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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 99. Köln, 10. September 1848.

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Bravo.) Von Verantwortung ist übrigens hier gar nicht die Rede. Ein Minister ist nie verantwortlich für Vollziehung der Beschlüsse der National-Versammlung. Hätte nur Herr Dahlmann schnell ein Ministerium gebildet. Es hätten sich wohl einige Gutwillige gefunden. Denn das steht fest, in 3 Wochen wird das neue Ministerium doch wieder entschlafen sein. (Vergnügen.)

Es geht ein Antrag auf Tagesordnung ein.

Lichnowsky hat sich über Vogt gefreut. Stimmt ganz mit ihm überein. Es handelt sich hier nur um Dahlmann. Er hätte nicht an der Säule (dem Ministerium?) rütteln sollen, wenn er sich nicht stark genug fühlt sie wiederaufzubauen.

Bei Krieg und Frieden beschließe übrigens nicht bloß die Nationalversammlung, sondern dieselbe, ein Verein mit der Centralgewalt.

Hrn. Wesendonk muß er seine volle Mißbilligung aussprechen. (Schrecklich!)

Simon von Trier. Die Majoritätsbeschlüsse sind anzuerkennen, und zu vollziehen. Die Centralgewalt muß erklären, was sie thun wird. Der Unverantwortliche muß Sorge tragen, wie er sich die neuen Verantwortlichen beschafft. Dergleichen Pausen sind nicht geeignet, für das von ihnen so sehr geliebte konstitutionelle System einzunehmen. (Bravo).

Siemens. Wir hätten noch gar kein bestimmtes Gesetz was uns diese Frage entscheidet.

Wesendonk. Der Reichsverweser hat hier kein Veto einzulegen. Dieser Beschluß hebt nur eine ungültige Handlung auf, er muß sofort vollzogen werden.

Lichnowsky will noch einmal sprechen. Kommt nicht zum Wort; macht darüber Bemerkungen, und wird vom Präsidenten zurecht gewiesen. Die Debatte geschlossen! Nach einer abermaligen kurzen Personaldebatte zwischen Wesendonk und dem Präsidenten, in der sich herausstellt daß Wesendonk vorhin Recht hatte, und zu deren Schluß sich Wesendonk vorbehält in dieser Sache noch zu thun was ihm gut dunken wird -- werden alle in dieser Diskussion gestellten Anträge zurückgenommen, und man geht zur Tagesordnung, oder will wenigstens dazu gehen. Denn es kommt ein neuer Antrag von

v.Reden des Inhalts: Die Nationalversammlung solle es für eine Pflicht des deutschen Volkes erkennen, denjenigen Rhedern und Schiffseigenthümern in den Ostseeprovinzen Gewähr zu leisten, welche durch den dänischen Krieg Verluste erlitten haben.

Präsident. Ob dieser Antrag als ein dringlicher zu behandeln? Das Resultat der Abstimmung ist zwefelhaft. Nach der Zählung ist derselbe mit 234 gegen 190 Stimmen als dringlich erkannt. -- (Links Bravo).

v. Reden empfiehlt den Antrag zur Annahme.

Zell aus Trier beantragt die Diskussion des Antrags bis Morgen auszusetzen.

Löwe. Der Antrag ist ganz außerordentlich dringlich. Seine Annahme ist wichtig zur Begründung der deutschen Einheit. Wir wollen mit demselben eine Quelle des Bürgerkriegs verstopfen. Ich stimme dafür ihn Morgen spätestens zu diskutiren.

Moritz Mohl. Gegen die Dringlichkeit. (Oho!)

Wichmann: (Preuß. Assessor). Ditto.

GrafSchwerin. Man möge Morgen die ganze Waffenstillstandsfrage entscheiden, und dabei diesen Antrag mit. -- Ob die Ausschüsse nicht bis Morgen berichten können?

Wurm. (Hamburg.) Die Ausschüsse (der internationale und der der Centralgewalt) wissen noch gar nicht, wenn sie fertig werden, das Material ist massenhaft; und muß ganz durchgesehen werden. -- Ich muß übrigens gestehen, daß, hätte ich gewußt, was ich aus der bisherigen Durchsicht der Akten nunmehr schon weiß, (rechts: hört! hört!) wir unsern Antrag am 5. September ganz anders motivirt hätten. (Rechts mit Nachdruck: hört! hört!) Aber den Antrag hätten wir dennoch auf jeden Fall gestellt (links hört! hört!) und die Majorität würde keineswegs haben anders handeln können, als sie beschlossen hat. (Links mit Hohn und Nachdruck: hört! hört!) erklärt Er den Antrag von Redens für dringlich. --

Merk. (Hamburg.) Begreift nicht wie man für Sistirung der Waffenstillstandsmaßregeln stimmen konnte, wenn man nicht diesen Antrag für dringlich erkennt. --

Heckscher. (Minister.) Mit einiger Genugthuung habe ich gehört, daß Hr. Wurm und der Ausschuß bei voller Kenntniß der Akten ihren Antrag ganz anders motivirt hätten (Rechts Bravo.)

Wurm. Unser Bericht wird Hrn. Heckscher schon aufklären. --

Venedey. Der Antrag ist sehr dringlich, die Ostseeprovinzen müssen erfahren, daß die ganze Nation ihren Schaden theilen will. --

Nauwerk. Schon vor 4 Wochen hätte der Antrag dringlich sein müssen. Seine Pflicht zu thun ist das Dringlichste. Morgen ist der äußerste Termin. --

Osterrath hat zwar denselben Antrag bereits vor 4 Wochen gestellt, -- ist aber doch gegen die Dringlichkeit, beantragt Verweisung desselben an die beiden Ausschüsse.

von Reden beantragt namentliche Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrags. --

Schwerin fragt mit plumpem pommerschen Anlauf zur Ironie, ob mit der Entschädigung im von Redenschen Antrag, Entschädigung für den ganzen durch den Dänenkrieg zugefügten Schaden, oder für den durch die am 5. ausgesprochene Sistirung entstehenden Schaden, gemeint sei?

Präsident drei Anträge liegen vor:

1) der von Zell und Reder: "über den Redenschen Antrag morgen zu verhandeln" --

2) nach Simons zur Tagesordnung überzugehen

3) nach Osterrath "den von Redenschen Antrag den beiden Ausschüssen die über die Waffenstillstands-Angelegenheiten berichten, mit zu überweisen." --

Nach einiger Debatte zeigt sich, daß der Simonsche Antrag auf Tagesordnung, da es sich nur um Entscheidung der Dringlichkeit handelt, gar nicht zulässig ist. --

Er wird bei Seite gelegt. --

Ueber den Zellschen Antrag (S. oben.) wird namentlich abgestimmt, und derselbe mit 238 gegen 216 Stimmen verworfen

Schwerin erklärt Namens seiner und seiner Freunde, (!) daß sie deshalb gegen von Redens Antrag gestimmt, weil sie folgendes Amendement jetzt dazu gestellt: "die National-Versammlung solle nicht blos die Entschädigung der unmittelbaren Verluste der Reder und Schiffseigenthümer beschließen, sondern auch die Entschädigung der aus dem ganzen Dänenkrieg, und aus der Sistirung des Waffenstillstandes erfolgten Verluste." --

Präs: Ein solches Amendement ist jetzt ganz unzulässig, nachdem über en Antrag abgestimmt. --

Osterraths Antrag (Siehe oben Nro. 3.) wird angenommen.

Schwerin bringt mit pommerscher Consequenz sein obiges Amendement un als Antrag, und verlangt daß damit verfahren werde wie mit von Redens Antrag. --

Die Versammlung genehmigt dies. Nur die Linke bleibt sitzen. --

Präsident verliest nun das Accreditiv eines Wallachischen Geschäftsträgers Johann Babesco, der bei der deutschen Centralgewalt beglaubigt wird. Es wird dem Minister des Aeußeren (welchem?) zu übergeben sein. --

Präsident theilt mit daß die Cottusche Verlagshandlung wie früher Hahn, Schwetschke, Veit etc. ihren Verlag der Nationalversammlung zur Auswahl anbietet.

Folgt der Dank der Versammlung. -- Auf einen Antrag von Vogt, beschließt man, für ähnliche Fälle den Präsidenten zu ermächtigen, zu thun, wie bisher in diesen Fällen geschehen. --

Hierauf soll zur Tagesordnung übergegangen werden -- man ruft Vertagung -- entschließt sich aber da es noch ziemlich früh ist, die Ergänzungswahlen für den Verfassungsausschuß noch vorzunehmen. --

Vor der Wahl ereignete sich ein interessanter Fall. --

Rotenhan, Schwerin und Simon stellen nämlich den Antrag, da Bassermann, Robert Mohl und Beckerath nunmehr nicht mehr Minister; also für den Ausschuß wieder wahlfähig, möchte man zu Gunsten dieser drei Herren die Candidatenliste für die Ergänzungswahl in den Verfassungs-Ausschuß (die bereits entworfen.) erneuern, und diese drei Herren mit als Wahlkandidaten darauf setzen. -- Auch die Candidatenliste erst entwerfen, wenn die neuen Minister gewählt. (!)

Wesendonk spricht heftig dagegen. Simon (Trier) ebenfalls. Es läge für besondere Berücksichtigung der drei Herren aus dem abgetretenen Ministerium gar kein Grund vor. (Gelächter.) Venedey im Hinblick auf seine Erfahrung im Ausland, warnt vor solchen Partheilichkeiten. --

Der Antrag wird gleichwohl für dringlich erkannt, aber bei der Abstimmung, wenn auch mit schwacher Majorität, verworfen!

Hierauf schreitet man zur Ergänzungs-Wahl von 5 Mitgliedern des Verfassungsausschusses. --

Die Namen der Mitglieder Morgen. --

Morgen 9 Uhr Sitzung. Fortsetzung der Grundrechte! (?)

103 Berlin, 7. September.

Sitzung der Vereinbarer-Versammung. Tagesordnung: Der Antrag des Abg. Stein: daß es dringendste Pflicht des Staats-Ministerii sei, denjenigen Erlaß, welchen die Versammlung am 9. August beschlossen hat, ohne Weitres zur Beruhigung des Landes und Erhaltung des Vertrauens sowie zur Vermeidung eines Bruches mit der Versammlung ergehen #lassen. --

Zuerst ergreift der Minister-Präsident das Wort: da unsere Erklärung eine so abweichende Beurtheilung erfahren hat, so will ich mit Offenheit unsere Ansichten dieser Versammlung gegenüber darzulegen suchen. Ich erkenne zunächst in dem Beschlusse vom 9. Aug. nicht die Absicht, eine Gesinnungsinquisition unter offizieller Autorität zu organisiren; dennoch kann dem Wortlaute nach, ohne Zwang keine andere Auslegung hineingebracht werden, und dies macht die Ausführung, der Form wie dem Inhalt nach, unmöglich. Die Regierung sah nur einen Weg, ihre Pflicht mit dem Wunsche der Versammlung vereinen zu können, auszusprechen, daß das Einvernehmen der Regierung und des Kriegsministers mit den von der Versammlung ausgesprochenen Grundsätzen vorhanden sei, und den Entschluß auszusprechen, jede Bestrebung gegen die konstitutionellen Grundsätze entschieden zurückzuweisen, auch die einzelnen Maaßregeln, die in Anwendung kommen sollen, anzugeben. Jeder Offizier wird in den stenographischen Berichten lesen, daß der Kriegsminister den Befehlshabern angedeutet habe, allen Bestrebungen gegen die konstitutionelle Freiheit entgegen zu treten. Es liegt in der Ordnung des Dienstes, wenn eine Verwaltungsgewalt einen Grundsatz ausspr#cht, daß sie gehalten sei, auf dienstlichem Wege den Behorden Nachricht zu geben. Dies ist vom Kriegsminister geschehen und an die kommandirenden Generale mitgetheit, um nach dem Inhalt zu verfahren. Ich sehe nicht ein, wie das Ministerium deshalb so heftige Angriffe erfahren kann, daß es die Rechte der Versammlung sollte verletzt und den konstitutionellen Grundsätzen entgegen gehandelt habe. Es handelt sich hier nicht um einen bestrittenen allgemeinen Grundsatz oder Gesetzgebungsakt, sondern um eine Verwaltungsmaßregel. Bei der Durchführung des Beschlusses wird die Regierung zu einem Vollziehungs-Ausschuß herabgesetzt. --

Abg. Unruh. Ich habe den Steinschen Antrag in ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium verwandelt; dies ist mehr eine parlamentarische Form. Der Einwurf, daß die National-Versammlung sich in die Verwaltung mische, sucht der Redner dadurch zu entkräften, daß die Versammlung, wenn sie ein Mißtrauensvotum ergehen läßt, noch kein Recht habe sich in Untersuchungen über Verwaltungsmaßregeln oder Unterlassungen der Verwaltung einzulassen. -- Er entwickelt sein Amendement welches lautet:

"In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die, im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Herr herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, so wie fernere Conflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere, und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken,

erklärt die Versammlung:

daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Herr ergehen zu lassen."

Abg. Schulze von Wangleben hebt hervor, daß die Reaktion nicht allein die Contre-Revolution begonnen, sondern sie ruft allen konstituirenden Versammlungen, sowohl der hiesigen als der Frankfurter und andern deutsch. Staaten zu, der Staat müsse sich allein auf die Armee stützen, nur sie sei die beste Stütze des Staates. Er weist aber auf Frankreich hin um eine solche Soldatenherrschaft zu würdigen. --

Abg. Reichensperger: Es wird feststehen, daß wir keinen Gewissenszwang beabsichtigen, wenn wir uns gegen die wörtliche Ausführung der Beschlüsse vom 9. August erklären, mindestens wird das Schulzesche Amendement einer Erklärung bedürfen. Mit diesen Beschlussen beabsichtigte man, einen Erlaß an die Befehlshaber der Armee herbeizuführen, wie ihn die Minister der Finanzen und des Innern an die Regierungs-Präsidenten erlassen haben. Die Offiziere der Armee sollten dadurch nicht genöthigt sein zu einer Darlegung ihre politischen Gesinnung. -- Schon der Königliche Armeebefehl vom 1. Mai forderte die ganze Armee auf im Geiste der neuen Zeit zu handeln. -- Der Zwiespalt der gegenwärtig eingetreten, ist dadurch herbeigeführt, daß die Versammlung zu wenig gesagt und das Ministerium zu wenig gehandelt hat. Der Versammlung gegenüber steht ein Ministerium, das nach dem positiven Gesetz (?) verantwortlich ist. Deshalb ist es die Pflicht dieser Versammlung dahin zu wirken, daß nicht ihre Gewalt die andere absorbire. Die Versammlung muß ihre Gewalt mit Mäßigung und Umsicht gebrauchen, sie könnte dieselbe sonst leicht entweder über Gebühr ausdehnen oder sich zur Ungebühr einer außer ihr liegenden Gewalt unterordnen.

Abg. Temme: Wir befinden uns einem Falle, wie wohl noch nie in einem konstitutionellen Staate vorgekommen. Ich verstehe darunter nicht solche Staaten, die unter dem Hasse und dem Schutze der Kanonen des Absolutismus bestehen. -- Das Ministerium verweigert einen Beschluß dieser Versammlung auszuführen. Nach den bisherigen konstitutionellen Ansichten, muß das Ministerium in einem solchen Falle entweder abdanken, oder die Versammlung auflösen. Das Letzte ist unmöglich und daß Erste hat das Ministerium verschmäht und zwingt die Versammlung dadurch zu einem entschiedenen Beschuß. Das ganze Volk ist dadurch in Aufregung gebracht und das Ministerium provozirt zugleich eine Revolution. Es fordert zugleich von uns die Anerkennung seines Verfahrens, die Anerkennung also, unser Wille sei nicht der Wille des Volks, oder der Wille des Volkes gelte nicht dem Willen des Ministeriums gegenüber. Das Erste können wir um unserer Ehre, das Letztere um des Vaterlandes willen nicht erklären. Das Letztere hieße den Grundsatz aussprechen, das Volk sei nur der Regierung wegen und nicht die Regierung des Volkes wegen da -- Das Ministerium hat sich jedenfalls sehr ungeschickt benommen, es hat den Willen des Landes gegen sich. Wenn es dennoch länger auf seiner Stelle bleiben sollte, so weiß man nicht, was daraus entstehen wird. -- Wenn diese Versammlung den Steinschen Antrag nicht ohne alle Aenderung annimmt, so erlaubt es meine Ehre nicht auch noch einen Augenblick meinen Sitz zu behalten und, meine Freunde in diesem Saale werden ihn gleichfalls mit mir verlassen. -- (Mißfallen von der Rechten. Zustimmung zur Linken.)

