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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 8. Rudolstadt, 21. Februar 1848.

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16 ) Tabackrauchen und Feuermachen im Zwischendeck ist verboten, eben-
so die Mitnahme von Reihzündhölzern und Pulver; etwaige Waffen u. s. w.
haben die Passagiere auf Verlangen dem Capitain während der Reise in
Verwahrung zu geben, so wie seinen Anordnungen stets Folge zu leisten.
17 ) Die Passagiere sind verpflichtet, in jeder Hinsicht die auf Einwan-
derung Bezug habenden Gesetze der Vereinigten Staaten zu erfüllen.
   

Nach Galveston in Texas,
welches jetzt zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika gehört,

nehme ich ebenfalls Passagiere zur Ueberfahrt unter vorstehenden Bedingun-
gen an. Jch expedire dahin im Frühjahr und Herbst, als der geeigneten
Jahreszeit, eigends für diese Fahrt erbaute und bequem eingerichtete Schiffe.

Der Ueberfahrtspreis im Zwischendeck beträgt 35* ) bis 40 Thlr. Gold
oder 70 bis 80 Gulden; in der Cajüte 70 bis 80 Thaler Gold oder 140
bis 160 Gulden. Außer dem Passagegelde hat dann noch jeder Passagier
das Armengeld mit 2 Thaler Gold oder 4 Gulden zu zahlen.

Bemerkungen.

a. Da die Plätze fast immer geraume Zeit vor der Abfahrt eines Schiffes
durch Zahlung des Handgeldes besetzt werden, so ist es nothwendig, daß
Diejenigen, welche auf eine bestimmte Zeit sich eine gute Ueberfahrtsgelegenheit
zu sichern wünschen, zeitig das Handgeld einsenden, und dabei aufgeben,
wann sie hier zur Einschiffung bereit sein können, nach welchem Hafen
Nord = Amerika's sie vorzugsweise zu reisen wünschen, und aus wie viel
Personen die Familie oder Gesellschaft besteht, nach folgender Liste:

Vor = und Zuname | Wohnort | Gewerbe | Erwachsene | Kinder und das
   Alter derselben,

wogegen ich dann in einem guten Schiffe, welches zu der von den Passa-
gieren gewünschten Zeit nach dem aufgegebenen Bestimmungsplatze abgeht,
Plätze engagiren, und den Passagieren den bestimmten Abfahrtstag, an welchem
sie sich hier einzufinden haben, aufgeben werde. Das Handgeld muß ich
bitten, mir franco einzusenden, so wie ich überhaupt nur frankirte Briefe
annehmen kann.

b. Nur Passagiere, welche vor der Einschiffung das volle Ueberfahrts-
geld bezahlen können, werden angenommen, und warne ich daher einen Jeden,
nicht, ohne die erforderlichen Mittel zu besitzen, hierher zu kommen, da unter
keinen Umständen freie Ueberfahrt gegen Verpflichtung, Arbeit auf dem Schiffe
oder nach Ankunft in Amerika Zahlung zu leisten, gegeben wird; die hiesige
Regierung auch Denen, welche zur Bezahlung der Passage nicht im Stande
sind, den Aufenthalt hierselbst nicht gestattet.

c. Da es ferner schon oft der Fall gewesen, daß Personen, die sich vor
ihrer Hierkunft keiner Schiffsgelegenheit versichert hatten, mehrere Wochen
hier liegen und auf ihre Kosten zehren mußten, so fordert die hiesige Re-
gierung durch erlassene "Obrigkeitliche Verordnungen" Diejenigen, welche über
Bremen auszuwandern beabsichtigen, dringend auf: "sich vor ihrer Hier-
kunft durch die hiesigen Schiffsexpedienten oder Schiffsmäkler, oder deren
auswärtige Bevollmächtigte, einer bestimmten Schiffsgelegenheit zu versichern,
um Aufenthalt und sonstigen Nachtheilen vorzubeugen;" und bestimmt da-
durch ferner, in Ansehung der Zwischenhändler, und zur Vermeidung der
durch dieselben den Auswanderern verursachten häufigen Verzögerungen, un-
nöthigen Kostenaufwandes und sonstiger Nachtheile: "daß die Annahme
von Auswanderern lediglich den Schiffsmäklern zustehe, und jedem Dritten
bei den in der Verordnung angedrohten Strafen untersagt sei."

