XXXXIII. Also sollen die deutschen Städte sich mit Ge- nehmigung ihrer Landesherrn wiederum zur Handlung vereinigen?
Deutschland hat seine Häfen wie andre Reiche, und es ist zur Handlung so gut gelegen als das beste. Allein so lange seine gegenwärtige Regierungs-Verfassung dauret, wird es nie zu der Größe in der Handlung gelangen, wozu es nach seinen Kräften gelangen könnte.
Schon in der Taufe, wie unsre Vorfahren aus dem Heydenthum bekehret wurden, mußten sie nicht blos dem Teu- fel, sondern auch den Teufelgilden, das ist, allen den großen Verbindungen entsagen, welche sie in Ermanglung einer voll- kommenen Oberherrschaft nach dem Exempel aller freyen Völker unter dem Schutze einer irrdischen Gottheit zu ihrer Vertheidigung und Aufnahme errichtet hatten. Die besorgte Eyfersucht Carls des Großen verstattete ihnen kaum ihre Schif- und Brandassecurations-Gesellschaften beyzubehalten. Alle übrigen Verbindungen wurden aufgehoben.
De Sacramentis pro Gildonia invicem conjuranti- bus ut nemofacere praesumat. Alio vero modo de eorum eleemosynis aut de incendio aut de nau- fragiis, quamvis convenientiam faciant, nemo in hoc jurare praesumat. Capit. Caroli M. de 779.
Auf dem Reichstage zu Worms von 1231 ward die Frage aufgeworfen: ob eine Stadt oder Gemeinheit mit andern
Ver-
Mösers patr. Phantas.I.Th. R
XXXXIII. Alſo ſollen die deutſchen Staͤdte ſich mit Ge- nehmigung ihrer Landesherrn wiederum zur Handlung vereinigen?
Deutſchland hat ſeine Haͤfen wie andre Reiche, und es iſt zur Handlung ſo gut gelegen als das beſte. Allein ſo lange ſeine gegenwaͤrtige Regierungs-Verfaſſung dauret, wird es nie zu der Groͤße in der Handlung gelangen, wozu es nach ſeinen Kraͤften gelangen koͤnnte.
Schon in der Taufe, wie unſre Vorfahren aus dem Heydenthum bekehret wurden, mußten ſie nicht blos dem Teu- fel, ſondern auch den Teufelgilden, das iſt, allen den großen Verbindungen entſagen, welche ſie in Ermanglung einer voll- kommenen Oberherrſchaft nach dem Exempel aller freyen Voͤlker unter dem Schutze einer irrdiſchen Gottheit zu ihrer Vertheidigung und Aufnahme errichtet hatten. Die beſorgte Eyferſucht Carls des Großen verſtattete ihnen kaum ihre Schif- und Brandaſſecurations-Geſellſchaften beyzubehalten. Alle uͤbrigen Verbindungen wurden aufgehoben.
De Sacramentis pro Gildonia invicem conjuranti- bus ut nemofacere praeſumat. Alio vero modo de eorum eleemoſynis aut de incendio aut de nau- fragiis, quamvis convenientiam faciant, nemo in hoc jurare præſumat. Capit. Caroli M. de 779.
Auf dem Reichstage zu Worms von 1231 ward die Frage aufgeworfen: ob eine Stadt oder Gemeinheit mit andern
Ver-
Möſers patr. Phantaſ.I.Th. R
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XXXXIII.
Alſo ſollen die deutſchen Staͤdte ſich mit Ge-
nehmigung ihrer Landesherrn wiederum
zur Handlung vereinigen?
Deutſchland hat ſeine Haͤfen wie andre Reiche, und es
iſt zur Handlung ſo gut gelegen als das beſte. Allein
ſo lange ſeine gegenwaͤrtige Regierungs-Verfaſſung dauret,
wird es nie zu der Groͤße in der Handlung gelangen, wozu es
nach ſeinen Kraͤften gelangen koͤnnte.
Schon in der Taufe, wie unſre Vorfahren aus dem
Heydenthum bekehret wurden, mußten ſie nicht blos dem Teu-
fel, ſondern auch den Teufelgilden, das iſt, allen den großen
Verbindungen entſagen, welche ſie in Ermanglung einer voll-
kommenen Oberherrſchaft nach dem Exempel aller freyen
Voͤlker unter dem Schutze einer irrdiſchen Gottheit zu ihrer
Vertheidigung und Aufnahme errichtet hatten. Die beſorgte
Eyferſucht Carls des Großen verſtattete ihnen kaum ihre Schif-
und Brandaſſecurations-Geſellſchaften beyzubehalten. Alle
uͤbrigen Verbindungen wurden aufgehoben.
De Sacramentis pro Gildonia invicem conjuranti-
bus ut nemofacere praeſumat. Alio vero modo de
eorum eleemoſynis aut de incendio aut de nau-
fragiis, quamvis convenientiam faciant, nemo in
hoc jurare præſumat.
Capit. Caroli M. de 779.
Auf dem Reichstage zu Worms von 1231 ward die Frage
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/275>, abgerufen am 18.04.2021.
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