Abg. Baumstark spricht ein Langes und Breites gegen den Stein'schen Antrag. Er bestreitet die Kompetenz der Versammlung, eine Regierungsmaßregel vorzuschreiben. Sodann dekretirt er "daß das Vaterland in Gefahr sei," und will schließlich abwarten und sehen wer weggehet. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau.

Abg. Grebel weist auf den bekannten Tagesbefehl Friedr. Wilh. III. vom Jahre 1798 an die Offiziere hin und fragt: was Friedr. Wilh. der Gerechte für passend fand, wird Herr v. Schreckenstein etc. sich nicht dafür erklären?

Minister Hansemann entschuldigt sich, daß er keinen logisch zusammenhängenden Vortrag halten werde, indem er vorzüglich alle Gründe der bisherigen Redner widerlegen wolle. -- Er ist jedoch wenig glücklich und geschickt in seiner Widerlegung. Schließlich macht er mit ungeheurem Pathos und mit aller Kraft seiner Stimme auf die Folgen aufmerksam, welche die Versammlung durch das Beharren auf dieser Kleinigkeit nach sich ziehen könne. Das Wohlergehen des ganzen Landes, das Bestehen Berlin's ist an diese Frage geknüpft, und der Stern Preußens wird vielleicht erbleichen, wenn, wenn die Versammlung ihren Beschluß vom 9. August festhalte.

Abg. Walter zittert bei dem Gedanken an den Eindruck, den eine mögliche Ministerkrisis hervorbringen würde. Er sucht die Unmöglichkeit darzulegen, den Stein'schen Antrag auszuführen. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau.

Minister Kühlwetter sucht in einer langweiligen Rede auseinanderzusetzen, daß es sich hier nicht um die Aufrechthaltung eines alten Beschlusses, sondern um einen ganz neuen Antrag handele. Man müsse an dem Grundsatz festhalten, die Gewalten, die beschließende und die ausführende ganz von einander getrennt zu halten, die Versammlung, als beschließende Gewalt, dürfe keinen Verwaltungsbefehl geben. Bei vielen Gelegenheiten hat diese Versammlung diesen Grundsatz anerkannt und sich jeder Einmischung in rein administrative Sachen enthalten. Die Versammlung hat vielmehr ihren Boden im Gesetz, und eine andere Befugniß kann ihr das Ministerium nicht einräumen. -- Die Geschichte wird sich des heutigen Tages bemeistern, und das Vaterland wird es dem Ministerium Dank wissen, daß es keinen Fuß breit gewichen ist.

(Es muß hier bemerkt werden, daß sowohl der Ministerpräsident und der Finanzminister als der Minister des Innern erklärten, sie hätten am 9. Aug. aus dem Grunde nicht gegen den Stein'schen Antrag gesprochen, weil sie glaubten, daß er keinesfalls eine Majorität bekommen würde. Deshalb müßte auch heute das Prinzip erst erörtert werden, ob die Versammlung befugt ist, solche Beschlüsse zu fassen. Das Ministerium muß es entschieden in Abrede stellen)

Abg. Bucher tadelt den Finanzminister, besonders weil derselbe einen von der Versammlung gefaßten Beschluß nachträglich bekritelt. Der Redner widerlegt ferner die Ansicht des Finanzministers, daß diese Versammlung als eine konstituirende sich nicht mit einer konstituirten verwechsele. Die Berufung des Finanzministers auf das die Befugnisse der Versammlung enthaltene Wahlgesetz vom 8. April widerlegt er damit, daß das Volk sich nicht durch ein Blatt Papier binden lasse. Diese Versammlung hat die Pflicht, eine nicht ganz fertig gewordene Revolution weiter zu führen. Das Volk will die Mißstände abgestellt wissen, deshalb ist es ungeduldig. Noch gelten fast alle Gesetze des Absolutismus, alle alten Behörden bestehen noch; wir müssen uns nicht gegen die Außenwelt verschließen, sondern jedem Uebe stand, der sich zeigt, muß sogleich abgeholfen werden. Er wirft dem Ministerium schließlich alle seine Sünden vor und zeigt ihm sein gefährliches Spiel; seine Handlungen sind wie die einer früheren Regierung in Frankreich nicht als ganz und nicht als halb zu betrachten. Wenn das Ministerium die Beschlüsse dieser Versammlung nicht ausführen will wozu sind sie gefaßt und deshalb handelt es sich hier auch nur darum, ob das Ministerium einen mit Majorität gefaßten Beschluß ausführen muß.

Abg Tamnau motivirt sein Amendement, welches lautet:

"Die Versammlung hat bei ihrem Beschluß vom 9. Aug. d. J. die Absicht gehabt, an die Befehlshaber der Armee einen ähnlichen E#ß #erbeizuführen, wie die Ministerien der Finanzen und des Innern unter dem 15. Juli an die Regierungspräsidenten erlassen haben. Sie beabsichtigte nicht, die Offiziere der Armee zur Darlegung ihrer politischen Gesinnung zu nöthigen oder dem Kriegsminister das Wortlaut des Erlasses vorzuschreiben. Sie erachtet aber einen derartigen Erlaß, in welchem die Offiziere der Armee vor reaktionären und republikanischen Bestrebungen gewarnt werden, im Interesse des staatsbürgerlichen Friedens und zur Förderung des neuen konstitutionellen Staatssystems für nothwendig."

Kriegsminister v. Schreckenstein: Ich erkläre in meinem Namen, im Einverständnisse mit meinen Kollegen, daß ich mich mir dem Amendement Tamnau einverstanden erklare und bereit bin, den darin gewünschten Erlaß an die Armee in Ausführung zu bringen.

Abg. D'Ester: Die vorliegende Frage ist von zwei Seiten zu betrachten, von der personlichen und der sachlichen. Die persönliche Frage besteht darin, daß sie ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium in sich faßt. Deshalb müssen wir auch an dem Stein'schen Antrag festhalten, denn das Ministerium hat durch die Nichterfüllung dieses Antrags seine Pflicht verletzt. Wenn das Ministerium selbst heute erklärt, es wolle den Antrag zur Ausführung bringen, so hat es doch seine Pflicht verletzt, indem es Montag erklärte, den Antrag nicht ausführen zu wollen. Wir können uns nur für die Annahme des Antrags und gegen die beiden Amendements erklären, denn das Amendement des Abgeordneten Unruh spricht nur eine Pflichtverletzung des Ministeriums für die Zukunft aus, wenn es den heutigen Beschluß nicht ausführt. Das Amendement Tamnau wirft den ganzen am 9. August gefaßten Beschluß um. Das Ministerium hat erklärt, es müsse eine Trennung der Gewalten statt finden und daß diese Versammlung kein Recht zu solchen Beschlüssen habe. Das sind die Ansichten alter Montesquieu'scher Staatsweisheit, die durch unsere Staatsumwälzung umgeworfen sind. Niemand wird läugnen, daß wir in Folge einer großen Staatsumwälzung hier sind und etwas Neues schaffen sollen. Freiheit ist von allen Seiten hier in Anspruch genommen worden. Jeder sagt, die Freiheit ist in Gefahr, wenn meine Ansicht nicht durchgeht. Sie wissen, daß es eine Partei im Lande giebt, die kein Mittel vorübergehen läßt, um den alten Zustand wieder zurückzurufen. Viele Offiziere der Armee hängen dieser Partei an und wenn Sie sich weigern, einen Erlaß an diese Offiziere zu erlassen, so geben Sie der Reaktion bewußt oder unbewußt ihre Zustimmung.

Minister Milde: Ein vorgehender Redner hat die Debatte auf den wahren Punkt gebracht, nämlich dahin, ob die Versammlung der Konvent werden wolle oder nicht. Der Beschluß vom 9. Aug. übt in seiner Totalität einen Gewissenszwang aus. Das verehrte Mitglied hat nun gesagt, wir hätten unsere Pflicht verletzt, weil wir diesen Beschluß nicht ausgeführt Das Ministerium konnte nicht, wie Manche verlangt haben, einige Tage nach Fassung des in Rede stehenden Beschlusses gegen denselben remonstriren, sondern die Versammlung mußte dies selbst thun. Ja, meine Herren, wir stehen an einem sehr wichtigen Momente. Es wird sich heute entscheiden, welche Geschicke diesem Lande bestimmt sind, ob wir auf dem Wege des Konvents oder ob wir mit einem möglichen Königthum weiter gehen werden.

Abg. Parrisius beantragt den Schluß der Debatte: der Worte seien genug gewechselt; es handelt sich jetzt nur noch um eine That, die in der Abstimmung besteht. Die Versammlung möge zeigen, ob sie konsequent oder inkonsequent sein wolle.

Abg. Bauer von Berlin spricht gegen den Schluß, damit jeder Abgeordnete, wenn irgend möglich, seine Abstimmung in dieser hochwichtigen Angelegenheit motiviren könne. (Der Antrag auf Schluß wird verworfen).

Abg. Harassewitz, gegen den Stein'schen Antrag: Das was der Kriegsminister versprochen, sei kein Erlaß an die Armee. Wenn beide Theile sagen müßten, daß sie gefehlt, so müßten sie die dargebotene Hand annehmen und nicht auf dem starren Recht beharren. Zeigen Sie, schließt der Redner, dem Lande, daß ein versöhnender Geist hier waltet und daß Sie nur das Wohl des Landes vor Augen haben.

Abg. Behrends: Es ist keine Maaßlosigkeit, wenn man das Recht des Volkes bis auf das letzte Titelchen festhalte und keinen Schritt zurückweiche. Auf 2 Punkte will ich nur aufmerksam machen: erstens, auf das Verhältniß der Versammlung zum Volke und zweitens, auf das Verhältniß der Versammlung zur Armee. -- Schon früher habe ich gefordert, die Versammlung möge die Anerkennung der Revolution aussprechen, um auf diese Weise die Revolution zu Ende zu führen, denn das Volk hat seinen Vertretern das Vertrauen geschenkt, daß sie dies thun würden. Es frage sich jetzt wieder, wer souverain sei, die Versammlung oder das Ministerium. Die gesammte Bürgerwehr hat heute eine Adresse an den Präsidenten überreicht, worin sie die Erwartung ausspricht, die Versammlung werde ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht erhalten. -- Er übergibt zugleich dem Präsidenten eine Menge anderer Adressen, welche sich in demselben Sinne, wie die der Bürgerwehr äußern. -- Das Volk habe somit seine Ansicht deutlich ausgesprochen.

Nachdem noch einige Redner für und gegen den Antrag gesprochen wird endlich der Schluß der Debatte verlangt und angenommen.

Der Antragsteller Abg. Stein hielt noch eine ausgezeichnete Rede, worin er klar darlegte, daß es sich hier nur einzig und allein darum handele, ob die Versammlung consequent sein wolle und an ihrem Beschluß vom 9. August ohne alle Aenderung und Erläuterung festhalte und dessen unverzügliche Ausführung fordere. -- Das Fortbestehen des jetzigen Ministeriums ist freilich dadurch unmöglich gemacht. --

Namentliche Abstimmung: Das Amendement Unruh wird mit 320 gegen 38 Stimmen und das Amendement Tamnau mit 210 gegen 156 Stimmen verworfen.

Der Steinsche Antrag wird mit 219 gegen 152 Stimmen angenommen.

Majoritat gegen das Ministerium 67 Stimmen.

* Berlin, 8. Sept.

Wie sehr Freiligrath in seinem Gedicht: "Die Todten an die Lebenden" Recht hat, das wird begreifen, wer sowohl dieses Gedicht als nachfolgende Stelle aus dem "Publicisten" vergleichen will:

"Am Morgen des 19. März d. J., nach der verhängnißvollen Revolutions-Nacht, kehrte der Zeugschmiedegeselle Hellmann, mit zwei Infanterie-Gewehren versehen, in seine Wohnung zurück. Er war während des vorangegangenen Nachmittags und der Nacht an verschiedenen Punkten in der Stadt gewesen und hatte auf den Barrikaden mitgekämpft. Auf die ihm von seinen Hausgenossen gestellte Frage, wo er die Gewehre her habe, hatte er erklärt: "Die sind erobert." Wenige Tage darauf stand an den Straßenecken der Residenz eine obrigkeitliche Bekanntmachung, die die Rückgabe der in den Tagen des 18. und 19. März erbeuteten Waffen anempfahl. Er verkaufte die Gewehre für den Preis von 3 Thlr. Die Behörde erhielt hiervon Kenntniß, sie veranlaßte die Beschlagnahme beider Gewehre, und der Polizeianwalt erhob die Anklage gegen denselben wegen wissentlichen und widerrechtlichen Verkaufs fremden Eigenthums. Die Verhandlung fand bei dem Einzelrichter des K. Kriminalgerichts statt. Der Angeklagte wurde -- da er sich nicht gestellt hatte, in contumacium des angeklagten Vergehens für schuldig befunden, und deßhalb zum Korkardenverlust, 6 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle neuntägiger Strafarbeit verurtheilt.

61 Wien, 4. Sept.

Das Ministerium hat es nicht gewagt, das Verbot des Trauerzugs zu den Gräbern der am 21. und 23. August gefallenen Arbeiter zur Ausführung zu bringen und der Zug hat deßhalb in der Weise des Ihnen überschickten Programms gestern Nachmittag stattgefunden. Ein großer Theil der Nationalgarde hat sich offiziell an dem Zuge betheiligt und sich bei dem Volke damit bedeutend wieder in integrum restituirt. Den pariser und rheinischen Bourgeois dürfte darüber wieder der Schrecken in die Beine fahren.

Der Reichstag hält heute keine Sitzung; der kudlich-lassersche Antrag und der Genuß all der vorgenommenen Amendements haben ihm Magenschmerz verursacht. Uebrigens kam es in der Sitzung vom 2. Sept. doch noch zur Abschaffung des Bier- und Branntweinzwangs und der dalmatinische Abgeordnete Iwichiewich erhob sich wider die von dem Reichstag ausgesprochene Feudal-Entschädigung durch den Staat aus dem Grunde, weil alle Feudalrechte in Dalmatien schon seit 1806 unter französischer Herrschaft verschwunden seien, von dieser Provinz nunmehr also auch keine Entschädigung für die Feudalherren anderer Provinzen verlangt werden könne.

(Siehe den Verfolg in der Beilage).

Bravo.) Von Verantwortung ist übrigens hier gar nicht die Rede. Ein Minister ist nie verantwortlich für Vollziehung der Beschlüsse der National-Versammlung. Hätte nur Herr Dahlmann schnell ein Ministerium gebildet. Es hätten sich wohl einige Gutwillige gefunden. Denn das steht fest, in 3 Wochen wird das neue Ministerium doch wieder entschlafen sein. (Vergnügen.)

Es geht ein Antrag auf Tagesordnung ein.

Lichnowsky hat sich über Vogt gefreut. Stimmt ganz mit ihm überein. Es handelt sich hier nur um Dahlmann. Er hätte nicht an der Säule (dem Ministerium?) rütteln sollen, wenn er sich nicht stark genug fühlt sie wiederaufzubauen.

Bei Krieg und Frieden beschließe übrigens nicht bloß die Nationalversammlung, sondern dieselbe, ein Verein mit der Centralgewalt.

Hrn. Wesendonk muß er seine volle Mißbilligung aussprechen. (Schrecklich!)

Simon von Trier. Die Majoritätsbeschlüsse sind anzuerkennen, und zu vollziehen. Die Centralgewalt muß erklären, was sie thun wird. Der Unverantwortliche muß Sorge tragen, wie er sich die neuen Verantwortlichen beschafft. Dergleichen Pausen sind nicht geeignet, für das von ihnen so sehr geliebte konstitutionelle System einzunehmen. (Bravo).