d. Das Passagegeld wird entweder in Thalern Gold, wovon 5 auf
eine Pistole oder Louisd'or gehen, oder in Gulden rheinisch festgesetzt, und
der preußische Thaler zu 1 fl. 45 Xr., der Fünffrankenthaler zu 2 fl. 20 Xr. in
Zahlung angenommen; an Kronthaler, Guldenstücke und Kreuzergeld, so wie
an Scheidemünze überhaupt und unwichtigen Goldmünzen, erleidet man hier
Verlust; für die Auswanderer ist es daher am Vortheilhaftesten, Preußische
Thaler mitzubringen. Amerikanische Münzen, so wie auch gute Wechsel auf
Baltimore, New=York, New=Orleans u. s. w. sind hier jederzeit
zu haben.

e. Das Bett, welches sich jeder Passagier mitzubringen hat, kann aus
einer Matratze, Kopfkissen und wollenen Decke bestehen. -- Matratze und
Kopfkissen von Linnen, mit Seegras gefüllt, sind hier zu1 1 / 4 Rl., mit Stroh
gefüllt zu 2 / 3 Rl. fertig zu haben. Eine wollene Decke kostet ca. 2 Rl.
Blechenes Eß = und Trinkgeschirr ist hier zu ca. 1 / 2 Rl. stets zu bekommen.

[Spaltenumbruch]

f. Familien haben die während der Reise nöthigen Sachen in eine kleine
Kiste besonders zu packen, da die größeren, welche mit dem Namen des Eigen-
thümers zu bezeichnen sind, manchmal in den Unterraum des Schiffes ver-
laden werden. Diejenigen, welche ihre Effecten früher hierher zu senden
wünschen, können selbe an mich adressiren, und werde ich solche bis zur Hier-
kunft der Eigenthümer auf's Lager nehmen.

g. Jn manchen Schiffen können einige Passagiere gegen Zahlung von
3 bis 5 Thaler oder 6 bis 10 Gulden per Kopf außer dem festgestellten
Passagegelde Plätze in einer besondern Abtheilung des Zwischendecks, Steerage
genannt, erhalten.

h. Nach Baltimore und New=York werden alle 14 Tage, oft
noch häufiger, ein oder mehrere Schiffe expedirt; nach New=Orleans
nur im Frühjahr und Herbst. Nach Philadelphia gehen nicht so häufig
Schiffe ab, von Baltimore, so wie von Newyork gelangt man für
ein Paar Dollars in einem Tage nach Philadelphia. Nach Charleston
S=C. ist einige Mal im Jahr Gelegenheit. Ebenso besorge ich die Ueberfahrt
nach Adelaide in Südaustralien, nach Brasilien und überhaupt allen
überseeischen Ländern.

i. Die Fracht für Güter nach Baltimore und New=York beträgt
nach der Qualität derselben gewöhnlich 6 bis 12 Dollars für 100 Cubik-
fuß; nach Philadelphia, New=Orleans und Galveston 10 bis
15 Dollars. Die Assecuranz = Prämie auf Waaren und Passagier = Effecten
nach Nord = Amerika beträgt1 1 / 2 bis2 1 / 2 pCt. vom Werth, auf Contanten 1
bis 2 pCt., je nach der Jahreszeit.

k. Nach Nord = Amerika bestimmte Briefe befördere ich unentgeldlich dahin,
wenn solche mir franko eingesandt werden.

