Dieser Lehre zufolge ist eigentlich alles Eigenthum abge- schafft; es ist nur Staatseigenthum oder Eigenthum der Gesell- schaft. Denn dem Staate gehört allein die Jnitiative; die öffent- lichen Werkstätten verdrängen die der Einzelnen, deren Gewerbfleiß durch die Concurrenz mit dem des ganzen Volks aufgehoben wird. So sagt Louis Blanc auch, es sei armselig, den Verein auf die Concurrenz zu pfropfen. Der Verein sei nur ein Fortschritt, wenn er allgemein werde; die Concurrenz der Einzelnen gegen Einzelne, oder der Gesellschaften gegen Gesellschaften bleibe gleich schädlich. Die Concurrenz ist ihm also nur der Wetteifer in den öffentlichen Werkstätten.
Gegen das schriftstellerische Eigenthum tritt er nicht minder auf, als gegen das körperliche. Schriftsteller, sagt er, seien keine Handwerker, und müssen keine materielle Belohnung in Anspruch nehmen. Der Schriftsteller habe das Recht der Herrschaft über die Welt, den Umfang des geistigen Verbrauchs könne man nicht bestimmen. Ein gebrauchter Gedanke verschwinde nicht, sondern wachse vielmehr und breite sich zeitlich und räumlich aus. Wenn man ihm die Welt zum Verbraucher gebe, so werde er unerschöpf- lich wie die Natur, unsterblich wie die Gottheit. -- Das ist richtig. Von dem Eigenthum der Gedanken ist aber noch unter- schieden das Recht der Vervielfältigung ihrer sinnlichen Zeichen. Dieses Recht ist nicht, wie der Gedanke selbst, durch dessen Ver- öffentlichung ins allgemeine Eigenthum übergegangen. Ganz folgerichtig will auch hier Louis Blanc nur den Gesellschafts- Buchhandel gestatten, und den Gewinn unter die Mitglieder ver- theilen lassen. Er will dem Schriftsteller keinen Ehrensold zu- gestehen; wenn ein Schriftsteller sich nicht ernähren könne durch Vermögen, so möge er auch ein anderes Geschäft treiben. Der Preis des Buchs soll durch den Staat bestimmt werden, ein Ausschuß aufge- klärter Männer, welche die Gesetzgebung wählt, das Buch prüfen, und der Staat eine Kasse für öffentliche Belohnungen des Schrift- stellers und Preise der Buchhandlung stiften, wenn das Buch gut befunden wird. Kurz, auch Louis Blanc will den Staat, die Gesellschaft an die Stelle der persönlichen Freiheit setzen; was gerade das Umgekehrte der Staatswirthschaft ist. Jn der Wissen- schaft der Gesellschaft haben wir nun beide Einseitigkeiten zu ver-
Dieſer Lehre zufolge iſt eigentlich alles Eigenthum abge- ſchafft; es iſt nur Staatseigenthum oder Eigenthum der Geſell- ſchaft. Denn dem Staate gehört allein die Jnitiative; die öffent- lichen Werkſtätten verdrängen die der Einzelnen, deren Gewerbfleiß durch die Concurrenz mit dem des ganzen Volks aufgehoben wird. So ſagt Louis Blanc auch, es ſei armſelig, den Verein auf die Concurrenz zu pfropfen. Der Verein ſei nur ein Fortſchritt, wenn er allgemein werde; die Concurrenz der Einzelnen gegen Einzelne, oder der Geſellſchaften gegen Geſellſchaften bleibe gleich ſchädlich. Die Concurrenz iſt ihm alſo nur der Wetteifer in den öffentlichen Werkſtätten.
