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Czernowitzer Allgemeine Zeitung. Nr. 1905, Czernowitz, 24.05.1910.

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Czernowitzer Allgemeine Zeitung. 24. Mai 1910.

[Spaltenumbruch]

1913, in welchem die Amortisierung des 8. Milliondarlehens be-
ginnt, noch weitere 60.000 K erforderlich sein. An Bedeckung stehen
die Gefälle, die Mauten, Schlachthausgebühren, die Karten-
steuer, Markt- und Standaelder, die Beiträge aus dem
Wasserleitungs- und Kanalisierungsfonde gegenüber. Der ver-
bleibende R[e]st wird dem Stadtfonde zugewiesen, ebenso die
4-einhalbperzentigen Zinsen, welche die Verkehrsbank für den
noch nicht verwendeten Teil des 8 Millionendarlehens zahlt.

Was die Verwendung des 8. Millionendarlehens betrifft,
so wurde für die Schuldverschreibungen ein Gesamterlös von
7,783.750 K erzielt, von welchen 250.000 K seitens der
Stadtgemeinde dem Jubiläumsstiftungsfonde direkt verkauft
wurden.

Von der obigen Anleihe wurden auf Grund des
Investitionsprogrammes vom 19. September 1907 und auf
Grund des Landesgesetzes vom 11. Jänner 1908 bis Eade
1909 folgende Nettoauslagen bestritten, und zwar für:


Straßenpflasterungen .......K 1,593.691.77
Straßenregulierungen ......." 22 634·25
den Bau der Schule in Stinka-Rosch .." 51.384·40
den Zubau an der Schule in Horecza.." 11.000·--
den Bau der Schule Station Volksgarten" 86.092 34
den Ankauf der Gründe zum Bau des
Mädchenlyzeums ........
" 178.616·41
den Bau der Schule bei der Feuerwehr-
Kaserne ...........
" 181.164·19
die Errichtung eines Schlachthauses ..." 1·462·40
die Errichtung eines Epidemiespitales .." 300 000·--
die Errichtung eines Pruthbades ..." 193 446·38
Feuerwehrerfordernisse ......." 32 670.10
Bedürfnisanstalten ........" 60 225·--
Parkierung der Friedhöfe ......" 34.745·10
die Adaptierung der Roscher Kavallerie-
kaserne und für die Errichtung einer Eis-
erzeugungsanlage ........
" 24·909·44
den Ankauf der Elektrizitätsaktien ..." 2,179 125·--
die Erweiterung der Wasserleitung ..." 15.284 12
Darlehensrealisierungskosten und zwar:
a) Kursverluste ...K 216.250·--
b) Herstellungskosten der
Obligationen ...
" 6.000·--
c) Reiseauslagen .." 2.749·31
d) Spesen, Porti etc.." 1.220·06
e) Drucksorten ..." 264·45
f) Buchbinderarbeiten ." 58·95
g) Honorar für die Be-
richterstattung über
die Gebarung mit den
Investitionsgeldern .
" 600·-- " 227.142·77
Die Auslagen für Investitionen betrugen somitK 5,193.593·87
so daß von der Anleihe per ..... " 8 000 000·--
noch ein Rest von ........K 2,806.406·13
verbleibt, welcher sich aus dem Kassareste von" 60.968 03
aus der Vorschußforderung von ...." 540·--
und aus den Einlagen bei der Wiener
Verkehrsbank von .......
" 2,744 898·10
zusammengesetzt.

Die Kontrollkommission für das 8-Millionendarlehen
hat konstatiert, daß die Verwendung des Betrages von
2,179.125 K aus dem Anlehensfonde zum Ankaufe von
3341 Stück Aktien und 14 Stück Genußscheinen des Czer-
nowitzer Elektrizitätswerk und Straßenbahngesellschaft den
Bestimmungen des Gesetzes nicht entspreche. Der gleiche
Beschluß wurde bezüglich der Verwendung des Betrages von
16.180 K, beziehungsweise K 14.020·55 für die Adaptierung
der Roscher Kavalleriekaserne gefaßt. Dagegen ist die
Kommission bereit, um dem Gemeinderat entgegenzukommen,
einen eventuellen Beschluß des Gemeinderates auf Erwirkung
eines neuen Gesetzes zum Zwecke des Ankaufes der Elektrizitäts-
aktien beim Landtage zu befürworten.

Weiters wurde die Verwendung des Betrages von
250.000 K für eine Wohlfahrtseinrichtung, da im Gesetze
und im Investitionsprogramm eine solche Widmung nicht
vorgesehen erscheint, beanständet; diesbezüglich liege jedoch
eine genügende Aufklärung vor, da durch die Fischer'sche
Kinderspitalsstiftung ein entsprechender Betrag frei geworden ist.

Das Verlangen der Kommission, daß sich die Gemeinde
in der Absicht auf den Bau eines Mädchenlyceums für eines
der angekauften Grundstücke entscheide, kann als eine
Beanständigung nicht angesehen werden.

Ich erwähne noch, daß die von der Kommission zuge-
zogenen Sachverständigen aus dem Rechnungsfache, Oberrech-
nungsrat Streit und Rechnungsrevident Sedelmayer
einige dankbare Verfügungen zur Verschärfung der Kontrolle
und Uebersicht der Gebahrung mit dem 8-Millionendarlehen
trafen. Damit sind die in der verschiedensten Absicht ausge-
streuten Gerüchte über die Gebahrung mit dem Millionen-
darlehen widerlegt.

Ich übergehe nun zum eigentlichen Voranschlag.

Die Klage, daß die Auslagen in unverhältnismäßiger
Weise heranwachsen, ist vollauf begründet. Sie steigen seit dem
Jahre 1900 alljährlich bedeutend. Seit dem Jahre 1900, in
welchem sie 390 621 K 78 h betragen, sind sie im Jahre
1910 auf 718.337 K angewachsen. Für Schulbauten wurde
im Laufe der letzten 10 Jahre 1 Million verwendet, aus-
schließlich des noch bevorstehenden Lycealbaues und der Schule
in der Dreifaltigkeitsgasse. Die Verwaltungs- und die Schul-
auslagen machen 4/5 des Gesamteinkommens der Stadt mit
Einschluß der Umlagen aus. Im Jahre 1910 betragen die
Verwaltungsauslagen 718.337 K, die Schulauslagen
559.171 K, zusammen also 1,347.628 K.

Allerdings würde es von wenig Wohlwollen für die
Stadt zeigen, wenn man die Agenden des Magistrates mit
denen einer Bezirkshauptmannschaft vergleichen würde, weil
eine autonome Verwaltung mehr Kosten verschlingt und weil
die städtischen Interessen vielfach kompliziert sind, wenn auch
zugegeben werden muß, daß durch die Vereinfachung in der
Geschäftsführung manches erspart werden könnte. Der Magi-
[Spaltenumbruch] stratsbeamte sei ein willkommenes Objekt für mehr
oder minder berechtigte Angriffe. Diese schaden nur seinem
Ansehen und sind in den allermeisten Fällen ganz unbe-
rechtigt. Die wachsenden Ausgaben sind darauf zurückzu-
führen, daß in früheren Jahren manches vernachläßigt wurde,
was rapid nachgeholt werden muß. Das Sprunghafte muß
jedoch von nun ab vermieden und durch ernste Arbeit eine
gewisse Stabilität in die Verwaltung gebracht werden.

