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Badener Zeitung. Nr. 23, Baden (Niederösterreich), 21.03.1900.

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Nr. 23. Mittwoch Badener Zeitung 21. März 1900.

[Spaltenumbruch] 13. l. M. beim Bezirksgerichte Wr.-Neustadt zur
neuerlichen Verhandlung und Erledigung. Der Hund
des Bäckermeisters Gerg Böhm in St. Veit, eine
große, schwarze Dogge, stürzte sich, als er eines Tages
den Bäckerleh[r]ling Gallus Hutter begleitete, auf eine
Schaar von Schulkindern, biss vier derselben und
verletzte eines davon, den Arbeiterssohn Karl Weiß,
so schwer, dass das Kind durch mehr als 4 Wochen
bettlägerig war und noch heute schwere Spuren der
erlittenen Verwundungen an demselben sichtbar sind.
Zwei in der Nähe beschäftigte Männer, die das
Jammern der Kinder hörten, liefen herbei und nur
mit großer Mühe gelang es ihnen, das Kind vor dem
sich wie wüthend geberdenden Thier zu schützen. Die
Staatsanwaltschaft erhob wegen dieses Vorfalles gegen
den Besitzer des Hundes, Georg Böhm, und den
Begleiter des Thieres, Gallus Hutter, die Anklage
wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens
gemäß § 335 St.-G. Die erste Verhandlung fand am
9. Februar vor dem Bezirksgerichte Pottenstein statt.
Der Vertheidiger der beiden Angeklagten, Herr
Dr. Bernard Seiler, Advocat in Vöslau, wies bei
derselben durch zahlreich geführte Zeugen nach, dass
das Thier bisher nicht nur vollkommen gutmüthig
war, sondern gerade von Kindern oft genug gequält
und gereizt wurde, ohne irgend etwas Böses zuzu-
fügen, das Verhalten des Thieres daher keinen Anlass
gab, dasselbe für bösartig zu halten. Auch der ver-
nommene Thierarzt beizeichnete den Hund als gut-
müthig und gab an, eine vollkommen zureichende
psychologische Aufklärung dieser plötzlich eingetretenen
Wildheit des bisher lammfrommen Hundes sei mit Rück-
sicht auf die Unberechenbarkeit der Thierseele im allge-
meinen nicht möglich. Beide Angeklagte wurden auch in
Gemäßheit der Ausführungen ihres Vertheidigers frei-
gesprochen. Ueber Berufung der Staatsanwaltschaft, hob
das Kreisgericht Wr.-Neustadt das Urtheil als nichtig auf
und delegierte zur neuerlichen Verhandlung ein anderes
Gericht, nämlich das Bezirksgericht Wr.-Neustadt. Die
Aufhebung eines Urtheiles wegen Nichtigkeit und die
Delegierung eines anderen Gerichtes sind aber Fälle,
welche im Uebertretungsverfahren äußerst selten vor-
kommen. Zu der am 13. l. M. vor dem Bezirks-
Bezirksgerichte Wr.-Neustadt stattgehabten Verhand-
lung waren 17 Zeugen vorgeladen, welche über den
Vorfall, sowie über Charakter und Temperament des
Hundes auszusagen hatten. Sämmtliche vernommenen
Zeugen bestätigten einhellig den bisher gutmüthigen
Charakter des Thieres. Zwei Aerzte untersuchten das
Kind, welches sich bis heute im Traume vom Hunde ge-
bissen wähnt und um Hilfe ruft. Besonders inter-
essant gestaltete sich die Verhandlung, als das Thier,
der eigentliche Uebelthäter, in den Saal geführt wurde,
um vor den Augen des Richters vom Thierarzte auf
seinen Charakter untersucht zu werden. Einer der Sach-
verständigen nahm an dem Hunde eine Reihe von
Experimenten vor. Er ergriff denselben unter anderem
auch an einem wunden, infolgedessen überaus em-
pfindlichen Ohrlappen, so kräftig, dass sich tiefes
Schmerzgeheul dem mächtigen Thiere entrang und
einige der im Auditorium anwesenden Frauen laute
Rufe des Mitleides ausstießen. Das Thier zeigte sich
trotz der ihm zugefügten Qualen vollkommen gut-
müthig und reichte dem Sachverständigen, hiezu auf-
gefordert, die Pfote. Auch der zweite Thierarzt be-
zeichnete das Thier nach eingehender Untersuchung als
gutmüthig. Ein genügender Grund für das plötzliche
Hervortreten einer so ungewöhnlichen Wildheit konnte
nicht festgestellt werden. Die wieder von Dr. Bernard
Seiler vertheidigten Angeklagten wurden neuerlich
freigesprochen.




