[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Vnd damit die Sontag vnd verordente Feiertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / deste mehr gebrauchet / vnd also der Sabbath geheiliget / vnd das gemeine Volck vrsach haben möge / Gottes ehre / vnnd jr eigen Seelen seligkeit / zu suchen vnd zu fördern / So sollen die Pastores offt in der erklerung des dritten gebot Gottes / auch sonst das Volck vermanen / von dem rechten gebrauch / vnd heiligung des Sabbats / das sie auff dem selbigen Gottes wort / hören vnd lernen / vnd Gott deste fleissiger anruffen / vnd alle andere arbeit vnterwegen lassen / Vnd denselbigen tag den Krug / vnd alles was sie an dem Gottesdienste auff solchen tag verhindern möchte / wo es die not oder lieb des Nehesten nicht benimpt / meiden. An Wercktagen. IN den grössesten vnd fürnemesten Stedten / vnd da drey Predicanten sein / sol alle Wercktage eine Predigt geschehen / Aber in den andern kleinen Stedten / sollen auffs wenigste zwo oder drey / als am Montag / Mitwochen vnd Freitag / geschehen / Vnd damit die Sontag vnd verordente Feiertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / deste mehr gebrauchet / vnd also der Sabbath geheiliget / vnd das gemeine Volck vrsach haben möge / Gottes ehre / vnnd jr eigen Seelen seligkeit / zu suchen vnd zu fördern / So sollen die Pastores offt in der erklerung des dritten gebot Gottes / auch sonst das Volck vermanen / von dem rechten gebrauch / vnd heiligung des Sabbats / das sie auff dem selbigen Gottes wort / hören vnd lernen / vnd Gott deste fleissiger anruffen / vnd alle andere arbeit vnterwegen lassen / Vnd denselbigen tag den Krug / vnd alles was sie an dem Gottesdienste auff solchen tag verhindern möchte / wo es die not oder lieb des Nehesten nicht benimpt / meiden. An Wercktagen. IN den grössesten vnd fürnemesten Stedten / vnd da drey Predicanten sein / sol alle Wercktage eine Predigt geschehen / Aber in den andern kleinen Stedten / sollen auffs wenigste zwo oder drey / als am Montag / Mitwochen vnd Freitag / geschehen / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0083"/> <p>Vnd damit die Sontag vnd verordente Feiertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / deste mehr gebrauchet / vnd also der Sabbath geheiliget / vnd das gemeine Volck vrsach haben möge / Gottes ehre / vnnd jr eigen Seelen seligkeit / zu suchen vnd zu fördern / So sollen die Pastores offt in der erklerung des dritten gebot Gottes / auch sonst das Volck vermanen / von dem rechten gebrauch / vnd heiligung des Sabbats / das sie auff dem selbigen Gottes wort / hören vnd lernen / vnd Gott deste fleissiger anruffen / vnd alle andere arbeit vnterwegen lassen / Vnd denselbigen tag den Krug / vnd alles was sie an dem Gottesdienste auff solchen tag verhindern möchte / wo es die not oder lieb des Nehesten nicht benimpt / meiden.</p> </div> <div> <head>An Wercktagen.</head><lb/> <p>IN den grössesten vnd fürnemesten Stedten / vnd da drey Predicanten sein / sol alle Wercktage eine Predigt geschehen / Aber in den andern kleinen Stedten / sollen auffs wenigste zwo oder drey / als am Montag / Mitwochen vnd Freitag / geschehen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0083]
Vnd damit die Sontag vnd verordente Feiertage / dauon hernacher gemeldet / zu dem Gottesdienste / deste mehr gebrauchet / vnd also der Sabbath geheiliget / vnd das gemeine Volck vrsach haben möge / Gottes ehre / vnnd jr eigen Seelen seligkeit / zu suchen vnd zu fördern / So sollen die Pastores offt in der erklerung des dritten gebot Gottes / auch sonst das Volck vermanen / von dem rechten gebrauch / vnd heiligung des Sabbats / das sie auff dem selbigen Gottes wort / hören vnd lernen / vnd Gott deste fleissiger anruffen / vnd alle andere arbeit vnterwegen lassen / Vnd denselbigen tag den Krug / vnd alles was sie an dem Gottesdienste auff solchen tag verhindern möchte / wo es die not oder lieb des Nehesten nicht benimpt / meiden.
An Wercktagen.
IN den grössesten vnd fürnemesten Stedten / vnd da drey Predicanten sein / sol alle Wercktage eine Predigt geschehen / Aber in den andern kleinen Stedten / sollen auffs wenigste zwo oder drey / als am Montag / Mitwochen vnd Freitag / geschehen /
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/83 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/83>, abgerufen am 06.12.2023. |