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Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 41. Rudolstadt, 12. Juli 1847.

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[Spaltenumbruch] die Geistlichen besonders. Sollten andere Kinder diese Schulen mit
besuchen, so haben diese ein bestimmtes Schulgeld zu entrichten.
Jnnere Einrichtung der Anstalten.
25. Jede Anstalt beschäftiget die aufgenommenen Armen auf die
für sie vortheilhafteste und für diese passendste Weise. Es bestehen
zu diesem Zwecke in einer jeden die zu den verschiedenen Handwerken
nöthigen Einrichtungen, denen geschickte Werkmeister vorstehen, unter
deren Aufsicht und nach deren Anweisung die Leute arbeiten.
26. Die nöthigen Materialien werden von den Anstalten ange-
schafft, welchen alle fertigen Waaren zugehören und die solche nach
bestimmten Preisen verkaufen.
27. Die Anstalten übernehmen außerdem:
1. Alle Gelder, welche ihnen anvertrauet werden und verzinsen
solche, sobald die Summe.... übersteigt, jährlich mit.. Procent,
kleinere Summen mit.. Procent.

Die Kündigung dieser den Anstalten übergebenen größern Summen
ist auf.. Monate festgesetzt. Die kleinern Summen werden zu jeder
Zeit zurückgezahlt und wird die Zahlung der Letztern zur Hälfte in
baarem Gelde und die andere Hälfte in Waaren geleistet, welche der
Darleiher auswählen kann.

2. Den Verkauf aller Waaren, welche ihnen zugesendet werden.
Bei dieser Zusendung hat der Absender die Waaren entweder frei
einzuliefern oder die Anstalten berechnen alle darauf fallenden Aus-
lagen und Unkosten und außerdem 5 Procent Nutzen.
3. Die Bezahlung für diese Waaren erfolgt nach geschehenem
Verkaufe und zwar für diejenigen, welche aus Deutschland eingesendet
worden sind, in amerikanischen Landeserzeugnissen, je nachdem solche
vom Absender verlangt werden und deren Anschaffung an dem Orte,
wo sich die Anstalt befindet, möglich ist, zu den zeitigen Marktpreisen
mit Hinzurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen.

Die Versendung derselben wird an einen in einer deutschen See-
stadt wohnenden, genau zu bezeichnenden Kaufmann nur in amerika-
nischen oder deutschen Schiffen für Rechnung und Gefahr des Em-
pfängers oder Eigenthümers geschehen, und werden solche Sendungen
gegen Seegefahr versichert werden.

An einen in Amerika wohnenden deutschen Einsender von Waaren
erfolgt die Bezahlung entweder in deutschen oder amerikanischen Waaren
und Landeserzeugnissen, so wie solche der Absender verlangt, und wie
die Anschaffung derselben an obigem Orte möglich ist, ebenfalls zu
den zeitigen Marktpreisen, mit Hinzurechnung der etwaigen Einkaufs-
kosten und 5 Procent Nutzen.

4. Sämmtliche Waaren werden in verschiedene Classen eingetheilt,
wonach sich die Anstalten bei Zugestehung von etwa gewünschtem Vor-
schuß richten. Auf diejenigen, deren Verkauf mit Schwierigkeiten ver-
bunden oder nicht bald zu erwarten ist, wird kein Vorschuß gewährt.

Andere erhalten nach diesem Verhältniß 1 / 4, 1 / 3 oder 1 / 2 vom Werthe
Vorschuß in amerikanischen Waaren oder Landeserzeugnissen mit Be-
rechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen, und
wird dieser Vorschuß bis zur Ausgleichung der Rechnung mit.. Pro-
cent verzinset.

5. Die in den Anstalten erscheinenden Zeitungen enthalten, außer
den Namen der Aufgenommenen und Abgegangenen

a. die Anstalten betreffende Verhältnisse,

b. kaufmännische Anzeigen,

c. Bekanntmachungen von solchen, welche Anstellungen suchen.

Für diejenigen zu Lit b. und c. gehörigen Posten, wird für die
Zeile kleiner Schrift... Einrückungsgebühren berechnet, deren Betrag
bei Einsendung der Anzeige beizufügen ist. Geschieht dieses nicht, so
bleibt solche unberücksichtigt. Alle Briefe an die Anstalten sind postfrei
einzusenden. Diejenigen aus Deutschland sind an Herrn N. N. in
Bremen postfrei einzureichen und der Betrag für etwaige Einrückungs-
gebühren an diesen mit einzusenden.

[Spaltenumbruch]

6. Die Einziehung von aus Erbschaften kommenden Geldern,
insofern solche möglich ist. Jede Anstalt wird zu diesem Zwecke und
wegen andrer dieselben betreffenden Verhältnisse einen sichern und thäti-
gen Anwalt annehmen, dem sie die ihr zukommenden Aufträge über-
tragen wird. Jst dabei ein Vorschuß nothwendig, so hat der Ein-
sender des Auftrages solchen auf die Anzeige der Anstalt zu leisten,
oder im Fall solcher bei derselben ein Guthaben haben sollte, welches
den etwa nöthigen Vorschuß deckt, wird diese die Bezahlung desselben
für dessen Rechnung übernehmen.

Die Deckung für die auf diese Weise für Andre eingezogenen
Gelder erfolgt sogleich nach dem Eingang, mit Berechnung der darauf
verwendeten Kosten; für Deutsche, in Deutschland wohnend, aber nur
in amerikanischen Landeserzeugnissen zu den Marktpreisen mit Hin-
zurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen für
die Anstalt an einen genau zu bezeichnenden Kaufmann in einer
deutschen Seestadt.

Deutsche, welche in Amerika wohnen, erhalten von den Anstalten
für solche für sie aus Deutschland eingezogenen Gelder deutsche Waaren,
mit Hinzurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen
für die Anstalt, welche einen solchen Auftrag besorgt hat.

7. Die Anstalten übernehmen die Besorgung von Geld von
Amerika nach Deutschland und von da nach Amerika gegen Vergütung
der Kosten und.. Procent Provision. Die nach Deutschland bestimm-
ten Gelder werden postfrei an die Vereine in Bremen oder Hamburg
zur Beförderung gesandt. Die nach Amerika an die Anstalten bestimm-
ten Gelder dieser Art sind ebenfalls postfrei an obige Vereine abzuschicken.

8. Es wird jährlich in jeder Anstalt ein Abschluß der Haupt-
bücher gemacht und dessen Ausfall in der Zeitung angezeigt.
28. Jeder Deutsche, in welchem Lande er wohnen möge, welcher
an die Armenanstalt jährlich drei Thaler Preuß. Courant oder zwei
Dollars zahlt, hat das Recht, dieser entweder Waaren zum Verkaufe
oder die obenbeschriebenen Aufträge einzusenden, welche dann bestens
besorgt werden.
29. Von dem Ueberschuß, welchen die Anstalten nach Bezahlung
aller Besoldungen und andern nöthigen Ausgaben liefern, werden zwei
Drittheile zur Anlegung und Erhaltung von Fabriken für Amerika
und Deutschland nützlichen Waaren angewendet und ein Drittheil dazu
gebraucht, um das Ueberfahrtgeld für rechtliche arme Deutsche, welche
ihr Vaterland verlassen wollen, zu bezahlen.

Da steht es nun, das Gebäude meiner Phantasie! Jndem ich
dasselbe ohne Scheu zur öffentlichen Beurtheilung hinstelle, ersuche ich
jeden wohlmeinenden Deutschen, es genau zu prüfen und seine Bemer-
kungen darüber entweder im Allgemeinen Deutschen Volksfreund oder
in einem andern viel gelesenen öffentlichen Blatte darzulegen.

Der Plan wird und mag, wie jede Sache, Lob und Tadel finden,
aber die Ausführung ist nicht unmöglich, ja, meiner Ansicht nach,
nicht einmal schwer.

Die Ausgabe von drei Thaler Preuß. Cour. für jeden Deutschen,
so wie 2 Dollars für jeden in Amerika wohnenden Deutschen, welche
sich bei dieser Unternehmung betheiligen wollen, ist eine Kleinigkeit gegen
die Vortheile, welche die Bewohner beider Länder daraus ziehen können.

Der Deutsche wird dadurch sichere Plätze in Amerika erlangen,
wohin er seine Waaren mit Vertrauen senden kann, und der Amerikaner
kann seine Landes = Erzeugnisse gegen billige deutsche Waaren anbringen,
und sich die verschiedenartigsten Arbeiter verschaffen, auf deren gutes
Betragen er rechnen kann, da sie fortwährend von den Anstalten über-
wacht werden. Bei der soliden Einrichtung solcher Anstalten wird
das von jedem deutschen Auswanderer zu zahlende Armengeld sicherer
als bisher in die dazu bestimmten Cassen gelangen.