Briefkasten.

Herrn J. in B. Theaterskizze dankend acceptirt. Wird
mit nächstem abgedruckt. -- Frl E. in? Für unser Blatt leider
nicht verwendbar. Manuscript steht zur Verfügung. -- An
mehrere Einsender.
Wir bitten um Geduld, in den nächsten
Nummern kommt alles zum Abdruck.




Eingesendet.
Für Form und Inhalt dieser Rubrik übernimmt die Redaction
nur die gesetzliche Verantwortung
Löbliche Redaction der "Badener Zeitung"!

Unter Bezugnahme auf das "Eingesendet" in
Ihrem geschätzten Blatte Nr. 21 vom 14. d. M.
beehren wir uns hierdurch mitzutheilen, dass laut
Vertrag vom 25. Mai 1899 die Bespritzung und
sonstige Reinigung des Bahnkörpers nicht uns, sondern
ausschließlich der Stadtgemeinde Baden zusteht.


[Spaltenumbruch]

Indem wir bitten, dies gefälligst zur Veröffent-
lichung zu bringen, danken wir Ihnen dafür im Vor-
hinein bestens und zeichnen
hochachtungsvoll

[irrelevantes Material]

Nr. 23. Mittwoch Badener Zeitung 21. März 1900.

[Spaltenumbruch] 13. l. M. beim Bezirksgerichte Wr.-Neuſtadt zur
neuerlichen Verhandlung und Erledigung. Der Hund
des Bäckermeiſters Gerg Böhm in St. Veit, eine
große, ſchwarze Dogge, ſtürzte ſich, als er eines Tages
den Bäckerleh[r]ling Gallus Hutter begleitete, auf eine
Schaar von Schulkindern, biſs vier derſelben und
verletzte eines davon, den Arbeitersſohn Karl Weiß,
ſo ſchwer, daſs das Kind durch mehr als 4 Wochen
bettlägerig war und noch heute ſchwere Spuren der
erlittenen Verwundungen an demſelben ſichtbar ſind.
Zwei in der Nähe beſchäftigte Männer, die das
Jammern der Kinder hörten, liefen herbei und nur
mit großer Mühe gelang es ihnen, das Kind vor dem
ſich wie wüthend geberdenden Thier zu ſchützen. Die
Staatsanwaltſchaft erhob wegen dieſes Vorfalles gegen
den Beſitzer des Hundes, Georg Böhm, und den
Begleiter des Thieres, Gallus Hutter, die Anklage
wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens
gemäß § 335 St.-G. Die erſte Verhandlung fand am
9. Februar vor dem Bezirksgerichte Pottenſtein ſtatt.
Der Vertheidiger der beiden Angeklagten, Herr
Dr. Bernard Seiler, Advocat in Vöslau, wies bei
derſelben durch zahlreich geführte Zeugen nach, daſs
das Thier bisher nicht nur vollkommen gutmüthig
war, ſondern gerade von Kindern oft genug gequält
und gereizt wurde, ohne irgend etwas Böſes zuzu-
fügen, das Verhalten des Thieres daher keinen Anlaſs
gab, dasſelbe für bösartig zu halten. Auch der ver-
nommene Thierarzt beizeichnete den Hund als gut-
müthig und gab an, eine vollkommen zureichende
pſychologiſche Aufklärung dieſer plötzlich eingetretenen
Wildheit des bisher lammfrommen Hundes ſei mit Rück-
ſicht auf die Unberechenbarkeit der Thierſeele im allge-
meinen nicht möglich. Beide Angeklagte wurden auch in
Gemäßheit der Ausführungen ihres Vertheidigers frei-
geſprochen. Ueber Berufung der Staatsanwaltſchaft, hob
das Kreisgericht Wr.-Neuſtadt das Urtheil als nichtig auf