Ich beantrage deshalb die Annahme der nachstehenden

Resolutionen:

1. Die bewilligten Kredite gelten wie beim Staate nur
bis 31. Dezember des Präliminarjahres. Nur ausnahms-
weise kann mit Genehmigung des Gemeinderates die Geltungs-
dauer einzelner Ansätze des Extraordinariums über diesen
Termin hinaus verlängert werden. 2. Das Magistratsprä-
sidium wird verpflichtet, in der ersten Sitzung in jedem
Quartal dem Gemeinderate die in den einzelnen Rubriken
des Präliminares noch verfügbaren Beträge bekanntzugeben.
3. Vorlagen, die Geldauslagen beantragen, für deren Be-
deckung im Präliminare vorgesorgt werden soll, müssen in
der ersten Jahreshälfte der gemeinderätlichen Beschlußfassung
unterzogen werden. 4. Der Magistrat wird angewiesen, bei
Vorlagen, die mit Geldauslagen verbunden sind, für deren
Bedeckung präliminarmäßig nicht vorgesorgt ist, jedesmal be-
züglich der Bedeckung, eventuell unter Beziehung der Rubrik,
welcher der angeforderte Betrag entnommen werden soll, den
Antrag zu stellen. 5. Das Magistratspräsidium wird auf-
gefordert, unter keiner Bedingung ohne vorhergegangene Ge-
nehmigung des Gemeinderates Ueberschreitungen der präli-
minierten Ansätze oder Viremens in den einzelnen Rubriken
zuzulassen. 6. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, das
Buch, in welchem alle gemeinderätlichen Beschlüsse über
Initiativanträge seiner Mitglieder aufgenommen erscheinen, im
Gemeinderate bei jeder Sitzung aufliegen zu lassen, damit
die Mitglieder des Gemeinderates aus der ersichtlich gemachten
"Erledigung" über den Stand der Fragen informiert werden
und auf diese Weise überflüssige Interpellationen vermieden werden
können. 7. Gesuche um Subventionen können nur dann im nächsten
Präliminare berücksichtigt werden, wenn sie spätestens bis
Ende März im Stadtmagistrate eingebracht worden sind,
8. Ueber sämtliche Amtspauschalien ist Rechnung zu legen,
die vom Rechnungsdepartement zu überprüfen ist. 9. Der
Stadtmagistrat wird beauftragt, das im Jahre 1887 angelegte
Inventar zu rektifizieren, zu ergänzen und regelmäßig fort-
zuführen. 10. Das Rechnungsdepartement ist anzuweisen, das
Magistratspräsidium mittelst Sonderberichtes jedesmal in
Kenntnis zu setzen, wenn im Laufe des Budgetjahres hervor-
kommt, daß mit dem vorhandenen Kredite in einer Rubrik mut-
maßlich das Auslangen nicht wird gefunden werden können.

Das Magistratspräsidium wird verpflichtet sein, in diesem
Falle entweder die Weiterauslagen einzuschränken oder ganz
einzustellen; in dringendsten Fällen aber beim Gemeinderate
um Erhöhung des Kredites unverzüglich mit einem motivierten
Berichte einzuschreiten.

11. Der Magistrat wird eingeladen, dem Gemeinderate
einen Bericht über die Forstverwaltung vorzulegen. 12. Der
Magistrat wird aufgefordert, die Abrechnungen über den
Theaterbau, das Volksbad unbedingt vorzulegen und
einen Bericht über den Stand des Transaktions-
fondes zu erstatten. 13. Der Stadtmagistrat wird
ersucht, nach vom Gemeinderate festgestellten Status
eine Uebersicht der Beamten, der Kanzleihilfskräfte
(Offizianten und Gehilfen) und der Amtsdiener anzulegen
und die Zahl der desinitiven und provisorischen Amtsdiener
in ein entsprechendes Verhältnis zu bringen. 14. Bei Be-
nützung von städtischen Wagen für Kommissionen auf Kosten
der Parteien ist der erlegte Betrag ordnungsgemäß abzufürhen und
zu verrechnen. 15. Der Stadtmagistrat wird aufgefordert,
für Zustellungen sich in gleicher Weise, wie das bei Gericht
geschieht, der Post zu bedienen. 16. Bei Studienreisen auf
Kosten des Stadtfondes oder eines in der Verwaltung der
Stadt stehenden Fondes ist der Beamte verpflichtet, einen
schriftlichen Bericht zu erstatten. 17. Der Stadtmagistrat
wird aufgefordert, den Vertrag der Gemeinde mit dem
Elektrizitätswerke mit Rücksicht auf die Erweiterung des
Beleuchtungsrayons zu überprüfen und hierüber nach Ein-
holung eines Gutachtens des sttädtischen Anwaltes im Wege
der Rechtssektion dem Gemeinderate Bericht zu erstatten.
18. Der Stadtmagistrat wird aufgefordert, die Frage der
Krankenversicherung der Straßenarbeiter zu studieren und
hierüber mit tunlichster Beschleunigung dem Gemeinderate zu
berichten. 19. Der Stadtmagistrat wird aufgefordert, nach
Einholung der Wohlmeinung des städtischen Anwaltes dem
Gemeinderate im Wege der Rechtssektion Anträge wegen
Sicherstellung der Beiträge des Landes zur Militärbequar-
tierungslast zu stellen. 20. Der Stadtmagistrat wird auf-
gefordert, wegen Einführung der Kehrichtsausfuhr endilch das
Nötige zu veranlassen.

Was das Präliminare als solches betrifft, hat sich die
Kommission unter der zielbewußten Leitung ihres Obmannes, des
GR. Kindler, in langwierigen S[i]tzungen bemüht, die
einzelnen Posten auf das Gewissenhafteste zu beraten, soweit
es ging, Einschränkungen zu machen und die Umlage auf der
bisherigen Höhe zu erhalten.

Die Generaldebatte.

GR. Tellmann konstatiert, daß die vom Gemeinderat
gewährten Kredite alljährlich bei Weitem überschritten werden.
Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, daß der Magi-
strat sich in vielen Fällen nicht strikte an die Beschlüsse des
Gemeinderates halte. Um dem vorzubeugen, stelle Redner
folgenden Antrag: Es werde eine aus 3 Mitgliedern be-
stehende, sogenannte gemeinderätliche Gebahrungs-
kontrollkommission
gewählt, die die Aufgabe hätte,
die Gebahrung der präliminarmäßig festgestellten Kredite zu
überwachen, genau zu kontrollieren und einmal in jedem
Quartal dem Gemeinderate darüber Bericht zu erstatten.
(Angenommen.)

GR. Dr. Wender verweist auf die triste Finanzlage
der Stadt und empfiehlt dem Gemeinderate die größte Spar-
[Spaltenumbruch] samkeit. Ebenso wie früher sei auch diesmal ein großer Teil
desjenigen, was der Präliminarreferent vorgetragen habe,
bereits überholt durch eine ganze Reihe von Beschlüssen,
welche in diesem Jahre gefaßt worden seien, überholt aus dem
Grunde, weil der Gemeinderat sich in der Regel an die
Beschlüsse in Bezug auf das Präliminare nicht halte und
weil nicht die notwendige Sparsamkeit geübt werde. Eine
Aenderung der Verhältnisse müsse unbedingt herbeigeführt
werden. Wenn auch diesmal die Präliminarkommission eine Erhö-
hung der Umlagen nicht vorgenommen habe, so müsse man sich doch
vor Augen halten, daß eine Erhöhung bald eintreten werde;
denn die Einnahmen seien viel zu gering, um die Ausgaben
ohne Erhöhung der Umlagen decken zu können. Die Aus-
gaben seien in letzter Zeit um 27% gestiegen, während die
Einnahmen kaum um 18% gewachsen seien. Redner weist
an der Hand von Daten nach, daß in keiner Stadt Oester-
reichs so hohe Umlagen bestehen, wie in Czernowitz und dies
deshalb, weil die anderen Städte die Einnahmen auf anderem
Wege hereinzubringen suchen und nicht wie bei uns durch
eine fortwährende Steigerung der Umlagen. Redner wendet
sich hierauf gegen die fortwährenden Remunerationen, gegen
die Systemlosigkeit bei der Anstellung und bei der Beförderung
der Magistratsbeamten, welche im Falle der Sanktionierung
der neuen Gemeindevorlage auf Grund des nationalen
Katasters die Stadt dem Ruin zuführen werden. Redner be-
halte sich auch einen Antrag betreffend die Einführung des
Zeitavanzement's für die Magistratsbeamten vor. Zum
Schlusse gelangen folgende vom GR. Dr. Wender be-
antragten Resolutionen zur Annahme: 1. der Magistrat
wird aufgefordert, bezüglich Abgabe der Zinsheller eine Vorlage
auszuarbeiten, mit besonderer Berücksichtigung ihrer Ver-
wendung zu Schulzwecken. 2. Es werde ein genauer Status
der städtischen Beamten aufgestellt, in dem die Vorstudien,
die Dienstzeit, die Verwendung usw. der einzelnen Beamten
enthalten sei.