Siemens. Wir hätten noch gar kein bestimmtes Gesetz was uns diese Frage entscheidet.

Wesendonk. Der Reichsverweser hat hier kein Veto einzulegen. Dieser Beschluß hebt nur eine ungültige Handlung auf, er muß sofort vollzogen werden.

Lichnowsky will noch einmal sprechen. Kommt nicht zum Wort; macht darüber Bemerkungen, und wird vom Präsidenten zurecht gewiesen. Die Debatte geschlossen! Nach einer abermaligen kurzen Personaldebatte zwischen Wesendonk und dem Präsidenten, in der sich herausstellt daß Wesendonk vorhin Recht hatte, und zu deren Schluß sich Wesendonk vorbehält in dieser Sache noch zu thun was ihm gut dunken wird — werden alle in dieser Diskussion gestellten Anträge zurückgenommen, und man geht zur Tagesordnung, oder will wenigstens dazu gehen. Denn es kommt ein neuer Antrag von

v.Reden des Inhalts: Die Nationalversammlung solle es für eine Pflicht des deutschen Volkes erkennen, denjenigen Rhedern und Schiffseigenthümern in den Ostseeprovinzen Gewähr zu leisten, welche durch den dänischen Krieg Verluste erlitten haben.

Präsident. Ob dieser Antrag als ein dringlicher zu behandeln? Das Resultat der Abstimmung ist zwefelhaft. Nach der Zählung ist derselbe mit 234 gegen 190 Stimmen als dringlich erkannt. — (Links Bravo).

v. Reden empfiehlt den Antrag zur Annahme.

Zell aus Trier beantragt die Diskussion des Antrags bis Morgen auszusetzen.

Löwe. Der Antrag ist ganz außerordentlich dringlich. Seine Annahme ist wichtig zur Begründung der deutschen Einheit. Wir wollen mit demselben eine Quelle des Bürgerkriegs verstopfen. Ich stimme dafür ihn Morgen spätestens zu diskutiren.

Moritz Mohl. Gegen die Dringlichkeit. (Oho!)

Wichmann: (Preuß. Assessor). Ditto.

GrafSchwerin. Man möge Morgen die ganze Waffenstillstandsfrage entscheiden, und dabei diesen Antrag mit. — Ob die Ausschüsse nicht bis Morgen berichten können?

Wurm. (Hamburg.) Die Ausschüsse (der internationale und der der Centralgewalt) wissen noch gar nicht, wenn sie fertig werden, das Material ist massenhaft; und muß ganz durchgesehen werden. — Ich muß übrigens gestehen, daß, hätte ich gewußt, was ich aus der bisherigen Durchsicht der Akten nunmehr schon weiß, (rechts: hört! hört!) wir unsern Antrag am 5. September ganz anders motivirt hätten. (Rechts mit Nachdruck: hört! hört!) Aber den Antrag hätten wir dennoch auf jeden Fall gestellt (links hört! hört!) und die Majorität würde keineswegs haben anders handeln können, als sie beschlossen hat. (Links mit Hohn und Nachdruck: hört! hört!) erklärt Er den Antrag von Redens für dringlich. —

Merk. (Hamburg.) Begreift nicht wie man für Sistirung der Waffenstillstandsmaßregeln stimmen konnte, wenn man nicht diesen Antrag für dringlich erkennt. —

Heckscher. (Minister.) Mit einiger Genugthuung habe ich gehört, daß Hr. Wurm und der Ausschuß bei voller Kenntniß der Akten ihren Antrag ganz anders motivirt hätten (Rechts Bravo.)

Wurm. Unser Bericht wird Hrn. Heckscher schon aufklären. —

Venedey. Der Antrag ist sehr dringlich, die Ostseeprovinzen müssen erfahren, daß die ganze Nation ihren Schaden theilen will. —

Nauwerk. Schon vor 4 Wochen hätte der Antrag dringlich sein müssen. Seine Pflicht zu thun ist das Dringlichste. Morgen ist der äußerste Termin. —

Osterrath hat zwar denselben Antrag bereits vor 4 Wochen gestellt, — ist aber doch gegen die Dringlichkeit, beantragt Verweisung desselben an die beiden Ausschüsse.

von Reden beantragt namentliche Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrags. —

Schwerin fragt mit plumpem pommerschen Anlauf zur Ironie, ob mit der Entschädigung im von Redenschen Antrag, Entschädigung für den ganzen durch den Dänenkrieg zugefügten Schaden, oder für den durch die am 5. ausgesprochene Sistirung entstehenden Schaden, gemeint sei?

Präsident drei Anträge liegen vor:

1) der von Zell und Reder: „über den Redenschen Antrag morgen zu verhandeln“ —

2) nach Simons zur Tagesordnung überzugehen

3) nach Osterrath „den von Redenschen Antrag den beiden Ausschüssen die über die Waffenstillstands-Angelegenheiten berichten, mit zu überweisen.“ —

Nach einiger Debatte zeigt sich, daß der Simonsche Antrag auf Tagesordnung, da es sich nur um Entscheidung der Dringlichkeit handelt, gar nicht zulässig ist. —

Er wird bei Seite gelegt. —

Ueber den Zellschen Antrag (S. oben.) wird namentlich abgestimmt, und derselbe mit 238 gegen 216 Stimmen verworfen

Schwerin erklärt Namens seiner und seiner Freunde, (!) daß sie deshalb gegen von Redens Antrag gestimmt, weil sie folgendes Amendement jetzt dazu gestellt: „die National-Versammlung solle nicht blos die Entschädigung der unmittelbaren Verluste der Reder und Schiffseigenthümer beschließen, sondern auch die Entschädigung der aus dem ganzen Dänenkrieg, und aus der Sistirung des Waffenstillstandes erfolgten Verluste.“ —

Präs: Ein solches Amendement ist jetzt ganz unzulässig, nachdem über en Antrag abgestimmt. —

Osterraths Antrag (Siehe oben Nro. 3.) wird angenommen.

Schwerin bringt mit pommerscher Consequenz sein obiges Amendement un als Antrag, und verlangt daß damit verfahren werde wie mit von Redens Antrag. —

Die Versammlung genehmigt dies. Nur die Linke bleibt sitzen. —

Präsident verliest nun das Accreditiv eines Wallachischen Geschäftsträgers Johann Babesco, der bei der deutschen Centralgewalt beglaubigt wird. Es wird dem Minister des Aeußeren (welchem?) zu übergeben sein. —

Präsident theilt mit daß die Cottusche Verlagshandlung wie früher Hahn, Schwetschke, Veit etc. ihren Verlag der Nationalversammlung zur Auswahl anbietet.

Folgt der Dank der Versammlung. — Auf einen Antrag von Vogt, beschließt man, für ähnliche Fälle den Präsidenten zu ermächtigen, zu thun, wie bisher in diesen Fällen geschehen. —

Hierauf soll zur Tagesordnung übergegangen werden — man ruft Vertagung — entschließt sich aber da es noch ziemlich früh ist, die Ergänzungswahlen für den Verfassungsausschuß noch vorzunehmen. —

Vor der Wahl ereignete sich ein interessanter Fall. —

Rotenhan, Schwerin und Simon stellen nämlich den Antrag, da Bassermann, Robert Mohl und Beckerath nunmehr nicht mehr Minister; also für den Ausschuß wieder wahlfähig, möchte man zu Gunsten dieser drei Herren die Candidatenliste für die Ergänzungswahl in den Verfassungs-Ausschuß (die bereits entworfen.) erneuern, und diese drei Herren mit als Wahlkandidaten darauf setzen. — Auch die Candidatenliste erst entwerfen, wenn die neuen Minister gewählt. (!)

Wesendonk spricht heftig dagegen. Simon (Trier) ebenfalls. Es läge für besondere Berücksichtigung der drei Herren aus dem abgetretenen Ministerium gar kein Grund vor. (Gelächter.) Venedey im Hinblick auf seine Erfahrung im Ausland, warnt vor solchen Partheilichkeiten. —

Der Antrag wird gleichwohl für dringlich erkannt, aber bei der Abstimmung, wenn auch mit schwacher Majorität, verworfen!

Hierauf schreitet man zur Ergänzungs-Wahl von 5 Mitgliedern des Verfassungsausschusses. —

Die Namen der Mitglieder Morgen. —

Morgen 9 Uhr Sitzung. Fortsetzung der Grundrechte! (?)

103 Berlin, 7. September.

Sitzung der Vereinbarer-Versammung. Tagesordnung: Der Antrag des Abg. Stein: daß es dringendste Pflicht des Staats-Ministerii sei, denjenigen Erlaß, welchen die Versammlung am 9. August beschlossen hat, ohne Weitres zur Beruhigung des Landes und Erhaltung des Vertrauens sowie zur Vermeidung eines Bruches mit der Versammlung ergehen #lassen. —

Zuerst ergreift der Minister-Präsident das Wort: da unsere Erklärung eine so abweichende Beurtheilung erfahren hat, so will ich mit Offenheit unsere Ansichten dieser Versammlung gegenüber darzulegen suchen. Ich erkenne zunächst in dem Beschlusse vom 9. Aug. nicht die Absicht, eine Gesinnungsinquisition unter offizieller Autorität zu organisiren; dennoch kann dem Wortlaute nach, ohne Zwang keine andere Auslegung hineingebracht werden, und dies macht die Ausführung, der Form wie dem Inhalt nach, unmöglich. Die Regierung sah nur einen Weg, ihre Pflicht mit dem Wunsche der Versammlung vereinen zu können, auszusprechen, daß das Einvernehmen der Regierung und des Kriegsministers mit den von der Versammlung ausgesprochenen Grundsätzen vorhanden sei, und den Entschluß auszusprechen, jede Bestrebung gegen die konstitutionellen Grundsätze entschieden zurückzuweisen, auch die einzelnen Maaßregeln, die in Anwendung kommen sollen, anzugeben. Jeder Offizier wird in den stenographischen Berichten lesen, daß der Kriegsminister den Befehlshabern angedeutet habe, allen Bestrebungen gegen die konstitutionelle Freiheit entgegen zu treten. Es liegt in der Ordnung des Dienstes, wenn eine Verwaltungsgewalt einen Grundsatz ausspr#cht, daß sie gehalten sei, auf dienstlichem Wege den Behorden Nachricht zu geben. Dies ist vom Kriegsminister geschehen und an die kommandirenden Generale mitgetheit, um nach dem Inhalt zu verfahren. Ich sehe nicht ein, wie das Ministerium deshalb so heftige Angriffe erfahren kann, daß es die Rechte der Versammlung sollte verletzt und den konstitutionellen Grundsätzen entgegen gehandelt habe. Es handelt sich hier nicht um einen bestrittenen allgemeinen Grundsatz oder Gesetzgebungsakt, sondern um eine Verwaltungsmaßregel. Bei der Durchführung des Beschlusses wird die Regierung zu einem Vollziehungs-Ausschuß herabgesetzt. —

Abg. Unruh. Ich habe den Steinschen Antrag in ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium verwandelt; dies ist mehr eine parlamentarische Form. Der Einwurf, daß die National-Versammlung sich in die Verwaltung mische, sucht der Redner dadurch zu entkräften, daß die Versammlung, wenn sie ein Mißtrauensvotum ergehen läßt, noch kein Recht habe sich in Untersuchungen über Verwaltungsmaßregeln oder Unterlassungen der Verwaltung einzulassen. — Er entwickelt sein Amendement welches lautet:

„In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die, im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Herr herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, so wie fernere Conflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere, und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken,

erklärt die Versammlung:

daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Herr ergehen zu lassen.“

Abg. Schulze von Wangleben hebt hervor, daß die Reaktion nicht allein die Contre-Revolution begonnen, sondern sie ruft allen konstituirenden Versammlungen, sowohl der hiesigen als der Frankfurter und andern deutsch. Staaten zu, der Staat müsse sich allein auf die Armee stützen, nur sie sei die beste Stütze des Staates. Er weist aber auf Frankreich hin um eine solche Soldatenherrschaft zu würdigen. —

Abg. Reichensperger: Es wird feststehen, daß wir keinen Gewissenszwang beabsichtigen, wenn wir uns gegen die wörtliche Ausführung der Beschlüsse vom 9. August erklären, mindestens wird das Schulzesche Amendement einer Erklärung bedürfen. Mit diesen Beschlussen beabsichtigte man, einen Erlaß an die Befehlshaber der Armee herbeizuführen, wie ihn die Minister der Finanzen und des Innern an die Regierungs-Präsidenten erlassen haben. Die Offiziere der Armee sollten dadurch nicht genöthigt sein zu einer Darlegung ihre politischen Gesinnung. — Schon der Königliche Armeebefehl vom 1. Mai forderte die ganze Armee auf im Geiste der neuen Zeit zu handeln. — Der Zwiespalt der gegenwärtig eingetreten, ist dadurch herbeigeführt, daß die Versammlung zu wenig gesagt und das Ministerium zu wenig gehandelt hat. Der Versammlung gegenüber steht ein Ministerium, das nach dem positiven Gesetz (?) verantwortlich ist. Deshalb ist es die Pflicht dieser Versammlung dahin zu wirken, daß nicht ihre Gewalt die andere absorbire. Die Versammlung muß ihre Gewalt mit Mäßigung und Umsicht gebrauchen, sie könnte dieselbe sonst leicht entweder über Gebühr ausdehnen oder sich zur Ungebühr einer außer ihr liegenden Gewalt unterordnen.

Abg. Temme: Wir befinden uns einem Falle, wie wohl noch nie in einem konstitutionellen Staate vorgekommen. Ich verstehe darunter nicht solche Staaten, die unter dem Hasse und dem Schutze der Kanonen des Absolutismus bestehen. — Das Ministerium verweigert einen Beschluß dieser Versammlung auszuführen. Nach den bisherigen konstitutionellen Ansichten, muß das Ministerium in einem solchen Falle entweder abdanken, oder die Versammlung auflösen. Das Letzte ist unmöglich und daß Erste hat das Ministerium verschmäht und zwingt die Versammlung dadurch zu einem entschiedenen Beschuß. Das ganze Volk ist dadurch in Aufregung gebracht und das Ministerium provozirt zugleich eine Revolution. Es fordert zugleich von uns die Anerkennung seines Verfahrens, die Anerkennung also, unser Wille sei nicht der Wille des Volks, oder der Wille des Volkes gelte nicht dem Willen des Ministeriums gegenüber. Das Erste können wir um unserer Ehre, das Letztere um des Vaterlandes willen nicht erklären. Das Letztere hieße den Grundsatz aussprechen, das Volk sei nur der Regierung wegen und nicht die Regierung des Volkes wegen da — Das Ministerium hat sich jedenfalls sehr ungeschickt benommen, es hat den Willen des Landes gegen sich. Wenn es dennoch länger auf seiner Stelle bleiben sollte, so weiß man nicht, was daraus entstehen wird. — Wenn diese Versammlung den Steinschen Antrag nicht ohne alle Aenderung annimmt, so erlaubt es meine Ehre nicht auch noch einen Augenblick meinen Sitz zu behalten und, meine Freunde in diesem Saale werden ihn gleichfalls mit mir verlassen. — (Mißfallen von der Rechten. Zustimmung zur Linken.)

Abg. Baumstark spricht ein Langes und Breites gegen den Stein'schen Antrag. Er bestreitet die Kompetenz der Versammlung, eine Regierungsmaßregel vorzuschreiben. Sodann dekretirt er „daß das Vaterland in Gefahr sei,“ und will schließlich abwarten und sehen wer weggehet. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau.

Abg. Grebel weist auf den bekannten Tagesbefehl Friedr. Wilh. III. vom Jahre 1798 an die Offiziere hin und fragt: was Friedr. Wilh. der Gerechte für passend fand, wird Herr v. Schreckenstein etc. sich nicht dafür erklären?