Gegen das ſchriftſtelleriſche Eigenthum tritt er nicht minder auf, als gegen das körperliche. Schriftſteller, ſagt er, ſeien keine Handwerker, und müſſen keine materielle Belohnung in Anſpruch nehmen. Der Schriftſteller habe das Recht der Herrſchaft über die Welt, den Umfang des geiſtigen Verbrauchs könne man nicht beſtimmen. Ein gebrauchter Gedanke verſchwinde nicht, ſondern wachſe vielmehr und breite ſich zeitlich und räumlich aus. Wenn man ihm die Welt zum Verbraucher gebe, ſo werde er unerſchöpf- lich wie die Natur, unſterblich wie die Gottheit. — Das iſt richtig. Von dem Eigenthum der Gedanken iſt aber noch unter- ſchieden das Recht der Vervielfältigung ihrer ſinnlichen Zeichen. Dieſes Recht iſt nicht, wie der Gedanke ſelbſt, durch deſſen Ver- öffentlichung ins allgemeine Eigenthum übergegangen. Ganz folgerichtig will auch hier Louis Blanc nur den Geſellſchafts- Buchhandel geſtatten, und den Gewinn unter die Mitglieder ver- theilen laſſen. Er will dem Schriftſteller keinen Ehrenſold zu- geſtehen; wenn ein Schriftſteller ſich nicht ernähren könne durch Vermögen, ſo möge er auch ein anderes Geſchäft treiben. Der Preis des Buchs ſoll durch den Staat beſtimmt werden, ein Ausſchuß aufge- klärter Männer, welche die Geſetzgebung wählt, das Buch prüfen, und der Staat eine Kaſſe für öffentliche Belohnungen des Schrift- ſtellers und Preiſe der Buchhandlung ſtiften, wenn das Buch gut befunden wird. Kurz, auch Louis Blanc will den Staat, die Geſellſchaft an die Stelle der perſönlichen Freiheit ſetzen; was gerade das Umgekehrte der Staatswirthſchaft iſt. Jn der Wiſſen- ſchaft der Geſellſchaft haben wir nun beide Einſeitigkeiten zu ver-
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Dieſer Lehre zufolge iſt eigentlich alles Eigenthum abge-
ſchafft; es iſt nur Staatseigenthum oder Eigenthum der Geſell-
ſchaft. Denn dem Staate gehört allein die Jnitiative; die öffent-
lichen Werkſtätten verdrängen die der Einzelnen, deren Gewerbfleiß
durch die Concurrenz mit dem des ganzen Volks aufgehoben wird.
So ſagt Louis Blanc auch, es ſei armſelig, den Verein auf die
Concurrenz zu pfropfen. Der Verein ſei nur ein Fortſchritt, wenn
er allgemein werde; die Concurrenz der Einzelnen gegen Einzelne,
oder der Geſellſchaften gegen Geſellſchaften bleibe gleich ſchädlich.
Die Concurrenz iſt ihm alſo nur der Wetteifer in den öffentlichen
Werkſtätten.
Gegen das ſchriftſtelleriſche Eigenthum tritt er nicht minder
auf, als gegen das körperliche. Schriftſteller, ſagt er, ſeien keine
Handwerker, und müſſen keine materielle Belohnung in Anſpruch
nehmen. Der Schriftſteller habe das Recht der Herrſchaft über
die Welt, den Umfang des geiſtigen Verbrauchs könne man nicht
beſtimmen. Ein gebrauchter Gedanke verſchwinde nicht, ſondern
wachſe vielmehr und breite ſich zeitlich und räumlich aus. Wenn
man ihm die Welt zum Verbraucher gebe, ſo werde er unerſchöpf-
lich wie die Natur, unſterblich wie die Gottheit. — Das iſt
richtig. Von dem Eigenthum der Gedanken iſt aber noch unter-
ſchieden das Recht der Vervielfältigung ihrer ſinnlichen Zeichen.
Dieſes Recht iſt nicht, wie der Gedanke ſelbſt, durch deſſen Ver-
öffentlichung ins allgemeine Eigenthum übergegangen. Ganz
folgerichtig will auch hier Louis Blanc nur den Geſellſchafts-
Buchhandel geſtatten, und den Gewinn unter die Mitglieder ver-
theilen laſſen. Er will dem Schriftſteller keinen Ehrenſold zu-
geſtehen; wenn ein Schriftſteller ſich nicht ernähren könne durch
Vermögen, ſo möge er auch ein anderes Geſchäft treiben. Der Preis
des Buchs ſoll durch den Staat beſtimmt werden, ein Ausſchuß aufge-
klärter Männer, welche die Geſetzgebung wählt, das Buch prüfen,
und der Staat eine Kaſſe für öffentliche Belohnungen des Schrift-
ſtellers und Preiſe der Buchhandlung ſtiften, wenn das Buch gut
befunden wird. Kurz, auch Louis Blanc will den Staat, die
Geſellſchaft an die Stelle der perſönlichen Freiheit ſetzen; was
gerade das Umgekehrte der Staatswirthſchaft iſt. Jn der Wiſſen-
ſchaft der Geſellſchaft haben wir nun beide Einſeitigkeiten zu ver-
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Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/michelet_loesung_1849/90>, abgerufen am 23.09.2024.
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