Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 4. Berlin, 1786.an seinen Nachbar mit der Gerichtsbarkeit. in den Köpfen ihrer Rathgeber befindet; aber indem sieso vermuthen und wir uns so stellen: so haben die schlauen Bögel in der Stadt ihren Spuck mit uns, und anstatt die Gärste ins Brauhaus zu fahren, fährt der Knecht sie zum Advocaten. Jn Ansehung der hohen Gerichtsbarkeit gaben Sie die L 5
an ſeinen Nachbar mit der Gerichtsbarkeit. in den Koͤpfen ihrer Rathgeber befindet; aber indem ſieſo vermuthen und wir uns ſo ſtellen: ſo haben die ſchlauen Boͤgel in der Stadt ihren Spuck mit uns, und anſtatt die Gaͤrſte ins Brauhaus zu fahren, faͤhrt der Knecht ſie zum Advocaten. Jn Anſehung der hohen Gerichtsbarkeit gaben Sie die L 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0181" n="169"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">an ſeinen Nachbar mit der Gerichtsbarkeit.</hi></fw><lb/> in den Koͤpfen ihrer Rathgeber befindet; aber indem ſie<lb/> ſo vermuthen und wir uns ſo ſtellen: ſo haben die ſchlauen<lb/> Boͤgel in der Stadt ihren Spuck mit uns, und anſtatt<lb/> die Gaͤrſte ins Brauhaus zu fahren, faͤhrt der Knecht<lb/> ſie zum Advocaten.</p><lb/> <p>Jn Anſehung der hohen Gerichtsbarkeit gaben Sie<lb/> ſelbſt geſtern Abend ziemlich nach, wie ich Jhnen vorrech-<lb/> nete was eine Jnquiſition und Execution koſtete, wenn<lb/> Jhnen auch der Landesherr ſein ganzes Jnventarium,<lb/> welches Sie doch eigentlich ſelbſt halten muͤßten, dazu<lb/> liehe; Sie fanden etwas widerliches darin, keine halbe<lb/> Stunde weit jagen zu duͤrfen, ohne in eine neue Herrlich-<lb/> keit zu kommen, und auf dem Boden derſelben ſofort ih-<lb/> ren Halsherrn anzutreffen; und es ſchien Jhnen weit be-<lb/> quemer, daß man fuͤr hundert Herrlichkeiten nur ein<lb/> wohlbeſetztes Obergericht, nur einen Land-Phyſicus, nur<lb/> einen Land-Chirurgus, nur einen Scharfrichter, nur ein<lb/> Gefaͤngniß, und nur eine Marterkammer haͤtte, als daß<lb/> jede Herrlichkeit alle dieſe Stuͤcke, und wahrſcheinlich von<lb/> mindrer Guͤte, beſonders unterhalten muͤßte. Sie lieb-<lb/> ten es nicht auf jedem Kreuzwege einen Galgen zu finden,<lb/> und glaubten die Fremden wuͤrden ein Land barbariſch<lb/> nennen, worin es ſo fuͤrchterlich ausſaͤhe. Sie fuͤhlten<lb/> endlich, daß das einzige Obergericht auf demſelben Grun-<lb/> de beſtehe, worauf unſer Stadt-Brauhaus ſteht, naͤm-<lb/> lich, daß es mehrere Herrlichkeiten zuſammen halten, da-<lb/> mit nicht jeder noͤthig habe dergleichen fuͤr ſich allein zu<lb/> unterhalten; daß die Wahl ſo wie die Beeydigung des<lb/> Braumeiſters um deswillen der hoͤchſten Obrigkeit uͤber-<lb/> laſſen ſey, damit nicht hundert Koͤpfe mit ihren hundert<lb/> Sinnen das Ding alle Augenblick verwirren moͤchten;<lb/> und daß die Brau-Ordnung, oder wenn Sie wollen,<lb/> <fw place="bottom" type="sig">L 5</fw><fw place="bottom" type="catch">die</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [169/0181]
an ſeinen Nachbar mit der Gerichtsbarkeit.
in den Koͤpfen ihrer Rathgeber befindet; aber indem ſie
ſo vermuthen und wir uns ſo ſtellen: ſo haben die ſchlauen
Boͤgel in der Stadt ihren Spuck mit uns, und anſtatt
die Gaͤrſte ins Brauhaus zu fahren, faͤhrt der Knecht
ſie zum Advocaten.
Jn Anſehung der hohen Gerichtsbarkeit gaben Sie
ſelbſt geſtern Abend ziemlich nach, wie ich Jhnen vorrech-
nete was eine Jnquiſition und Execution koſtete, wenn
Jhnen auch der Landesherr ſein ganzes Jnventarium,
welches Sie doch eigentlich ſelbſt halten muͤßten, dazu
liehe; Sie fanden etwas widerliches darin, keine halbe
Stunde weit jagen zu duͤrfen, ohne in eine neue Herrlich-
keit zu kommen, und auf dem Boden derſelben ſofort ih-
ren Halsherrn anzutreffen; und es ſchien Jhnen weit be-
quemer, daß man fuͤr hundert Herrlichkeiten nur ein
wohlbeſetztes Obergericht, nur einen Land-Phyſicus, nur
einen Land-Chirurgus, nur einen Scharfrichter, nur ein
Gefaͤngniß, und nur eine Marterkammer haͤtte, als daß
jede Herrlichkeit alle dieſe Stuͤcke, und wahrſcheinlich von
mindrer Guͤte, beſonders unterhalten muͤßte. Sie lieb-
ten es nicht auf jedem Kreuzwege einen Galgen zu finden,
und glaubten die Fremden wuͤrden ein Land barbariſch
nennen, worin es ſo fuͤrchterlich ausſaͤhe. Sie fuͤhlten
endlich, daß das einzige Obergericht auf demſelben Grun-
de beſtehe, worauf unſer Stadt-Brauhaus ſteht, naͤm-
lich, daß es mehrere Herrlichkeiten zuſammen halten, da-
mit nicht jeder noͤthig habe dergleichen fuͤr ſich allein zu
unterhalten; daß die Wahl ſo wie die Beeydigung des
Braumeiſters um deswillen der hoͤchſten Obrigkeit uͤber-
laſſen ſey, damit nicht hundert Koͤpfe mit ihren hundert
Sinnen das Ding alle Augenblick verwirren moͤchten;
und daß die Brau-Ordnung, oder wenn Sie wollen,
die
L 5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |