Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur so 1) Der Kürze halber mag uns dieser Ausdruck anstatt des richtigeren:
Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgesehen werden. Spricht man doch auch ohne Anstoß von "großen Grundbesitzern." mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur ſo 1) Der Kürze halber mag uns dieſer Ausdruck anſtatt des richtigeren:
Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgeſehen werden. Spricht man doch auch ohne Anſtoß von „großen Grundbeſitzern.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0051" n="39"/> mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur ſo<lb/> weit gehen, die Mittel zur Vollendung einer Production bereit<lb/> zu halten, vorbehaͤltlich ſie erſt in Folge eines concreten Ver-<lb/> langens, einer Beſtellung, zur Verwendung zu bringen. Hier hat<lb/> der Ausnutzer in Bezug auf das einzutauſchende Product begreif-<lb/> licher Weiſe nur eine mangelhaftere Sicherheit. Wenn wir weiter-<lb/> hin von vollkommenen und unvollkommenen Unternehmungen und<lb/> Unternehmern <note place="foot" n="1)">Der Kürze halber mag uns dieſer Ausdruck anſtatt des richtigeren:<lb/> Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgeſehen werden. Spricht man<lb/> doch auch ohne Anſtoß von „großen Grundbeſitzern.“</note> ſprechen, ſo verſtehen wir dieß allemal im Sinne<lb/> dieſes Gegenſatzes. Ein Kleider- ein Moͤbelmagazin z. B. nennen<lb/> wir eine vollkommene, eine gewoͤhnliche Schneider- oder Tiſchler-<lb/> werkſtatt eine unvollkommene Unternehmung. Das Tragen der<lb/> Schwankungen im Verhaͤltniß des in einem Geſchaͤft zu machenden<lb/> Aufwandes und des zu erzielenden Ergebniſſes iſt demnach das<lb/> Kennzeichen des Unternehmers. Allerdings wird es nicht moͤglich<lb/> ſein, ein Geſchaͤft ohne den Beſitz eines gewiſſen Vermoͤgens und<lb/> gewiſſer perſoͤnlicher Eigenſchaften zu unternehmen. Um fremde<lb/> Arbeitskraͤfte zur Dispoſition zu erhalten, bedarf man eines Ca-<lb/> pitals, und um uͤber fremdes Capital zu verfuͤgen, muß man ent-<lb/> weder durch eignes Vermoͤgen oder durch perſoͤnliche Eigenſchaften<lb/> Buͤrgſchaft leiſten koͤnnen. Und es iſt ferner nichts natuͤrlicher, als<lb/> daß Jemand, der ein Geſchaͤft unternimmt, nun auch die Capital-<lb/> kraͤfte, die er beſitzt, und ſeine perſoͤnliche Arbeitskraft lieber<lb/> ſeiner eignen Unternehmung widmet, als ſie an Dritte verdingt.<lb/> In der Regel ſind daher die Unternehmer mit ihren Capitalien<lb/> wie mit ihrer perſoͤnlichen Thaͤtigkeit bei ihren Unternehmungen<lb/> betheiligt. So erklaͤrlich es unter dieſen Umſtaͤnden iſt, ſo bleibt<lb/> es aber nichts deſto weniger ein Fehler, wenn man als die Grund-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [39/0051]
mum reducirt wird. Dagegen giebt es andere, welche nur ſo
weit gehen, die Mittel zur Vollendung einer Production bereit
zu halten, vorbehaͤltlich ſie erſt in Folge eines concreten Ver-
langens, einer Beſtellung, zur Verwendung zu bringen. Hier hat
der Ausnutzer in Bezug auf das einzutauſchende Product begreif-
licher Weiſe nur eine mangelhaftere Sicherheit. Wenn wir weiter-
hin von vollkommenen und unvollkommenen Unternehmungen und
Unternehmern 1) ſprechen, ſo verſtehen wir dieß allemal im Sinne
dieſes Gegenſatzes. Ein Kleider- ein Moͤbelmagazin z. B. nennen
wir eine vollkommene, eine gewoͤhnliche Schneider- oder Tiſchler-
werkſtatt eine unvollkommene Unternehmung. Das Tragen der
Schwankungen im Verhaͤltniß des in einem Geſchaͤft zu machenden
Aufwandes und des zu erzielenden Ergebniſſes iſt demnach das
Kennzeichen des Unternehmers. Allerdings wird es nicht moͤglich
ſein, ein Geſchaͤft ohne den Beſitz eines gewiſſen Vermoͤgens und
gewiſſer perſoͤnlicher Eigenſchaften zu unternehmen. Um fremde
Arbeitskraͤfte zur Dispoſition zu erhalten, bedarf man eines Ca-
pitals, und um uͤber fremdes Capital zu verfuͤgen, muß man ent-
weder durch eignes Vermoͤgen oder durch perſoͤnliche Eigenſchaften
Buͤrgſchaft leiſten koͤnnen. Und es iſt ferner nichts natuͤrlicher, als
daß Jemand, der ein Geſchaͤft unternimmt, nun auch die Capital-
kraͤfte, die er beſitzt, und ſeine perſoͤnliche Arbeitskraft lieber
ſeiner eignen Unternehmung widmet, als ſie an Dritte verdingt.
In der Regel ſind daher die Unternehmer mit ihren Capitalien
wie mit ihrer perſoͤnlichen Thaͤtigkeit bei ihren Unternehmungen
betheiligt. So erklaͤrlich es unter dieſen Umſtaͤnden iſt, ſo bleibt
es aber nichts deſto weniger ein Fehler, wenn man als die Grund-
1) Der Kürze halber mag uns dieſer Ausdruck anſtatt des richtigeren:
Inhaber unvollkommener Unternehmungen nachgeſehen werden. Spricht man
doch auch ohne Anſtoß von „großen Grundbeſitzern.“
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Zitationshilfe: | Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/51>, abgerufen am 22.09.2023. |