsprofit be-
zeichnet, spricht sich fast wörtlich in Uebereinstimmung mit Adam
Smith aus. v. Schlözer 3) sieht den Ueberschuß des Ertrages
über den gehabten Aufwand als Capitalgewinn an, und es
scheint, daß er das Einkommen der wirthschaftlichen Unter-
nehmer, die er übrigens nirgends unter den Producenten
besonders ausscheidet, auf ihre Capitalverwendung zurück-
führt. --

Auch Nebenius 4) schließt sich der englischen Auffassung an,
indem er unter Capitalgewinn den ganzen Reinertrag begreift,
welchen die die Capitalien verwendenden Unternehmer aus den
Unternehmungen ziehen, wie sich einestheils aus der Gegenüber-
stellung von Capitalgewinnsttaxe und Zinsfuß (§. 7), anderntheils
daraus ergiebt, daß er die erstere in um so engere Grenzen ein-

1) Es bedarf kaum der Hindeutung, wie sehr dieser Unterschied der
Auffassung der Verschiedenheit der Hauptrichtung der productiven Thätigkeit
in beiden Nationen entspricht. Die auf das Massenhafte, Zweckentsprechende,
Solid-Billige gerichtete Industrie der Engländer gebraucht als Haupt-
hebel das Capital; die Eleganz, Gefälligkeit und geschmackvolle Neuheit,
welche die Franzosen bei ihren meisten Waaren in erster Linie erstreben,
kann nur durch fortwährendes Mitarbeiten der Unternehmer erreicht werden.
2) Staatswirthschaft, herausgeg. v. Auerswald, Königsberg, 1808.
B. 1. S. 150.
3) Anfangsgründe der Staatswirthschaft, Riga, 1805, §. 29, 63 und
76. Anmerkg. 2.
4) Ueber die Natur und Ursachen des öffentlichen Credits. 2. Ausg.
Carlsruhe u. Baden 1829. Hierher gehörig namentlich Cap. 2.
2 *

giebt und ſeinen Antheil hauptſaͤchlich als Entſchaͤdigung fuͤr die
aufgewendeten Nutzungen erhaͤlt 1).

Die deutſchen Nationaloͤkonomen haben ſich bald der einen
bald der andern Anſchauungsweiſe naͤher angeſchloſſen. Kraus 2),
der den dritten Beſtandtheil des urſpruͤnglichen Einkommens ne-
ben der Bodenrente und dem Arbeitslohne als Verlagsprofit be-
zeichnet, ſpricht ſich faſt woͤrtlich in Uebereinſtimmung mit Adam
Smith aus. v. Schloͤzer 3) ſieht den Ueberſchuß des Ertrages
uͤber den gehabten Aufwand als Capitalgewinn an, und es
ſcheint, daß er das Einkommen der wirthſchaftlichen Unter-
nehmer, die er uͤbrigens nirgends unter den Producenten
beſonders ausſcheidet, auf ihre Capitalverwendung zuruͤck-
fuͤhrt. —

Auch Nebenius 4) ſchließt ſich der engliſchen Auffaſſung an,
indem er unter Capitalgewinn den ganzen Reinertrag begreift,
welchen die die Capitalien verwendenden Unternehmer aus den
Unternehmungen ziehen, wie ſich einestheils aus der Gegenuͤber-
ſtellung von Capitalgewinnſttaxe und Zinsfuß (§. 7), anderntheils
daraus ergiebt, daß er die erſtere in um ſo engere Grenzen ein-

1) Es bedarf kaum der Hindeutung, wie ſehr dieſer Unterſchied der
Auffaſſung der Verſchiedenheit der Hauptrichtung der productiven Thätigkeit
in beiden Nationen entſpricht. Die auf das Maſſenhafte, Zweckentſprechende,
Solid-Billige gerichtete Induſtrie der Englaͤnder gebraucht als Haupt-
hebel das Capital; die Eleganz, Gefaͤlligkeit und geſchmackvolle Neuheit,
welche die Franzoſen bei ihren meiſten Waaren in erſter Linie erſtreben,
kann nur durch fortwaͤhrendes Mitarbeiten der Unternehmer erreicht werden.
2) Staatswirthſchaft, herausgeg. v. Auerswald, Königsberg, 1808.
B. 1. S. 150.
3) Anfangsgründe der Staatswirthſchaft, Riga, 1805, §. 29, 63 und
76. Anmerkg. 2.
4) Ueber die Natur und Urſachen des öffentlichen Credits. 2. Ausg.
Carlsruhe u. Baden 1829. Hierher gehörig namentlich Cap. 2.
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[19/0031] giebt und ſeinen Antheil hauptſaͤchlich als Entſchaͤdigung fuͤr die aufgewendeten Nutzungen erhaͤlt 1). Die deutſchen Nationaloͤkonomen haben ſich bald der einen bald der andern Anſchauungsweiſe naͤher angeſchloſſen. Kraus 2), der den dritten Beſtandtheil des urſpruͤnglichen Einkommens ne- ben der Bodenrente und dem Arbeitslohne als Verlagsprofit be- zeichnet, ſpricht ſich faſt woͤrtlich in Uebereinſtimmung mit Adam Smith aus. v. Schloͤzer 3) ſieht den Ueberſchuß des Ertrages uͤber den gehabten Aufwand als Capitalgewinn an, und es ſcheint, daß er das Einkommen der wirthſchaftlichen Unter- nehmer, die er uͤbrigens nirgends unter den Producenten beſonders ausſcheidet, auf ihre Capitalverwendung zuruͤck- fuͤhrt. — Auch Nebenius 4) ſchließt ſich der engliſchen Auffaſſung an, indem er unter Capitalgewinn den ganzen Reinertrag begreift, welchen die die Capitalien verwendenden Unternehmer aus den Unternehmungen ziehen, wie ſich einestheils aus der Gegenuͤber- ſtellung von Capitalgewinnſttaxe und Zinsfuß (§. 7), anderntheils daraus ergiebt, daß er die erſtere in um ſo engere Grenzen ein- 1) Es bedarf kaum der Hindeutung, wie ſehr dieſer Unterſchied der Auffaſſung der Verſchiedenheit der Hauptrichtung der productiven Thätigkeit in beiden Nationen entſpricht. Die auf das Maſſenhafte, Zweckentſprechende, Solid-Billige gerichtete Induſtrie der Englaͤnder gebraucht als Haupt- hebel das Capital; die Eleganz, Gefaͤlligkeit und geſchmackvolle Neuheit, welche die Franzoſen bei ihren meiſten Waaren in erſter Linie erſtreben, kann nur durch fortwaͤhrendes Mitarbeiten der Unternehmer erreicht werden. 2) Staatswirthſchaft, herausgeg. v. Auerswald, Königsberg, 1808. B. 1. S. 150. 3) Anfangsgründe der Staatswirthſchaft, Riga, 1805, §. 29, 63 und 76. Anmerkg. 2. 4) Ueber die Natur und Urſachen des öffentlichen Credits. 2. Ausg. Carlsruhe u. Baden 1829. Hierher gehörig namentlich Cap. 2. 2 *

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/31>, abgerufen am 29.03.2024.