Die Vorzüge Bremens vor Rotterdam, Antwerpen und Havre in Hin-
sicht der Einschiffung von Auswanderern sind der auf dem Schiffe zu er-
wartenden freundlichen Behandlung, der besonders guten Ausrüstung mit
Lebensmitteln und der Billigkeit der Passage, so wie der zur Sicherstellung
der Passagiere erlassenen obrigkeitlichen Verordnung wegen, schon so allge-
mein bekannt und einleuchtend, daß selbe hier näher aus einander zu setzen,
überflüssig sein würde. -- Eine verhältnißmäßige Anzahl wohlausgerüsteter
großer und schöner Schiffe, auf's Dauerhafteste erbaut, und in beson-
derer Rücksicht auf die Passagierfahrt mit hohen und geräumigen Zwi-
schendecken versehen, hat kein anderer Hafen Deutschlands, noch die vorbe-
nannten aufzuweisen, außerdem stehen die Bremischen Seeschiffe als Schnell-
segler, sowie in jeder andern Hinsicht in vorzüglich gutem Ruf.

Die Dampfschifffahrt auf der Oberweser erleichtert die Reisekosten nach
Bremen bedeutend; für die ganze Fahrt von Münden bis Bremen ( circa
40 Meilen ) , welche in zwei Tagen zurückgelegt wird, zahlen Auswanderer,
wenn sie in Gesellschaften von 10 oder mehr Personen reisen, nur zwei
preußische Thaler für die Person, Säuglinge sind frei.

Eine billige Reisegelegenheit für Passagiere aus Preußen, Sachsen,
Thüringen ec. bieten die von Berlin, Dresden und Leipzig über Magde-
burg und Hannover nach Bremen führenden Eisenbahnen. Ebenso für
Passagiere aus den Rheingegenden die Dampfschifffahrt bis Köln, wo von
die Eisenbahn über Minden nach Bremen führt.

Meine Absicht ist keineswegs, zur Auswanderung aufzumuntern, son-
dern nur den zur Ueberfahrt entschlossenen Personen vorzüglich gute und
möglichst billige Schiffsgelegenheiten zu verschaffen, wozu ich vollkommen im
Stande bin. Für Besorgung der Schiffsplätze haben die Passagiere mir
durchaus keine Provision zu bezahlen, vielmehr werde ich ihnen mit Rath
und That in allen Stücken gern beistehen, und sie meinen Freunden in den
Landungsplätzen, wie auch den menschenfreundlichen edlen Deutschen Gesell-
schaften in New=York, Baltimore und New=Orleans empfehlen,
welche ihnen zur schnellsten und billigsten Weiterreise in Amerika behülflich
sein werden. -- Auf portofreie Anfragen ertheile ich, wie auch meine aus-
wärtigen Herren Agenten jede noch gewünschte Auskunft.


   
* ) Für jetzt nicht unter 38 Thlr., oder incl. Kopfgeld 8 Louisd'or pr. Kopf durchschnittlich bei Familien mit kleinen Kindern.
    D. Herausg.
[Spaltenumbruch]
16 ) Tabackrauchen und Feuermachen im Zwischendeck ist verboten, eben-
so die Mitnahme von Reihzündhölzern und Pulver; etwaige Waffen u. s. w.
haben die Passagiere auf Verlangen dem Capitain während der Reise in
Verwahrung zu geben, so wie seinen Anordnungen stets Folge zu leisten.
17 ) Die Passagiere sind verpflichtet, in jeder Hinsicht die auf Einwan-
derung Bezug habenden Gesetze der Vereinigten Staaten zu erfüllen.
   

Nach Galveston in Texas,
welches jetzt zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika gehört,

nehme ich ebenfalls Passagiere zur Ueberfahrt unter vorstehenden Bedingun-
gen an. Jch expedire dahin im Frühjahr und Herbst, als der geeigneten
Jahreszeit, eigends für diese Fahrt erbaute und bequem eingerichtete Schiffe.

Der Ueberfahrtspreis im Zwischendeck beträgt 35* ) bis 40 Thlr. Gold
oder 70 bis 80 Gulden; in der Cajüte 70 bis 80 Thaler Gold oder 140
bis 160 Gulden. Außer dem Passagegelde hat dann noch jeder Passagier
das Armengeld mit 2 Thaler Gold oder 4 Gulden zu zahlen.