Die Herren Schiffsmäkler in den deutschen Seestädten, in Rotter-
dam und Antwerpen könnten über die bisherige Verwendung dieses
Armengeldes die beste Auskunft geben. Möchte es doch einem der

[Spaltenumbruch] die Geistlichen besonders. Sollten andere Kinder diese Schulen mit
besuchen, so haben diese ein bestimmtes Schulgeld zu entrichten.
Jnnere Einrichtung der Anstalten.
25. Jede Anstalt beschäftiget die aufgenommenen Armen auf die
für sie vortheilhafteste und für diese passendste Weise. Es bestehen
zu diesem Zwecke in einer jeden die zu den verschiedenen Handwerken
nöthigen Einrichtungen, denen geschickte Werkmeister vorstehen, unter
deren Aufsicht und nach deren Anweisung die Leute arbeiten.
26. Die nöthigen Materialien werden von den Anstalten ange-
schafft, welchen alle fertigen Waaren zugehören und die solche nach
bestimmten Preisen verkaufen.
27. Die Anstalten übernehmen außerdem:
1. Alle Gelder, welche ihnen anvertrauet werden und verzinsen
solche, sobald die Summe.... übersteigt, jährlich mit.. Procent,
kleinere Summen mit.. Procent.

Die Kündigung dieser den Anstalten übergebenen größern Summen
ist auf.. Monate festgesetzt. Die kleinern Summen werden zu jeder
Zeit zurückgezahlt und wird die Zahlung der Letztern zur Hälfte in
baarem Gelde und die andere Hälfte in Waaren geleistet, welche der
Darleiher auswählen kann.

2. Den Verkauf aller Waaren, welche ihnen zugesendet werden.
Bei dieser Zusendung hat der Absender die Waaren entweder frei
einzuliefern oder die Anstalten berechnen alle darauf fallenden Aus-
lagen und Unkosten und außerdem 5 Procent Nutzen.
3. Die Bezahlung für diese Waaren erfolgt nach geschehenem
Verkaufe und zwar für diejenigen, welche aus Deutschland eingesendet
worden sind, in amerikanischen Landeserzeugnissen, je nachdem solche
vom Absender verlangt werden und deren Anschaffung an dem Orte,
wo sich die Anstalt befindet, möglich ist, zu den zeitigen Marktpreisen
mit Hinzurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen.

Die Versendung derselben wird an einen in einer deutschen See-
stadt wohnenden, genau zu bezeichnenden Kaufmann nur in amerika-
nischen oder deutschen Schiffen für Rechnung und Gefahr des Em-
pfängers oder Eigenthümers geschehen, und werden solche Sendungen
gegen Seegefahr versichert werden.

An einen in Amerika wohnenden deutschen Einsender von Waaren
erfolgt die Bezahlung entweder in deutschen oder amerikanischen Waaren
und Landeserzeugnissen, so wie solche der Absender verlangt, und wie
die Anschaffung derselben an obigem Orte möglich ist, ebenfalls zu
den zeitigen Marktpreisen, mit Hinzurechnung der etwaigen Einkaufs-
kosten und 5 Procent Nutzen.

4. Sämmtliche Waaren werden in verschiedene Classen eingetheilt,
wonach sich die Anstalten bei Zugestehung von etwa gewünschtem Vor-
schuß richten. Auf diejenigen, deren Verkauf mit Schwierigkeiten ver-
bunden oder nicht bald zu erwarten ist, wird kein Vorschuß gewährt.

Andere erhalten nach diesem Verhältniß 1 / 4, 1 / 3 oder 1 / 2 vom Werthe
Vorschuß in amerikanischen Waaren oder Landeserzeugnissen mit Be-
rechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen, und
wird dieser Vorschuß bis zur Ausgleichung der Rechnung mit.. Pro-
cent verzinset.

5. Die in den Anstalten erscheinenden Zeitungen enthalten, außer
den Namen der Aufgenommenen und Abgegangenen

a. die Anstalten betreffende Verhältnisse,

b. kaufmännische Anzeigen,

c. Bekanntmachungen von solchen, welche Anstellungen suchen.

Für diejenigen zu Lit b. und c. gehörigen Posten, wird für die
Zeile kleiner Schrift... Einrückungsgebühren berechnet, deren Betrag
bei Einsendung der Anzeige beizufügen ist. Geschieht dieses nicht, so
bleibt solche unberücksichtigt. Alle Briefe an die Anstalten sind postfrei
einzusenden. Diejenigen aus Deutschland sind an Herrn N. N. in
Bremen postfrei einzureichen und der Betrag für etwaige Einrückungs-
gebühren an diesen mit einzusenden.

