Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855.evangelische: Bekenntnisse, conclusa corporis evangelicorum, landesherrliche Gesetze, statutarisches Recht. Das K. bildet einen Theil der Rechtswissenschaft; Bearbeiter: Thomasius, Böhmer, Carpzov, Müller, Phillips, Lancelott, Walter, Brendel, Richter, Eichhorn, Grolmann, Mosheim, H. Grotius, Permaneder. Kirchenregiment, s. Kirchengewalt. Kirchensatzungen, s. Canon. Kirchenslavische Sprache, die jetzt todte aber sehr ausgebildete slavische Mundart, für welche der hl. Cyrill (s. Cyrill von Thessalonich) eine eigene kunstreiche Buchstabenschrift, die Cyrillitza, erfand und in welche er die Bibel u. Kirchenbücher übersetzte. Sie wurde in der pannonisch-mährischen Diöcese durch die Bemühungen des Herzogs Rastislav, der nach kirchlicher Selbständigkeit rang und namentlich deutschen Einfluß von seinem Gebiete fern halten wollte, sowie unter Mitwirkung des Bischofs Methodius, der die Rechtgläubigkeit des neubekehrten Volkes dadurch zu verbreiten und zu festigen hoffte, um 870 n. Chr. an der Stelle des Lateinischen Sprache des Gottesdienstes. Papst Johann VIII. bestätigte dies 880 in der Weise, daß neben dem Lateinischen auch das Slavische Kirchensprache sein sollte, was bis in die Zeit Gregors VII. dauerte. Die Mundart erhielt sich als Kirchensprache bei den Serben u. Russen. Miklosich lieferte eine Grammatik (2. Aufl. Wien 1854), Schleicher verglich die K. S. mit den andern Sprachzweigen und Mundarten des Slavischen (Prag 1852). Kirchenstaat, Staat in Mittel- und Oberitalien, dessen Souverän der Papst ist, 748 #M. groß mit beinahe 3 Mill. E., liegt zwischen dem lombard.-venetian. Königreiche, Modena, Toscana, dem mittelländ. und adriat. Meere und wird von den Apeninnen in südöstlicher Richtung durchschnitten. Im Norden ist der Po Gränzfluß; alle anderen Flüsse können wegen der Wasserscheide des Apeninn nur Küstenflüsse sein, von denen der Tiber am bedeutendsten u. auf eine Strecke schiffbar ist. Der Boden ist mit Ausnahme einzelner Striche fruchtbar und wohlangebaut und bringt die dem Klima entsprechenden Erzeugnisse reichlich hervor, für die Ausfuhr Getreide, Hanf, Baumöl, Wein u. Südfrüchte. Auch die Viehzucht ist beträchtlich, Wolle wird ausgeführt, die Seidezucht ist in einigen Bezirken von Wichtigkeit. Der Bergbau ist nicht bedeutend, liefert Alaun, Vitriol, Salpeter, Schwefel, Marmor, Gyps, etwas Steinsalz; das meiste Salz wird aus dem Meere gewonnen. Die Industrie ist nicht sehr entwickelt u. liefert Seide, Leder, Darmsaiten, Hüte, Schmucksachen u. dgl. Auch der Handelsverkehr ist verhältnißmäßig zurück, die Handelsmarine wurde 1852 nur auf 90000 Tonnen Gehalt berechnet; Hafenplätze sind Ancona und Sinigaglia am adriat., Civitavecchia am mittelländ. Meere, Hauptplätze für den Binnenverkehr Rom und besonders Bologna. Man rechnet nach Scudi; 1 Scudi = 10 Paoli a 10 Bajochi = 1 Thlr. 13 Sgr. 1 Pfg. = 2 fl. 51/2 kr. C.-M.; der röm. Centner = 67,82 Zollpfd.; die Elle Canna = 1,992 frz. Metres; ein Baril Wein zu 32 Boccali = 58,34 frz. Litres. Der K. ist unumschränkte Wahlmonarchie, der Papst hat jedoch in Staatssachen das Cardinalcollegium zur Seite. Das Ministerium theilt sich in 5 Departements, der Staatsrath besteht aus 9 ordentlichen und 6 außerordentlichen Mitgliedern, wird in Sachen der Gesetzgebung und Finanzen berathen u. entscheidet über die Competenzstreitigkeiten der höheren Verwaltungsbehörden; eine Finanzconsulta, aus Laien bestehend, beräth