GR. Dr. Straucher wendet sich in scharfen Worten
gegen die von einem hiesigen Blatte "systematisch betriebene
Hetze gegen den Gemeinderat zwecks Anflösung desselben."
Ein solches Vorgehen richte sich gegen die Autonomie
der Gemeinde. Es habe unser Gemeinderat nicht solche Ver-
brechen begangen, daß er aufgelöst werden soll. Im weiteren
Verlaufe seiner Ausführungen behauptet Redner, daß die
Stadt in den letzten Jahren einen großen Aufschwung ge-
nommen habe, was mit ungeheueren Kosten verbunden
gewesen sei und fordert den Gemeinderat zur Stellungnahme
gegen den Landtag auf, der den ihm fehlenden Betrag aus
dem Landesfonde deckt, an dem Czernowitz mit einem Drittel
partizipiere und so herangezogen werde, einen Teil der
Ausgaben des Landes zu decken. Zum Schlusse verlangt
Redner, daß das Präliminare nächstens früher an den
Gemeinderat geleitet werde.

Ueber Antrag des GR. Kampelmacher wird die
Sitzung bis Dienstag, 24. d. unterbrochen.




Vom Tage.


Die Verständigungskonferenzen.
Ein allösterreichisches Sprachengesetz.

Die Korrespondenz "Zentrum" be-
richtet: Viele Anzeichen sprechen dafür, daß das Projekt, es
möge bei den von der Regierung in Aussicht genommenen
Konferenzen die Lösung der Sprachenfrage nur für das
Königreich Böhmen zur Beratung gestellt werden, kaum zur
Durchführung gelangen wird. In der czechischen Agrarparte
besteht eine sehr starke Opposition gegen die Beschickung einer
lediglich auf Böhmen beschränkten Konferenz und es ist zu
erwarten, daß die czechischen Agrarier sich de[fin]itiv
für die Einbringung eines sprachlichen Rahmen-
gesetzes
für ganz Oesterreich entschließen werden.
Entschließt sich die Slavische Union, das Rahmengesetz im
Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Abge-
ordnetenhauses zu setzen, dann dürften sich die von der Re-
gierung geplanten Konferenzen als überflüssig und überholt
erweisen, umsomehr, wenn die Slavische Union es zuwege
bringt, auf Grund des Einvernehmens mit den übrigen
interessierten Parteien sowohl die Annahme der Dringlichkeit
wie auch die Zuweisung des Rahmengesetzes an den national-
politischen Ausschuß zu erzielen. Sollte die Slavische Union
diesen Weg nicht wählen, dann würde offenbar verlangt
werden, daß die von der Regierung ursprünglich zur Lösung der
Sprachenfrage nur für Böhmen geplante Konferenz auf der
erweiterten Grundlage des für alle Kronländer bestimmten
Rahmengesetzes abgehalten wird. An einer solchen Konferenz
würden alle österreichischen Nationen teilnehmen. Zu diesem
Behufe sollen in den nächsten Tagen zwischen den Mit-
gliedern der Slawischen Union und den übrigen nichtdeuschen
Parteiführern Besprechungen abgehalten werden, die dem er-
wähnten Rahmengesetz gelten werden. Zugleich soll versucht
werden, zwischen den nichtdeutschen und speziell zwischen allen
slawischen Parteien ein b[e]sseres Einvernehmen zu erzielen,
damir das gemeinsame Interesse bei allen sich bietenden
Gelegenheiten gewahrt werde.




Deutschfortschrittlicher Parteitag in
Böhmen.

KB. (Tel. der "Cz. Allg. Ztg.")

Heute fand der deutschfreiheitliche Parteitag statt. Nach
Erstattung der Referate wurde folgende Resolution

Czernowitzer Allgemeine Zeitung. 24. Mai 1910.

[Spaltenumbruch]

1913, in welchem die Amortiſierung des 8. Milliondarlehens be-
ginnt, noch weitere 60.000 K erforderlich ſein. An Bedeckung ſtehen
die Gefälle, die Mauten, Schlachthausgebühren, die Karten-
ſteuer, Markt- und Standaelder, die Beiträge aus dem
Waſſerleitungs- und Kanaliſierungsfonde gegenüber. Der ver-
bleibende R[e]ſt wird dem Stadtfonde zugewieſen, ebenſo die
4-einhalbperzentigen Zinſen, welche die Verkehrsbank für den
noch nicht verwendeten Teil des 8 Millionendarlehens zahlt.

Was die Verwendung des 8. Millionendarlehens betrifft,
ſo wurde für die Schuldverſchreibungen ein Geſamterlös von
7,783.750 K erzielt, von welchen 250.000 K ſeitens der
Stadtgemeinde dem Jubiläumsſtiftungsfonde direkt verkauft
wurden.

Von der obigen Anleihe wurden auf Grund des
Inveſtitionsprogrammes vom 19. September 1907 und auf
Grund des Landesgeſetzes vom 11. Jänner 1908 bis Eade
1909 folgende Nettoauslagen beſtritten, und zwar für:


Straßenpflaſterungen .......K 1,593.691.77
Straßenregulierungen .......„ 22 634·25
den Bau der Schule in Stinka-Roſch ..„ 51.384·40
den Zubau an der Schule in Horecza..„ 11.000·—
den Bau der Schule Station Volksgarten„ 86.092 34
den Ankauf der Gründe zum Bau des
Mädchenlyzeums ........
„ 178.616·41
den Bau der Schule bei der Feuerwehr-
Kaſerne ...........
„ 181.164·19
die Errichtung eines Schlachthauſes ...„ 1·462·40
die Errichtung eines Epidemieſpitales ..„ 300 000·—
die Errichtung eines Pruthbades ...„ 193 446·38
Feuerwehrerforderniſſe .......„ 32 670.10
Bedürfnisanſtalten ........„ 60 225·—
Parkierung der Friedhöfe ......„ 34.745·10
die Adaptierung der Roſcher Kavallerie-
kaſerne und für die Errichtung einer Eis-
erzeugungsanlage ........
„ 24·909·44
den Ankauf der Elektrizitätsaktien ...„ 2,179 125·—
die Erweiterung der Waſſerleitung ...„ 15.284 12
Darlehensrealiſierungskoſten und zwar:
a) Kursverluſte ...K 216.250·—
b) Herſtellungskoſten der
Obligationen ...
„ 6.000·—
c) Reiſeauslagen ..„ 2.749·31
d) Speſen, Porti ꝛc..„ 1.220·06
e) Druckſorten ...„ 264·45
f) Buchbinderarbeiten .„ 58·95
g) Honorar für die Be-
richterſtattung über
die Gebarung mit den
Inveſtitionsgeldern .
„ 600·— „ 227.142·77
Die Auslagen für Inveſtitionen betrugen ſomitK 5,193.593·87
ſo daß von der Anleihe per ..... „ 8 000 000·—
noch ein Reſt von ........K 2,806.406·13
verbleibt, welcher ſich aus dem Kaſſareſte von„ 60.968 03
aus der Vorſchußforderung von ....„ 540·—
und aus den Einlagen bei der Wiener
Verkehrsbank von .......
„ 2,744 898·10
zuſammengeſetzt.

Die Kontrollkommiſſion für das 8-Millionendarlehen
hat konſtatiert, daß die Verwendung des Betrages von
2,179.125 K aus dem Anlehensfonde zum Ankaufe von
3341 Stück Aktien und 14 Stück Genußſcheinen des Czer-
nowitzer Elektrizitätswerk und Straßenbahngeſellſchaft den
Beſtimmungen des Geſetzes nicht entſpreche. Der gleiche
Beſchluß wurde bezüglich der Verwendung des Betrages von
16.180 K, beziehungsweiſe K 14.020·55 für die Adaptierung
der Roſcher Kavalleriekaſerne gefaßt. Dagegen iſt die
Kommiſſion bereit, um dem Gemeinderat entgegenzukommen,
einen eventuellen Beſchluß des Gemeinderates auf Erwirkung
eines neuen Geſetzes zum Zwecke des Ankaufes der Elektrizitäts-
aktien beim Landtage zu befürworten.

Weiters wurde die Verwendung des Betrages von
250.000 K für eine Wohlfahrtseinrichtung, da im Geſetze
und im Inveſtitionsprogramm eine ſolche Widmung nicht
vorgeſehen erſcheint, beanſtändet; diesbezüglich liege jedoch
eine genügende Aufklärung vor, da durch die Fiſcher’ſche
Kinderſpitalsſtiftung ein entſprechender Betrag frei geworden iſt.

Das Verlangen der Kommiſſion, daß ſich die Gemeinde
in der Abſicht auf den Bau eines Mädchenlyceums für eines
der angekauften Grundſtücke entſcheide, kann als eine
Beanſtändigung nicht angeſehen werden.