Bemerkungen.

a. Da die Plätze fast immer geraume Zeit vor der Abfahrt eines Schiffes
durch Zahlung des Handgeldes besetzt werden, so ist es nothwendig, daß
Diejenigen, welche auf eine bestimmte Zeit sich eine gute Ueberfahrtsgelegenheit
zu sichern wünschen, zeitig das Handgeld einsenden, und dabei aufgeben,
wann sie hier zur Einschiffung bereit sein können, nach welchem Hafen
Nord = Amerika's sie vorzugsweise zu reisen wünschen, und aus wie viel
Personen die Familie oder Gesellschaft besteht, nach folgender Liste:

Vor = und Zuname | Wohnort | Gewerbe | Erwachsene | Kinder und das
   Alter derselben,

wogegen ich dann in einem guten Schiffe, welches zu der von den Passa-
gieren gewünschten Zeit nach dem aufgegebenen Bestimmungsplatze abgeht,
Plätze engagiren, und den Passagieren den bestimmten Abfahrtstag, an welchem
sie sich hier einzufinden haben, aufgeben werde. Das Handgeld muß ich
bitten, mir franco einzusenden, so wie ich überhaupt nur frankirte Briefe
annehmen kann.

b. Nur Passagiere, welche vor der Einschiffung das volle Ueberfahrts-
geld bezahlen können, werden angenommen, und warne ich daher einen Jeden,
nicht, ohne die erforderlichen Mittel zu besitzen, hierher zu kommen, da unter
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oder nach Ankunft in Amerika Zahlung zu leisten, gegeben wird; die hiesige
Regierung auch Denen, welche zur Bezahlung der Passage nicht im Stande
sind, den Aufenthalt hierselbst nicht gestattet.

c. Da es ferner schon oft der Fall gewesen, daß Personen, die sich vor
ihrer Hierkunft keiner Schiffsgelegenheit versichert hatten, mehrere Wochen
hier liegen und auf ihre Kosten zehren mußten, so fordert die hiesige Re-
gierung durch erlassene „Obrigkeitliche Verordnungen“ Diejenigen, welche über
Bremen auszuwandern beabsichtigen, dringend auf: „sich vor ihrer Hier-
kunft durch die hiesigen Schiffsexpedienten oder Schiffsmäkler, oder deren
auswärtige Bevollmächtigte, einer bestimmten Schiffsgelegenheit zu versichern,
um Aufenthalt und sonstigen Nachtheilen vorzubeugen;“ und bestimmt da-
durch ferner, in Ansehung der Zwischenhändler, und zur Vermeidung der
durch dieselben den Auswanderern verursachten häufigen Verzögerungen, un-
nöthigen Kostenaufwandes und sonstiger Nachtheile: „daß die Annahme
von Auswanderern lediglich den Schiffsmäklern zustehe, und jedem Dritten
bei den in der Verordnung angedrohten Strafen untersagt sei.“

d. Das Passagegeld wird entweder in Thalern Gold, wovon 5 auf
eine Pistole oder Louisd'or gehen, oder in Gulden rheinisch festgesetzt, und
der preußische Thaler zu 1 fl. 45 Xr., der Fünffrankenthaler zu 2 fl. 20 Xr. in
Zahlung angenommen; an Kronthaler, Guldenstücke und Kreuzergeld, so wie
an Scheidemünze überhaupt und unwichtigen Goldmünzen, erleidet man hier
Verlust; für die Auswanderer ist es daher am Vortheilhaftesten, Preußische
Thaler mitzubringen. Amerikanische Münzen, so wie auch gute Wechsel auf
Baltimore, New=York, New=Orleans u. s. w. sind hier jederzeit
zu haben.

e. Das Bett, welches sich jeder Passagier mitzubringen hat, kann aus
einer Matratze, Kopfkissen und wollenen Decke bestehen. -- Matratze und
Kopfkissen von Linnen, mit Seegras gefüllt, sind hier zu1 1 / 4 Rl., mit Stroh
gefüllt zu 2 / 3 Rl. fertig zu haben. Eine wollene Decke kostet ca. 2 Rl.
Blechenes Eß = und Trinkgeschirr ist hier zu ca. 1 / 2 Rl. stets zu bekommen.