Minister Hansemann entschuldigt sich, daß er keinen logisch zusammenhängenden Vortrag halten werde, indem er vorzüglich alle Gründe der bisherigen Redner widerlegen wolle. — Er ist jedoch wenig glücklich und geschickt in seiner Widerlegung. Schließlich macht er mit ungeheurem Pathos und mit aller Kraft seiner Stimme auf die Folgen aufmerksam, welche die Versammlung durch das Beharren auf dieser Kleinigkeit nach sich ziehen könne. Das Wohlergehen des ganzen Landes, das Bestehen Berlin's ist an diese Frage geknüpft, und der Stern Preußens wird vielleicht erbleichen, wenn, wenn die Versammlung ihren Beschluß vom 9. August festhalte.

Abg. Walter zittert bei dem Gedanken an den Eindruck, den eine mögliche Ministerkrisis hervorbringen würde. Er sucht die Unmöglichkeit darzulegen, den Stein'schen Antrag auszuführen. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau.

Minister Kühlwetter sucht in einer langweiligen Rede auseinanderzusetzen, daß es sich hier nicht um die Aufrechthaltung eines alten Beschlusses, sondern um einen ganz neuen Antrag handele. Man müsse an dem Grundsatz festhalten, die Gewalten, die beschließende und die ausführende ganz von einander getrennt zu halten, die Versammlung, als beschließende Gewalt, dürfe keinen Verwaltungsbefehl geben. Bei vielen Gelegenheiten hat diese Versammlung diesen Grundsatz anerkannt und sich jeder Einmischung in rein administrative Sachen enthalten. Die Versammlung hat vielmehr ihren Boden im Gesetz, und eine andere Befugniß kann ihr das Ministerium nicht einräumen. — Die Geschichte wird sich des heutigen Tages bemeistern, und das Vaterland wird es dem Ministerium Dank wissen, daß es keinen Fuß breit gewichen ist.

(Es muß hier bemerkt werden, daß sowohl der Ministerpräsident und der Finanzminister als der Minister des Innern erklärten, sie hätten am 9. Aug. aus dem Grunde nicht gegen den Stein'schen Antrag gesprochen, weil sie glaubten, daß er keinesfalls eine Majorität bekommen würde. Deshalb müßte auch heute das Prinzip erst erörtert werden, ob die Versammlung befugt ist, solche Beschlüsse zu fassen. Das Ministerium muß es entschieden in Abrede stellen)

Abg. Bucher tadelt den Finanzminister, besonders weil derselbe einen von der Versammlung gefaßten Beschluß nachträglich bekritelt. Der Redner widerlegt ferner die Ansicht des Finanzministers, daß diese Versammlung als eine konstituirende sich nicht mit einer konstituirten verwechsele. Die Berufung des Finanzministers auf das die Befugnisse der Versammlung enthaltene Wahlgesetz vom 8. April widerlegt er damit, daß das Volk sich nicht durch ein Blatt Papier binden lasse. Diese Versammlung hat die Pflicht, eine nicht ganz fertig gewordene Revolution weiter zu führen. Das Volk will die Mißstände abgestellt wissen, deshalb ist es ungeduldig. Noch gelten fast alle Gesetze des Absolutismus, alle alten Behörden bestehen noch; wir müssen uns nicht gegen die Außenwelt verschließen, sondern jedem Uebe stand, der sich zeigt, muß sogleich abgeholfen werden. Er wirft dem Ministerium schließlich alle seine Sünden vor und zeigt ihm sein gefährliches Spiel; seine Handlungen sind wie die einer früheren Regierung in Frankreich nicht als ganz und nicht als halb zu betrachten. Wenn das Ministerium die Beschlüsse dieser Versammlung nicht ausführen will wozu sind sie gefaßt und deshalb handelt es sich hier auch nur darum, ob das Ministerium einen mit Majorität gefaßten Beschluß ausführen muß.

Abg Tamnau motivirt sein Amendement, welches lautet:

„Die Versammlung hat bei ihrem Beschluß vom 9. Aug. d. J. die Absicht gehabt, an die Befehlshaber der Armee einen ähnlichen E#ß #erbeizuführen, wie die Ministerien der Finanzen und des Innern unter dem 15. Juli an die Regierungspräsidenten erlassen haben. Sie beabsichtigte nicht, die Offiziere der Armee zur Darlegung ihrer politischen Gesinnung zu nöthigen oder dem Kriegsminister das Wortlaut des Erlasses vorzuschreiben. Sie erachtet aber einen derartigen Erlaß, in welchem die Offiziere der Armee vor reaktionären und republikanischen Bestrebungen gewarnt werden, im Interesse des staatsbürgerlichen Friedens und zur Förderung des neuen konstitutionellen Staatssystems für nothwendig.“

Kriegsminister v. Schreckenstein: Ich erkläre in meinem Namen, im Einverständnisse mit meinen Kollegen, daß ich mich mir dem Amendement Tamnau einverstanden erklare und bereit bin, den darin gewünschten Erlaß an die Armee in Ausführung zu bringen.

Abg. D'Ester: Die vorliegende Frage ist von zwei Seiten zu betrachten, von der personlichen und der sachlichen. Die persönliche Frage besteht darin, daß sie ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium in sich faßt. Deshalb müssen wir auch an dem Stein'schen Antrag festhalten, denn das Ministerium hat durch die Nichterfüllung dieses Antrags seine Pflicht verletzt. Wenn das Ministerium selbst heute erklärt, es wolle den Antrag zur Ausführung bringen, so hat es doch seine Pflicht verletzt, indem es Montag erklärte, den Antrag nicht ausführen zu wollen. Wir können uns nur für die Annahme des Antrags und gegen die beiden Amendements erklären, denn das Amendement des Abgeordneten Unruh spricht nur eine Pflichtverletzung des Ministeriums für die Zukunft aus, wenn es den heutigen Beschluß nicht ausführt. Das Amendement Tamnau wirft den ganzen am 9. August gefaßten Beschluß um. Das Ministerium hat erklärt, es müsse eine Trennung der Gewalten statt finden und daß diese Versammlung kein Recht zu solchen Beschlüssen habe. Das sind die Ansichten alter Montesquieu'scher Staatsweisheit, die durch unsere Staatsumwälzung umgeworfen sind. Niemand wird läugnen, daß wir in Folge einer großen Staatsumwälzung hier sind und etwas Neues schaffen sollen. Freiheit ist von allen Seiten hier in Anspruch genommen worden. Jeder sagt, die Freiheit ist in Gefahr, wenn meine Ansicht nicht durchgeht. Sie wissen, daß es eine Partei im Lande giebt, die kein Mittel vorübergehen läßt, um den alten Zustand wieder zurückzurufen. Viele Offiziere der Armee hängen dieser Partei an und wenn Sie sich weigern, einen Erlaß an diese Offiziere zu erlassen, so geben Sie der Reaktion bewußt oder unbewußt ihre Zustimmung.

Minister Milde: Ein vorgehender Redner hat die Debatte auf den wahren Punkt gebracht, nämlich dahin, ob die Versammlung der Konvent werden wolle oder nicht. Der Beschluß vom 9. Aug. übt in seiner Totalität einen Gewissenszwang aus. Das verehrte Mitglied hat nun gesagt, wir hätten unsere Pflicht verletzt, weil wir diesen Beschluß nicht ausgeführt Das Ministerium konnte nicht, wie Manche verlangt haben, einige Tage nach Fassung des in Rede stehenden Beschlusses gegen denselben remonstriren, sondern die Versammlung mußte dies selbst thun. Ja, meine Herren, wir stehen an einem sehr wichtigen Momente. Es wird sich heute entscheiden, welche Geschicke diesem Lande bestimmt sind, ob wir auf dem Wege des Konvents oder ob wir mit einem möglichen Königthum weiter gehen werden.

Abg. Parrisius beantragt den Schluß der Debatte: der Worte seien genug gewechselt; es handelt sich jetzt nur noch um eine That, die in der Abstimmung besteht. Die Versammlung möge zeigen, ob sie konsequent oder inkonsequent sein wolle.

Abg. Bauer von Berlin spricht gegen den Schluß, damit jeder Abgeordnete, wenn irgend möglich, seine Abstimmung in dieser hochwichtigen Angelegenheit motiviren könne. (Der Antrag auf Schluß wird verworfen).

Abg. Harassewitz, gegen den Stein'schen Antrag: Das was der Kriegsminister versprochen, sei kein Erlaß an die Armee. Wenn beide Theile sagen müßten, daß sie gefehlt, so müßten sie die dargebotene Hand annehmen und nicht auf dem starren Recht beharren. Zeigen Sie, schließt der Redner, dem Lande, daß ein versöhnender Geist hier waltet und daß Sie nur das Wohl des Landes vor Augen haben.

Abg. Behrends: Es ist keine Maaßlosigkeit, wenn man das Recht des Volkes bis auf das letzte Titelchen festhalte und keinen Schritt zurückweiche. Auf 2 Punkte will ich nur aufmerksam machen: erstens, auf das Verhältniß der Versammlung zum Volke und zweitens, auf das Verhältniß der Versammlung zur Armee. — Schon früher habe ich gefordert, die Versammlung möge die Anerkennung der Revolution aussprechen, um auf diese Weise die Revolution zu Ende zu führen, denn das Volk hat seinen Vertretern das Vertrauen geschenkt, daß sie dies thun würden. Es frage sich jetzt wieder, wer souverain sei, die Versammlung oder das Ministerium. Die gesammte Bürgerwehr hat heute eine Adresse an den Präsidenten überreicht, worin sie die Erwartung ausspricht, die Versammlung werde ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht erhalten. — Er übergibt zugleich dem Präsidenten eine Menge anderer Adressen, welche sich in demselben Sinne, wie die der Bürgerwehr äußern. — Das Volk habe somit seine Ansicht deutlich ausgesprochen.

Nachdem noch einige Redner für und gegen den Antrag gesprochen wird endlich der Schluß der Debatte verlangt und angenommen.

Der Antragsteller Abg. Stein hielt noch eine ausgezeichnete Rede, worin er klar darlegte, daß es sich hier nur einzig und allein darum handele, ob die Versammlung consequent sein wolle und an ihrem Beschluß vom 9. August ohne alle Aenderung und Erläuterung festhalte und dessen unverzügliche Ausführung fordere. — Das Fortbestehen des jetzigen Ministeriums ist freilich dadurch unmöglich gemacht. —

Namentliche Abstimmung: Das Amendement Unruh wird mit 320 gegen 38 Stimmen und das Amendement Tamnau mit 210 gegen 156 Stimmen verworfen.

Der Steinsche Antrag wird mit 219 gegen 152 Stimmen angenommen.

Majoritat gegen das Ministerium 67 Stimmen.

* Berlin, 8. Sept.

Wie sehr Freiligrath in seinem Gedicht: „Die Todten an die Lebenden“ Recht hat, das wird begreifen, wer sowohl dieses Gedicht als nachfolgende Stelle aus dem „Publicisten“ vergleichen will:

„Am Morgen des 19. März d. J., nach der verhängnißvollen Revolutions-Nacht, kehrte der Zeugschmiedegeselle Hellmann, mit zwei Infanterie-Gewehren versehen, in seine Wohnung zurück. Er war während des vorangegangenen Nachmittags und der Nacht an verschiedenen Punkten in der Stadt gewesen und hatte auf den Barrikaden mitgekämpft. Auf die ihm von seinen Hausgenossen gestellte Frage, wo er die Gewehre her habe, hatte er erklärt: „Die sind erobert.“ Wenige Tage darauf stand an den Straßenecken der Residenz eine obrigkeitliche Bekanntmachung, die die Rückgabe der in den Tagen des 18. und 19. März erbeuteten Waffen anempfahl. Er verkaufte die Gewehre für den Preis von 3 Thlr. Die Behörde erhielt hiervon Kenntniß, sie veranlaßte die Beschlagnahme beider Gewehre, und der Polizeianwalt erhob die Anklage gegen denselben wegen wissentlichen und widerrechtlichen Verkaufs fremden Eigenthums. Die Verhandlung fand bei dem Einzelrichter des K. Kriminalgerichts statt. Der Angeklagte wurde — da er sich nicht gestellt hatte, in contumacium des angeklagten Vergehens für schuldig befunden, und deßhalb zum Korkardenverlust, 6 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle neuntägiger Strafarbeit verurtheilt.

61 Wien, 4. Sept.

Das Ministerium hat es nicht gewagt, das Verbot des Trauerzugs zu den Gräbern der am 21. und 23. August gefallenen Arbeiter zur Ausführung zu bringen und der Zug hat deßhalb in der Weise des Ihnen überschickten Programms gestern Nachmittag stattgefunden. Ein großer Theil der Nationalgarde hat sich offiziell an dem Zuge betheiligt und sich bei dem Volke damit bedeutend wieder in integrum restituirt. Den pariser und rheinischen Bourgeois dürfte darüber wieder der Schrecken in die Beine fahren.

Der Reichstag hält heute keine Sitzung; der kudlich-lassersche Antrag und der Genuß all der vorgenommenen Amendements haben ihm Magenschmerz verursacht. Uebrigens kam es in der Sitzung vom 2. Sept. doch noch zur Abschaffung des Bier- und Branntweinzwangs und der dalmatinische Abgeordnete Iwichiewich erhob sich wider die von dem Reichstag ausgesprochene Feudal-Entschädigung durch den Staat aus dem Grunde, weil alle Feudalrechte in Dalmatien schon seit 1806 unter französischer Herrschaft verschwunden seien, von dieser Provinz nunmehr also auch keine Entschädigung für die Feudalherren anderer Provinzen verlangt werden könne.

(Siehe den Verfolg in der Beilage).

