[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Von der Nottauffe. DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel misbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit radt verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerücht haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein / Von der Nottauffe. DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel misbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit radt verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerücht haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0108"/> </div> <div> <head>Von der Nottauffe.</head><lb/> <p>DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel misbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit radt verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerücht haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0108]
Von der Nottauffe.
DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel misbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit radt verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerücht haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein /
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/108>, abgerufen am 06.12.2023. |