unter dem Vorsitze eines Cardinals alle Finanzangelegenheiten. Eingetheilt ist der K. in die Comarca di Roma mit den 3 Delegationen: Viterbo, Civitavecchia, Orvieto, und in die 4 Legationen: Romagna, die Marken, Umbria, Campagna und Maritima. Die Legationen zerfallen in Delegationen u. diese in Governi. Kirchlich ist der K. eingetheilt in 9 Erzbisthümer und 52 Bisthümer. Der Staat hat 8 Universitäten: Rom, Bologna, Perugia, Urbino, Macerata, Camerino, Fermo und Ferrara, 31 Collegien, eine Menge Klosterschulen, mehre Kunstschulen. In Folge der evangelische: Bekenntnisse, conclusa corporis evangelicorum, landesherrliche Gesetze, statutarisches Recht. Das K. bildet einen Theil der Rechtswissenschaft; Bearbeiter: Thomasius, Böhmer, Carpzov, Müller, Phillips, Lancelott, Walter, Brendel, Richter, Eichhorn, Grolmann, Mosheim, H. Grotius, Permaneder. Kirchenregiment, s. Kirchengewalt. Kirchensatzungen, s. Canon. Kirchenslavische Sprache, die jetzt todte aber sehr ausgebildete slavische Mundart, für welche der hl. Cyrill (s. Cyrill von Thessalonich) eine eigene kunstreiche Buchstabenschrift, die Cyrillitza, erfand und in welche er die Bibel u. Kirchenbücher übersetzte. Sie wurde in der pannonisch-mährischen Diöcese durch die Bemühungen des Herzogs Rastislav, der nach kirchlicher Selbständigkeit rang und namentlich deutschen Einfluß von seinem Gebiete fern halten wollte, sowie unter Mitwirkung des Bischofs Methodius, der die Rechtgläubigkeit des neubekehrten Volkes dadurch zu verbreiten und zu festigen hoffte, um 870 n. Chr. an der Stelle des Lateinischen Sprache des Gottesdienstes. Papst Johann VIII. bestätigte dies 880 in der Weise, daß neben dem Lateinischen auch das Slavische Kirchensprache sein sollte, was bis in die Zeit Gregors VII. dauerte. Die Mundart erhielt sich als Kirchensprache bei den Serben u. Russen. Miklosich lieferte eine Grammatik (2. Aufl. Wien 1854), Schleicher verglich die K. S. mit den andern Sprachzweigen und Mundarten des Slavischen (Prag 1852). Kirchenstaat, Staat in Mittel- und Oberitalien, dessen Souverän der Papst ist, 748 □M. groß mit beinahe 3 Mill. E., liegt zwischen dem lombard.-venetian. Königreiche, Modena, Toscana, dem mittelländ. und adriat. Meere und wird von den Apeninnen in südöstlicher Richtung durchschnitten. Im Norden ist der Po Gränzfluß; alle anderen Flüsse können wegen der Wasserscheide des Apeninn nur Küstenflüsse sein, von denen der Tiber am bedeutendsten u. auf eine Strecke schiffbar ist. Der Boden ist mit Ausnahme einzelner Striche fruchtbar und wohlangebaut und bringt die dem Klima entsprechenden Erzeugnisse reichlich hervor, für die Ausfuhr Getreide, Hanf, Baumöl, Wein u. Südfrüchte. Auch die Viehzucht ist beträchtlich, Wolle wird ausgeführt, die Seidezucht ist in einigen Bezirken von Wichtigkeit. Der Bergbau ist nicht bedeutend, liefert Alaun, Vitriol, Salpeter, Schwefel, Marmor, Gyps, etwas Steinsalz; das meiste Salz wird aus dem Meere gewonnen. Die Industrie ist nicht sehr entwickelt u. liefert Seide, Leder, Darmsaiten, Hüte, Schmucksachen u. dgl. Auch der Handelsverkehr ist verhältnißmäßig zurück, die Handelsmarine wurde 1852 nur auf 90000 Tonnen Gehalt berechnet; Hafenplätze sind Ancona und Sinigaglia am adriat., Civitavecchia am mittelländ. Meere, Hauptplätze für den Binnenverkehr Rom und besonders Bologna. Man rechnet nach Scudi; 1 Scudi = 10 Paoli à 10 Bajochi = 1 Thlr. 13 Sgr. 1 Pfg. = 2 fl. 51/2 kr. C.