[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auffbieten / auff folgende vnd dergleichen weise. ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen offentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberflus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe / nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals / Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogen wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zuuerandern. Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auffbieten / auff folgende vnd dergleichen weise. ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen offentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberflus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe / nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals / Taceat paulisper, postea pergat. Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogẽ wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zuuerandern. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0145"/> </div> <div> <head>Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auffbieten / auff folgende vnd dergleichen weise.</head><lb/> <p>ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen offentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberflus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe / nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals / <hi rendition="#i">Taceat paulisper, postea pergat.</hi></p> <p>Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogẽ wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zuuerandern.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0145]
Darnach sol ein Pastor den Breutigam vnd die Braut namhafftig / nachmals auffbieten / auff folgende vnd dergleichen weise.
ES sein allhie gegenwertig N. vnd N. welche sich in den Ehelichen stand / nach Göttlichem willen zu begeben / bedacht sein / auch derwegen nach gebrauch dieser Kirchen offentlich von der Cantzel abgekündiget worden / Wil sie auch nochmals zum vberflus auffgeboten haben / Ob jemand were / der einrede hette / vnd gute vrsachen wüste fürzubringen / damit diese angefangene Ehe / nicht möchte vor sich gehen / das der bey zeiten spreche / oder schweige hernachmals / Taceat paulisper, postea pergat.
Demnach sonst lange keiner gefunden / auch noch zur zeit nicht verhanden / der einige einrede hat / dadurch diese Ehe zwischen jtzt genanten Personen möchte verhindert werden / so sol auch hernach keiner zugelassen werden / besondern was allhie vollenzogẽ wird / sol sich kein Mensch vnterstehen zuuerandern.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/145>, abgerufen am 06.12.2023. |