Ich erwähne noch, daß die von der Kommiſſion zuge-
zogenen Sachverſtändigen aus dem Rechnungsfache, Oberrech-
nungsrat Streit und Rechnungsrevident Sedelmayer
einige dankbare Verfügungen zur Verſchärfung der Kontrolle
und Ueberſicht der Gebahrung mit dem 8-Millionendarlehen
trafen. Damit ſind die in der verſchiedenſten Abſicht ausge-
ſtreuten Gerüchte über die Gebahrung mit dem Millionen-
darlehen widerlegt.

Ich übergehe nun zum eigentlichen Voranſchlag.

Die Klage, daß die Auslagen in unverhältnismäßiger
Weiſe heranwachſen, iſt vollauf begründet. Sie ſteigen ſeit dem
Jahre 1900 alljährlich bedeutend. Seit dem Jahre 1900, in
welchem ſie 390 621 K 78 h betragen, ſind ſie im Jahre
1910 auf 718.337 K angewachſen. Für Schulbauten wurde
im Laufe der letzten 10 Jahre 1 Million verwendet, aus-
ſchließlich des noch bevorſtehenden Lycealbaues und der Schule
in der Dreifaltigkeitsgaſſe. Die Verwaltungs- und die Schul-
auslagen machen ⅘ des Geſamteinkommens der Stadt mit
Einſchluß der Umlagen aus. Im Jahre 1910 betragen die
Verwaltungsauslagen 718.337 K, die Schulauslagen
559.171 K, zuſammen alſo 1,347.628 K.

Allerdings würde es von wenig Wohlwollen für die
Stadt zeigen, wenn man die Agenden des Magiſtrates mit
denen einer Bezirkshauptmannſchaft vergleichen würde, weil
eine autonome Verwaltung mehr Koſten verſchlingt und weil
die ſtädtiſchen Intereſſen vielfach kompliziert ſind, wenn auch
zugegeben werden muß, daß durch die Vereinfachung in der
Geſchäftsführung manches erſpart werden könnte. Der Magi-
[Spaltenumbruch] ſtratsbeamte ſei ein willkommenes Objekt für mehr
oder minder berechtigte Angriffe. Dieſe ſchaden nur ſeinem
Anſehen und ſind in den allermeiſten Fällen ganz unbe-
rechtigt. Die wachſenden Ausgaben ſind darauf zurückzu-
führen, daß in früheren Jahren manches vernachläßigt wurde,
was rapid nachgeholt werden muß. Das Sprunghafte muß
jedoch von nun ab vermieden und durch ernſte Arbeit eine
gewiſſe Stabilität in die Verwaltung gebracht werden.

Ich beantrage deshalb die Annahme der nachſtehenden

Reſolutionen:

1. Die bewilligten Kredite gelten wie beim Staate nur
bis 31. Dezember des Präliminarjahres. Nur ausnahms-
weiſe kann mit Genehmigung des Gemeinderates die Geltungs-
dauer einzelner Anſätze des Extraordinariums über dieſen
Termin hinaus verlängert werden. 2. Das Magiſtratsprä-
ſidium wird verpflichtet, in der erſten Sitzung in jedem
Quartal dem Gemeinderate die in den einzelnen Rubriken
des Präliminares noch verfügbaren Beträge bekanntzugeben.
3. Vorlagen, die Geldauslagen beantragen, für deren Be-
deckung im Präliminare vorgeſorgt werden ſoll, müſſen in
der erſten Jahreshälfte der gemeinderätlichen Beſchlußfaſſung
unterzogen werden. 4. Der Magiſtrat wird angewieſen, bei
Vorlagen, die mit Geldauslagen verbunden ſind, für deren
Bedeckung präliminarmäßig nicht vorgeſorgt iſt, jedesmal be-
züglich der Bedeckung, eventuell unter Beziehung der Rubrik,
welcher der angeforderte Betrag entnommen werden ſoll, den
Antrag zu ſtellen. 5. Das Magiſtratspräſidium wird auf-
gefordert, unter keiner Bedingung ohne vorhergegangene Ge-
nehmigung des Gemeinderates Ueberſchreitungen der präli-
minierten Anſätze oder Viremens in den einzelnen Rubriken
zuzulaſſen. 6. Der Herr Bürgermeiſter wird erſucht, das
Buch, in welchem alle gemeinderätlichen Beſchlüſſe über
Initiativanträge ſeiner Mitglieder aufgenommen erſcheinen, im
Gemeinderate bei jeder Sitzung aufliegen zu laſſen, damit
die Mitglieder des Gemeinderates aus der erſichtlich gemachten
„Erledigung“ über den Stand der Fragen informiert werden
und auf dieſe Weiſe überflüſſige Interpellationen vermieden werden
können. 7. Geſuche um Subventionen können nur dann im nächſten
Präliminare berückſichtigt werden, wenn ſie ſpäteſtens bis
Ende März im Stadtmagiſtrate eingebracht worden ſind,
8. Ueber ſämtliche Amtspauſchalien iſt Rechnung zu legen,
die vom Rechnungsdepartement zu überprüfen iſt. 9. Der
Stadtmagiſtrat wird beauftragt, das im Jahre 1887 angelegte
Inventar zu rektifizieren, zu ergänzen und regelmäßig fort-
zuführen. 10. Das Rechnungsdepartement iſt anzuweiſen, das
Magiſtratspräſidium mittelſt Sonderberichtes jedesmal in
Kenntnis zu ſetzen, wenn im Laufe des Budgetjahres hervor-
kommt, daß mit dem vorhandenen Kredite in einer Rubrik mut-
maßlich das Auslangen nicht wird gefunden werden können.

Das Magiſtratspräſidium wird verpflichtet ſein, in dieſem
Falle entweder die Weiterauslagen einzuſchränken oder ganz
einzuſtellen; in dringendſten Fällen aber beim Gemeinderate
um Erhöhung des Kredites unverzüglich mit einem motivierten
Berichte einzuſchreiten.

11. Der Magiſtrat wird eingeladen, dem Gemeinderate
einen Bericht über die Forſtverwaltung vorzulegen. 12. Der
Magiſtrat wird aufgefordert, die Abrechnungen über den
Theaterbau, das Volksbad unbedingt vorzulegen und
einen Bericht über den Stand des Transaktions-
fondes zu erſtatten. 13. Der Stadtmagiſtrat wird
erſucht, nach vom Gemeinderate feſtgeſtellten Status
eine Ueberſicht der Beamten, der Kanzleihilfskräfte
(Offizianten und Gehilfen) und der Amtsdiener anzulegen
und die Zahl der deſinitiven und proviſoriſchen Amtsdiener
in ein entſprechendes Verhältnis zu bringen. 14. Bei Be-
nützung von ſtädtiſchen Wagen für Kommiſſionen auf Koſten
der Parteien iſt der erlegte Betrag ordnungsgemäß abzufürhen und
zu verrechnen. 15. Der Stadtmagiſtrat wird aufgefordert,
für Zuſtellungen ſich in gleicher Weiſe, wie das bei Gericht
geſchieht, der Poſt zu bedienen. 16. Bei Studienreiſen auf
Koſten des Stadtfondes oder eines in der Verwaltung der
Stadt ſtehenden Fondes iſt der Beamte verpflichtet, einen
ſchriftlichen Bericht zu erſtatten. 17. Der Stadtmagiſtrat
wird aufgefordert, den Vertrag der Gemeinde mit dem
Elektrizitätswerke mit Rückſicht auf die Erweiterung des
Beleuchtungsrayons zu überprüfen und hierüber nach Ein-
holung eines Gutachtens des ſttädtiſchen Anwaltes im Wege
der Rechtsſektion dem Gemeinderate Bericht zu erſtatten.
18. Der Stadtmagiſtrat wird aufgefordert, die Frage der
Krankenverſicherung der Straßenarbeiter zu ſtudieren und
hierüber mit tunlichſter Beſchleunigung dem Gemeinderate zu
berichten. 19. Der Stadtmagiſtrat wird aufgefordert, nach
Einholung der Wohlmeinung des ſtädtiſchen Anwaltes dem
Gemeinderate im Wege der Rechtsſektion Anträge wegen
Sicherſtellung der Beiträge des Landes zur Militärbequar-
tierungslaſt zu ſtellen. 20. Der Stadtmagiſtrat wird auf-
gefordert, wegen Einführung der Kehrichtsausfuhr endilch das
Nötige zu veranlaſſen.

Was das Präliminare als ſolches betrifft, hat ſich die
Kommiſſion unter der zielbewußten Leitung ihres Obmannes, des
GR. Kindler, in langwierigen S[i]tzungen bemüht, die
einzelnen Poſten auf das Gewiſſenhafteſte zu beraten, ſoweit
es ging, Einſchränkungen zu machen und die Umlage auf der
bisherigen Höhe zu erhalten.

