Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

Bild:
<< vorherige Seite

Hofs oder vielmehr des Hauses Oesterreich zu
erhalten, kann er noch über diss auf dessen
besondern Schutz Rechnung machen. Der
von andern Höfen zweimahl weggejagte, nichts-
würdige Würtembergische Minister, Montmar-
tin
,
ward nach seiner letzten Dienst-Entlas-
sung nicht nur mit dem Kayserlichen Geheimen
Raths-Character behängt, sondern noch den
Sächsischen Fürstlichen Höfen als Gesandter
aufgedrungen; hingegen mein Vater, der Wort-
führer der Landstände, bey denen über seine
grausam harte Vestungs-Gefangenschaft von
seinen Principalen am Reichshofrath geführten
Klagen, nicht nur fünf Jahre lang hülflos gelas-
sen, sondern noch von dem damaligen Reichs-
Vice-Canzler, Fürsten Colloredo, auf angebli-
chen Befehl Kayser Franzens I. nach Wezlar
geschrieben: Dass wenn etwa von uns Kindern
an dem Reichs-Cammer-Gericht Klagen und
Schreyen um Justitz angebracht würden, sol-
che unterdrückt werden sollten. Auf ernstli-
ches und drohendes Andringen der die Wür-
tembergische Landes-Verfassung garantirenden
Königlichen Höfe, erfolgte endlich den 6. Sept.
1764. der Reichshofraths-Schluss: Den Gefan-
genen seiner fünfjährigen Haften unverzüg-

Hofs oder vielmehr des Hauses Oesterreich zu
erhalten, kann er noch über diſs auf dessen
besondern Schutz Rechnung machen. Der
von andern Höfen zweimahl weggejagte, nichts-
würdige Würtembergische Minister, Montmar-
tin
,
ward nach seiner letzten Dienst-Entlas-
sung nicht nur mit dem Kayserlichen Geheimen
Raths-Character behängt, sondern noch den
Sächsischen Fürstlichen Höfen als Gesandter
aufgedrungen; hingegen mein Vater, der Wort-
führer der Landstände, bey denen über seine
grausam harte Vestungs-Gefangenschaft von
seinen Principalen am Reichshofrath geführten
Klagen, nicht nur fünf Jahre lang hülflos gelas-
sen, sondern noch von dem damaligen Reichs-
Vice-Canzler, Fürsten Colloredo, auf angebli-
chen Befehl Kayser Franzens I. nach Wezlar
geschrieben: Daſs wenn etwa von uns Kindern
an dem Reichs-Cammer-Gericht Klagen und
Schreyen um Justitz angebracht würden, sol-
che unterdrückt werden sollten. Auf ernstli-
ches und drohendes Andringen der die Wür-
tembergische Landes-Verfassung garantirenden
Königlichen Höfe, erfolgte endlich den 6. Sept.
1764. der Reichshofraths-Schluſs: Den Gefan-
genen seiner fünfjährigen Haften unverzüg-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0222" n="216"/>
Hofs oder vielmehr des Hauses Oesterreich zu<lb/>
erhalten, kann er noch über di&#x017F;s auf dessen<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">besondern Schutz</hi></hi> Rechnung machen. Der<lb/>
von andern Höfen zweimahl weggejagte, nichts-<lb/>
würdige Würtembergische Minister, <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Montmar-<lb/>
tin</hi>,</hi> ward nach seiner letzten Dienst-Entlas-<lb/>
sung nicht nur mit dem Kayserlichen Geheimen<lb/>
Raths-Character behängt, sondern noch den<lb/>
Sächsischen Fürstlichen Höfen als Gesandter<lb/>
aufgedrungen; hingegen mein Vater, der Wort-<lb/>
führer der Landstände, bey denen über seine<lb/>
grausam harte Vestungs-Gefangenschaft von<lb/>
seinen Principalen am Reichshofrath geführten<lb/>
Klagen, nicht nur fünf Jahre lang hülflos gelas-<lb/>
sen, sondern noch von dem damaligen Reichs-<lb/>
Vice-Canzler, Fürsten Colloredo, auf angebli-<lb/>
chen Befehl Kayser Franzens I. nach Wezlar<lb/>
geschrieben: Da&#x017F;s wenn etwa von uns Kindern<lb/>
an dem Reichs-Cammer-Gericht Klagen und<lb/>
Schreyen um Justitz angebracht würden, sol-<lb/>
che <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">unterdrückt</hi></hi> werden sollten. Auf ernstli-<lb/>
ches und drohendes Andringen der die Wür-<lb/>
tembergische Landes-Verfassung garantirenden<lb/>
Königlichen Höfe, erfolgte endlich den 6. Sept.<lb/>
1764. der Reichshofraths-Schlu&#x017F;s: Den Gefan-<lb/>
genen seiner fünfjährigen Haften <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">unverzüg-<lb/></hi></hi></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[216/0222] Hofs oder vielmehr des Hauses Oesterreich zu erhalten, kann er noch über diſs auf dessen besondern Schutz Rechnung machen. Der von andern Höfen zweimahl weggejagte, nichts- würdige Würtembergische Minister, Montmar- tin, ward nach seiner letzten Dienst-Entlas- sung nicht nur mit dem Kayserlichen Geheimen Raths-Character behängt, sondern noch den Sächsischen Fürstlichen Höfen als Gesandter aufgedrungen; hingegen mein Vater, der Wort- führer der Landstände, bey denen über seine grausam harte Vestungs-Gefangenschaft von seinen Principalen am Reichshofrath geführten Klagen, nicht nur fünf Jahre lang hülflos gelas- sen, sondern noch von dem damaligen Reichs- Vice-Canzler, Fürsten Colloredo, auf angebli- chen Befehl Kayser Franzens I. nach Wezlar geschrieben: Daſs wenn etwa von uns Kindern an dem Reichs-Cammer-Gericht Klagen und Schreyen um Justitz angebracht würden, sol- che unterdrückt werden sollten. Auf ernstli- ches und drohendes Andringen der die Wür- tembergische Landes-Verfassung garantirenden Königlichen Höfe, erfolgte endlich den 6. Sept. 1764. der Reichshofraths-Schluſs: Den Gefan- genen seiner fünfjährigen Haften unverzüg-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/222
Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/222>, abgerufen am 25.04.2024.