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Bravo.) Von                         Verantwortung ist übrigens hier gar nicht die Rede. Ein Minister ist nie                         verantwortlich für Vollziehung der Beschlüsse der National-Versammlung.                         Hätte nur Herr Dahlmann schnell ein Ministerium gebildet. Es hätten sich                         wohl einige Gutwillige gefunden. Denn das steht fest, in 3 Wochen wird das                         neue Ministerium doch wieder entschlafen sein. (Vergnügen.)</p>
          <p>Es geht ein Antrag auf Tagesordnung ein.</p>
          <p><hi rendition="#g">Lichnowsky</hi> hat sich über Vogt gefreut. Stimmt ganz                         mit ihm überein. Es handelt sich hier nur um Dahlmann. Er hätte nicht an der                         Säule (dem Ministerium?) rütteln sollen, wenn er sich nicht stark genug                         fühlt sie wiederaufzubauen.</p>
          <p>Bei Krieg und Frieden beschließe übrigens nicht bloß die Nationalversammlung,                         sondern dieselbe, ein Verein mit der Centralgewalt.</p>
          <p>Hrn. Wesendonk muß er seine volle Mißbilligung aussprechen.                         (Schrecklich!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Simon</hi> von Trier. Die Majoritätsbeschlüsse sind                         anzuerkennen, und zu vollziehen. Die Centralgewalt muß erklären, was sie                         thun wird. Der Unverantwortliche muß Sorge tragen, wie er sich die neuen                         Verantwortlichen beschafft. Dergleichen Pausen sind nicht geeignet, für das                         von ihnen so sehr geliebte konstitutionelle System einzunehmen. (Bravo).</p>
          <p><hi rendition="#g">Siemens</hi>. Wir hätten noch gar kein bestimmtes Gesetz                         was uns diese Frage entscheidet.</p>
          <p><hi rendition="#g">Wesendonk</hi>. Der Reichsverweser hat hier kein Veto                         einzulegen. Dieser Beschluß hebt nur eine ungültige Handlung auf, er muß                         sofort vollzogen werden.</p>
          <p><hi rendition="#g">Lichnowsky</hi> will noch einmal sprechen. Kommt nicht zum                         Wort; macht darüber Bemerkungen, und wird vom Präsidenten zurecht gewiesen.                         Die Debatte geschlossen! Nach einer abermaligen kurzen Personaldebatte                         zwischen Wesendonk und dem Präsidenten, in der sich herausstellt daß                         Wesendonk vorhin Recht hatte, und zu deren Schluß sich Wesendonk vorbehält                         in dieser Sache noch zu thun was ihm gut dunken wird &#x2014; werden alle in dieser                         Diskussion gestellten Anträge zurückgenommen, und man geht zur Tagesordnung,                         oder will wenigstens dazu gehen. Denn es kommt ein neuer Antrag von</p>
          <p>v.<hi rendition="#g">Reden</hi> des Inhalts: Die Nationalversammlung solle es                         für eine Pflicht des deutschen Volkes erkennen, denjenigen Rhedern und                         Schiffseigenthümern in den Ostseeprovinzen Gewähr zu leisten, welche durch                         den dänischen Krieg Verluste erlitten haben.</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi>. Ob dieser Antrag als ein dringlicher zu                         behandeln? Das Resultat der Abstimmung ist zwefelhaft. Nach der Zählung ist                         derselbe mit 234 gegen 190 Stimmen als dringlich erkannt. &#x2014; (Links                         Bravo).</p>
          <p>v. <hi rendition="#g">Reden</hi> empfiehlt den Antrag zur Annahme.</p>
          <p><hi rendition="#g">Zell</hi> aus Trier beantragt die Diskussion des Antrags                         bis Morgen auszusetzen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Löwe</hi>. Der Antrag ist ganz außerordentlich dringlich.                         Seine Annahme ist wichtig zur Begründung der deutschen Einheit. Wir wollen                         mit demselben eine Quelle des Bürgerkriegs verstopfen. Ich stimme dafür ihn                         Morgen spätestens zu diskutiren.</p>
          <p><hi rendition="#g">Moritz Mohl</hi>. Gegen die Dringlichkeit. (Oho!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Wichmann</hi>: (Preuß. Assessor). Ditto.</p>
          <p>Graf<hi rendition="#g">Schwerin</hi>. Man möge Morgen die ganze                         Waffenstillstandsfrage entscheiden, und dabei diesen Antrag mit. &#x2014; Ob die                         Ausschüsse nicht bis Morgen berichten können?</p>
          <p>Wurm. (Hamburg.) Die Ausschüsse (der internationale und der der                         Centralgewalt) wissen noch gar nicht, wenn sie fertig werden, das Material                         ist massenhaft; und muß ganz durchgesehen werden. &#x2014; Ich muß übrigens                         gestehen, daß, hätte ich gewußt, was ich aus der bisherigen Durchsicht der                         Akten nunmehr schon weiß, (rechts: hört! hört!) wir unsern Antrag am 5.                         September ganz anders motivirt hätten. (Rechts mit Nachdruck: hört! hört!)                         Aber den Antrag hätten wir dennoch auf jeden Fall gestellt (links hört!                         hört!) und die Majorität würde keineswegs haben anders handeln können, als                         sie beschlossen hat. (Links mit Hohn und Nachdruck: hört! hört!) erklärt Er                         den Antrag von Redens für dringlich. &#x2014;</p>
          <p>Merk. (Hamburg.) Begreift nicht wie man für Sistirung der                         Waffenstillstandsmaßregeln stimmen konnte, wenn man nicht diesen Antrag für                         dringlich erkennt. &#x2014;</p>
          <p>Heckscher. (Minister.) Mit einiger Genugthuung habe ich gehört, daß Hr. Wurm                         und der Ausschuß bei voller Kenntniß der Akten ihren Antrag ganz anders                         motivirt hätten (Rechts Bravo.)</p>
          <p>Wurm. Unser Bericht wird Hrn. Heckscher schon aufklären. &#x2014;</p>
          <p>Venedey. Der Antrag ist sehr dringlich, die Ostseeprovinzen müssen erfahren,                         daß die ganze Nation ihren Schaden theilen will. &#x2014;</p>
          <p>Nauwerk. Schon vor 4 Wochen hätte der Antrag dringlich sein müssen. Seine                         Pflicht zu thun ist das Dringlichste. Morgen ist der äußerste Termin. &#x2014;</p>
          <p>Osterrath hat zwar denselben Antrag bereits vor 4 Wochen gestellt, &#x2014; ist aber                         doch gegen die Dringlichkeit, beantragt Verweisung desselben an die beiden                         Ausschüsse.</p>
          <p>von Reden beantragt namentliche Abstimmung über die Dringlichkeit des                         Antrags. &#x2014;</p>
          <p>Schwerin fragt mit plumpem pommerschen Anlauf zur Ironie, ob mit der                         Entschädigung im von Redenschen Antrag, Entschädigung für den ganzen durch                         den Dänenkrieg zugefügten Schaden, oder für den durch die am 5.                         ausgesprochene Sistirung entstehenden Schaden, gemeint sei?</p>
          <p>Präsident drei Anträge liegen vor:</p>
          <p>1) der von Zell und Reder: &#x201E;über den Redenschen Antrag morgen zu verhandeln&#x201C;                         &#x2014;</p>
          <p>2) nach Simons zur Tagesordnung überzugehen</p>
          <p>3) nach Osterrath &#x201E;den von Redenschen Antrag den beiden Ausschüssen die über                         die Waffenstillstands-Angelegenheiten berichten, mit zu überweisen.&#x201C; &#x2014;</p>
          <p>Nach einiger Debatte zeigt sich, daß der Simonsche Antrag auf Tagesordnung,                         da es sich nur um Entscheidung der Dringlichkeit handelt, gar nicht zulässig                         ist. &#x2014;</p>
          <p>Er wird bei Seite gelegt. &#x2014;</p>
          <p>Ueber den Zellschen Antrag (S. oben.) wird namentlich abgestimmt, und                         derselbe mit 238 gegen 216 Stimmen verworfen</p>
          <p>Schwerin erklärt Namens seiner und seiner Freunde, (!) daß sie deshalb gegen                         von Redens Antrag gestimmt, weil sie folgendes Amendement jetzt dazu                         gestellt: &#x201E;die National-Versammlung solle nicht blos die Entschädigung der                         unmittelbaren Verluste der Reder und Schiffseigenthümer beschließen, sondern                         auch die Entschädigung der aus dem ganzen Dänenkrieg, und aus der Sistirung                         des Waffenstillstandes erfolgten Verluste.&#x201C; &#x2014;</p>
          <p>Präs: Ein solches Amendement ist jetzt ganz unzulässig, nachdem über en                         Antrag abgestimmt. &#x2014;</p>
          <p>Osterraths Antrag (Siehe oben Nro. 3.) wird angenommen.</p>
          <p>Schwerin bringt mit pommerscher Consequenz sein obiges Amendement un als                         Antrag, und verlangt daß damit verfahren werde wie mit von Redens Antrag.                         &#x2014;</p>
          <p>Die Versammlung genehmigt dies. Nur die Linke bleibt sitzen. &#x2014;</p>
          <p>Präsident verliest nun das Accreditiv eines Wallachischen Geschäftsträgers                         Johann Babesco, der bei der deutschen Centralgewalt beglaubigt wird. Es wird                         dem Minister des Aeußeren (welchem?) zu übergeben sein. &#x2014;</p>
          <p>Präsident theilt mit daß die Cottusche Verlagshandlung wie früher Hahn,                         Schwetschke, Veit etc. ihren Verlag der Nationalversammlung zur Auswahl                         anbietet.</p>
          <p>Folgt der Dank der Versammlung. &#x2014; Auf einen Antrag von Vogt, beschließt man,                         für ähnliche Fälle den Präsidenten zu ermächtigen, zu thun, wie bisher in                         diesen Fällen geschehen. &#x2014;</p>
          <p>Hierauf soll zur Tagesordnung übergegangen werden &#x2014; man ruft Vertagung &#x2014;                         entschließt sich aber da es noch ziemlich früh ist, die Ergänzungswahlen für                         den Verfassungsausschuß noch vorzunehmen. &#x2014;</p>
          <p>Vor der Wahl ereignete sich ein interessanter Fall. &#x2014;</p>
          <p>Rotenhan, Schwerin und Simon stellen nämlich den Antrag, da Bassermann,                         Robert Mohl und Beckerath nunmehr nicht mehr Minister; also für den Ausschuß                         wieder wahlfähig, möchte man zu Gunsten dieser drei Herren die                         Candidatenliste für die Ergänzungswahl in den Verfassungs-Ausschuß (die                         bereits entworfen.) erneuern, und diese drei Herren mit als Wahlkandidaten                         darauf setzen. &#x2014; Auch die Candidatenliste erst entwerfen, wenn die neuen                         Minister gewählt. (!)</p>
          <p>Wesendonk spricht heftig dagegen. Simon (Trier) ebenfalls. Es läge für                         besondere Berücksichtigung der drei Herren aus dem abgetretenen Ministerium                         gar kein Grund vor. (Gelächter.) Venedey im Hinblick auf seine Erfahrung im                         Ausland, warnt vor solchen Partheilichkeiten. &#x2014;</p>
          <p>Der Antrag wird gleichwohl für dringlich erkannt, aber bei der Abstimmung,                         wenn auch mit schwacher Majorität, verworfen!</p>
          <p>Hierauf schreitet man zur Ergänzungs-Wahl von 5 Mitgliedern des                         Verfassungsausschusses. &#x2014;</p>
          <p>Die Namen der Mitglieder Morgen. &#x2014;</p>
          <p>Morgen 9 Uhr Sitzung. Fortsetzung der Grundrechte! (?)</p>
        </div>
        <div xml:id="ar099_012" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 7. September.</head>
          <p>Sitzung der Vereinbarer-Versammung. Tagesordnung: Der Antrag des Abg. <hi rendition="#g">Stein</hi>: daß es dringendste Pflicht des                         Staats-Ministerii sei, denjenigen Erlaß, welchen die Versammlung am 9.                         August beschlossen hat, ohne Weitres zur Beruhigung des Landes und Erhaltung                         des Vertrauens sowie zur Vermeidung eines Bruches mit der Versammlung                         ergehen #lassen. &#x2014;</p>
          <p>Zuerst ergreift der Minister-Präsident das Wort: da unsere Erklärung eine so                         abweichende Beurtheilung erfahren hat, so will ich mit Offenheit unsere                         Ansichten dieser Versammlung gegenüber darzulegen suchen. Ich erkenne                         zunächst in dem Beschlusse vom 9. Aug. nicht die Absicht, eine                         Gesinnungsinquisition unter offizieller Autorität zu organisiren; dennoch                         kann dem Wortlaute nach, ohne Zwang keine andere Auslegung hineingebracht                         werden, und dies macht die Ausführung, der Form wie dem Inhalt nach,                         unmöglich. Die Regierung sah nur einen Weg, ihre Pflicht mit dem Wunsche der                         Versammlung vereinen zu können, auszusprechen, daß das Einvernehmen der                         Regierung und des Kriegsministers mit den von der Versammlung                         ausgesprochenen Grundsätzen vorhanden sei, und den Entschluß auszusprechen,                         jede Bestrebung gegen die konstitutionellen Grundsätze entschieden                         zurückzuweisen, auch die einzelnen Maaßregeln, die in Anwendung kommen                         sollen, anzugeben. Jeder Offizier wird in den stenographischen Berichten                         lesen, daß der Kriegsminister den Befehlshabern angedeutet habe, allen                         Bestrebungen gegen die konstitutionelle Freiheit entgegen zu treten. Es                         liegt in der Ordnung des Dienstes, wenn eine Verwaltungsgewalt einen                         Grundsatz ausspr#cht, daß sie gehalten sei, auf dienstlichem Wege den                         Behorden Nachricht zu geben. Dies ist vom Kriegsminister geschehen und an                         die kommandirenden Generale mitgetheit, um nach dem Inhalt zu verfahren. Ich                         sehe nicht ein, wie das Ministerium deshalb so heftige Angriffe erfahren                         kann, daß es die Rechte der Versammlung sollte verletzt und den                         konstitutionellen Grundsätzen entgegen gehandelt habe. Es handelt sich hier                         nicht um einen bestrittenen allgemeinen Grundsatz oder Gesetzgebungsakt,                         sondern um eine Verwaltungsmaßregel. Bei der Durchführung des Beschlusses                         wird die Regierung zu einem Vollziehungs-Ausschuß herabgesetzt. &#x2014;</p>
          <p>Abg. Unruh. Ich habe den Steinschen Antrag in ein Mißtrauensvotum gegen das                         Ministerium verwandelt; dies ist mehr eine parlamentarische Form. Der                         Einwurf, daß die National-Versammlung sich in die Verwaltung mische, sucht                         der Redner dadurch zu entkräften, daß die Versammlung, wenn sie ein                         Mißtrauensvotum ergehen läßt, noch kein Recht habe sich in Untersuchungen                         über Verwaltungsmaßregeln oder Unterlassungen der Verwaltung einzulassen. &#x2014;                         Er entwickelt sein Amendement welches lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine                         Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die, im                         konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Herr                         herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, so wie fernere Conflikte                         zwischen den Bürgern, welche zum Heere, und denen, welche zum Civilstande                         gehören, zu vermeiden bezwecken,</p>
          <p>erklärt die Versammlung:</p>
          <p rendition="#et">daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt,                         wenn es ferner Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August                         entsprechenden Erlaß an das Herr ergehen zu lassen.&#x201C;</p>