Die Generaldebatte.

GR. Tellmann konſtatiert, daß die vom Gemeinderat
gewährten Kredite alljährlich bei Weitem überſchritten werden.
Dies ſei insbeſondere darauf zurückzuführen, daß der Magi-
ſtrat ſich in vielen Fällen nicht ſtrikte an die Beſchlüſſe des
Gemeinderates halte. Um dem vorzubeugen, ſtelle Redner
folgenden Antrag: Es werde eine aus 3 Mitgliedern be-
ſtehende, ſogenannte gemeinderätliche Gebahrungs-
kontrollkommiſſion
gewählt, die die Aufgabe hätte,
die Gebahrung der präliminarmäßig feſtgeſtellten Kredite zu
überwachen, genau zu kontrollieren und einmal in jedem
Quartal dem Gemeinderate darüber Bericht zu erſtatten.
(Angenommen.)

GR. Dr. Wender verweiſt auf die triſte Finanzlage
der Stadt und empfiehlt dem Gemeinderate die größte Spar-
[Spaltenumbruch] ſamkeit. Ebenſo wie früher ſei auch diesmal ein großer Teil
desjenigen, was der Präliminarreferent vorgetragen habe,
bereits überholt durch eine ganze Reihe von Beſchlüſſen,
welche in dieſem Jahre gefaßt worden ſeien, überholt aus dem
Grunde, weil der Gemeinderat ſich in der Regel an die
Beſchlüſſe in Bezug auf das Präliminare nicht halte und
weil nicht die notwendige Sparſamkeit geübt werde. Eine
Aenderung der Verhältniſſe müſſe unbedingt herbeigeführt
werden. Wenn auch diesmal die Präliminarkommiſſion eine Erhö-
hung der Umlagen nicht vorgenommen habe, ſo müſſe man ſich doch
vor Augen halten, daß eine Erhöhung bald eintreten werde;
denn die Einnahmen ſeien viel zu gering, um die Ausgaben
ohne Erhöhung der Umlagen decken zu können. Die Aus-
gaben ſeien in letzter Zeit um 27% geſtiegen, während die
Einnahmen kaum um 18% gewachſen ſeien. Redner weiſt
an der Hand von Daten nach, daß in keiner Stadt Oeſter-
reichs ſo hohe Umlagen beſtehen, wie in Czernowitz und dies
deshalb, weil die anderen Städte die Einnahmen auf anderem
Wege hereinzubringen ſuchen und nicht wie bei uns durch
eine fortwährende Steigerung der Umlagen. Redner wendet
ſich hierauf gegen die fortwährenden Remunerationen, gegen
die Syſtemloſigkeit bei der Anſtellung und bei der Beförderung
der Magiſtratsbeamten, welche im Falle der Sanktionierung
der neuen Gemeindevorlage auf Grund des nationalen
Kataſters die Stadt dem Ruin zuführen werden. Redner be-
halte ſich auch einen Antrag betreffend die Einführung des
Zeitavanzement’s für die Magiſtratsbeamten vor. Zum
Schluſſe gelangen folgende vom GR. Dr. Wender be-
antragten Reſolutionen zur Annahme: 1. der Magiſtrat
wird aufgefordert, bezüglich Abgabe der Zinsheller eine Vorlage
auszuarbeiten, mit beſonderer Berückſichtigung ihrer Ver-
wendung zu Schulzwecken. 2. Es werde ein genauer Status
der ſtädtiſchen Beamten aufgeſtellt, in dem die Vorſtudien,
die Dienſtzeit, die Verwendung uſw. der einzelnen Beamten
enthalten ſei.

GR. Dr. Straucher wendet ſich in ſcharfen Worten
gegen die von einem hieſigen Blatte „ſyſtematiſch betriebene
Hetze gegen den Gemeinderat zwecks Anflöſung desſelben.“
Ein ſolches Vorgehen richte ſich gegen die Autonomie
der Gemeinde. Es habe unſer Gemeinderat nicht ſolche Ver-
brechen begangen, daß er aufgelöſt werden ſoll. Im weiteren
Verlaufe ſeiner Ausführungen behauptet Redner, daß die
Stadt in den letzten Jahren einen großen Aufſchwung ge-
nommen habe, was mit ungeheueren Koſten verbunden
geweſen ſei und fordert den Gemeinderat zur Stellungnahme
gegen den Landtag auf, der den ihm fehlenden Betrag aus
dem Landesfonde deckt, an dem Czernowitz mit einem Drittel
partizipiere und ſo herangezogen werde, einen Teil der
Ausgaben des Landes zu decken. Zum Schluſſe verlangt
Redner, daß das Präliminare nächſtens früher an den
Gemeinderat geleitet werde.

Ueber Antrag des GR. Kampelmacher wird die
Sitzung bis Dienſtag, 24. d. unterbrochen.




Vom Tage.


Die Verſtändigungskonferenzen.
Ein allöſterreichiſches Sprachengeſetz.

Die Korreſpondenz „Zentrum“ be-
richtet: Viele Anzeichen ſprechen dafür, daß das Projekt, es
möge bei den von der Regierung in Ausſicht genommenen
Konferenzen die Löſung der Sprachenfrage nur für das
Königreich Böhmen zur Beratung geſtellt werden, kaum zur
Durchführung gelangen wird. In der czechiſchen Agrarparte
beſteht eine ſehr ſtarke Oppoſition gegen die Beſchickung einer
lediglich auf Böhmen beſchränkten Konferenz und es iſt zu
erwarten, daß die czechiſchen Agrarier ſich de[fin]itiv
für die Einbringung eines ſprachlichen Rahmen-
geſetzes
für ganz Oeſterreich entſchließen werden.
Entſchließt ſich die Slaviſche Union, das Rahmengeſetz im
Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Abge-
ordnetenhauſes zu ſetzen, dann dürften ſich die von der Re-
gierung geplanten Konferenzen als überflüſſig und überholt
erweiſen, umſomehr, wenn die Slaviſche Union es zuwege
bringt, auf Grund des Einvernehmens mit den übrigen
intereſſierten Parteien ſowohl die Annahme der Dringlichkeit
wie auch die Zuweiſung des Rahmengeſetzes an den national-
politiſchen Ausſchuß zu erzielen. Sollte die Slaviſche Union
dieſen Weg nicht wählen, dann würde offenbar verlangt
werden, daß die von der Regierung urſprünglich zur Löſung der
Sprachenfrage nur für Böhmen geplante Konferenz auf der
erweiterten Grundlage des für alle Kronländer beſtimmten
Rahmengeſetzes abgehalten wird. An einer ſolchen Konferenz
würden alle öſterreichiſchen Nationen teilnehmen. Zu dieſem
Behufe ſollen in den nächſten Tagen zwiſchen den Mit-
gliedern der Slawiſchen Union und den übrigen nichtdeuſchen
Parteiführern Beſprechungen abgehalten werden, die dem er-
wähnten Rahmengeſetz gelten werden. Zugleich ſoll verſucht
werden, zwiſchen den nichtdeutſchen und ſpeziell zwiſchen allen
ſlawiſchen Parteien ein b[e]ſſeres Einvernehmen zu erzielen,
damir das gemeinſame Intereſſe bei allen ſich bietenden
Gelegenheiten gewahrt werde.




Deutſchfortſchrittlicher Parteitag in
Böhmen.

