[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Es sollen auch in Stedten vnd Dörffern / alle Sontag / vor der frue vnd nach mittags predigt / die wörter des gantzen Catechismi den Leuten deutlich vorgesagt werden / Auch eine kurtze form einer beicht / damit der gemeine Man / lerne seine Sünde Gott dem allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtschaffen / zu schicken. Von den besondern Festen oder Feiertagen / so man im Jar halten sol. Vber die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen Heubt Fest des HErrn Christi / als da sind. Der tag Natiuitatis Christi / oder der geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden. Der tag Circumcisionis / oder der Beschneidung Christi. Der tag Epiphaniae / das ist / der erscheinung / oder der offenbarung Christi / den man nennet / der heiligen drey Könige tag. Es sollen auch in Stedten vnd Dörffern / alle Sontag / vor der frue vnd nach mittags predigt / die wörter des gantzen Catechismi den Leuten deutlich vorgesagt werden / Auch eine kurtze form einer beicht / damit der gemeine Man / lerne seine Sünde Gott dem allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtschaffen / zu schicken. Von den besondern Festen oder Feiertagen / so man im Jar halten sol. Vber die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen Heubt Fest des HErrn Christi / als da sind. Der tag Natiuitatis Christi / oder der geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden. Der tag Circumcisionis / oder der Beschneidung Christi. Der tag Epiphaniae / das ist / der erscheinung / oder der offenbarung Christi / den man nennet / der heiligen drey Könige tag. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0080"/> <p>Es sollen auch in Stedten vnd Dörffern / alle Sontag / vor der frue vnd nach mittags predigt / die wörter des gantzen Catechismi den Leuten deutlich vorgesagt werden / Auch eine kurtze form einer beicht / damit der gemeine Man / lerne seine Sünde Gott dem allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtschaffen / zu schicken.</p> </div> <div> <head>Von den besondern Festen oder Feiertagen / so man im Jar halten sol.</head><lb/> <p>Vber die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen Heubt Fest des HErrn Christi / als da sind.</p> <p>Der tag <hi rendition="#i">Natiuitatis Christi</hi> / oder der geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden.</p> <p>Der tag <hi rendition="#i">Circumcisionis</hi> / oder der Beschneidung Christi.</p> <p>Der tag <hi rendition="#i">Epiphaniae</hi> / das ist / der erscheinung / oder der offenbarung Christi / den man nennet / der heiligen drey Könige tag.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0080]
Es sollen auch in Stedten vnd Dörffern / alle Sontag / vor der frue vnd nach mittags predigt / die wörter des gantzen Catechismi den Leuten deutlich vorgesagt werden / Auch eine kurtze form einer beicht / damit der gemeine Man / lerne seine Sünde Gott dem allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtschaffen / zu schicken.
Von den besondern Festen oder Feiertagen / so man im Jar halten sol.
Vber die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen Heubt Fest des HErrn Christi / als da sind.
Der tag Natiuitatis Christi / oder der geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden.
Der tag Circumcisionis / oder der Beschneidung Christi.
Der tag Epiphaniae / das ist / der erscheinung / oder der offenbarung Christi / den man nennet / der heiligen drey Könige tag.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/80 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/80>, abgerufen am 06.12.2023. |