          <p>Abg. Schulze von Wangleben hebt hervor, daß die Reaktion nicht allein die                         Contre-Revolution begonnen, sondern sie ruft allen konstituirenden                         Versammlungen, sowohl der hiesigen als der Frankfurter und andern deutsch.                         Staaten zu, der Staat müsse sich allein auf die Armee stützen, nur sie sei                         die beste Stütze des Staates. Er weist aber auf Frankreich hin um eine                         solche Soldatenherrschaft zu würdigen. &#x2014;</p>
          <p>Abg. Reichensperger: Es wird feststehen, daß wir keinen Gewissenszwang                         beabsichtigen, wenn wir uns gegen die wörtliche Ausführung der Beschlüsse                         vom 9. August erklären, mindestens wird das Schulzesche Amendement einer                         Erklärung bedürfen. Mit diesen Beschlussen beabsichtigte man, einen Erlaß an                         die Befehlshaber der Armee herbeizuführen, wie ihn die Minister der Finanzen                         und des Innern an die Regierungs-Präsidenten erlassen haben. Die Offiziere                         der Armee sollten dadurch nicht genöthigt sein zu einer Darlegung ihre                         politischen Gesinnung. &#x2014; Schon der Königliche Armeebefehl vom 1. Mai                         forderte die ganze Armee auf im Geiste der neuen Zeit zu handeln. &#x2014; Der                         Zwiespalt der gegenwärtig eingetreten, ist dadurch herbeigeführt, daß die                         Versammlung zu wenig gesagt und das Ministerium zu wenig gehandelt hat. Der                         Versammlung gegenüber steht ein Ministerium, das nach dem positiven Gesetz                         (?) verantwortlich ist. Deshalb ist es die Pflicht dieser Versammlung dahin                         zu wirken, daß nicht ihre Gewalt die andere absorbire. Die Versammlung muß                         ihre Gewalt mit Mäßigung und Umsicht gebrauchen, sie könnte dieselbe sonst                         leicht entweder über Gebühr ausdehnen oder sich zur Ungebühr einer außer ihr                         liegenden Gewalt unterordnen.</p>
          <p>Abg. Temme: Wir befinden uns einem Falle, wie wohl noch nie in einem                         konstitutionellen Staate vorgekommen. Ich verstehe darunter nicht solche                         Staaten, die unter dem Hasse und dem Schutze der Kanonen des Absolutismus                         bestehen. &#x2014; Das Ministerium verweigert einen Beschluß dieser Versammlung                         auszuführen. Nach den bisherigen konstitutionellen Ansichten, muß das                         Ministerium in einem solchen Falle entweder abdanken, oder die Versammlung                         auflösen. Das Letzte ist unmöglich und daß Erste hat das Ministerium                         verschmäht und zwingt die Versammlung dadurch zu einem entschiedenen                         Beschuß. Das ganze Volk ist dadurch in Aufregung gebracht und das                         Ministerium provozirt zugleich eine Revolution. Es fordert zugleich von uns                         die Anerkennung seines Verfahrens, die Anerkennung also, unser Wille sei                         nicht der Wille des Volks, oder der Wille des Volkes gelte nicht dem Willen                         des Ministeriums gegenüber. Das Erste können wir um unserer Ehre, das                         Letztere um des Vaterlandes willen nicht erklären. Das Letztere hieße den                         Grundsatz aussprechen, das Volk sei nur der Regierung wegen und nicht die                         Regierung des Volkes wegen da &#x2014; Das Ministerium hat sich jedenfalls sehr                         ungeschickt benommen, es hat den Willen des Landes gegen sich. Wenn es                         dennoch länger auf seiner Stelle bleiben sollte, so weiß man nicht, was                         daraus entstehen wird. &#x2014; Wenn diese Versammlung den Steinschen Antrag nicht                         ohne alle Aenderung annimmt, so erlaubt es meine Ehre nicht auch noch einen                         Augenblick meinen Sitz zu behalten und, meine Freunde in diesem Saale werden                         ihn gleichfalls mit mir verlassen. &#x2014; (Mißfallen von der Rechten. Zustimmung                         zur Linken.)</p>
          <p>Abg. Baumstark spricht ein Langes und Breites gegen den Stein'schen Antrag.                         Er bestreitet die Kompetenz der Versammlung, eine Regierungsmaßregel                         vorzuschreiben. Sodann dekretirt er &#x201E;daß das Vaterland in Gefahr sei,&#x201C; und                         will schließlich abwarten und sehen wer weggehet. Er erklärt sich für das                         Amendement Tamnau.</p>
          <p>Abg. Grebel weist auf den bekannten Tagesbefehl Friedr. Wilh. III. vom Jahre                         1798 an die Offiziere hin und fragt: was Friedr. Wilh. der Gerechte für                         passend fand, wird Herr v. Schreckenstein etc. sich nicht dafür                         erklären?</p>
          <p>Minister Hansemann entschuldigt sich, daß er keinen logisch zusammenhängenden                         Vortrag halten werde, indem er vorzüglich alle Gründe der bisherigen Redner                         widerlegen wolle. &#x2014; Er ist jedoch wenig glücklich und geschickt in seiner                         Widerlegung. Schließlich macht er mit ungeheurem Pathos und mit aller Kraft                         seiner Stimme auf die Folgen aufmerksam, welche die Versammlung durch das                         Beharren auf dieser Kleinigkeit nach sich ziehen könne. Das Wohlergehen des                         ganzen Landes, das Bestehen Berlin's ist an diese Frage geknüpft, und der                         Stern Preußens wird vielleicht erbleichen, wenn, wenn die Versammlung ihren                         Beschluß vom 9. August festhalte.</p>
          <p>Abg. Walter zittert bei dem Gedanken an den Eindruck, den eine mögliche                         Ministerkrisis hervorbringen würde. Er sucht die Unmöglichkeit darzulegen,                         den Stein'schen Antrag auszuführen. Er erklärt sich für das Amendement                         Tamnau.</p>
          <p>Minister Kühlwetter sucht in einer langweiligen Rede auseinanderzusetzen, daß                         es sich hier nicht um die Aufrechthaltung eines alten Beschlusses, sondern                         um einen ganz neuen Antrag handele. Man müsse an dem Grundsatz festhalten,                         die Gewalten, die beschließende und die ausführende ganz von einander                         getrennt zu halten, die Versammlung, als beschließende Gewalt, dürfe keinen                         Verwaltungsbefehl geben. Bei vielen Gelegenheiten hat diese Versammlung                         diesen Grundsatz anerkannt und sich jeder Einmischung in rein administrative                         Sachen enthalten. Die Versammlung hat vielmehr ihren Boden im Gesetz, und                         eine andere Befugniß kann ihr das Ministerium nicht einräumen. &#x2014; Die                         Geschichte wird sich des heutigen Tages bemeistern, und das Vaterland wird                         es dem Ministerium Dank wissen, daß es keinen Fuß breit gewichen ist.</p>
          <p>(Es muß hier bemerkt werden, daß sowohl der Ministerpräsident und der                         Finanzminister als der Minister des Innern erklärten, sie hätten am 9. Aug.                         aus dem Grunde nicht gegen den Stein'schen Antrag gesprochen, weil sie                         glaubten, daß er keinesfalls eine Majorität bekommen würde. Deshalb müßte                         auch heute das Prinzip erst erörtert werden, ob die Versammlung befugt ist,                         solche Beschlüsse zu fassen. Das Ministerium muß es entschieden in Abrede                         stellen)</p>
          <p>Abg. Bucher tadelt den Finanzminister, besonders weil derselbe einen von der                         Versammlung gefaßten Beschluß nachträglich bekritelt. Der Redner widerlegt                         ferner die Ansicht des Finanzministers, daß diese Versammlung als eine                         konstituirende sich nicht mit einer konstituirten verwechsele. Die Berufung                         des Finanzministers auf das die Befugnisse der Versammlung enthaltene                         Wahlgesetz vom 8. April widerlegt er damit, daß das Volk sich nicht durch                         ein Blatt Papier binden lasse. Diese Versammlung hat die Pflicht, eine nicht                         ganz fertig gewordene Revolution weiter zu führen. Das Volk will die                         Mißstände abgestellt wissen, deshalb ist es ungeduldig. Noch gelten fast                         alle Gesetze des Absolutismus, alle alten Behörden bestehen noch; wir müssen                         uns nicht gegen die Außenwelt verschließen, sondern jedem Uebe stand, der                         sich zeigt, muß sogleich abgeholfen werden. Er wirft dem Ministerium                         schließlich alle seine Sünden vor und zeigt ihm sein gefährliches Spiel;                         seine Handlungen sind wie die einer früheren Regierung in Frankreich nicht                         als ganz und nicht als halb zu betrachten. Wenn das Ministerium die                         Beschlüsse dieser Versammlung nicht ausführen will wozu sind sie gefaßt und                         deshalb handelt es sich hier auch nur darum, ob das Ministerium einen mit                         Majorität gefaßten Beschluß ausführen muß.</p>
          <p>Abg Tamnau motivirt sein Amendement, welches lautet:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Versammlung hat bei ihrem Beschluß vom 9. Aug. d. J. die                         Absicht gehabt, an die Befehlshaber der Armee einen ähnlichen E#ß                         #erbeizuführen, wie die Ministerien der Finanzen und des Innern unter dem                         15. Juli an die Regierungspräsidenten erlassen haben. Sie beabsichtigte                         nicht, die Offiziere der Armee zur Darlegung ihrer politischen Gesinnung zu                         nöthigen oder dem Kriegsminister das Wortlaut des Erlasses vorzuschreiben.                         Sie erachtet aber einen derartigen Erlaß, in welchem die Offiziere der Armee                         vor reaktionären und republikanischen Bestrebungen gewarnt werden, im                         Interesse des staatsbürgerlichen Friedens und zur Förderung des neuen                         konstitutionellen Staatssystems für nothwendig.&#x201C;</p>
          <p>Kriegsminister v. Schreckenstein: Ich erkläre in meinem Namen, im                         Einverständnisse mit meinen Kollegen, daß ich mich mir dem Amendement Tamnau                         einverstanden erklare und bereit bin, den darin gewünschten Erlaß an die                         Armee in Ausführung zu bringen.</p>
          <p>Abg. D'Ester: Die vorliegende Frage ist von zwei Seiten zu betrachten, von                         der personlichen und der sachlichen. Die persönliche Frage besteht darin,                         daß sie ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium in sich faßt. Deshalb                         müssen wir auch an dem Stein'schen Antrag festhalten, denn das Ministerium                         hat durch die Nichterfüllung dieses Antrags seine Pflicht verletzt. Wenn das                         Ministerium selbst heute erklärt, es wolle den Antrag zur Ausführung                         bringen, so hat es doch seine Pflicht verletzt, indem es Montag erklärte,                         den Antrag nicht ausführen zu wollen. Wir können uns nur für die Annahme des                         Antrags und gegen die beiden Amendements erklären, denn das Amendement des                         Abgeordneten Unruh spricht nur eine Pflichtverletzung des Ministeriums für                         die Zukunft aus, wenn es den heutigen Beschluß nicht ausführt. Das                         Amendement Tamnau wirft den ganzen am 9. August gefaßten Beschluß um. Das                         Ministerium hat erklärt, es müsse eine Trennung der Gewalten statt finden                         und daß diese Versammlung kein Recht zu solchen Beschlüssen habe. Das sind                         die Ansichten alter Montesquieu'scher Staatsweisheit, die durch unsere                         Staatsumwälzung umgeworfen sind. Niemand wird läugnen, daß wir in Folge                         einer großen Staatsumwälzung hier sind und etwas Neues schaffen sollen.                         Freiheit ist von allen Seiten hier in Anspruch genommen worden. Jeder sagt,                         die Freiheit ist in Gefahr, wenn meine Ansicht nicht durchgeht. Sie wissen,                         daß es eine Partei im Lande giebt, die kein Mittel vorübergehen läßt, um den                         alten Zustand wieder zurückzurufen. Viele Offiziere der Armee hängen dieser                         Partei an und wenn Sie sich weigern, einen Erlaß an diese Offiziere zu                         erlassen, so geben Sie der Reaktion bewußt oder unbewußt ihre                         Zustimmung.</p>
          <p>Minister Milde: Ein vorgehender Redner hat die Debatte auf den wahren Punkt                         gebracht, nämlich dahin, ob die Versammlung der Konvent werden wolle oder                         nicht. Der Beschluß vom 9. Aug. übt in seiner Totalität einen Gewissenszwang                         aus. Das verehrte Mitglied hat nun gesagt, wir hätten unsere Pflicht                         verletzt, weil wir diesen Beschluß nicht ausgeführt Das Ministerium konnte                         nicht, wie Manche verlangt haben, einige Tage nach Fassung des in Rede                         stehenden Beschlusses gegen denselben remonstriren, sondern die Versammlung                         mußte dies selbst thun. Ja, meine Herren, wir stehen an einem sehr wichtigen                         Momente. Es wird sich heute entscheiden, welche Geschicke diesem Lande                         bestimmt sind, ob wir auf dem Wege des Konvents oder ob wir mit einem                         möglichen Königthum weiter gehen werden.</p>
          <p>Abg. Parrisius beantragt den Schluß der Debatte: der Worte seien genug                         gewechselt; es handelt sich jetzt nur noch um eine That, die in der                         Abstimmung besteht. Die Versammlung möge zeigen, ob sie konsequent oder                         inkonsequent sein wolle.</p>
          <p>Abg. Bauer von Berlin spricht gegen den Schluß, damit jeder Abgeordnete, wenn                         irgend möglich, seine Abstimmung in dieser hochwichtigen Angelegenheit                         motiviren könne. (Der Antrag auf Schluß wird verworfen).</p>
          <p>Abg. Harassewitz, gegen den Stein'schen Antrag: Das was der Kriegsminister                         versprochen, sei kein Erlaß an die Armee. Wenn beide Theile sagen müßten,                         daß sie gefehlt, so müßten sie die dargebotene Hand annehmen und nicht auf                         dem starren Recht beharren. Zeigen Sie, schließt der Redner, dem Lande, daß                         ein versöhnender Geist hier waltet und daß Sie nur das Wohl des Landes vor                         Augen haben.</p>
          <p>Abg. Behrends: Es ist keine Maaßlosigkeit, wenn man das Recht des Volkes bis                         auf das letzte Titelchen festhalte und keinen Schritt zurückweiche. Auf 2                         Punkte will ich nur aufmerksam machen: erstens, auf das Verhältniß der                         Versammlung zum Volke und zweitens, auf das Verhältniß der Versammlung zur                         Armee. &#x2014; Schon früher habe ich gefordert, die Versammlung möge die                         Anerkennung der Revolution aussprechen, um auf diese Weise die Revolution zu                         Ende zu führen, denn das Volk hat seinen Vertretern das Vertrauen geschenkt,                         daß sie dies thun würden. Es frage sich jetzt wieder, wer souverain sei, die                         Versammlung oder das Ministerium. Die gesammte Bürgerwehr hat heute eine                         Adresse an den Präsidenten überreicht, worin sie die Erwartung ausspricht,                         die Versammlung werde ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht erhalten. &#x2014; Er                         übergibt zugleich dem Präsidenten eine Menge anderer Adressen, welche sich                         in demselben Sinne, wie die der Bürgerwehr äußern. &#x2014; Das Volk habe somit                         seine Ansicht deutlich ausgesprochen.</p>