[Spaltenumbruch]

f. Familien haben die während der Reise nöthigen Sachen in eine kleine
Kiste besonders zu packen, da die größeren, welche mit dem Namen des Eigen-
thümers zu bezeichnen sind, manchmal in den Unterraum des Schiffes ver-
laden werden. Diejenigen, welche ihre Effecten früher hierher zu senden
wünschen, können selbe an mich adressiren, und werde ich solche bis zur Hier-
kunft der Eigenthümer auf's Lager nehmen.

g. Jn manchen Schiffen können einige Passagiere gegen Zahlung von
3 bis 5 Thaler oder 6 bis 10 Gulden per Kopf außer dem festgestellten
Passagegelde Plätze in einer besondern Abtheilung des Zwischendecks, Steerage
genannt, erhalten.

h. Nach Baltimore und New=York werden alle 14 Tage, oft
noch häufiger, ein oder mehrere Schiffe expedirt; nach New=Orleans
nur im Frühjahr und Herbst. Nach Philadelphia gehen nicht so häufig
Schiffe ab, von Baltimore, so wie von Newyork gelangt man für
ein Paar Dollars in einem Tage nach Philadelphia. Nach Charleston
S=C. ist einige Mal im Jahr Gelegenheit. Ebenso besorge ich die Ueberfahrt
nach Adelaide in Südaustralien, nach Brasilien und überhaupt allen
überseeischen Ländern.

i. Die Fracht für Güter nach Baltimore und New=York beträgt
nach der Qualität derselben gewöhnlich 6 bis 12 Dollars für 100 Cubik-
fuß; nach Philadelphia, New=Orleans und Galveston 10 bis
15 Dollars. Die Assecuranz = Prämie auf Waaren und Passagier = Effecten
nach Nord = Amerika beträgt1 1 / 2 bis2 1 / 2 pCt. vom Werth, auf Contanten 1
bis 2 pCt., je nach der Jahreszeit.

k. Nach Nord = Amerika bestimmte Briefe befördere ich unentgeldlich dahin,
wenn solche mir franko eingesandt werden.

Die Vorzüge Bremens vor Rotterdam, Antwerpen und Havre in Hin-
sicht der Einschiffung von Auswanderern sind der auf dem Schiffe zu er-
wartenden freundlichen Behandlung, der besonders guten Ausrüstung mit
Lebensmitteln und der Billigkeit der Passage, so wie der zur Sicherstellung
der Passagiere erlassenen obrigkeitlichen Verordnung wegen, schon so allge-
mein bekannt und einleuchtend, daß selbe hier näher aus einander zu setzen,
überflüssig sein würde. -- Eine verhältnißmäßige Anzahl wohlausgerüsteter
großer und schöner Schiffe, auf's Dauerhafteste erbaut, und in beson-
derer Rücksicht auf die Passagierfahrt mit hohen und geräumigen Zwi-
schendecken versehen, hat kein anderer Hafen Deutschlands, noch die vorbe-
nannten aufzuweisen, außerdem stehen die Bremischen Seeschiffe als Schnell-
segler, sowie in jeder andern Hinsicht in vorzüglich gutem Ruf.

Die Dampfschifffahrt auf der Oberweser erleichtert die Reisekosten nach
Bremen bedeutend; für die ganze Fahrt von Münden bis Bremen ( circa
40 Meilen ) , welche in zwei Tagen zurückgelegt wird, zahlen Auswanderer,
wenn sie in Gesellschaften von 10 oder mehr Personen reisen, nur zwei
preußische Thaler für die Person, Säuglinge sind frei.