KB. (Tel. der „Cz. Allg. Ztg.“)

Heute fand der deutſchfreiheitliche Parteitag ſtatt. Nach
Erſtattung der Referate wurde folgende Reſolution

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Ein&#x017F;chluß der Umlagen aus. Im Jahre 1910 betragen die<lb/>
Verwaltungsauslagen 718.337 K, die Schulauslagen<lb/>
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Stadt zeigen, wenn man die Agenden des Magi&#x017F;trates mit<lb/>
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eine autonome Verwaltung mehr Ko&#x017F;ten ver&#x017F;chlingt und weil<lb/>
die &#x017F;tädti&#x017F;chen Intere&#x017F;&#x017F;en vielfach kompliziert &#x017F;ind, wenn auch<lb/>
zugegeben werden muß, daß durch die Vereinfachung in der<lb/>
Ge&#x017F;chäftsführung manches er&#x017F;part werden könnte. Der Magi-<lb/><cb/>
&#x017F;tratsbeamte &#x017F;ei ein willkommenes Objekt für mehr<lb/>
oder minder berechtigte Angriffe. Die&#x017F;e &#x017F;chaden nur &#x017F;einem<lb/>
An&#x017F;ehen und &#x017F;ind in den allermei&#x017F;ten Fällen ganz unbe-<lb/>
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              <p>Ich beantrage deshalb die Annahme der nach&#x017F;tehenden</p>
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bis 31. Dezember des Präliminarjahres. Nur ausnahms-<lb/>
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&#x017F;idium wird verpflichtet, in der er&#x017F;ten Sitzung in jedem<lb/>
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3. Vorlagen, die Geldauslagen beantragen, für deren Be-<lb/>
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zuzula&#x017F;&#x017F;en. 6. Der Herr Bürgermei&#x017F;ter wird er&#x017F;ucht, das<lb/>
Buch, in welchem alle gemeinderätlichen Be&#x017F;chlü&#x017F;&#x017F;e über<lb/>
Initiativanträge &#x017F;einer Mitglieder aufgenommen er&#x017F;cheinen, im<lb/>
Gemeinderate bei jeder Sitzung aufliegen zu la&#x017F;&#x017F;en, damit<lb/>
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&#x201E;Erledigung&#x201C; über den Stand der Fragen informiert werden<lb/>
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Ende März im Stadtmagi&#x017F;trate eingebracht worden &#x017F;ind,<lb/>
8. Ueber &#x017F;ämtliche Amtspau&#x017F;chalien i&#x017F;t Rechnung zu legen,<lb/>
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Stadtmagi&#x017F;trat wird beauftragt, das im Jahre 1887 angelegte<lb/>
Inventar zu rektifizieren, zu ergänzen und regelmäßig fort-<lb/>
zuführen. 10. Das Rechnungsdepartement i&#x017F;t anzuwei&#x017F;en, das<lb/>
Magi&#x017F;tratsprä&#x017F;idium mittel&#x017F;t Sonderberichtes jedesmal in<lb/>
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Stadt &#x017F;tehenden Fondes i&#x017F;t der Beamte verpflichtet, einen<lb/>
&#x017F;chriftlichen Bericht zu er&#x017F;tatten. 17. Der Stadtmagi&#x017F;trat<lb/>
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Elektrizitätswerke mit Rück&#x017F;icht auf die Erweiterung des<lb/>
Beleuchtungsrayons zu überprüfen und hierüber nach Ein-<lb/>
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der Rechts&#x017F;ektion dem Gemeinderate Bericht zu er&#x017F;tatten.<lb/>
18. Der Stadtmagi&#x017F;trat wird aufgefordert, die Frage der<lb/>
Krankenver&#x017F;icherung der Straßenarbeiter zu &#x017F;tudieren und<lb/>
hierüber mit tunlich&#x017F;ter Be&#x017F;chleunigung dem Gemeinderate zu<lb/>
berichten. 19. Der Stadtmagi&#x017F;trat wird aufgefordert, nach<lb/>
Einholung der Wohlmeinung des &#x017F;tädti&#x017F;chen Anwaltes dem<lb/>
Gemeinderate im Wege der Rechts&#x017F;ektion Anträge wegen<lb/>
Sicher&#x017F;tellung der Beiträge des Landes zur Militärbequar-<lb/>
tierungsla&#x017F;t zu &#x017F;tellen. 20. Der Stadtmagi&#x017F;trat wird auf-<lb/>
gefordert, wegen Einführung der Kehrichtsausfuhr endilch das<lb/>
Nötige zu veranla&#x017F;&#x017F;en.</p><lb/>
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Kommi&#x017F;&#x017F;ion unter der zielbewußten Leitung ihres Obmannes, des<lb/>
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Dies &#x017F;ei insbe&#x017F;ondere darauf zurückzuführen, daß der Magi-<lb/>
&#x017F;trat &#x017F;ich in vielen Fällen nicht &#x017F;trikte an die Be&#x017F;chlü&#x017F;&#x017F;e des<lb/>
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die Gebahrung der präliminarmäßig fe&#x017F;tge&#x017F;tellten Kredite zu<lb/>
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&#x017F;amkeit. Eben&#x017F;o wie früher &#x017F;ei auch diesmal ein großer Teil<lb/>
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[2/0002] Czernowitzer Allgemeine Zeitung. 24. Mai 1910. 1913, in welchem die Amortiſierung des 8. Milliondarlehens be- ginnt, noch weitere 60.000 K erforderlich ſein. An Bedeckung ſtehen die Gefälle, die Mauten, Schlachthausgebühren, die Karten- ſteuer, Markt- und Standaelder, die Beiträge aus dem Waſſerleitungs- und Kanaliſierungsfonde gegenüber. Der ver- bleibende Reſt wird dem Stadtfonde zugewieſen, ebenſo die 4-einhalbperzentigen Zinſen, welche die Verkehrsbank für den noch nicht verwendeten Teil des 8 Millionendarlehens zahlt. Was die Verwendung des 8. Millionendarlehens betrifft, ſo wurde für die Schuldverſchreibungen ein Geſamterlös von 7,783.750 K erzielt, von welchen 250.000 K ſeitens der Stadtgemeinde dem Jubiläumsſtiftungsfonde direkt verkauft wurden. Von der obigen Anleihe wurden auf Grund des Inveſtitionsprogrammes vom 19. September 1907 und auf Grund des Landesgeſetzes vom 11. Jänner 1908 bis Eade 1909 folgende Nettoauslagen beſtritten, und zwar für: Straßenpflaſterungen ....... K 1,593.691.77 Straßenregulierungen ....... „ 22 634·25 den Bau der Schule in Stinka-Roſch .. „ 51.384·40 den Zubau an der Schule in Horecza.. „ 11.000·— den Bau der Schule Station Volksgarten „ 86.092 34 den Ankauf der Gründe zum Bau des Mädchenlyzeums ........ „ 178.616·41 den Bau der Schule bei der Feuerwehr- Kaſerne ........... „ 181.164·19 die Errichtung eines Schlachthauſes ... „ 1·462·40 die Errichtung eines Epidemieſpitales .. „ 300 000·— die Errichtung eines Pruthbades ... „ 193 446·38 Feuerwehrerforderniſſe ....... „ 32 670.10 Bedürfnisanſtalten ........ „ 60 225·— Parkierung der Friedhöfe ...... „ 34.745·10 die Adaptierung der Roſcher Kavallerie- kaſerne und für die Errichtung einer Eis- erzeugungsanlage ........ „ 24·909·44 den Ankauf der Elektrizitätsaktien ... „ 2,179 125·— die Erweiterung der Waſſerleitung ... „ 15.284 12 Darlehensrealiſierungskoſten und zwar: a) Kursverluſte ... K 216.250·— b) Herſtellungskoſten der Obligationen ... „ 6.000·— c) Reiſeauslagen .. „ 2.749·31 d) Speſen, Porti ꝛc.. „ 1.220·06 e) Druckſorten ... „ 264·45 f) Buchbinderarbeiten . „ 58·95 g) Honorar für die Be- richterſtattung über die Gebarung mit den Inveſtitionsgeldern . „ 600·— „ 227.142·77 Die Auslagen für Inveſtitionen betrugen ſomit K 5,193.593·87 ſo daß von der Anleihe per ..... „ 8 000 000·— noch ein Reſt von ........ K 2,806.406·13 verbleibt, welcher ſich aus dem Kaſſareſte von „ 60.968 03 aus der Vorſchußforderung von .... „ 540·— und aus den Einlagen bei der Wiener Verkehrsbank von ....... „ 2,744 898·10 zuſammengeſetzt. Die Kontrollkommiſſion für das 8-Millionendarlehen hat konſtatiert, daß die Verwendung des Betrages von 2,179.125 K aus dem Anlehensfonde zum Ankaufe von 3341 Stück Aktien und 14 Stück Genußſcheinen des Czer- nowitzer Elektrizitätswerk und Straßenbahngeſellſchaft den Beſtimmungen des Geſetzes nicht entſpreche. Der gleiche Beſchluß wurde bezüglich der Verwendung des Betrages von 16.180 K, beziehungsweiſe K 14.020·55 für die Adaptierung der Roſcher Kavalleriekaſerne gefaßt. Dagegen iſt die Kommiſſion bereit, um dem Gemeinderat entgegenzukommen, einen eventuellen Beſchluß des Gemeinderates auf Erwirkung eines neuen Geſetzes zum Zwecke des Ankaufes der Elektrizitäts- aktien beim Landtage zu befürworten. Weiters wurde die Verwendung des Betrages von 250.000 K für eine Wohlfahrtseinrichtung, da im Geſetze und im Inveſtitionsprogramm eine ſolche Widmung nicht vorgeſehen erſcheint, beanſtändet; diesbezüglich liege jedoch eine genügende Aufklärung vor, da durch die Fiſcher’ſche Kinderſpitalsſtiftung ein entſprechender Betrag frei geworden iſt. Das Verlangen der Kommiſſion, daß ſich die Gemeinde in der Abſicht auf den Bau eines Mädchenlyceums für eines der angekauften Grundſtücke entſcheide, kann als eine Beanſtändigung nicht angeſehen werden. Ich erwähne noch, daß die von der Kommiſſion zuge- zogenen Sachverſtändigen aus dem Rechnungsfache, Oberrech- nungsrat Streit und Rechnungsrevident Sedelmayer einige dankbare Verfügungen zur Verſchärfung der Kontrolle und Ueberſicht der Gebahrung mit dem 8-Millionendarlehen trafen. Damit ſind die in der verſchiedenſten Abſicht ausge- ſtreuten Gerüchte über die Gebahrung mit dem Millionen- darlehen widerlegt. Ich übergehe nun zum eigentlichen Voranſchlag. Die Klage, daß die Auslagen in unverhältnismäßiger Weiſe heranwachſen, iſt vollauf begründet. Sie ſteigen ſeit dem Jahre 1900 alljährlich bedeutend. Seit dem Jahre 1900, in welchem ſie 390 621 K 78 h betragen, ſind ſie im Jahre 1910 auf 718.337 K angewachſen. Für Schulbauten wurde im Laufe der letzten 10 Jahre 1 Million verwendet, aus- ſchließlich des noch bevorſtehenden Lycealbaues und der Schule in der Dreifaltigkeitsgaſſe. Die Verwaltungs- und die Schul- auslagen machen ⅘ des Geſamteinkommens der Stadt mit Einſchluß der Umlagen aus. Im Jahre 1910 betragen die Verwaltungsauslagen 718.337 K, die Schulauslagen 559.171 K, zuſammen alſo 1,347.628 K. Allerdings würde es von wenig Wohlwollen für die Stadt zeigen, wenn man die Agenden des Magiſtrates mit denen einer Bezirkshauptmannſchaft vergleichen würde, weil eine autonome Verwaltung mehr Koſten verſchlingt und weil die ſtädtiſchen Intereſſen vielfach kompliziert ſind, wenn auch zugegeben werden muß, daß durch die Vereinfachung in der Geſchäftsführung manches erſpart werden könnte. Der Magi- ſtratsbeamte ſei ein willkommenes Objekt für mehr oder minder berechtigte Angriffe. Dieſe ſchaden nur ſeinem Anſehen und ſind in den allermeiſten Fällen ganz unbe- rechtigt. Die wachſenden Ausgaben ſind darauf zurückzu- führen, daß in früheren Jahren manches vernachläßigt wurde, was rapid nachgeholt werden muß. Das Sprunghafte muß jedoch von nun ab vermieden und durch ernſte Arbeit eine gewiſſe Stabilität in die Verwaltung gebracht werden. Ich beantrage deshalb die Annahme der nachſtehenden Reſolutionen: 1. Die bewilligten Kredite gelten wie beim Staate nur bis 31. Dezember des Präliminarjahres. Nur ausnahms- weiſe kann mit Genehmigung des Gemeinderates die Geltungs- dauer einzelner Anſätze des Extraordinariums über dieſen Termin hinaus verlängert werden. 2. Das Magiſtratsprä- ſidium wird verpflichtet, in der erſten Sitzung in jedem Quartal dem Gemeinderate die in den einzelnen Rubriken des Präliminares noch verfügbaren Beträge bekanntzugeben. 3. Vorlagen, die Geldauslagen beantragen, für deren Be- deckung im Präliminare vorgeſorgt werden ſoll, müſſen in der erſten Jahreshälfte der gemeinderätlichen Beſchlußfaſſung unterzogen werden. 4. Der Magiſtrat wird angewieſen, bei Vorlagen, die mit Geldauslagen verbunden ſind, für deren Bedeckung präliminarmäßig nicht vorgeſorgt iſt, jedesmal be- züglich der Bedeckung, eventuell unter Beziehung der Rubrik, welcher der angeforderte Betrag entnommen werden ſoll, den Antrag zu ſtellen. 5. Das Magiſtratspräſidium wird auf- gefordert, unter keiner Bedingung ohne vorhergegangene Ge- nehmigung des Gemeinderates Ueberſchreitungen der präli- minierten Anſätze oder Viremens in den einzelnen Rubriken zuzulaſſen. 6. Der Herr Bürgermeiſter wird erſucht, das Buch, in welchem alle gemeinderätlichen Beſchlüſſe über Initiativanträge ſeiner Mitglieder aufgenommen erſcheinen, im Gemeinderate bei jeder Sitzung aufliegen zu laſſen, damit die Mitglieder des Gemeinderates aus der erſichtlich gemachten „Erledigung“ über den Stand der Fragen informiert werden und auf dieſe Weiſe überflüſſige Interpellationen vermieden werden können. 7. Geſuche um Subventionen können nur dann im nächſten Präliminare berückſichtigt werden, wenn ſie ſpäteſtens bis Ende März im Stadtmagiſtrate eingebracht worden ſind, 8. Ueber ſämtliche Amtspauſchalien iſt Rechnung zu legen, die vom Rechnungsdepartement zu überprüfen iſt. 9. Der Stadtmagiſtrat wird beauftragt, das im Jahre 1887 angelegte Inventar zu rektifizieren, zu ergänzen und regelmäßig fort- zuführen. 10. Das Rechnungsdepartement iſt anzuweiſen, das Magiſtratspräſidium mittelſt Sonderberichtes jedesmal in Kenntnis zu ſetzen, wenn im Laufe des Budgetjahres hervor- kommt, daß mit dem vorhandenen Kredite in einer Rubrik mut- maßlich das Auslangen nicht wird gefunden werden können. Das Magiſtratspräſidium wird verpflichtet ſein, in dieſem Falle entweder die Weiterauslagen einzuſchränken oder ganz einzuſtellen; in dringendſten Fällen aber beim Gemeinderate um Erhöhung des Kredites unverzüglich mit einem motivierten Berichte einzuſchreiten. 11. Der Magiſtrat wird eingeladen, dem Gemeinderate einen Bericht über die Forſtverwaltung vorzulegen. 12. Der Magiſtrat wird aufgefordert, die Abrechnungen über den Theaterbau, das Volksbad unbedingt vorzulegen und einen Bericht über den Stand des Transaktions- fondes zu erſtatten. 13. Der Stadtmagiſtrat wird erſucht, nach vom Gemeinderate feſtgeſtellten Status eine Ueberſicht der Beamten, der Kanzleihilfskräfte (Offizianten und Gehilfen) und der Amtsdiener anzulegen und die Zahl der deſinitiven und proviſoriſchen Amtsdiener in ein entſprechendes Verhältnis zu bringen. 14. Bei Be- nützung von ſtädtiſchen Wagen für Kommiſſionen auf Koſten der Parteien iſt der erlegte Betrag ordnungsgemäß abzufürhen und zu verrechnen. 15. Der Stadtmagiſtrat wird aufgefordert, für Zuſtellungen ſich in gleicher Weiſe, wie das bei Gericht geſchieht, der Poſt zu bedienen. 16. Bei Studienreiſen auf Koſten des Stadtfondes oder eines in der Verwaltung der Stadt ſtehenden Fondes iſt der Beamte verpflichtet, einen ſchriftlichen Bericht zu erſtatten. 17. Der Stadtmagiſtrat wird aufgefordert, den Vertrag der Gemeinde mit dem Elektrizitätswerke mit Rückſicht auf die Erweiterung des Beleuchtungsrayons zu überprüfen und hierüber nach Ein- holung eines Gutachtens des ſttädtiſchen Anwaltes im Wege der Rechtsſektion dem Gemeinderate Bericht zu erſtatten. 