          <p>Nachdem noch einige Redner für und gegen den Antrag gesprochen wird endlich                         der Schluß der Debatte verlangt und angenommen.</p>
          <p>Der Antragsteller Abg. Stein hielt noch eine ausgezeichnete Rede, worin er                         klar darlegte, daß es sich hier nur einzig und allein darum handele, ob die                         Versammlung consequent sein wolle und an ihrem Beschluß vom 9. August ohne                         alle Aenderung und Erläuterung festhalte und dessen unverzügliche Ausführung                         fordere. &#x2014; Das Fortbestehen des jetzigen Ministeriums ist freilich dadurch                         unmöglich gemacht. &#x2014;</p>
          <p>Namentliche Abstimmung: Das Amendement Unruh wird mit 320 gegen 38 Stimmen                         und das Amendement Tamnau mit 210 gegen 156 Stimmen verworfen.</p>
          <p>Der Steinsche Antrag wird mit 219 gegen 152 Stimmen angenommen.</p>
          <p>Majoritat gegen das Ministerium 67 Stimmen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar099_013" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 8. Sept.</head>
          <p>Wie sehr Freiligrath in seinem Gedicht: &#x201E;Die Todten an die Lebenden&#x201C; Recht                         hat, das wird begreifen, wer sowohl dieses Gedicht als nachfolgende Stelle                         aus dem &#x201E;Publicisten&#x201C; vergleichen will:</p>
          <p>&#x201E;Am Morgen des 19. März d. J., nach der verhängnißvollen Revolutions-Nacht,                         kehrte der Zeugschmiedegeselle <hi rendition="#g">Hellmann</hi>, mit zwei                         Infanterie-Gewehren versehen, in seine Wohnung zurück. Er war während des                         vorangegangenen Nachmittags und der Nacht an verschiedenen Punkten in der                         Stadt gewesen und hatte auf den Barrikaden mitgekämpft. Auf die ihm von                         seinen Hausgenossen gestellte Frage, wo er die Gewehre her habe, hatte er                         erklärt: &#x201E;Die sind erobert.&#x201C; Wenige Tage darauf stand an den Straßenecken                         der Residenz eine obrigkeitliche Bekanntmachung, die die Rückgabe der in den                         Tagen des 18. und 19. März erbeuteten Waffen anempfahl. Er verkaufte die                         Gewehre für den Preis von 3 Thlr. Die Behörde erhielt hiervon Kenntniß, sie                         veranlaßte die Beschlagnahme beider Gewehre, und der Polizeianwalt erhob die                         Anklage gegen denselben wegen wissentlichen und widerrechtlichen Verkaufs                         fremden Eigenthums. Die Verhandlung fand bei dem Einzelrichter des K.                         Kriminalgerichts statt. Der Angeklagte wurde &#x2014; da er sich nicht gestellt                         hatte, in contumacium des angeklagten Vergehens für schuldig befunden, und                         deßhalb zum Korkardenverlust, 6 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle                         neuntägiger Strafarbeit verurtheilt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar099_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>61</author></bibl> Wien, 4. Sept.</head>
          <p>Das Ministerium hat es nicht gewagt, das Verbot des Trauerzugs zu den Gräbern                         der am 21. und 23. August gefallenen Arbeiter zur Ausführung zu bringen und                         der Zug hat deßhalb in der Weise des Ihnen überschickten Programms gestern                         Nachmittag stattgefunden. Ein großer Theil der Nationalgarde hat sich                         offiziell an dem Zuge betheiligt und sich bei dem Volke damit bedeutend                         wieder in integrum restituirt. Den pariser und rheinischen Bourgeois dürfte                         darüber wieder der Schrecken in die Beine fahren.</p>
          <p>Der Reichstag hält heute keine Sitzung; der kudlich-lassersche Antrag und der                         Genuß all der vorgenommenen Amendements haben ihm Magenschmerz verursacht.                         Uebrigens kam es in der Sitzung vom 2. Sept. doch noch zur Abschaffung des                         Bier- und Branntweinzwangs und der dalmatinische Abgeordnete Iwichiewich                         erhob sich wider die von dem Reichstag ausgesprochene Feudal-Entschädigung                         durch den Staat aus dem Grunde, weil alle Feudalrechte in Dalmatien schon                         seit 1806 unter französischer Herrschaft verschwunden seien, von dieser                         Provinz nunmehr also auch keine Entschädigung für die Feudalherren anderer                         Provinzen verlangt werden könne.</p>
          <p>
            <ref type="link"> <hi rendition="#b">(Siehe den Verfolg in der                             Beilage).</hi> </ref>
          </p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0497/0003] Bravo.) Von Verantwortung ist übrigens hier gar nicht die Rede. Ein Minister ist nie verantwortlich für Vollziehung der Beschlüsse der National-Versammlung. Hätte nur Herr Dahlmann schnell ein Ministerium gebildet. Es hätten sich wohl einige Gutwillige gefunden. Denn das steht fest, in 3 Wochen wird das neue Ministerium doch wieder entschlafen sein. (Vergnügen.) Es geht ein Antrag auf Tagesordnung ein. Lichnowsky hat sich über Vogt gefreut. Stimmt ganz mit ihm überein. Es handelt sich hier nur um Dahlmann. Er hätte nicht an der Säule (dem Ministerium?) rütteln sollen, wenn er sich nicht stark genug fühlt sie wiederaufzubauen. Bei Krieg und Frieden beschließe übrigens nicht bloß die Nationalversammlung, sondern dieselbe, ein Verein mit der Centralgewalt. Hrn. Wesendonk muß er seine volle Mißbilligung aussprechen. (Schrecklich!) Simon von Trier. Die Majoritätsbeschlüsse sind anzuerkennen, und zu vollziehen. Die Centralgewalt muß erklären, was sie thun wird. Der Unverantwortliche muß Sorge tragen, wie er sich die neuen Verantwortlichen beschafft. Dergleichen Pausen sind nicht geeignet, für das von ihnen so sehr geliebte konstitutionelle System einzunehmen. (Bravo). Siemens. Wir hätten noch gar kein bestimmtes Gesetz was uns diese Frage entscheidet. Wesendonk. Der Reichsverweser hat hier kein Veto einzulegen. Dieser Beschluß hebt nur eine ungültige Handlung auf, er muß sofort vollzogen werden. Lichnowsky will noch einmal sprechen. Kommt nicht zum Wort; macht darüber Bemerkungen, und wird vom Präsidenten zurecht gewiesen. Die Debatte geschlossen! Nach einer abermaligen kurzen Personaldebatte zwischen Wesendonk und dem Präsidenten, in der sich herausstellt daß Wesendonk vorhin Recht hatte, und zu deren Schluß sich Wesendonk vorbehält in dieser Sache noch zu thun was ihm gut dunken wird — werden alle in dieser Diskussion gestellten Anträge zurückgenommen, und man geht zur Tagesordnung, oder will wenigstens dazu gehen. Denn es kommt ein neuer Antrag von v.Reden des Inhalts: Die Nationalversammlung solle es für eine Pflicht des deutschen Volkes erkennen, denjenigen Rhedern und Schiffseigenthümern in den Ostseeprovinzen Gewähr zu leisten, welche durch den dänischen Krieg Verluste erlitten haben. Präsident. Ob dieser Antrag als ein dringlicher zu behandeln? Das Resultat der Abstimmung ist zwefelhaft. Nach der Zählung ist derselbe mit 234 gegen 190 Stimmen als dringlich erkannt. — (Links Bravo). v. Reden empfiehlt den Antrag zur Annahme. Zell aus Trier beantragt die Diskussion des Antrags bis Morgen auszusetzen. Löwe. Der Antrag ist ganz außerordentlich dringlich. Seine Annahme ist wichtig zur Begründung der deutschen Einheit. Wir wollen mit demselben eine Quelle des Bürgerkriegs verstopfen. Ich stimme dafür ihn Morgen spätestens zu diskutiren. Moritz Mohl. Gegen die Dringlichkeit. (Oho!) Wichmann: (Preuß. Assessor). Ditto. GrafSchwerin. Man möge Morgen die ganze Waffenstillstandsfrage entscheiden, und dabei diesen Antrag mit. — Ob die Ausschüsse nicht bis Morgen berichten können? Wurm. (Hamburg.) Die Ausschüsse (der internationale und der der Centralgewalt) wissen noch gar nicht, wenn sie fertig werden, das Material ist massenhaft; und muß ganz durchgesehen werden. — Ich muß übrigens gestehen, daß, hätte ich gewußt, was ich aus der bisherigen Durchsicht der Akten nunmehr schon weiß, (rechts: hört! hört!) wir unsern Antrag am 5. September ganz anders motivirt hätten. (Rechts mit Nachdruck: hört! hört!) Aber den Antrag hätten wir dennoch auf jeden Fall gestellt (links hört! hört!) und die Majorität würde keineswegs haben anders handeln können, als sie beschlossen hat. (Links mit Hohn und Nachdruck: hört! hört!) erklärt Er den Antrag von Redens für dringlich. — Merk. (Hamburg.) Begreift nicht wie man für Sistirung der Waffenstillstandsmaßregeln stimmen konnte, wenn man nicht diesen Antrag für dringlich erkennt. — Heckscher. (Minister.) Mit einiger Genugthuung habe ich gehört, daß Hr. Wurm und der Ausschuß bei voller Kenntniß der Akten ihren Antrag ganz anders motivirt hätten (Rechts Bravo.) Wurm. Unser Bericht wird Hrn. Heckscher schon aufklären. — Venedey. Der Antrag ist sehr dringlich, die Ostseeprovinzen müssen erfahren, daß die ganze Nation ihren Schaden theilen will. — Nauwerk. Schon vor 4 Wochen hätte der Antrag dringlich sein müssen. Seine Pflicht zu thun ist das Dringlichste. Morgen ist der äußerste Termin. — Osterrath hat zwar denselben Antrag bereits vor 4 Wochen gestellt, — ist aber doch gegen die Dringlichkeit, beantragt Verweisung desselben an die beiden Ausschüsse. von Reden beantragt namentliche Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrags. — Schwerin fragt mit plumpem pommerschen Anlauf zur Ironie, ob mit der Entschädigung im von Redenschen Antrag, Entschädigung für den ganzen durch den Dänenkrieg zugefügten Schaden, oder für den durch die am 5. ausgesprochene Sistirung entstehenden Schaden, gemeint sei? Präsident drei Anträge liegen vor: 1) der von Zell und Reder: „über den Redenschen Antrag morgen zu verhandeln“ — 2) nach Simons zur Tagesordnung überzugehen 3) nach Osterrath „den von Redenschen Antrag den beiden Ausschüssen die über die Waffenstillstands-Angelegenheiten berichten, mit zu überweisen.“ — Nach einiger Debatte zeigt sich, daß der Simonsche Antrag auf Tagesordnung, da es sich nur um Entscheidung der Dringlichkeit handelt, gar nicht zulässig ist. — Er wird bei Seite gelegt. — Ueber den Zellschen Antrag (S. oben.) wird namentlich abgestimmt, und derselbe mit 238 gegen 216 Stimmen verworfen Schwerin erklärt Namens seiner und seiner Freunde, (!) daß sie deshalb gegen von Redens Antrag gestimmt, weil sie folgendes Amendement jetzt dazu gestellt: „die National-Versammlung solle nicht blos die Entschädigung der unmittelbaren Verluste der Reder und Schiffseigenthümer beschließen, sondern auch die Entschädigung der aus dem ganzen Dänenkrieg, und aus der Sistirung des Waffenstillstandes erfolgten Verluste.“ — Präs: Ein solches Amendement ist jetzt ganz unzulässig, nachdem über en Antrag abgestimmt. — Osterraths Antrag (Siehe oben Nro. 3.) wird angenommen. Schwerin bringt mit pommerscher Consequenz sein obiges Amendement un als Antrag, und verlangt daß damit verfahren werde wie mit von Redens Antrag. — Die Versammlung genehmigt dies. Nur die Linke bleibt sitzen. — Präsident verliest nun das Accreditiv eines Wallachischen Geschäftsträgers Johann Babesco, der bei der deutschen Centralgewalt beglaubigt wird. Es wird dem Minister des Aeußeren (welchem?) zu übergeben sein. — Präsident theilt mit daß die Cottusche Verlagshandlung wie früher Hahn, Schwetschke, Veit etc. ihren Verlag der Nationalversammlung zur Auswahl anbietet. Folgt der Dank der Versammlung. — Auf einen Antrag von Vogt, beschließt man, für ähnliche Fälle den Präsidenten zu ermächtigen, zu thun, wie bisher in diesen Fällen geschehen. — Hierauf soll zur Tagesordnung übergegangen werden — man ruft Vertagung — entschließt sich aber da es noch ziemlich früh ist, die Ergänzungswahlen für den Verfassungsausschuß noch vorzunehmen. — Vor der Wahl ereignete sich ein interessanter Fall. — Rotenhan, Schwerin und Simon stellen nämlich den Antrag, da Bassermann, Robert Mohl und Beckerath nunmehr nicht mehr Minister; also für den Ausschuß wieder wahlfähig, möchte man zu Gunsten dieser drei Herren die Candidatenliste für die Ergänzungswahl in den Verfassungs-Ausschuß (die bereits entworfen.) erneuern, und diese drei Herren mit als Wahlkandidaten darauf setzen. — Auch die Candidatenliste erst entwerfen, wenn die neuen Minister gewählt. (!) Wesendonk spricht heftig dagegen. Simon (Trier) ebenfalls. Es läge für besondere Berücksichtigung der drei Herren aus dem abgetretenen Ministerium gar kein Grund vor. (Gelächter.) Venedey im Hinblick auf seine Erfahrung im Ausland, warnt vor solchen Partheilichkeiten. — Der Antrag wird gleichwohl für dringlich erkannt, aber bei der Abstimmung, wenn auch mit schwacher Majorität, verworfen! Hierauf schreitet man zur Ergänzungs-Wahl von 5 Mitgliedern des Verfassungsausschusses. — Die Namen der Mitglieder Morgen. — Morgen 9 Uhr Sitzung. Fortsetzung der Grundrechte! (?) 103 Berlin, 7. September. Sitzung der Vereinbarer-Versammung. Tagesordnung: Der Antrag des Abg. Stein: daß es dringendste Pflicht des Staats-Ministerii sei, denjenigen Erlaß, welchen die Versammlung am 9. August beschlossen hat, ohne Weitres zur Beruhigung des Landes und Erhaltung des Vertrauens sowie zur Vermeidung eines Bruches mit der Versammlung ergehen #lassen. — Zuerst ergreift der Minister-Präsident das Wort: da unsere Erklärung eine so abweichende Beurtheilung erfahren hat, so will ich mit Offenheit unsere Ansichten dieser Versammlung gegenüber darzulegen suchen. Ich erkenne zunächst in dem Beschlusse vom 9. Aug. nicht die Absicht, eine Gesinnungsinquisition unter offizieller Autorität zu organisiren; dennoch kann dem Wortlaute nach, ohne Zwang keine andere Auslegung hineingebracht werden, und dies macht die Ausführung, der Form wie dem Inhalt nach, unmöglich. Die Regierung sah nur einen Weg, ihre Pflicht mit dem Wunsche der Versammlung vereinen zu können, auszusprechen, daß das Einvernehmen der Regierung und des Kriegsministers mit den von der Versammlung ausgesprochenen Grundsätzen vorhanden sei, und den Entschluß auszusprechen, jede Bestrebung gegen die konstitutionellen Grundsätze entschieden zurückzuweisen, auch die einzelnen Maaßregeln, die in Anwendung kommen sollen, anzugeben. Jeder Offizier wird in den stenographischen Berichten lesen, daß der Kriegsminister den Befehlshabern angedeutet habe, allen Bestrebungen gegen die konstitutionelle Freiheit entgegen zu treten. Es liegt in der Ordnung des Dienstes, wenn eine Verwaltungsgewalt einen Grundsatz ausspr#cht, daß sie gehalten sei, auf dienstlichem Wege den Behorden Nachricht zu geben. Dies ist vom Kriegsminister geschehen und an die kommandirenden Generale mitgetheit, um nach dem Inhalt zu verfahren. Ich sehe nicht ein, wie das Ministerium deshalb so heftige Angriffe erfahren kann, daß es die Rechte der Versammlung sollte verletzt und den konstitutionellen Grundsätzen entgegen gehandelt habe. Es handelt sich hier nicht um einen bestrittenen allgemeinen Grundsatz oder Gesetzgebungsakt, sondern um eine Verwaltungsmaßregel. Bei der Durchführung des Beschlusses wird die Regierung zu einem Vollziehungs-Ausschuß herabgesetzt. — Abg. Unruh. Ich habe den Steinschen Antrag in ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium verwandelt; dies ist mehr eine parlamentarische Form. Der Einwurf, daß die National-Versammlung sich in die Verwaltung mische, sucht der Redner dadurch zu entkräften, daß die Versammlung, wenn sie ein Mißtrauensvotum ergehen läßt, noch kein Recht habe sich in Untersuchungen über Verwaltungsmaßregeln oder Unterlassungen der Verwaltung einzulassen. — Er entwickelt sein Amendement welches lautet: „In Erwägung, daß die Beschlüsse vom 9. August keine Erforschung der Gesinnung, keinen Gewissenszwang, sondern nur die, im konstitutionellen Staate nothwendige Uebereinstimmung zwischen Volk und Herr herbeizuführen und reaktionäre Bestrebungen, so wie fernere Conflikte zwischen den Bürgern, welche zum Heere, und denen, welche zum Civilstande gehören, zu vermeiden bezwecken, erklärt die Versammlung: daß das Ministerium das Vertrauen des Landes nicht besitzt, wenn es ferner Anstand nimmt, einen jenem Sinne der Beschlüsse vom 9. August entsprechenden Erlaß an das Herr ergehen zu lassen.