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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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Erträge als früher liefert. Aber dieser Specialfall gehört, genau
genommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der ersten
Kapitalanlage von 21/2 £ bedingt für die bessern Bodenarten, selbst
wenn dort die Verhältnisse analog angenommen werden, ein Fallen
der Differentialrente I; hier aber betrachten wir nur die Differen-
tialrente II. Da aber der vorliegende Specialfall nicht vorkommen
kann, ohne dass die Differentialrente II bereits als bestehend vor-
ausgesetzt wird, und in der That die Rückwirkung einer Modifi-
kation von Differentialrente I auf II darstellt, geben wir ein Bei-
spiel davon.

Tabelle VII.

[Tabelle]

Die Geldrente, wie der Geldertrag, sind dieselben wie in Tabelle II.
Der gestiegne regulirende Produktionspreis ersetzt genau, was an
der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in umge-
kehrtem Verhältniss variiren, ist selbstverständlich, dass das Pro-
dukt beider dasselbe bleibt.

Im obigen Fall war angenommen, dass die Produktivkraft der
zweiten Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produk-
tivität der ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir
für die zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der
ersten ursprünglich zukam, wie in folgender
Tabelle VIII.

[Tabelle]

Erträge als früher liefert. Aber dieser Specialfall gehört, genau
genommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der ersten
Kapitalanlage von 2½ £ bedingt für die bessern Bodenarten, selbst
wenn dort die Verhältnisse analog angenommen werden, ein Fallen
der Differentialrente I; hier aber betrachten wir nur die Differen-
tialrente II. Da aber der vorliegende Specialfall nicht vorkommen
kann, ohne dass die Differentialrente II bereits als bestehend vor-
ausgesetzt wird, und in der That die Rückwirkung einer Modifi-
kation von Differentialrente I auf II darstellt, geben wir ein Bei-
spiel davon.

Tabelle VII.

[Tabelle]

Die Geldrente, wie der Geldertrag, sind dieselben wie in Tabelle II.
Der gestiegne regulirende Produktionspreis ersetzt genau, was an
der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in umge-
kehrtem Verhältniss variiren, ist selbstverständlich, dass das Pro-
dukt beider dasselbe bleibt.

Im obigen Fall war angenommen, dass die Produktivkraft der
zweiten Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produk-
tivität der ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir
für die zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der
ersten ursprünglich zukam, wie in folgender
Tabelle VIII.

[Tabelle]

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[247/0256] Erträge als früher liefert. Aber dieser Specialfall gehört, genau genommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der ersten Kapitalanlage von 2½ £ bedingt für die bessern Bodenarten, selbst wenn dort die Verhältnisse analog angenommen werden, ein Fallen der Differentialrente I; hier aber betrachten wir nur die Differen- tialrente II. Da aber der vorliegende Specialfall nicht vorkommen kann, ohne dass die Differentialrente II bereits als bestehend vor- ausgesetzt wird, und in der That die Rückwirkung einer Modifi- kation von Differentialrente I auf II darstellt, geben wir ein Bei- spiel davon. Tabelle VII. Die Geldrente, wie der Geldertrag, sind dieselben wie in Tabelle II. Der gestiegne regulirende Produktionspreis ersetzt genau, was an der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in umge- kehrtem Verhältniss variiren, ist selbstverständlich, dass das Pro- dukt beider dasselbe bleibt. Im obigen Fall war angenommen, dass die Produktivkraft der zweiten Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produk- tivität der ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir für die zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der ersten ursprünglich zukam, wie in folgender Tabelle VIII.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/256>, abgerufen am 29.03.2024.