18. Der Stadtmagiſtrat wird aufgefordert, die Frage der Krankenverſicherung der Straßenarbeiter zu ſtudieren und hierüber mit tunlichſter Beſchleunigung dem Gemeinderate zu berichten. 19. Der Stadtmagiſtrat wird aufgefordert, nach Einholung der Wohlmeinung des ſtädtiſchen Anwaltes dem Gemeinderate im Wege der Rechtsſektion Anträge wegen Sicherſtellung der Beiträge des Landes zur Militärbequar- tierungslaſt zu ſtellen. 20. Der Stadtmagiſtrat wird auf- gefordert, wegen Einführung der Kehrichtsausfuhr endilch das Nötige zu veranlaſſen. Was das Präliminare als ſolches betrifft, hat ſich die Kommiſſion unter der zielbewußten Leitung ihres Obmannes, des GR. Kindler, in langwierigen Sitzungen bemüht, die einzelnen Poſten auf das Gewiſſenhafteſte zu beraten, ſoweit es ging, Einſchränkungen zu machen und die Umlage auf der bisherigen Höhe zu erhalten. Die Generaldebatte. GR. Tellmann konſtatiert, daß die vom Gemeinderat gewährten Kredite alljährlich bei Weitem überſchritten werden. Dies ſei insbeſondere darauf zurückzuführen, daß der Magi- ſtrat ſich in vielen Fällen nicht ſtrikte an die Beſchlüſſe des Gemeinderates halte. Um dem vorzubeugen, ſtelle Redner folgenden Antrag: Es werde eine aus 3 Mitgliedern be- ſtehende, ſogenannte gemeinderätliche Gebahrungs- kontrollkommiſſion gewählt, die die Aufgabe hätte, die Gebahrung der präliminarmäßig feſtgeſtellten Kredite zu überwachen, genau zu kontrollieren und einmal in jedem Quartal dem Gemeinderate darüber Bericht zu erſtatten. (Angenommen.) GR. Dr. Wender verweiſt auf die triſte Finanzlage der Stadt und empfiehlt dem Gemeinderate die größte Spar- ſamkeit. Ebenſo wie früher ſei auch diesmal ein großer Teil desjenigen, was der Präliminarreferent vorgetragen habe, bereits überholt durch eine ganze Reihe von Beſchlüſſen, welche in dieſem Jahre gefaßt worden ſeien, überholt aus dem Grunde, weil der Gemeinderat ſich in der Regel an die Beſchlüſſe in Bezug auf das Präliminare nicht halte und weil nicht die notwendige Sparſamkeit geübt werde. Eine Aenderung der Verhältniſſe müſſe unbedingt herbeigeführt werden. Wenn auch diesmal die Präliminarkommiſſion eine Erhö- hung der Umlagen nicht vorgenommen habe, ſo müſſe man ſich doch vor Augen halten, daß eine Erhöhung bald eintreten werde; denn die Einnahmen ſeien viel zu gering, um die Ausgaben ohne Erhöhung der Umlagen decken zu können. Die Aus- gaben ſeien in letzter Zeit um 27% geſtiegen, während die Einnahmen kaum um 18% gewachſen ſeien. Redner weiſt an der Hand von Daten nach, daß in keiner Stadt Oeſter- reichs ſo hohe Umlagen beſtehen, wie in Czernowitz und dies deshalb, weil die anderen Städte die Einnahmen auf anderem Wege hereinzubringen ſuchen und nicht wie bei uns durch eine fortwährende Steigerung der Umlagen. Redner wendet ſich hierauf gegen die fortwährenden Remunerationen, gegen die Syſtemloſigkeit bei der Anſtellung und bei der Beförderung der Magiſtratsbeamten, welche im Falle der Sanktionierung der neuen Gemeindevorlage auf Grund des nationalen Kataſters die Stadt dem Ruin zuführen werden. Redner be- halte ſich auch einen Antrag betreffend die Einführung des Zeitavanzement’s für die Magiſtratsbeamten vor. Zum Schluſſe gelangen folgende vom GR. Dr. Wender be- antragten Reſolutionen zur Annahme: 1. der Magiſtrat wird aufgefordert, bezüglich Abgabe der Zinsheller eine Vorlage auszuarbeiten, mit beſonderer Berückſichtigung ihrer Ver- wendung zu Schulzwecken. 2. Es werde ein genauer Status der ſtädtiſchen Beamten aufgeſtellt, in dem die Vorſtudien, die Dienſtzeit, die Verwendung uſw. der einzelnen Beamten enthalten ſei. GR. Dr. Straucher wendet ſich in ſcharfen Worten gegen die von einem hieſigen Blatte „ſyſtematiſch betriebene Hetze gegen den Gemeinderat zwecks Anflöſung desſelben.“ Ein ſolches Vorgehen richte ſich gegen die Autonomie der Gemeinde. Es habe unſer Gemeinderat nicht ſolche Ver- brechen begangen, daß er aufgelöſt werden ſoll. Im weiteren Verlaufe ſeiner Ausführungen behauptet Redner, daß die Stadt in den letzten Jahren einen großen Aufſchwung ge- nommen habe, was mit ungeheueren Koſten verbunden geweſen ſei und fordert den Gemeinderat zur Stellungnahme gegen den Landtag auf, der den ihm fehlenden Betrag aus dem Landesfonde deckt, an dem Czernowitz mit einem Drittel partizipiere und ſo herangezogen werde, einen Teil der Ausgaben des Landes zu decken. Zum Schluſſe verlangt Redner, daß das Präliminare nächſtens früher an den Gemeinderat geleitet werde. Ueber Antrag des GR. Kampelmacher wird die Sitzung bis Dienſtag, 24. d. unterbrochen. Vom Tage. Czernowitz, 24. Mai. Die Verſtändigungskonferenzen. Ein allöſterreichiſches Sprachengeſetz. Wien, 22. Mai. Die Korreſpondenz „Zentrum“ be- richtet: Viele Anzeichen ſprechen dafür, daß das Projekt, es möge bei den von der Regierung in Ausſicht genommenen Konferenzen die Löſung der Sprachenfrage nur für das Königreich Böhmen zur Beratung geſtellt werden, kaum zur Durchführung gelangen wird. In der czechiſchen Agrarparte beſteht eine ſehr ſtarke Oppoſition gegen die Beſchickung einer lediglich auf Böhmen beſchränkten Konferenz und es iſt zu erwarten, daß die czechiſchen Agrarier ſich definitiv für die Einbringung eines ſprachlichen Rahmen- geſetzes für ganz Oeſterreich entſchließen werden. Entſchließt ſich die Slaviſche Union, das Rahmengeſetz im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung des Abge- ordnetenhauſes zu ſetzen, dann dürften ſich die von der Re- gierung geplanten Konferenzen als überflüſſig und überholt erweiſen, umſomehr, wenn die Slaviſche Union es zuwege bringt, auf Grund des Einvernehmens mit den übrigen intereſſierten Parteien ſowohl die Annahme der Dringlichkeit wie auch die Zuweiſung des Rahmengeſetzes an den national- politiſchen Ausſchuß zu erzielen. Sollte die Slaviſche Union dieſen Weg nicht wählen, dann würde offenbar verlangt werden, daß die von der Regierung urſprünglich zur Löſung der Sprachenfrage nur für Böhmen geplante Konferenz auf der erweiterten Grundlage des für alle Kronländer beſtimmten Rahmengeſetzes abgehalten wird. An einer ſolchen Konferenz würden alle öſterreichiſchen Nationen teilnehmen. Zu dieſem Behufe ſollen in den nächſten Tagen zwiſchen den Mit- gliedern der Slawiſchen Union und den übrigen nichtdeuſchen Parteiführern Beſprechungen abgehalten werden, die dem er- wähnten Rahmengeſetz gelten werden. Zugleich ſoll verſucht werden, zwiſchen den nichtdeutſchen und ſpeziell zwiſchen allen ſlawiſchen Parteien ein beſſeres Einvernehmen zu erzielen, damir das gemeinſame Intereſſe bei allen ſich bietenden Gelegenheiten gewahrt werde. Deutſchfortſchrittlicher Parteitag in Böhmen. KB. Prag, 23. Mai. (Tel. der „Cz. Allg. Ztg.“) Heute fand der deutſchfreiheitliche Parteitag ſtatt. Nach Erſtattung der Referate wurde folgende Reſolution

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grepect GmbH: Bereitstellung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Amelie Meister: Vorbereitung der Texttranskription und Textauszeichnung. (2018-01-26T13:38:42Z)

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Zitationshilfe: Czernowitzer Allgemeine Zeitung. Nr. 1905, Czernowitz, 24.05.1910, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_czernowitzer1905_1910/2>, abgerufen am 29.03.2024.