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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.

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Vorschlag zu einer Korn-Handlungscompagnie
bedient. Man überhäuft den Seeort nicht zu sehr, und setzt
sich nicht in Gefahr, das Opfer laurender Speculatorn zu wer-
den. Die Bodenheuer und das Handlohn muß in den Sta-
pelorten wohlfeiler seyn als in dem Seeorte; und wenn es
allmählig nach letztern abgeht: so kann es gelegentlich und als
Rückfracht auch zur bequemsten Jahrszeit, und wenn die
Schiffer sonst nicht zu laden haben, fortgeschaffet werden.
Aller dieser Vortheile kann eine Compagnie sich bedienen; nie
aber ein einzelner Pächter, wofern er nicht mehr im Vermö-
gen hat, als er in jenen Gegenden zu haben pflegt. Eine
Compagnie kann auch ehender die Correspondenz mit benach-
barten wegen der Zölle des Stapelrechts und andern Dingen
ausführen, darüber einen Generalaccord schliessen, und sich
zu gewissen Bedingungen einlassen, welche ein einzelner Mann
nicht leicht; jene aber, da sie den beyderseitigen Vortheil da-
von zeigen kann, mehrentheils leicht zu erhalten im Stande ist.

Um nun auch hievon eine Anwendung auf unser Stift
zu machen: so werden wir, wenn von der Weser das Korn
ausserhalb Reichs verfahren wird, nicht zu besorgen haben,
daß die Menge von Kornwagen, welche aus den Gegenden
von der Weser kommen, uns unsre lieben gewohnten theuren
Preise verderben; besonders wann auf dem nächsten Reichs-
tage durch Gottes sonderbare Fügung eine Prämie auf die
Ausfuhr gesetzt würde; welche die Böhmen mit Vergnügen
allein bezahlen würden, sobald der Abzug aus der Elbe und
Weser die ober- und niedersächsischen Gegenden von ihrem
Ueberfluß entladen, und so mit die jetzigen Sperrungen gegen
das fruchtbare Böhmen unnöthig machen könnten. Aber so
muß der Ueberfluß in der Mitte von Deutschland unverkauft
liegen, währender Zeit Hamburg und Bremen den Polen und
Russen dienen. Sollte das Heil. Röm. Reich nicht wenig-

stens

Vorſchlag zu einer Korn-Handlungscompagnie
bedient. Man uͤberhaͤuft den Seeort nicht zu ſehr, und ſetzt
ſich nicht in Gefahr, das Opfer laurender Speculatorn zu wer-
den. Die Bodenheuer und das Handlohn muß in den Sta-
pelorten wohlfeiler ſeyn als in dem Seeorte; und wenn es
allmaͤhlig nach letztern abgeht: ſo kann es gelegentlich und als
Ruͤckfracht auch zur bequemſten Jahrszeit, und wenn die
Schiffer ſonſt nicht zu laden haben, fortgeſchaffet werden.
Aller dieſer Vortheile kann eine Compagnie ſich bedienen; nie
aber ein einzelner Paͤchter, wofern er nicht mehr im Vermoͤ-
gen hat, als er in jenen Gegenden zu haben pflegt. Eine
Compagnie kann auch ehender die Correſpondenz mit benach-
barten wegen der Zoͤlle des Stapelrechts und andern Dingen
ausfuͤhren, daruͤber einen Generalaccord ſchlieſſen, und ſich
zu gewiſſen Bedingungen einlaſſen, welche ein einzelner Mann
nicht leicht; jene aber, da ſie den beyderſeitigen Vortheil da-
von zeigen kann, mehrentheils leicht zu erhalten im Stande iſt.

Um nun auch hievon eine Anwendung auf unſer Stift
zu machen: ſo werden wir, wenn von der Weſer das Korn
auſſerhalb Reichs verfahren wird, nicht zu beſorgen haben,
daß die Menge von Kornwagen, welche aus den Gegenden
von der Weſer kommen, uns unſre lieben gewohnten theuren
Preiſe verderben; beſonders wann auf dem naͤchſten Reichs-
tage durch Gottes ſonderbare Fuͤgung eine Praͤmie auf die
Ausfuhr geſetzt wuͤrde; welche die Boͤhmen mit Vergnuͤgen
allein bezahlen wuͤrden, ſobald der Abzug aus der Elbe und
Weſer die ober- und niederſaͤchſiſchen Gegenden von ihrem
Ueberfluß entladen, und ſo mit die jetzigen Sperrungen gegen
das fruchtbare Boͤhmen unnoͤthig machen koͤnnten. Aber ſo
muß der Ueberfluß in der Mitte von Deutſchland unverkauft
liegen, waͤhrender Zeit Hamburg und Bremen den Polen und
Ruſſen dienen. Sollte das Heil. Roͤm. Reich nicht wenig-

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[312/0330] Vorſchlag zu einer Korn-Handlungscompagnie bedient. Man uͤberhaͤuft den Seeort nicht zu ſehr, und ſetzt ſich nicht in Gefahr, das Opfer laurender Speculatorn zu wer- den. Die Bodenheuer und das Handlohn muß in den Sta- pelorten wohlfeiler ſeyn als in dem Seeorte; und wenn es allmaͤhlig nach letztern abgeht: ſo kann es gelegentlich und als Ruͤckfracht auch zur bequemſten Jahrszeit, und wenn die Schiffer ſonſt nicht zu laden haben, fortgeſchaffet werden. Aller dieſer Vortheile kann eine Compagnie ſich bedienen; nie aber ein einzelner Paͤchter, wofern er nicht mehr im Vermoͤ- gen hat, als er in jenen Gegenden zu haben pflegt. Eine Compagnie kann auch ehender die Correſpondenz mit benach- barten wegen der Zoͤlle des Stapelrechts und andern Dingen ausfuͤhren, daruͤber einen Generalaccord ſchlieſſen, und ſich zu gewiſſen Bedingungen einlaſſen, welche ein einzelner Mann nicht leicht; jene aber, da ſie den beyderſeitigen Vortheil da- von zeigen kann, mehrentheils leicht zu erhalten im Stande iſt. Um nun auch hievon eine Anwendung auf unſer Stift zu machen: ſo werden wir, wenn von der Weſer das Korn auſſerhalb Reichs verfahren wird, nicht zu beſorgen haben, daß die Menge von Kornwagen, welche aus den Gegenden von der Weſer kommen, uns unſre lieben gewohnten theuren Preiſe verderben; beſonders wann auf dem naͤchſten Reichs- tage durch Gottes ſonderbare Fuͤgung eine Praͤmie auf die Ausfuhr geſetzt wuͤrde; welche die Boͤhmen mit Vergnuͤgen allein bezahlen wuͤrden, ſobald der Abzug aus der Elbe und Weſer die ober- und niederſaͤchſiſchen Gegenden von ihrem Ueberfluß entladen, und ſo mit die jetzigen Sperrungen gegen das fruchtbare Boͤhmen unnoͤthig machen koͤnnten. Aber ſo muß der Ueberfluß in der Mitte von Deutſchland unverkauft liegen, waͤhrender Zeit Hamburg und Bremen den Polen und Ruſſen dienen. Sollte das Heil. Roͤm. Reich nicht wenig- ſtens

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/330>, abgerufen am 25.04.2024.