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Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.

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XIII.
Das Verhör.


- - Was einer hat gewollt,
- - erklärt er selbst am besten.
Erichson im Yngurd.


Wie groß auch immer Ferdinands Verschuldung (culpa, Fahrläßigkeit) war, da er mit geladenem und gespanntem Gewehr nach Heinrichs Hand geschlagen hatte; so schien es mir doch ausgemacht, daß er nicht als absichtlicher Todtschläger betrachtet werden könnte. Damit das auch dem Urtheils-Verfasser desto besser

XIII.
Das Verhör.


– – Was einer hat gewollt,
– – erklärt er selbst am besten.
Erichson im Yngurd.


Wie groß auch immer Ferdinands Verschuldung (culpa, Fahrläßigkeit) war, da er mit geladenem und gespanntem Gewehr nach Heinrichs Hand geschlagen hatte; so schien es mir doch ausgemacht, daß er nicht als absichtlicher Todtschläger betrachtet werden könnte. Damit das auch dem Urtheils-Verfasser desto besser

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[123/0143] XIII. Das Verhör. – – Was einer hat gewollt, – – erklärt er selbst am besten. Erichson im Yngurd. Wie groß auch immer Ferdinands Verschuldung (culpa, Fahrläßigkeit) war, da er mit geladenem und gespanntem Gewehr nach Heinrichs Hand geschlagen hatte; so schien es mir doch ausgemacht, daß er nicht als absichtlicher Todtschläger betrachtet werden könnte. Damit das auch dem Urtheils-Verfasser desto besser

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Zitationshilfe: Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/143>, abgerufen am 29.03.2024.