-M.; der röm. Centner = 67,82 Zollpfd.; die Elle Canna = 1,992 frz. Metres; ein Baril Wein zu 32 Boccali = 58,34 frz. Litres. Der K. ist unumschränkte Wahlmonarchie, der Papst hat jedoch in Staatssachen das Cardinalcollegium zur Seite. Das Ministerium theilt sich in 5 Departements, der Staatsrath besteht aus 9 ordentlichen und 6 außerordentlichen Mitgliedern, wird in Sachen der Gesetzgebung und Finanzen berathen u. entscheidet über die Competenzstreitigkeiten der höheren Verwaltungsbehörden; eine Finanzconsulta, aus Laien bestehend, beräth unter dem Vorsitze eines Cardinals alle Finanzangelegenheiten. Eingetheilt ist der K. in die Comarca di Roma mit den 3 Delegationen: Viterbo, Civitavecchia, Orvieto, und in die 4 Legationen: Romagna, die Marken, Umbria, Campagna und Maritima. Die Legationen zerfallen in Delegationen u. diese in Governi. Kirchlich ist der K. eingetheilt in 9 Erzbisthümer und 52 Bisthümer. Der Staat hat 8 Universitäten: Rom, Bologna, Perugia, Urbino, Macerata, Camerino, Fermo und Ferrara, 31 Collegien, eine Menge Klosterschulen, mehre Kunstschulen. In Folge der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0602" n="601"/> evangelische: Bekenntnisse, <hi rendition="#i">conclusa corporis evangelicorum</hi>, landesherrliche Gesetze, statutarisches Recht. Das K. bildet einen Theil der Rechtswissenschaft; Bearbeiter: Thomasius, Böhmer, Carpzov, Müller, Phillips, Lancelott, Walter, Brendel, Richter, Eichhorn, Grolmann, Mosheim, H. Grotius, Permaneder.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Kirchenregiment</hi>, s. Kirchengewalt.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Kirchensatzungen</hi>, s. Canon.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Kirchenslavische Sprache</hi>, die jetzt todte aber sehr ausgebildete slavische Mundart, für welche der hl. Cyrill (s. Cyrill von Thessalonich) eine eigene kunstreiche Buchstabenschrift, die Cyrillitza, erfand und in welche er die Bibel u. Kirchenbücher übersetzte. Sie wurde in der pannonisch-mährischen Diöcese durch die Bemühungen des Herzogs Rastislav, der nach kirchlicher Selbständigkeit rang und namentlich deutschen Einfluß von seinem Gebiete fern halten wollte, sowie unter Mitwirkung des Bischofs Methodius, der die Rechtgläubigkeit des neubekehrten Volkes dadurch zu verbreiten und zu festigen hoffte, um 870 n. Chr. an der Stelle des Lateinischen Sprache des Gottesdienstes. Papst Johann VIII. bestätigte dies 880 in der Weise, daß neben dem Lateinischen auch das Slavische Kirchensprache sein sollte, was bis in die Zeit Gregors VII. dauerte. Die Mundart erhielt sich als Kirchensprache bei den Serben u. Russen. Miklosich lieferte eine Grammatik (2. Aufl. Wien 1854), Schleicher verglich die K. S. mit den andern Sprachzweigen und Mundarten des Slavischen (Prag 1852).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Kirchenstaat</hi>, Staat in Mittel- und Oberitalien, dessen Souverän der Papst ist, 748 □M. groß mit beinahe 3 Mill. E., liegt zwischen dem lombard.