Eine billige Reisegelegenheit für Passagiere aus Preußen, Sachsen,
Thüringen ec. bieten die von Berlin, Dresden und Leipzig über Magde-
burg und Hannover nach Bremen führenden Eisenbahnen. Ebenso für
Passagiere aus den Rheingegenden die Dampfschifffahrt bis Köln, wo von
die Eisenbahn über Minden nach Bremen führt.

Meine Absicht ist keineswegs, zur Auswanderung aufzumuntern, son-
dern nur den zur Ueberfahrt entschlossenen Personen vorzüglich gute und
möglichst billige Schiffsgelegenheiten zu verschaffen, wozu ich vollkommen im
Stande bin. Für Besorgung der Schiffsplätze haben die Passagiere mir
durchaus keine Provision zu bezahlen, vielmehr werde ich ihnen mit Rath
und That in allen Stücken gern beistehen, und sie meinen Freunden in den
Landungsplätzen, wie auch den menschenfreundlichen edlen Deutschen Gesell-
schaften in New=York, Baltimore und New=Orleans empfehlen,
welche ihnen zur schnellsten und billigsten Weiterreise in Amerika behülflich
sein werden. -- Auf portofreie Anfragen ertheile ich, wie auch meine aus-
wärtigen Herren Agenten jede noch gewünschte Auskunft.


