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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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ein Theil dieses nun Gewerbsprofit genannten Ueberschusses, des-
sen andrer Theil die Industriebelohnung ist. Indessen ist seine
Meinung unzweifelhaft: der Unternehmer bezieht, abgesehen von
der Entschädigung für die der Unternehmung zugewandten Capi-
talnutzungen und die durch Mietharbeiter zu ersetzen gewesenen
Arbeitskräfte und von der Assecuranzprämie noch einen Gewinn,
und zwar beruht dieser einestheils in dem Mißverhältniß der
Empfindlichkeit von Gewinn und Verlust, anderntheils in dem
durch das größere Interesse bedingten größerem Maße der Leistun-
gen des Unternehmers gegenüber dem Lohnarbeiter. Hier zeigt
sich also dasselbe Bestreben, wie bei den vorhererwähnten Schrift-
stellern, den Unternehmergewinn von den als Zins und Lohn
anzusehenden Einkommenstheilen der Unternehmer durchaus ge-
trennt zu halten, und führt zur Aufstellung theilweise neuer Er-
klärungsgründe für sein Vorhandensein.

Fassen wir die Ansichten der Nationalökonomen über den
Antheil des Unternehmers am Ertrage noch einmal in einem
kurzen Ueberblicke zusammen, so finden wir Folgendes: Die äl-
teren Schriftsteller unterscheiden in der Analyse der Production
das Geschäft des Unternehmens keineswegs als ein besonderes
Moment, sondern betrachten dasselbe gewissermaßen als eine mit
dem Besitze von Productionsmitteln gegebene Obliegenheit. Da
es zunächst die Capitalisten sind, auf welchen die wirthschaftlichen
Unternehmungen lasten, so betrachten im Verfolg dieser Ansicht
Adam Smith und seine (vorzugsweise englischen) Nachfolger
Alles, was jenen nach Erstattung der aufgewendeten Kosten
übrig bleibt, als Capitalgewinn. Bald jedoch drängt sich die
Betrachtung auf, daß in diesem Ertrage außer einem Ersatze für
die gelaufne Gefahr namentlich eine Entschädigung für persön-
liche Thätigkeit, Arbeit enthalten sei. Diese Betrachtung, welche
einige neuere Engländer dazu führt, den sogenannten (Capital-)

ein Theil dieſes nun Gewerbsprofit genannten Ueberſchuſſes, deſ-
ſen andrer Theil die Induſtriebelohnung iſt. Indeſſen iſt ſeine
Meinung unzweifelhaft: der Unternehmer bezieht, abgeſehen von
der Entſchaͤdigung fuͤr die der Unternehmung zugewandten Capi-
talnutzungen und die durch Mietharbeiter zu erſetzen geweſenen
Arbeitskraͤfte und von der Aſſecuranzpraͤmie noch einen Gewinn,
und zwar beruht dieſer einestheils in dem Mißverhaͤltniß der
Empfindlichkeit von Gewinn und Verluſt, anderntheils in dem
durch das groͤßere Intereſſe bedingten groͤßerem Maße der Leiſtun-
gen des Unternehmers gegenuͤber dem Lohnarbeiter. Hier zeigt
ſich alſo daſſelbe Beſtreben, wie bei den vorhererwaͤhnten Schrift-
ſtellern, den Unternehmergewinn von den als Zins und Lohn
anzuſehenden Einkommenstheilen der Unternehmer durchaus ge-
trennt zu halten, und fuͤhrt zur Aufſtellung theilweiſe neuer Er-
klaͤrungsgruͤnde fuͤr ſein Vorhandenſein.

Faſſen wir die Anſichten der Nationaloͤkonomen uͤber den
Antheil des Unternehmers am Ertrage noch einmal in einem
kurzen Ueberblicke zuſammen, ſo finden wir Folgendes: Die aͤl-
teren Schriftſteller unterſcheiden in der Analyſe der Production
das Geſchaͤft des Unternehmens keineswegs als ein beſonderes
Moment, ſondern betrachten daſſelbe gewiſſermaßen als eine mit
dem Beſitze von Productionsmitteln gegebene Obliegenheit. Da
es zunaͤchſt die Capitaliſten ſind, auf welchen die wirthſchaftlichen
Unternehmungen laſten, ſo betrachten im Verfolg dieſer Anſicht
Adam Smith und ſeine (vorzugsweiſe engliſchen) Nachfolger
Alles, was jenen nach Erſtattung der aufgewendeten Koſten
uͤbrig bleibt, als Capitalgewinn. Bald jedoch draͤngt ſich die
Betrachtung auf, daß in dieſem Ertrage außer einem Erſatze fuͤr
die gelaufne Gefahr namentlich eine Entſchaͤdigung fuͤr perſoͤn-
liche Thaͤtigkeit, Arbeit enthalten ſei. Dieſe Betrachtung, welche
einige neuere Englaͤnder dazu fuͤhrt, den ſogenannten (Capital-)

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[32/0044] ein Theil dieſes nun Gewerbsprofit genannten Ueberſchuſſes, deſ- ſen andrer Theil die Induſtriebelohnung iſt. Indeſſen iſt ſeine Meinung unzweifelhaft: der Unternehmer bezieht, abgeſehen von der Entſchaͤdigung fuͤr die der Unternehmung zugewandten Capi- talnutzungen und die durch Mietharbeiter zu erſetzen geweſenen Arbeitskraͤfte und von der Aſſecuranzpraͤmie noch einen Gewinn, und zwar beruht dieſer einestheils in dem Mißverhaͤltniß der Empfindlichkeit von Gewinn und Verluſt, anderntheils in dem durch das groͤßere Intereſſe bedingten groͤßerem Maße der Leiſtun- gen des Unternehmers gegenuͤber dem Lohnarbeiter. Hier zeigt ſich alſo daſſelbe Beſtreben, wie bei den vorhererwaͤhnten Schrift- ſtellern, den Unternehmergewinn von den als Zins und Lohn anzuſehenden Einkommenstheilen der Unternehmer durchaus ge- trennt zu halten, und fuͤhrt zur Aufſtellung theilweiſe neuer Er- klaͤrungsgruͤnde fuͤr ſein Vorhandenſein. Faſſen wir die Anſichten der Nationaloͤkonomen uͤber den Antheil des Unternehmers am Ertrage noch einmal in einem kurzen Ueberblicke zuſammen, ſo finden wir Folgendes: Die aͤl- teren Schriftſteller unterſcheiden in der Analyſe der Production das Geſchaͤft des Unternehmens keineswegs als ein beſonderes Moment, ſondern betrachten daſſelbe gewiſſermaßen als eine mit dem Beſitze von Productionsmitteln gegebene Obliegenheit. Da es zunaͤchſt die Capitaliſten ſind, auf welchen die wirthſchaftlichen Unternehmungen laſten, ſo betrachten im Verfolg dieſer Anſicht Adam Smith und ſeine (vorzugsweiſe engliſchen) Nachfolger Alles, was jenen nach Erſtattung der aufgewendeten Koſten uͤbrig bleibt, als Capitalgewinn. Bald jedoch draͤngt ſich die Betrachtung auf, daß in dieſem Ertrage außer einem Erſatze fuͤr die gelaufne Gefahr namentlich eine Entſchaͤdigung fuͤr perſoͤn- liche Thaͤtigkeit, Arbeit enthalten ſei. Dieſe Betrachtung, welche einige neuere Englaͤnder dazu fuͤhrt, den ſogenannten (Capital-)

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/44>, abgerufen am 19.04.2024.