-venetian. Königreiche, Modena, Toscana, dem mittelländ. und adriat. Meere und wird von den Apeninnen in südöstlicher Richtung durchschnitten. Im Norden ist der Po Gränzfluß; alle anderen Flüsse können wegen der Wasserscheide des Apeninn nur Küstenflüsse sein, von denen der Tiber am bedeutendsten u. auf eine Strecke schiffbar ist. Der Boden ist mit Ausnahme einzelner Striche fruchtbar und wohlangebaut und bringt die dem Klima entsprechenden Erzeugnisse reichlich hervor, für die Ausfuhr Getreide, Hanf, Baumöl, Wein u. Südfrüchte. Auch die Viehzucht ist beträchtlich, Wolle wird ausgeführt, die Seidezucht ist in einigen Bezirken von Wichtigkeit. Der Bergbau ist nicht bedeutend, liefert Alaun, Vitriol, Salpeter, Schwefel, Marmor, Gyps, etwas Steinsalz; das meiste Salz wird aus dem Meere gewonnen. Die Industrie ist nicht sehr entwickelt u. liefert Seide, Leder, Darmsaiten, Hüte, Schmucksachen u. dgl. Auch der Handelsverkehr ist verhältnißmäßig zurück, die Handelsmarine wurde 1852 nur auf 90000 Tonnen Gehalt berechnet; Hafenplätze sind Ancona und Sinigaglia am adriat., Civitavecchia am mittelländ. Meere, Hauptplätze für den Binnenverkehr Rom und besonders Bologna. Man rechnet nach Scudi; 1 Scudi = 10 Paoli <hi rendition="#i">à</hi> 10 Bajochi = 1 Thlr. 13 Sgr. 1 Pfg. = 2 fl. 5<hi rendition="#sup">1</hi>/<hi rendition="#sub">2</hi> kr. C.-M.; der röm. Centner = 67,82 Zollpfd.; die Elle Canna = 1,992 frz. Metres; ein Baril Wein zu 32 Boccali = 58,34 frz. Litres. Der K. ist unumschränkte Wahlmonarchie, der Papst hat jedoch in Staatssachen das Cardinalcollegium zur Seite. Das Ministerium theilt sich in 5 Departements, der Staatsrath besteht aus 9 ordentlichen und 6 außerordentlichen Mitgliedern, wird in Sachen der Gesetzgebung und Finanzen berathen u. entscheidet über die Competenzstreitigkeiten der höheren Verwaltungsbehörden; eine Finanzconsulta, aus Laien bestehend, beräth unter dem Vorsitze eines Cardinals alle Finanzangelegenheiten. Eingetheilt ist der K. in die Comarca di Roma mit den 3 Delegationen: Viterbo, Civitavecchia, Orvieto, und in die 4 Legationen: Romagna, die Marken, Umbria, Campagna und Maritima. Die Legationen zerfallen in Delegationen u. diese in Governi. Kirchlich ist der K. eingetheilt in 9 Erzbisthümer und 52 Bisthümer. Der Staat hat 8 Universitäten: Rom, Bologna, Perugia, Urbino, Macerata, Camerino, Fermo und Ferrara, 31 Collegien, eine Menge Klosterschulen, mehre Kunstschulen. In Folge der </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [601/0602]
evangelische: Bekenntnisse, conclusa corporis evangelicorum, landesherrliche Gesetze, statutarisches Recht. Das K. bildet einen Theil der Rechtswissenschaft; Bearbeiter: Thomasius, Böhmer, Carpzov, Müller, Phillips, Lancelott, Walter, Brendel, Richter, Eichhorn, Grolmann, Mosheim, H. Grotius, Permaneder.
Kirchenregiment, s. Kirchengewalt.
Kirchensatzungen, s. Canon.
Kirchenslavische Sprache, die jetzt todte aber sehr ausgebildete slavische Mundart, für welche der hl. Cyrill (s. Cyrill von Thessalonich) eine eigene kunstreiche Buchstabenschrift, die Cyrillitza, erfand und in welche er die Bibel u. Kirchenbücher übersetzte. Sie wurde in der pannonisch-mährischen Diöcese durch die Bemühungen des Herzogs Rastislav, der nach kirchlicher Selbständigkeit rang und namentlich deutschen Einfluß von seinem Gebiete fern halten wollte, sowie unter Mitwirkung des Bischofs Methodius, der die Rechtgläubigkeit des neubekehrten Volkes dadurch zu verbreiten und zu festigen hoffte, um 870 n. Chr. an der Stelle des Lateinischen Sprache des Gottesdienstes. Papst Johann VIII. bestätigte dies 880 in der Weise, daß neben dem Lateinischen auch das Slavische Kirchensprache sein sollte, was bis in die Zeit Gregors VII. dauerte. Die Mundart erhielt sich als Kirchensprache bei den Serben u. Russen. Miklosich lieferte eine Grammatik (2. Aufl. Wien 1854), Schleicher verglich die K. S. mit den andern Sprachzweigen und Mundarten des Slavischen (Prag 1852).