   
* ) Für jetzt nicht unter 38 Thlr., oder incl. Kopfgeld 8 Louisd'or pr. Kopf durchschnittlich bei Familien mit kleinen Kindern.
    D. Herausg.
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[0006] 16 ) Tabackrauchen und Feuermachen im Zwischendeck ist verboten, eben- so die Mitnahme von Reihzündhölzern und Pulver; etwaige Waffen u. s. w. haben die Passagiere auf Verlangen dem Capitain während der Reise in Verwahrung zu geben, so wie seinen Anordnungen stets Folge zu leisten. 17 ) Die Passagiere sind verpflichtet, in jeder Hinsicht die auf Einwan- derung Bezug habenden Gesetze der Vereinigten Staaten zu erfüllen. Nach Galveston in Texas, welches jetzt zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika gehört, nehme ich ebenfalls Passagiere zur Ueberfahrt unter vorstehenden Bedingun- gen an. Jch expedire dahin im Frühjahr und Herbst, als der geeigneten Jahreszeit, eigends für diese Fahrt erbaute und bequem eingerichtete Schiffe. Der Ueberfahrtspreis im Zwischendeck beträgt 35 * ) bis 40 Thlr. Gold oder 70 bis 80 Gulden; in der Cajüte 70 bis 80 Thaler Gold oder 140 bis 160 Gulden. Außer dem Passagegelde hat dann noch jeder Passagier das Armengeld mit 2 Thaler Gold oder 4 Gulden zu zahlen. Bemerkungen. a. Da die Plätze fast immer geraume Zeit vor der Abfahrt eines Schiffes durch Zahlung des Handgeldes besetzt werden, so ist es nothwendig, daß Diejenigen, welche auf eine bestimmte Zeit sich eine gute Ueberfahrtsgelegenheit zu sichern wünschen, zeitig das Handgeld einsenden, und dabei aufgeben, wann sie hier zur Einschiffung bereit sein können, nach welchem Hafen Nord = Amerika's sie vorzugsweise zu reisen wünschen, und aus wie viel Personen die Familie oder Gesellschaft besteht, nach folgender Liste: Vor = und Zuname | Wohnort | Gewerbe | Erwachsene | Kinder und das Alter derselben, wogegen ich dann in einem guten Schiffe, welches zu der von den Passa- gieren gewünschten Zeit nach dem aufgegebenen Bestimmungsplatze abgeht, Plätze engagiren, und den Passagieren den bestimmten Abfahrtstag, an welchem sie sich hier einzufinden haben, aufgeben werde. Das Handgeld muß ich bitten, mir franco einzusenden, so wie ich überhaupt nur frankirte Briefe annehmen kann. b. Nur Passagiere, welche vor der Einschiffung das volle Ueberfahrts- geld bezahlen können, werden angenommen, und warne ich daher einen Jeden, nicht, ohne die erforderlichen Mittel zu besitzen, hierher zu kommen, da unter keinen Umständen freie Ueberfahrt gegen Verpflichtung, Arbeit auf dem Schiffe oder nach Ankunft in Amerika Zahlung zu leisten, gegeben wird; die hiesige Regierung auch Denen, welche zur Bezahlung der Passage nicht im Stande sind, den Aufenthalt hierselbst nicht gestattet. c. Da es ferner schon oft der Fall gewesen, daß Personen, die sich vor ihrer Hierkunft keiner Schiffsgelegenheit versichert hatten, mehrere Wochen hier liegen und auf ihre Kosten zehren mußten, so fordert die hiesige Re- gierung durch erlassene „Obrigkeitliche Verordnungen“ Diejenigen, welche über Bremen auszuwandern beabsichtigen, dringend auf: „sich vor ihrer Hier- kunft durch die hiesigen Schiffsexpedienten oder Schiffsmäkler, oder deren auswärtige Bevollmächtigte, einer bestimmten Schiffsgelegenheit zu versichern, um Aufenthalt und sonstigen Nachtheilen vorzubeugen;“ und bestimmt da- durch ferner, in Ansehung der Zwischenhändler, und zur Vermeidung der durch dieselben den Auswanderern verursachten häufigen Verzögerungen, un- nöthigen Kostenaufwandes und sonstiger Nachtheile: „daß die Annahme von Auswanderern lediglich den Schiffsmäklern zustehe, und jedem Dritten bei den in der Verordnung angedrohten Strafen untersagt sei.“ d. Das Passagegeld wird entweder in Thalern Gold, wovon 5 auf eine Pistole oder Louisd'or gehen, oder in Gulden rheinisch festgesetzt, und der preußische Thaler zu 1 fl. 45 Xr., der Fünffrankenthaler zu 2 fl. 20 Xr. in Zahlung angenommen; an Kronthaler, Guldenstücke und Kreuzergeld, so wie an Scheidemünze überhaupt und unwichtigen Goldmünzen, erleidet man hier Verlust; für die Auswanderer ist es daher am Vortheilhaftesten, Preußische Thaler mitzubringen. Amerikanische Münzen, so wie auch gute Wechsel auf Baltimore, New=York, New=Orleans u. s. w. sind hier jederzeit zu haben. e. Das Bett, welches sich jeder Passagier mitzubringen hat, kann aus einer Matratze, Kopfkissen und wollenen Decke bestehen. -- Matratze und Kopfkissen von Linnen, mit Seegras gefüllt, sind hier zu1 1 / 4 Rl., mit Stroh gefüllt zu 