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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.

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für den Zinscontrakt wieder einführen.
diesen Weg nicht einschlagen, sondern den Rentekauf erwäh-
len würde. Die Zinsen sind zuerst unter Bürgern und Han-
delsleuten aufgekommen, und in Deutschland weit später auch
bey den Landeigenthümern eingeführet worden, da man an
die Canonischen Rechte nicht mehr gebunden zu seyn glaubte.
Die neuern Canonisten sind dem Strome gefolgt. In der
That aber scheinet es, daß man den wahren Grund, warum
der Zinscontrakt verboten gewesen, nicht eingesehen habe.

Man wird einwenden, daß auf diese Weise, und wenn
man die Renten an statt der Zinsen wieder einführen, oder
welches einerley ist, dem Gläubiger die Macht benehmen
wollte, sein Capital zu jederzeit zu lösen, der ganze Credit
wegfallen würde. Allein warum erfolgt dieses nicht auch in
Frankreich, Spanien und Italien, wo kein Gläubiger seinem
Schuldner eine Renteverschreibung lösen kan? Warum erfolgt
nicht eben dieses in andern benachbarten Ländern, als z. E.
im Holländischen, Ostfriesischen, Oldenburgischen und Hol-
steinschen? Warum erfolgt es nicht in England, wo man
ebenfalls nur Renten oder Annuiteten hat, und sogar aus
einem Wechsel nie an seines Schuldners Güter kommen kan,
wenn er solche nicht freywillig übergiebt? Sitzt nicht noch jetzt
ein vornehmer Herr wegen Wechsel- und Rechnungsschulden
in des Königsbank, der seiner Frauen und Kindern zu gefallen
seine Güter nicht übergeben, sondern sein Leben in der Haft
zubringen will, wohin er sich jährlich einen Theil seiner Ein-
künfte schicken läßt?

Die Furcht, daß der Credit wegfallen würde, ist also theils,
eine Folge unsrer seit hundert Jahren veränderten Art zu denken,
theils aber ungegründet. Es würde vielmehr eben dadurch,
daß der Zinstontrakt auf dem Lande ganz abgeschafft und da-
für der Rentekauf wieder eingeführet würde, ein ganz neuer

Cre-
Mösers patr. Phantas. II. Th. P

fuͤr den Zinscontrakt wieder einfuͤhren.
dieſen Weg nicht einſchlagen, ſondern den Rentekauf erwaͤh-
len wuͤrde. Die Zinſen ſind zuerſt unter Buͤrgern und Han-
delsleuten aufgekommen, und in Deutſchland weit ſpaͤter auch
bey den Landeigenthuͤmern eingefuͤhret worden, da man an
die Canoniſchen Rechte nicht mehr gebunden zu ſeyn glaubte.
Die neuern Canoniſten ſind dem Strome gefolgt. In der
That aber ſcheinet es, daß man den wahren Grund, warum
der Zinscontrakt verboten geweſen, nicht eingeſehen habe.

Man wird einwenden, daß auf dieſe Weiſe, und wenn
man die Renten an ſtatt der Zinſen wieder einfuͤhren, oder
welches einerley iſt, dem Glaͤubiger die Macht benehmen
wollte, ſein Capital zu jederzeit zu loͤſen, der ganze Credit
wegfallen wuͤrde. Allein warum erfolgt dieſes nicht auch in
Frankreich, Spanien und Italien, wo kein Glaͤubiger ſeinem
Schuldner eine Renteverſchreibung loͤſen kan? Warum erfolgt
nicht eben dieſes in andern benachbarten Laͤndern, als z. E.
im Hollaͤndiſchen, Oſtfrieſiſchen, Oldenburgiſchen und Hol-
ſteinſchen? Warum erfolgt es nicht in England, wo man
ebenfalls nur Renten oder Annuiteten hat, und ſogar aus
einem Wechſel nie an ſeines Schuldners Guͤter kommen kan,
wenn er ſolche nicht freywillig uͤbergiebt? Sitzt nicht noch jetzt
ein vornehmer Herr wegen Wechſel- und Rechnungsſchulden
in des Koͤnigsbank, der ſeiner Frauen und Kindern zu gefallen
ſeine Guͤter nicht uͤbergeben, ſondern ſein Leben in der Haft
zubringen will, wohin er ſich jaͤhrlich einen Theil ſeiner Ein-
kuͤnfte ſchicken laͤßt?

Die Furcht, daß der Credit wegfallen wuͤrde, iſt alſo theils,
eine Folge unſrer ſeit hundert Jahren veraͤnderten Art zu denken,
theils aber ungegruͤndet. Es wuͤrde vielmehr eben dadurch,
daß der Zinstontrakt auf dem Lande ganz abgeſchafft und da-
fuͤr der Rentekauf wieder eingefuͤhret wuͤrde, ein ganz neuer

Cre-
Möſers patr. Phantaſ. II. Th. P
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[225/0243] fuͤr den Zinscontrakt wieder einfuͤhren. dieſen Weg nicht einſchlagen, ſondern den Rentekauf erwaͤh- len wuͤrde. Die Zinſen ſind zuerſt unter Buͤrgern und Han- delsleuten aufgekommen, und in Deutſchland weit ſpaͤter auch bey den Landeigenthuͤmern eingefuͤhret worden, da man an die Canoniſchen Rechte nicht mehr gebunden zu ſeyn glaubte. Die neuern Canoniſten ſind dem Strome gefolgt. In der That aber ſcheinet es, daß man den wahren Grund, warum der Zinscontrakt verboten geweſen, nicht eingeſehen habe. Man wird einwenden, daß auf dieſe Weiſe, und wenn man die Renten an ſtatt der Zinſen wieder einfuͤhren, oder welches einerley iſt, dem Glaͤubiger die Macht benehmen wollte, ſein Capital zu jederzeit zu loͤſen, der ganze Credit wegfallen wuͤrde. Allein warum erfolgt dieſes nicht auch in Frankreich, Spanien und Italien, wo kein Glaͤubiger ſeinem Schuldner eine Renteverſchreibung loͤſen kan? Warum erfolgt nicht eben dieſes in andern benachbarten Laͤndern, als z. E. im Hollaͤndiſchen, Oſtfrieſiſchen, Oldenburgiſchen und Hol- ſteinſchen? Warum erfolgt es nicht in England, wo man ebenfalls nur Renten oder Annuiteten hat, und ſogar aus einem Wechſel nie an ſeines Schuldners Guͤter kommen kan, wenn er ſolche nicht freywillig uͤbergiebt? Sitzt nicht noch jetzt ein vornehmer Herr wegen Wechſel- und Rechnungsſchulden in des Koͤnigsbank, der ſeiner Frauen und Kindern zu gefallen ſeine Guͤter nicht uͤbergeben, ſondern ſein Leben in der Haft zubringen will, wohin er ſich jaͤhrlich einen Theil ſeiner Ein- kuͤnfte ſchicken laͤßt? Die Furcht, daß der Credit wegfallen wuͤrde, iſt alſo theils, eine Folge unſrer ſeit hundert Jahren veraͤnderten Art zu denken, theils aber ungegruͤndet. Es wuͤrde vielmehr eben dadurch, daß der Zinstontrakt auf dem Lande ganz abgeſchafft und da- fuͤr der Rentekauf wieder eingefuͤhret wuͤrde, ein ganz neuer Cre- Möſers patr. Phantaſ. II. Th. P

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/243>, abgerufen am 28.03.2024.