[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Von Begrebnissen. WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / auch die Kirchhöffe oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnnd aus vielen vrsachen / nütz vnnd gut ist / das die Kirchöffe ausserhalb den Stedten sein / sonderlich da die Kirchöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchöffe oder Gottes Acker zugerichtet werden. Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so one die Tauffe hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff / sondern neben andere Christen / begraben werden / auff Von Begrebnissen. WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / auch die Kirchhöffe oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnnd aus vielen vrsachen / nütz vnnd gut ist / das die Kirchöffe ausserhalb den Stedten sein / sonderlich da die Kirchöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchöffe oder Gottes Acker zugerichtet werden. Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so one die Tauffe hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff / sondern neben andere Christen / begraben werden / auff <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0131"/> </div> <div> <head>Von Begrebnissen.</head><lb/> <p>WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / auch die Kirchhöffe oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnnd aus vielen vrsachen / nütz vnnd gut ist / das die Kirchöffe ausserhalb den Stedten sein / sonderlich da die Kirchöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchöffe oder Gottes Acker zugerichtet werden.</p> <p>Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so one die Tauffe hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff / sondern neben andere Christen / begraben werden / auff </p> </div> </body> </text> </TEI> [0131]
Von Begrebnissen.
WEil die Sepulturae oder Begrebnis / bey den alten Vetern / vnd dem Volcke Gottes / allezeit ehrlich sein gehalten worden / denn sie sein erinnerung / der künfftigen Aufferstehung / auch die Kirchhöffe oder Gottes Acker / da die Christen ruhen / billich befriedet sein sollen / vnnd aus vielen vrsachen / nütz vnnd gut ist / das die Kirchöffe ausserhalb den Stedten sein / sonderlich da die Kirchöffe / in der Stadt keinen grossen platz haben / So ordnen wir / das die Kirchhöffe in vnd vor den Stedten / auch auff den Dörffern sollen dermassen befriediget werden / Also / das kein Viehe darauff gehen / noch schaden thun könne / Vnd da es die notturfft erfordert / ausserhalb den Stedten / an einen gelegen ort / Kirchöffe oder Gottes Acker zugerichtet werden.
Vnd weil bey vns eine löbliche gewonheit ist / das die Kindlein / so one die Tauffe hinsterben / nicht auff einen sonderlichen Kirchoff / sondern neben andere Christen / begraben werden / auff
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/131>, abgerufen am 30.11.2023. |