2 / 3 Rl. fertig zu haben. Eine wollene Decke kostet ca. 2 Rl. Blechenes Eß = und Trinkgeschirr ist hier zu ca. 1 / 2 Rl. stets zu bekommen. f. Familien haben die während der Reise nöthigen Sachen in eine kleine Kiste besonders zu packen, da die größeren, welche mit dem Namen des Eigen- thümers zu bezeichnen sind, manchmal in den Unterraum des Schiffes ver- laden werden. Diejenigen, welche ihre Effecten früher hierher zu senden wünschen, können selbe an mich adressiren, und werde ich solche bis zur Hier- kunft der Eigenthümer auf's Lager nehmen. g. Jn manchen Schiffen können einige Passagiere gegen Zahlung von 3 bis 5 Thaler oder 6 bis 10 Gulden per Kopf außer dem festgestellten Passagegelde Plätze in einer besondern Abtheilung des Zwischendecks, Steerage genannt, erhalten. h. Nach Baltimore und New=York werden alle 14 Tage, oft noch häufiger, ein oder mehrere Schiffe expedirt; nach New=Orleans nur im Frühjahr und Herbst. Nach Philadelphia gehen nicht so häufig Schiffe ab, von Baltimore, so wie von Newyork gelangt man für ein Paar Dollars in einem Tage nach Philadelphia. Nach Charleston S=C. ist einige Mal im Jahr Gelegenheit. Ebenso besorge ich die Ueberfahrt nach Adelaide in Südaustralien, nach Brasilien und überhaupt allen überseeischen Ländern. i. Die Fracht für Güter nach Baltimore und New=York beträgt nach der Qualität derselben gewöhnlich 6 bis 12 Dollars für 100 Cubik- fuß; nach Philadelphia, New=Orleans und Galveston 10 bis 15 Dollars. Die Assecuranz = Prämie auf Waaren und Passagier = Effecten nach Nord = Amerika beträgt1 1 / 2 bis2 1 / 2 pCt. vom Werth, auf Contanten 1 bis 2 pCt., je nach der Jahreszeit. k. Nach Nord = Amerika bestimmte Briefe befördere ich unentgeldlich dahin, wenn solche mir franko eingesandt werden. Die Vorzüge Bremens vor Rotterdam, Antwerpen und Havre in Hin- sicht der Einschiffung von Auswanderern sind der auf dem Schiffe zu er- wartenden freundlichen Behandlung, der besonders guten Ausrüstung mit Lebensmitteln und der Billigkeit der Passage, so wie der zur Sicherstellung der Passagiere erlassenen obrigkeitlichen Verordnung wegen, schon so allge- mein bekannt und einleuchtend, daß selbe hier näher aus einander zu setzen, überflüssig sein würde. -- Eine verhältnißmäßige Anzahl wohlausgerüsteter großer und schöner Schiffe, auf's Dauerhafteste erbaut, und in beson- derer Rücksicht auf die Passagierfahrt mit hohen und geräumigen Zwi- schendecken versehen, hat kein anderer Hafen Deutschlands, noch die vorbe- nannten aufzuweisen, außerdem stehen die Bremischen Seeschiffe als Schnell- segler, sowie in jeder andern Hinsicht in vorzüglich gutem Ruf. Die Dampfschifffahrt auf der Oberweser erleichtert die Reisekosten nach Bremen bedeutend; für die ganze Fahrt von Münden bis Bremen ( circa 40 Meilen ) , welche in zwei Tagen zurückgelegt wird, zahlen Auswanderer, wenn sie in Gesellschaften von 10 oder mehr Personen reisen, nur zwei preußische Thaler für die Person, Säuglinge sind frei. Eine billige Reisegelegenheit für Passagiere aus Preußen, Sachsen, Thüringen ec. bieten die von Berlin, Dresden und Leipzig über Magde- burg und Hannover nach Bremen führenden Eisenbahnen. Ebenso für Passagiere aus den Rheingegenden die Dampfschifffahrt bis Köln, wo von die Eisenbahn über Minden nach Bremen führt. Meine Absicht ist keineswegs, zur Auswanderung aufzumuntern, son- dern nur den zur Ueberfahrt entschlossenen Personen vorzüglich gute und möglichst billige Schiffsgelegenheiten zu verschaffen, wozu ich vollkommen im Stande bin. Für Besorgung der Schiffsplätze haben die Passagiere mir durchaus keine Provision zu bezahlen, vielmehr werde ich ihnen mit Rath und That in allen Stücken gern beistehen, und sie meinen Freunden in den Landungsplätzen, wie auch den menschenfreundlichen edlen Deutschen Gesell- schaften in New=York, Baltimore und New=Orleans empfehlen, welche ihnen zur schnellsten und billigsten Weiterreise in Amerika behülflich sein werden. -- Auf portofreie Anfragen ertheile ich, wie auch meine aus- wärtigen Herren Agenten jede noch gewünschte Auskunft. Bremen, 1848. J. H. Buschmann, beeidigter Schiffsmakler in Bremen. ( Comptoir: Schlachte Nr. 37. ) * ) Für jetzt nicht unter 38 Thlr., oder incl. Kopfgeld 8 Louisd'or pr. Kopf durchschnittlich bei Familien mit kleinen Kindern. D. Herausg.

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 8. Rudolstadt, 21. Februar 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer08_1848/6>, abgerufen am 19.04.2024.