[Spaltenumbruch]

6. Die Einziehung von aus Erbschaften kommenden Geldern,
insofern solche möglich ist. Jede Anstalt wird zu diesem Zwecke und
wegen andrer dieselben betreffenden Verhältnisse einen sichern und thäti-
gen Anwalt annehmen, dem sie die ihr zukommenden Aufträge über-
tragen wird. Jst dabei ein Vorschuß nothwendig, so hat der Ein-
sender des Auftrages solchen auf die Anzeige der Anstalt zu leisten,
oder im Fall solcher bei derselben ein Guthaben haben sollte, welches
den etwa nöthigen Vorschuß deckt, wird diese die Bezahlung desselben
für dessen Rechnung übernehmen.

Die Deckung für die auf diese Weise für Andre eingezogenen
Gelder erfolgt sogleich nach dem Eingang, mit Berechnung der darauf
verwendeten Kosten; für Deutsche, in Deutschland wohnend, aber nur
in amerikanischen Landeserzeugnissen zu den Marktpreisen mit Hin-
zurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen für
die Anstalt an einen genau zu bezeichnenden Kaufmann in einer
deutschen Seestadt.

Deutsche, welche in Amerika wohnen, erhalten von den Anstalten
für solche für sie aus Deutschland eingezogenen Gelder deutsche Waaren,
mit Hinzurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen
für die Anstalt, welche einen solchen Auftrag besorgt hat.

7. Die Anstalten übernehmen die Besorgung von Geld von
Amerika nach Deutschland und von da nach Amerika gegen Vergütung
der Kosten und.. Procent Provision. Die nach Deutschland bestimm-
ten Gelder werden postfrei an die Vereine in Bremen oder Hamburg
zur Beförderung gesandt. Die nach Amerika an die Anstalten bestimm-
ten Gelder dieser Art sind ebenfalls postfrei an obige Vereine abzuschicken.

8. Es wird jährlich in jeder Anstalt ein Abschluß der Haupt-
bücher gemacht und dessen Ausfall in der Zeitung angezeigt.
28. Jeder Deutsche, in welchem Lande er wohnen möge, welcher
an die Armenanstalt jährlich drei Thaler Preuß. Courant oder zwei
Dollars zahlt, hat das Recht, dieser entweder Waaren zum Verkaufe
oder die obenbeschriebenen Aufträge einzusenden, welche dann bestens
besorgt werden.
29. Von dem Ueberschuß, welchen die Anstalten nach Bezahlung
aller Besoldungen und andern nöthigen Ausgaben liefern, werden zwei
Drittheile zur Anlegung und Erhaltung von Fabriken für Amerika
und Deutschland nützlichen Waaren angewendet und ein Drittheil dazu
gebraucht, um das Ueberfahrtgeld für rechtliche arme Deutsche, welche
ihr Vaterland verlassen wollen, zu bezahlen.

Da steht es nun, das Gebäude meiner Phantasie! Jndem ich
dasselbe ohne Scheu zur öffentlichen Beurtheilung hinstelle, ersuche ich
jeden wohlmeinenden Deutschen, es genau zu prüfen und seine Bemer-
kungen darüber entweder im Allgemeinen Deutschen Volksfreund oder
in einem andern viel gelesenen öffentlichen Blatte darzulegen.

Der Plan wird und mag, wie jede Sache, Lob und Tadel finden,
aber die Ausführung ist nicht unmöglich, ja, meiner Ansicht nach,
nicht einmal schwer.

Die Ausgabe von drei Thaler Preuß. Cour. für jeden Deutschen,
so wie 2 Dollars für jeden in Amerika wohnenden Deutschen, welche
sich bei dieser Unternehmung betheiligen wollen, ist eine Kleinigkeit gegen
die Vortheile, welche die Bewohner beider Länder daraus ziehen können.

Der Deutsche wird dadurch sichere Plätze in Amerika erlangen,
wohin er seine Waaren mit Vertrauen senden kann, und der Amerikaner
kann seine Landes = Erzeugnisse gegen billige deutsche Waaren anbringen,
und sich die verschiedenartigsten Arbeiter verschaffen, auf deren gutes
Betragen er rechnen kann, da sie fortwährend von den Anstalten über-
wacht werden. Bei der soliden Einrichtung solcher Anstalten wird
das von jedem deutschen Auswanderer zu zahlende Armengeld sicherer
als bisher in die dazu bestimmten Cassen gelangen.

