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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur so
weit gehen, die Mittel zur Vollendung einer Production bereit
zu halten, vorbehältlich sie erst in Folge eines concreten Ver-
langens, einer Bestellung, zur Verwendung zu bringen. Hier hat
der Ausnutzer in Bezug auf das einzutauschende Product begreif-
licher Weise nur eine mangelhaftere Sicherheit. Wenn wir weiter-
hin von vollkommenen und unvollkommenen Unternehmungen und
Unternehmern 1) sprechen, so verstehen wir dieß allemal im Sinne
dieses Gegensatzes. Ein Kleider- ein Möbelmagazin z. B. nennen
wir eine vollkommene, eine gewöhnliche Schneider- oder Tischler-
werkstatt eine unvollkommene Unternehmung. Das Tragen der
Schwankungen im Verhältniß des in einem Geschäft zu machenden
Aufwandes und des zu erzielenden Ergebnisses ist demnach das
Kennzeichen des Unternehmers. Allerdings wird es nicht möglich
sein, ein Geschäft ohne den Besitz eines gewissen Vermögens und
gewisser persönlicher Eigenschaften zu unternehmen. Um fremde
Arbeitskräfte zur Disposition zu erhalten, bedarf man eines Ca-
pitals, und um über fremdes Capital zu verfügen, muß man ent-
weder durch eignes Vermögen oder durch persönliche Eigenschaften
Bürgschaft leisten können. Und es ist ferner nichts natürlicher, als
daß Jemand, der ein Geschäft unternimmt, nun auch die Capital-
kräfte, die er besitzt, und seine persönliche Arbeitskraft lieber
seiner eignen Unternehmung widmet, als sie an Dritte verdingt.
In der Regel sind daher die Unternehmer mit ihren Capitalien
wie mit ihrer persönlichen Thätigkeit bei ihren Unternehmungen
betheiligt. So erklärlich es unter diesen Umständen ist, so bleibt
es aber nichts desto weniger ein Fehler, wenn man als die Grund-

1) Der Kürze halber mag uns dieser Ausdruck anstatt des richtigeren:
Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgesehen werden. Spricht man
doch auch ohne Anstoß von "großen Grundbesitzern."

mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur ſo
weit gehen, die Mittel zur Vollendung einer Production bereit
zu halten, vorbehaͤltlich ſie erſt in Folge eines concreten Ver-
langens, einer Beſtellung, zur Verwendung zu bringen. Hier hat
der Ausnutzer in Bezug auf das einzutauſchende Product begreif-
licher Weiſe nur eine mangelhaftere Sicherheit. Wenn wir weiter-
hin von vollkommenen und unvollkommenen Unternehmungen und
Unternehmern 1) ſprechen, ſo verſtehen wir dieß allemal im Sinne
dieſes Gegenſatzes. Ein Kleider- ein Moͤbelmagazin z. B. nennen
wir eine vollkommene, eine gewoͤhnliche Schneider- oder Tiſchler-
werkſtatt eine unvollkommene Unternehmung. Das Tragen der
Schwankungen im Verhaͤltniß des in einem Geſchaͤft zu machenden
Aufwandes und des zu erzielenden Ergebniſſes iſt demnach das
Kennzeichen des Unternehmers. Allerdings wird es nicht moͤglich
ſein, ein Geſchaͤft ohne den Beſitz eines gewiſſen Vermoͤgens und
gewiſſer perſoͤnlicher Eigenſchaften zu unternehmen. Um fremde
Arbeitskraͤfte zur Dispoſition zu erhalten, bedarf man eines Ca-
pitals, und um uͤber fremdes Capital zu verfuͤgen, muß man ent-
weder durch eignes Vermoͤgen oder durch perſoͤnliche Eigenſchaften
Buͤrgſchaft leiſten koͤnnen. Und es iſt ferner nichts natuͤrlicher, als
daß Jemand, der ein Geſchaͤft unternimmt, nun auch die Capital-
kraͤfte, die er beſitzt, und ſeine perſoͤnliche Arbeitskraft lieber
ſeiner eignen Unternehmung widmet, als ſie an Dritte verdingt.
In der Regel ſind daher die Unternehmer mit ihren Capitalien
wie mit ihrer perſoͤnlichen Thaͤtigkeit bei ihren Unternehmungen
betheiligt. So erklaͤrlich es unter dieſen Umſtaͤnden iſt, ſo bleibt
es aber nichts deſto weniger ein Fehler, wenn man als die Grund-

1) Der Kürze halber mag uns dieſer Ausdruck anſtatt des richtigeren:
Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgeſehen werden. Spricht man
doch auch ohne Anſtoß von „großen Grundbeſitzern.“
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[39/0051] mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur ſo weit gehen, die Mittel zur Vollendung einer Production bereit zu halten, vorbehaͤltlich ſie erſt in Folge eines concreten Ver- langens, einer Beſtellung, zur Verwendung zu bringen. Hier hat der Ausnutzer in Bezug auf das einzutauſchende Product begreif- licher Weiſe nur eine mangelhaftere Sicherheit. Wenn wir weiter- hin von vollkommenen und unvollkommenen Unternehmungen und Unternehmern 1) ſprechen, ſo verſtehen wir dieß allemal im Sinne dieſes Gegenſatzes. Ein Kleider- ein Moͤbelmagazin z. B. nennen wir eine vollkommene, eine gewoͤhnliche Schneider- oder Tiſchler- werkſtatt eine unvollkommene Unternehmung. Das Tragen der Schwankungen im Verhaͤltniß des in einem Geſchaͤft zu machenden Aufwandes und des zu erzielenden Ergebniſſes iſt demnach das Kennzeichen des Unternehmers. Allerdings wird es nicht moͤglich ſein, ein Geſchaͤft ohne den Beſitz eines gewiſſen Vermoͤgens und gewiſſer perſoͤnlicher Eigenſchaften zu unternehmen. Um fremde Arbeitskraͤfte zur Dispoſition zu erhalten, bedarf man eines Ca- pitals, und um uͤber fremdes Capital zu verfuͤgen, muß man ent- weder durch eignes Vermoͤgen oder durch perſoͤnliche Eigenſchaften Buͤrgſchaft leiſten koͤnnen. Und es iſt ferner nichts natuͤrlicher, als daß Jemand, der ein Geſchaͤft unternimmt, nun auch die Capital- kraͤfte, die er beſitzt, und ſeine perſoͤnliche Arbeitskraft lieber ſeiner eignen Unternehmung widmet, als ſie an Dritte verdingt. In der Regel ſind daher die Unternehmer mit ihren Capitalien wie mit ihrer perſoͤnlichen Thaͤtigkeit bei ihren Unternehmungen betheiligt. So erklaͤrlich es unter dieſen Umſtaͤnden iſt, ſo bleibt es aber nichts deſto weniger ein Fehler, wenn man als die Grund- 1) Der Kürze halber mag uns dieſer Ausdruck anſtatt des richtigeren: Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgeſehen werden. Spricht man doch auch ohne Anſtoß von „großen Grundbeſitzern.“

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/51>, abgerufen am 28.03.2024.