Die Wundärzte schicken ihre Rechnungen zur Lan- descasse ein, wenn sie einem armen Unglücklichen gedienet haben.
Die Richter wollen den Armen nicht umsonst dienen, die Gerichtsschreiber ihre Copeygebühren nicht fahren lassen, die Advocaten nicht umsonst schreiben und die Procuratoren nicht umsonst laufen, ohnerachtet sie miteinander wenigstens den Zehnten ihres Fleißes den Armen nach den Carolingischen Gesetzen schuldig sind.
Die Zehnten kommen den Armen nicht mehr zu gute; die Allmosen sind des Geizigen Willkühr überlassen, und die Reichen sind froh, wenn sie sich des Ueberlaufs und Bettlens auf andrer Rechnung erwehren können.
Jeder nimmt nach Gefallen Fremde und Arme auf seine Gründe, und läßt sie das Land belaufen. Die christliche Religion verpflichtet keinen mehr, sich armer Anverwandten anzunehmen. Man schickt sie lieber auf die Lansescasse. Das ist die Einrichtung unsrer erleuchteten Zeiten.
Carl der Große wolte nicht haben, daß ein Kind auf- wachsen solte, ohne eine Kunst zu lernen, womit es sich er- nähren könnte. Dies ist der Sinn des Gesetzes: De com- puto ut omnes veraciter discant; de medicinali arte ut infantes hanc discere mittantur Cap. I. 1. de 805. §. 5. Wir hingegen lassen die Jugend auf dem Lande, welche der- einst zum Ackerbau bestimmt ist, die Gänse und Schweine hüten, wovon sie wahrlich nicht lernen werden, sich bey meh- rern Jahren zu ernähren und zu unterhalten. Die Mutter eines Kindes, das im zwölften Jahre sich seine Strümpfe nicht knütten oder sein Hemd nicht nähen, oder seine andert- halb Stück Garn des Tages nicht hätte spinnen können, würde
Carl
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unſrer Vorfahren.
Die Wundaͤrzte ſchicken ihre Rechnungen zur Lan- descaſſe ein, wenn ſie einem armen Ungluͤcklichen gedienet haben.
Die Richter wollen den Armen nicht umſonſt dienen, die Gerichtsſchreiber ihre Copeygebuͤhren nicht fahren laſſen, die Advocaten nicht umſonſt ſchreiben und die Procuratoren nicht umſonſt laufen, ohnerachtet ſie miteinander wenigſtens den Zehnten ihres Fleißes den Armen nach den Carolingiſchen Geſetzen ſchuldig ſind.
Die Zehnten kommen den Armen nicht mehr zu gute; die Allmoſen ſind des Geizigen Willkuͤhr uͤberlaſſen, und die Reichen ſind froh, wenn ſie ſich des Ueberlaufs und Bettlens auf andrer Rechnung erwehren koͤnnen.
Jeder nimmt nach Gefallen Fremde und Arme auf ſeine Gruͤnde, und laͤßt ſie das Land belaufen. Die chriſtliche Religion verpflichtet keinen mehr, ſich armer Anverwandten anzunehmen. Man ſchickt ſie lieber auf die Lansescaſſe. Das iſt die Einrichtung unſrer erleuchteten Zeiten.
Carl der Große wolte nicht haben, daß ein Kind auf- wachſen ſolte, ohne eine Kunſt zu lernen, womit es ſich er- naͤhren koͤnnte. Dies iſt der Sinn des Geſetzes: De com- puto ut omnes veraciter diſcant; de medicinali arte ut infantes hanc diſcere mittantur Cap. I. 1. de 805. §. 5. Wir hingegen laſſen die Jugend auf dem Lande, welche der- einſt zum Ackerbau beſtimmt iſt, die Gaͤnſe und Schweine huͤten, wovon ſie wahrlich nicht lernen werden, ſich bey meh- rern Jahren zu ernaͤhren und zu unterhalten. Die Mutter eines Kindes, das im zwoͤlften Jahre ſich ſeine Struͤmpfe nicht knuͤtten oder ſein Hemd nicht naͤhen, oder ſeine andert- halb Stuͤck Garn des Tages nicht haͤtte ſpinnen koͤnnen, wuͤrde
Carl
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unſrer Vorfahren.
Die Wundaͤrzte ſchicken ihre Rechnungen zur Lan-
descaſſe ein, wenn ſie einem armen Ungluͤcklichen gedienet
haben.
Die Richter wollen den Armen nicht umſonſt dienen,
die Gerichtsſchreiber ihre Copeygebuͤhren nicht fahren laſſen,
die Advocaten nicht umſonſt ſchreiben und die Procuratoren
nicht umſonſt laufen, ohnerachtet ſie miteinander wenigſtens
den Zehnten ihres Fleißes den Armen nach den Carolingiſchen
Geſetzen ſchuldig ſind.
Die Zehnten kommen den Armen nicht mehr zu gute;
die Allmoſen ſind des Geizigen Willkuͤhr uͤberlaſſen, und die
Reichen ſind froh, wenn ſie ſich des Ueberlaufs und Bettlens
auf andrer Rechnung erwehren koͤnnen.
Jeder nimmt nach Gefallen Fremde und Arme auf ſeine
Gruͤnde, und laͤßt ſie das Land belaufen. Die chriſtliche
Religion verpflichtet keinen mehr, ſich armer Anverwandten
anzunehmen. Man ſchickt ſie lieber auf die Lansescaſſe.
Das iſt die Einrichtung unſrer erleuchteten Zeiten.
Carl der Große wolte nicht haben, daß ein Kind auf-
wachſen ſolte, ohne eine Kunſt zu lernen, womit es ſich er-
naͤhren koͤnnte. Dies iſt der Sinn des Geſetzes: De com-
puto ut omnes veraciter diſcant; de medicinali arte ut
infantes hanc diſcere mittantur Cap. I. 1. de 805. §. 5.
Wir hingegen laſſen die Jugend auf dem Lande, welche der-
einſt zum Ackerbau beſtimmt iſt, die Gaͤnſe und Schweine
huͤten, wovon ſie wahrlich nicht lernen werden, ſich bey meh-
rern Jahren zu ernaͤhren und zu unterhalten. Die Mutter
eines Kindes, das im zwoͤlften Jahre ſich ſeine Struͤmpfe
nicht knuͤtten oder ſein Hemd nicht naͤhen, oder ſeine andert-
halb Stuͤck Garn des Tages nicht haͤtte ſpinnen koͤnnen, wuͤrde
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/101>, abgerufen am 24.04.2024.
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