und delegierte zur neuerlichen Verhandlung ein anderes
Gericht, nämlich das Bezirksgericht Wr.-Neuſtadt. Die
Aufhebung eines Urtheiles wegen Nichtigkeit und die
Delegierung eines anderen Gerichtes ſind aber Fälle,
welche im Uebertretungsverfahren äußerſt ſelten vor-
kommen. Zu der am 13. l. M. vor dem Bezirks-
Bezirksgerichte Wr.-Neuſtadt ſtattgehabten Verhand-
lung waren 17 Zeugen vorgeladen, welche über den
Vorfall, ſowie über Charakter und Temperament des
Hundes auszuſagen hatten. Sämmtliche vernommenen
Zeugen beſtätigten einhellig den bisher gutmüthigen
Charakter des Thieres. Zwei Aerzte unterſuchten das
Kind, welches ſich bis heute im Traume vom Hunde ge-
biſſen wähnt und um Hilfe ruft. Beſonders inter-
eſſant geſtaltete ſich die Verhandlung, als das Thier,
der eigentliche Uebelthäter, in den Saal geführt wurde,
um vor den Augen des Richters vom Thierarzte auf
ſeinen Charakter unterſucht zu werden. Einer der Sach-
verſtändigen nahm an dem Hunde eine Reihe von
Experimenten vor. Er ergriff denſelben unter anderem
auch an einem wunden, infolgedeſſen überaus em-
pfindlichen Ohrlappen, ſo kräftig, daſs ſich tiefes
Schmerzgeheul dem mächtigen Thiere entrang und
einige der im Auditorium anweſenden Frauen laute
Rufe des Mitleides ausſtießen. Das Thier zeigte ſich
trotz der ihm zugefügten Qualen vollkommen gut-
müthig und reichte dem Sachverſtändigen, hiezu auf-
gefordert, die Pfote. Auch der zweite Thierarzt be-
zeichnete das Thier nach eingehender Unterſuchung als
gutmüthig. Ein genügender Grund für das plötzliche
Hervortreten einer ſo ungewöhnlichen Wildheit konnte
nicht feſtgeſtellt werden. Die wieder von Dr. Bernard
Seiler vertheidigten Angeklagten wurden neuerlich
freigeſprochen.




Briefkaſten.

Herrn J. in B. Theaterſkizze dankend acceptirt. Wird
mit nächſtem abgedruckt. — Frl E. in? Für unſer Blatt leider
nicht verwendbar. Manuſcript ſteht zur Verfügung. — An
mehrere Einſender.
Wir bitten um Geduld, in den nächſten
Nummern kommt alles zum Abdruck.




Eingeſendet.
Für Form und Inhalt dieſer Rubrik übernimmt die Redaction
nur die geſetzliche Verantwortung
Löbliche Redaction der „Badener Zeitung“!

Unter Bezugnahme auf das „Eingeſendet“ in
Ihrem geſchätzten Blatte Nr. 21 vom 14. d. M.
beehren wir uns hierdurch mitzutheilen, daſs laut
Vertrag vom 25. Mai 1899 die Beſpritzung und
ſonſtige Reinigung des Bahnkörpers nicht uns, ſondern
ausſchließlich der Stadtgemeinde Baden zuſteht.


[Spaltenumbruch]

Indem wir bitten, dies gefälligſt zur Veröffent-
lichung zu bringen, danken wir Ihnen dafür im Vor-
hinein beſtens und zeichnen
hochachtungsvoll

[irrelevantes Material]

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Zitationshilfe: Badener Zeitung. Nr. 23, Baden (Niederösterreich), 21.03.1900, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_badener023_1900/7>, abgerufen am 28.03.2024.