Kirchenstaat, Staat in Mittel- und Oberitalien, dessen Souverän der Papst ist, 748 □M. groß mit beinahe 3 Mill. E., liegt zwischen dem lombard.-venetian. Königreiche, Modena, Toscana, dem mittelländ. und adriat. Meere und wird von den Apeninnen in südöstlicher Richtung durchschnitten. Im Norden ist der Po Gränzfluß; alle anderen Flüsse können wegen der Wasserscheide des Apeninn nur Küstenflüsse sein, von denen der Tiber am bedeutendsten u. auf eine Strecke schiffbar ist. Der Boden ist mit Ausnahme einzelner Striche fruchtbar und wohlangebaut und bringt die dem Klima entsprechenden Erzeugnisse reichlich hervor, für die Ausfuhr Getreide, Hanf, Baumöl, Wein u. Südfrüchte. Auch die Viehzucht ist beträchtlich, Wolle wird ausgeführt, die Seidezucht ist in einigen Bezirken von Wichtigkeit. Der Bergbau ist nicht bedeutend, liefert Alaun, Vitriol, Salpeter, Schwefel, Marmor, Gyps, etwas Steinsalz; das meiste Salz wird aus dem Meere gewonnen. Die Industrie ist nicht sehr entwickelt u. liefert Seide, Leder, Darmsaiten, Hüte, Schmucksachen u. dgl. Auch der Handelsverkehr ist verhältnißmäßig zurück, die Handelsmarine wurde 1852 nur auf 90000 Tonnen Gehalt berechnet; Hafenplätze sind Ancona und Sinigaglia am adriat., Civitavecchia am mittelländ. Meere, Hauptplätze für den Binnenverkehr Rom und besonders Bologna. Man rechnet nach Scudi; 1 Scudi = 10 Paoli à 10 Bajochi = 1 Thlr. 13 Sgr. 1 Pfg. = 2 fl. 51/2 kr. C.-M.; der röm. Centner = 67,82 Zollpfd.; die Elle Canna = 1,992 frz. Metres; ein Baril Wein zu 32 Boccali = 58,34 frz. Litres. Der K. ist unumschränkte Wahlmonarchie, der Papst hat jedoch in Staatssachen das Cardinalcollegium zur Seite. Das Ministerium theilt sich in 5 Departements, der Staatsrath besteht aus 9 ordentlichen und 6 außerordentlichen Mitgliedern, wird in Sachen der Gesetzgebung und Finanzen berathen u. entscheidet über die Competenzstreitigkeiten der höheren Verwaltungsbehörden; eine Finanzconsulta, aus Laien bestehend, beräth unter dem Vorsitze eines Cardinals alle Finanzangelegenheiten. Eingetheilt ist der K. in die Comarca di Roma mit den 3 Delegationen: Viterbo, Civitavecchia, Orvieto, und in die 4 Legationen: Romagna, die Marken, Umbria, Campagna und Maritima. Die Legationen zerfallen in Delegationen u. diese in Governi. Kirchlich ist der K. eingetheilt in 9 Erzbisthümer und 52 Bisthümer. Der Staat hat 8 Universitäten: Rom, Bologna, Perugia, Urbino, Macerata, Camerino, Fermo und Ferrara, 31 Collegien, eine Menge Klosterschulen, mehre Kunstschulen. In Folge der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
| URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855 |
| URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/602 |
| Zitationshilfe: | Herders Conversations-Lexikon. Bd. 3. Freiburg im Breisgau, 1855, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon03_1855/602>, abgerufen am 23.09.2024. |