“ Abg. Schulze von Wangleben hebt hervor, daß die Reaktion nicht allein die Contre-Revolution begonnen, sondern sie ruft allen konstituirenden Versammlungen, sowohl der hiesigen als der Frankfurter und andern deutsch. Staaten zu, der Staat müsse sich allein auf die Armee stützen, nur sie sei die beste Stütze des Staates. Er weist aber auf Frankreich hin um eine solche Soldatenherrschaft zu würdigen. — Abg. Reichensperger: Es wird feststehen, daß wir keinen Gewissenszwang beabsichtigen, wenn wir uns gegen die wörtliche Ausführung der Beschlüsse vom 9. August erklären, mindestens wird das Schulzesche Amendement einer Erklärung bedürfen. Mit diesen Beschlussen beabsichtigte man, einen Erlaß an die Befehlshaber der Armee herbeizuführen, wie ihn die Minister der Finanzen und des Innern an die Regierungs-Präsidenten erlassen haben. Die Offiziere der Armee sollten dadurch nicht genöthigt sein zu einer Darlegung ihre politischen Gesinnung. — Schon der Königliche Armeebefehl vom 1. Mai forderte die ganze Armee auf im Geiste der neuen Zeit zu handeln. — Der Zwiespalt der gegenwärtig eingetreten, ist dadurch herbeigeführt, daß die Versammlung zu wenig gesagt und das Ministerium zu wenig gehandelt hat. Der Versammlung gegenüber steht ein Ministerium, das nach dem positiven Gesetz (?) verantwortlich ist. Deshalb ist es die Pflicht dieser Versammlung dahin zu wirken, daß nicht ihre Gewalt die andere absorbire. Die Versammlung muß ihre Gewalt mit Mäßigung und Umsicht gebrauchen, sie könnte dieselbe sonst leicht entweder über Gebühr ausdehnen oder sich zur Ungebühr einer außer ihr liegenden Gewalt unterordnen. Abg. Temme: Wir befinden uns einem Falle, wie wohl noch nie in einem konstitutionellen Staate vorgekommen. Ich verstehe darunter nicht solche Staaten, die unter dem Hasse und dem Schutze der Kanonen des Absolutismus bestehen. — Das Ministerium verweigert einen Beschluß dieser Versammlung auszuführen. Nach den bisherigen konstitutionellen Ansichten, muß das Ministerium in einem solchen Falle entweder abdanken, oder die Versammlung auflösen. Das Letzte ist unmöglich und daß Erste hat das Ministerium verschmäht und zwingt die Versammlung dadurch zu einem entschiedenen Beschuß. Das ganze Volk ist dadurch in Aufregung gebracht und das Ministerium provozirt zugleich eine Revolution. Es fordert zugleich von uns die Anerkennung seines Verfahrens, die Anerkennung also, unser Wille sei nicht der Wille des Volks, oder der Wille des Volkes gelte nicht dem Willen des Ministeriums gegenüber. Das Erste können wir um unserer Ehre, das Letztere um des Vaterlandes willen nicht erklären. Das Letztere hieße den Grundsatz aussprechen, das Volk sei nur der Regierung wegen und nicht die Regierung des Volkes wegen da — Das Ministerium hat sich jedenfalls sehr ungeschickt benommen, es hat den Willen des Landes gegen sich. Wenn es dennoch länger auf seiner Stelle bleiben sollte, so weiß man nicht, was daraus entstehen wird. — Wenn diese Versammlung den Steinschen Antrag nicht ohne alle Aenderung annimmt, so erlaubt es meine Ehre nicht auch noch einen Augenblick meinen Sitz zu behalten und, meine Freunde in diesem Saale werden ihn gleichfalls mit mir verlassen. — (Mißfallen von der Rechten. Zustimmung zur Linken.) Abg. Baumstark spricht ein Langes und Breites gegen den Stein'schen Antrag. Er bestreitet die Kompetenz der Versammlung, eine Regierungsmaßregel vorzuschreiben. Sodann dekretirt er „daß das Vaterland in Gefahr sei,“ und will schließlich abwarten und sehen wer weggehet. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau. Abg. Grebel weist auf den bekannten Tagesbefehl Friedr. Wilh. III. vom Jahre 1798 an die Offiziere hin und fragt: was Friedr. Wilh. der Gerechte für passend fand, wird Herr v. Schreckenstein etc. sich nicht dafür erklären? Minister Hansemann entschuldigt sich, daß er keinen logisch zusammenhängenden Vortrag halten werde, indem er vorzüglich alle Gründe der bisherigen Redner widerlegen wolle. — Er ist jedoch wenig glücklich und geschickt in seiner Widerlegung. Schließlich macht er mit ungeheurem Pathos und mit aller Kraft seiner Stimme auf die Folgen aufmerksam, welche die Versammlung durch das Beharren auf dieser Kleinigkeit nach sich ziehen könne. Das Wohlergehen des ganzen Landes, das Bestehen Berlin's ist an diese Frage geknüpft, und der Stern Preußens wird vielleicht erbleichen, wenn, wenn die Versammlung ihren Beschluß vom 9. August festhalte. Abg. Walter zittert bei dem Gedanken an den Eindruck, den eine mögliche Ministerkrisis hervorbringen würde. Er sucht die Unmöglichkeit darzulegen, den Stein'schen Antrag auszuführen. Er erklärt sich für das Amendement Tamnau. Minister Kühlwetter sucht in einer langweiligen Rede auseinanderzusetzen, daß es sich hier nicht um die Aufrechthaltung eines alten Beschlusses, sondern um einen ganz neuen Antrag handele. Man müsse an dem Grundsatz festhalten, die Gewalten, die beschließende und die ausführende ganz von einander getrennt zu halten, die Versammlung, als beschließende Gewalt, dürfe keinen Verwaltungsbefehl geben. Bei vielen Gelegenheiten hat diese Versammlung diesen Grundsatz anerkannt und sich jeder Einmischung in rein administrative Sachen enthalten. Die Versammlung hat vielmehr ihren Boden im Gesetz, und eine andere Befugniß kann ihr das Ministerium nicht einräumen. — Die Geschichte wird sich des heutigen Tages bemeistern, und das Vaterland wird es dem Ministerium Dank wissen, daß es keinen Fuß breit gewichen ist. (Es muß hier bemerkt werden, daß sowohl der Ministerpräsident und der Finanzminister als der Minister des Innern erklärten, sie hätten am 9. Aug. aus dem Grunde nicht gegen den Stein'schen Antrag gesprochen, weil sie glaubten, daß er keinesfalls eine Majorität bekommen würde. Deshalb müßte auch heute das Prinzip erst erörtert werden, ob die Versammlung befugt ist, solche Beschlüsse zu fassen. Das Ministerium muß es entschieden in Abrede stellen) Abg. Bucher tadelt den Finanzminister, besonders weil derselbe einen von der Versammlung gefaßten Beschluß nachträglich bekritelt. Der Redner widerlegt ferner die Ansicht des Finanzministers, daß diese Versammlung als eine konstituirende sich nicht mit einer konstituirten verwechsele. Die Berufung des Finanzministers auf das die Befugnisse der Versammlung enthaltene Wahlgesetz vom 8. April widerlegt er damit, daß das Volk sich nicht durch ein Blatt Papier binden lasse. Diese Versammlung hat die Pflicht, eine nicht ganz fertig gewordene Revolution weiter zu führen. Das Volk will die Mißstände abgestellt wissen, deshalb ist es ungeduldig. Noch gelten fast alle Gesetze des Absolutismus, alle alten Behörden bestehen noch; wir müssen uns nicht gegen die Außenwelt verschließen, sondern jedem Uebe stand, der sich zeigt, muß sogleich abgeholfen werden. Er wirft dem Ministerium schließlich alle seine Sünden vor und zeigt ihm sein gefährliches Spiel; seine Handlungen sind wie die einer früheren Regierung in Frankreich nicht als ganz und nicht als halb zu betrachten. Wenn das Ministerium die Beschlüsse dieser Versammlung nicht ausführen will wozu sind sie gefaßt und deshalb handelt es sich hier auch nur darum, ob das Ministerium einen mit Majorität gefaßten Beschluß ausführen muß. Abg Tamnau motivirt sein Amendement, welches lautet: „Die Versammlung hat bei ihrem Beschluß vom 9. Aug. d. J. die Absicht gehabt, an die Befehlshaber der Armee einen ähnlichen E#ß #erbeizuführen, wie die Ministerien der Finanzen und des Innern unter dem 15. Juli an die Regierungspräsidenten erlassen haben. Sie beabsichtigte nicht, die Offiziere der Armee zur Darlegung ihrer politischen Gesinnung zu nöthigen oder dem Kriegsminister das Wortlaut des Erlasses vorzuschreiben. Sie erachtet aber einen derartigen Erlaß, in welchem die Offiziere der Armee vor reaktionären und republikanischen Bestrebungen gewarnt werden, im Interesse des staatsbürgerlichen Friedens und zur Förderung des neuen konstitutionellen Staatssystems für nothwendig.“ Kriegsminister v. Schreckenstein: Ich erkläre in meinem Namen, im Einverständnisse mit meinen Kollegen, daß ich mich mir dem Amendement Tamnau einverstanden erklare und bereit bin, den darin gewünschten Erlaß an die Armee in Ausführung zu bringen. Abg. D'Ester: Die vorliegende Frage ist von zwei Seiten zu betrachten, von der personlichen und der sachlichen. Die persönliche Frage besteht darin, daß sie ein Mißtrauensvotum gegen das Ministerium in sich faßt. Deshalb müssen wir auch an dem Stein'schen Antrag festhalten, denn das Ministerium hat durch die Nichterfüllung dieses Antrags seine Pflicht verletzt. Wenn das Ministerium selbst heute erklärt, es wolle den Antrag zur Ausführung bringen, so hat es doch seine Pflicht verletzt, indem es Montag erklärte, den Antrag nicht ausführen zu wollen. Wir können uns nur für die Annahme des Antrags und gegen die beiden Amendements erklären, denn das Amendement des Abgeordneten Unruh spricht nur eine Pflichtverletzung des Ministeriums für die Zukunft aus, wenn es den heutigen Beschluß nicht ausführt. Das Amendement Tamnau wirft den ganzen am 9. August gefaßten Beschluß um. Das Ministerium hat erklärt, es müsse eine Trennung der Gewalten statt finden und daß diese Versammlung kein Recht zu solchen Beschlüssen habe. Das sind die Ansichten alter Montesquieu'scher Staatsweisheit, die durch unsere Staatsumwälzung umgeworfen sind. Niemand wird läugnen, daß wir in Folge einer großen Staatsumwälzung hier sind und etwas Neues schaffen sollen. Freiheit ist von allen Seiten hier in Anspruch genommen worden. Jeder sagt, die Freiheit ist in Gefahr, wenn meine Ansicht nicht durchgeht. Sie wissen, daß es eine Partei im Lande giebt, die kein Mittel vorübergehen läßt, um den alten Zustand wieder zurückzurufen. Viele Offiziere der Armee hängen dieser Partei an und wenn Sie sich weigern, einen Erlaß an diese Offiziere zu erlassen, so geben Sie der Reaktion bewußt oder unbewußt ihre Zustimmung. Minister Milde: Ein vorgehender Redner hat die Debatte auf den wahren Punkt gebracht, nämlich dahin, ob die Versammlung der Konvent werden wolle oder nicht. Der Beschluß vom 9. Aug. übt in seiner Totalität einen Gewissenszwang aus. Das verehrte Mitglied hat nun gesagt, wir hätten unsere Pflicht verletzt, weil wir diesen Beschluß nicht ausgeführt Das Ministerium konnte nicht, wie Manche verlangt haben, einige Tage nach Fassung des in Rede stehenden Beschlusses gegen denselben remonstriren, sondern die Versammlung mußte dies selbst thun. Ja, meine Herren, wir stehen an einem sehr wichtigen Momente. Es wird sich heute entscheiden, welche Geschicke diesem Lande bestimmt sind, ob wir auf dem Wege des Konvents oder ob wir mit einem möglichen Königthum weiter gehen werden. Abg. Parrisius beantragt den Schluß der Debatte: der Worte seien genug gewechselt; es handelt sich jetzt nur noch um eine That, die in der Abstimmung besteht. Die Versammlung möge zeigen, ob sie konsequent oder inkonsequent sein wolle. Abg. Bauer von Berlin spricht gegen den Schluß, damit jeder Abgeordnete, wenn irgend möglich, seine Abstimmung in dieser hochwichtigen Angelegenheit motiviren könne. (Der Antrag auf Schluß wird verworfen). Abg. Harassewitz, gegen den Stein'schen Antrag: Das was der Kriegsminister versprochen, sei kein Erlaß an die Armee. Wenn beide Theile sagen müßten, daß sie gefehlt, so müßten sie die dargebotene Hand annehmen und nicht auf dem starren Recht beharren. Zeigen Sie, schließt der Redner, dem Lande, daß ein versöhnender Geist hier waltet und daß Sie nur das Wohl des Landes vor Augen haben. Abg. Behrends: Es ist keine Maaßlosigkeit, wenn man das Recht des Volkes bis auf das letzte Titelchen festhalte und keinen Schritt zurückweiche. Auf 2 Punkte will ich nur aufmerksam machen: erstens, auf das Verhältniß der Versammlung zum Volke und zweitens, auf das Verhältniß der Versammlung zur Armee. — Schon früher habe ich gefordert, die Versammlung möge die Anerkennung der Revolution aussprechen, um auf diese Weise die Revolution zu Ende zu führen, denn das Volk hat seinen Vertretern das Vertrauen geschenkt, daß sie dies thun würden. Es frage sich jetzt wieder, wer souverain sei, die Versammlung oder das Ministerium. Die gesammte Bürgerwehr hat heute eine Adresse an den Präsidenten überreicht, worin sie die Erwartung ausspricht, die Versammlung werde ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht erhalten. — Er übergibt zugleich dem Präsidenten eine Menge anderer Adressen, welche sich in demselben Sinne, wie die der Bürgerwehr äußern. — Das Volk habe somit seine Ansicht deutlich ausgesprochen. Nachdem noch einige Redner für und gegen den Antrag gesprochen wird endlich der Schluß der Debatte verlangt und angenommen. Der Antragsteller Abg. Stein hielt noch eine ausgezeichnete Rede, worin er klar darlegte, daß es sich hier nur einzig und allein darum handele, ob die Versammlung consequent sein wolle und an ihrem Beschluß vom 9. August ohne alle Aenderung und Erläuterung festhalte und dessen unverzügliche Ausführung fordere. — Das Fortbestehen des jetzigen Ministeriums ist freilich dadurch unmöglich gemacht. — Namentliche Abstimmung: Das Amendement Unruh wird mit 320 gegen 38 Stimmen und das Amendement Tamnau mit 210 gegen 156 Stimmen verworfen. Der Steinsche Antrag wird mit 219 gegen 152 Stimmen angenommen. Majoritat gegen das Ministerium 67 Stimmen. * Berlin, 8. Sept. Wie sehr Freiligrath in seinem Gedicht: „Die Todten an die Lebenden“ Recht hat, das wird begreifen, wer sowohl dieses Gedicht als nachfolgende Stelle aus dem „Publicisten“ vergleichen will: „Am Morgen des 19. März d. J., nach der verhängnißvollen Revolutions-Nacht, kehrte der Zeugschmiedegeselle Hellmann, mit zwei Infanterie-Gewehren versehen, in seine Wohnung zurück. Er war während des vorangegangenen Nachmittags und der Nacht an verschiedenen Punkten in der Stadt gewesen und hatte auf den Barrikaden mitgekämpft. Auf die ihm von seinen Hausgenossen gestellte Frage, wo er die Gewehre her habe, hatte er erklärt: „Die sind erobert.“ Wenige Tage darauf stand an den Straßenecken der Residenz eine obrigkeitliche Bekanntmachung, die die Rückgabe der in den Tagen des 18. und 19. März erbeuteten Waffen anempfahl. Er verkaufte die Gewehre für den Preis von 3 Thlr. Die Behörde erhielt hiervon Kenntniß, sie veranlaßte die Beschlagnahme beider Gewehre, und der Polizeianwalt erhob die Anklage gegen denselben wegen wissentlichen und widerrechtlichen Verkaufs fremden Eigenthums. Die Verhandlung fand bei dem Einzelrichter des K. Kriminalgerichts statt. Der Angeklagte wurde — da er sich nicht gestellt hatte, in contumacium des angeklagten Vergehens für schuldig befunden, und deßhalb zum Korkardenverlust, 6 Thlr. Geldstrafe, im Unvermögensfalle neuntägiger Strafarbeit verurtheilt. 61 Wien, 4. Sept. Das Ministerium hat es nicht gewagt, das Verbot des Trauerzugs zu den Gräbern der am 21. und 23. August gefallenen Arbeiter zur Ausführung zu bringen und der Zug hat deßhalb in der Weise des Ihnen überschickten Programms gestern Nachmittag stattgefunden. Ein großer Theil der Nationalgarde hat sich offiziell an dem Zuge betheiligt und sich bei dem Volke damit bedeutend wieder in integrum restituirt. Den pariser und rheinischen Bourgeois dürfte darüber wieder der Schrecken in die Beine fahren. Der Reichstag hält heute keine Sitzung; der kudlich-lassersche Antrag und der Genuß all der vorgenommenen Amendements haben ihm Magenschmerz verursacht. Uebrigens kam es in der Sitzung vom 2. Sept. doch noch zur Abschaffung des Bier- und Branntweinzwangs und der dalmatinische Abgeordnete Iwichiewich erhob sich wider die von dem Reichstag ausgesprochene Feudal-Entschädigung durch den Staat aus dem Grunde, weil alle Feudalrechte in Dalmatien schon seit 1806 unter französischer Herrschaft verschwunden seien, von dieser Provinz nunmehr also auch keine Entschädigung für die Feudalherren anderer Provinzen verlangt werden könne. (Siehe den Verfolg in der Beilage).

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Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 99. Köln, 10. September 1848, S. 0497. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz099_1848/3>, abgerufen am 23.04.2024.