Die Herren Schiffsmäkler in den deutschen Seestädten, in Rotter-
dam und Antwerpen könnten über die bisherige Verwendung dieses
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Die Einziehung von aus Erbschaften kommenden Geldern, insofern solche möglich ist. Jede Anstalt wird zu diesem Zwecke und wegen andrer dieselben betreffenden Verhältnisse einen sichern und thäti- gen Anwalt annehmen, dem sie die ihr zukommenden Aufträge über- tragen wird. Jst dabei ein Vorschuß nothwendig, so hat der Ein- sender des Auftrages solchen auf die Anzeige der Anstalt zu leisten, oder im Fall solcher bei derselben ein Guthaben haben sollte, welches den etwa nöthigen Vorschuß deckt, wird diese die Bezahlung desselben für dessen Rechnung übernehmen. Die Deckung für die auf diese Weise für Andre eingezogenen Gelder erfolgt sogleich nach dem Eingang, mit Berechnung der darauf verwendeten Kosten; für Deutsche, in Deutschland wohnend, aber nur in amerikanischen Landeserzeugnissen zu den Marktpreisen mit Hin- zurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen für die Anstalt an einen genau zu bezeichnenden Kaufmann in einer deutschen Seestadt. Deutsche, welche in Amerika wohnen, erhalten von den Anstalten für solche für sie aus Deutschland eingezogenen Gelder deutsche Waaren, mit Hinzurechnung der etwaigen Einkaufskosten und 5 Procent Nutzen für die Anstalt, welche einen solchen Auftrag besorgt hat. 7. Die Anstalten übernehmen die Besorgung von Geld von Amerika nach Deutschland und von da nach Amerika gegen Vergütung der Kosten und.. Procent Provision. Die nach Deutschland bestimm- ten Gelder werden postfrei an die Vereine in Bremen oder Hamburg zur Beförderung gesandt. Die nach Amerika an die Anstalten bestimm- ten Gelder dieser Art sind ebenfalls postfrei an obige Vereine abzuschicken. 8. Es wird jährlich in jeder Anstalt ein Abschluß der Haupt- bücher gemacht und dessen Ausfall in der Zeitung angezeigt. 28. Jeder Deutsche, in welchem Lande er wohnen möge, welcher an die Armenanstalt jährlich drei Thaler Preuß. Courant oder zwei Dollars zahlt, hat das Recht, dieser entweder Waaren zum Verkaufe oder die obenbeschriebenen Aufträge einzusenden, welche dann bestens besorgt werden. 29. Von dem Ueberschuß, welchen die Anstalten nach Bezahlung aller Besoldungen und andern nöthigen Ausgaben liefern, werden zwei Drittheile zur Anlegung und Erhaltung von Fabriken für Amerika und Deutschland nützlichen Waaren angewendet und ein Drittheil dazu gebraucht, um das Ueberfahrtgeld für rechtliche arme Deutsche, welche ihr Vaterland verlassen wollen, zu bezahlen. Da steht es nun, das Gebäude meiner Phantasie! Jndem ich dasselbe ohne Scheu zur öffentlichen Beurtheilung hinstelle, ersuche ich jeden wohlmeinenden Deutschen, es genau zu prüfen und seine Bemer- kungen darüber entweder im Allgemeinen Deutschen Volksfreund oder in einem andern viel gelesenen öffentlichen Blatte darzulegen. Der Plan wird und mag, wie jede Sache, Lob und Tadel finden, aber die Ausführung ist nicht unmöglich, ja, meiner Ansicht nach, nicht einmal schwer. Die Ausgabe von drei Thaler Preuß. Cour. für jeden Deutschen, so wie 2 Dollars für jeden in Amerika wohnenden Deutschen, welche sich bei dieser Unternehmung betheiligen wollen, ist eine Kleinigkeit gegen die Vortheile, welche die Bewohner beider Länder daraus ziehen können. Der Deutsche wird dadurch sichere Plätze in Amerika erlangen, wohin er seine Waaren mit Vertrauen senden kann, und der Amerikaner kann seine Landes = Erzeugnisse gegen billige deutsche Waaren anbringen, und sich die verschiedenartigsten Arbeiter verschaffen, auf deren gutes Betragen er rechnen kann, da sie fortwährend von den Anstalten über- wacht werden. Bei der soliden Einrichtung solcher Anstalten wird das von jedem deutschen Auswanderer zu zahlende Armengeld sicherer als bisher in die dazu bestimmten Cassen gelangen. Die Herren Schiffsmäkler in den deutschen Seestädten, in Rotter- dam und Antwerpen könnten über die bisherige Verwendung dieses Armengeldes die beste Auskunft geben. Möchte es doch einem der

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Zitationshilfe: Allgemeine Auswanderungs-Zeitung. Nr. 41. Rudolstadt, 12. Juli 1847, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswanderer41_1847/4>, abgerufen am 27.04.2024.