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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 149. Köln, 22. November 1848.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 149. Köln, Mittwoch den 22. November. 1848.

Den auswärtigen Freunden der "Neuen Rheinischen Zeitung" zeigen wir hiermit an, daß uns von dem hiesigen Ober-Postamte die Genehmigung ertheilt worden ist, vom heutigen Tage bis Ende Quartals Abonnements zum Preise von 1 Thlr. incl. des Postaufschlags entgegenzunehmen. Wir fordern demnach das auswärtige Publikum zur regen Theilnahme auf.

Köln, 16. November 1848. Die Expedition der "N. Rh. Ztg."

Keine Steuern mehr!!!

Zu Nro. 148 der "N. Rh. Ztg." erschien am Dienstag den 21. Nov., Morgens, eine Zweite Ausgabe mit sämmtlichen Berliner Nachrichten, welche an unsre geehrten Abonnenten versandt wurde. Die Expedition der "N. Rh. Ztg."
Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Ueber die Proklamation des Ministeriums Brandenburg-Manteufel in Betreff der Steuerverweigerung. -- Die Ober-Prokuratur und die "N. Rh. Ztg." -- Die Staatsanwaltschaft in Berlin und in Köln. -- Die National-Versammlung in Betreff der Presse der Reaktion. -- Erkenntniß der hiesigen Rechtskammer). Düsseldorf. (Volksbewegung. -- Proklamationen. -- Rede der Chefs der Bürgerwehr). Berlin. (Proklamation des Ministeriums Brandenburg-Manteufel. -- Verfälschte Darstellung des Gesprächs zwischen Kirchmann und Bassermann. -- Aufruf des demokratischen rheinisch-westphälischen Vereins). Erfurt. (Die Stimmung des Volkes für die National-Versammlung). Posen. (Protest des Oberlandesgerichts). Aus Schlesien. (Aufstandsgerüchte aus Reichenbach und Oels). Wien. (Das Proletariat im Wachsen. -- Das Ministerium. -- Die Operationen der Armee gegen Ungarn. -- Finanzielle Lage. -- Rothschild. -- Füster. -- Erschießungen). Crefeld. Bonn. Gummersbach. Simmern. Rheda. Frechen. Arnsberg. Grevenbroich. Solingen. Remscheidt Soest. Mülheim a. d. R. Cochem. Barmen. (Adressen an die National-Versammlung).

Franz Republik. Paris. (Die Verfassung. -- Marrast -- Festlichkeiten. -- Cavaignac. -- Verschiedenes).

Italien. Mailand. (Außerordentliche Steuer Radetzki's).

Deutschland.
* Köln, 21. Nov.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 21. Nov.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 21. Nov.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 21. Nov.

Wir erhalten so eben die folgende lithographirte Zuschrift:

Die Preßfreiheit ist in Berlin vernichtet. Die Reaktion, deren Hauptorgane der "Staatsanzeiger" und die "Neue Preußische Zeitung" sind, verbreitet die größten Unwahrheiten, und erlaubt sich die größten Angriffe gegen die Nationalversammlung und ihre Mitglieder, wahre Thatsachen werden entstellt oder verschwiegen. Widerlegungen und Gegenartikel sind verboten. Die Vossische und Spenersche Zeitung müssen sich auf Berichte nackter Thatsachen beschränken. Fast alle übrigen Zeitungen sind suspendirt.

Unter solchen Umständen halten die unterzeichneten Mitglieder der Nationalversammlung sich für verpflichtet, dem preußischen Volke und der Presse in den Provinzen dringend anzuempfehlen, die Nachrichten der Berliner Zeitungen über die innern Angelegenheiten des Landes und über das Wirken der Nationalversammlung nur mit der größten Umsicht und nach sorgfältiger Prüfung und Vergleichung mit andern Nachrichten und andern Zeitungen anzunehmen.

Berlin, 17. Nov. 1848.

(Folgen die Unterschriften der Abgeordneten.)

* Köln, 21. Nov.

Die Rathskammer des Landgerichtes zu Köln hat heute Morgen den Dr. jur. Becker an den Assisenhof verwiesen, dagegen in Bezug auf die Mitbeschuldigten Wachter, Bürgers, Engels und Kons. erkannt, daß die Akten solange reponirt werden sollen, bis dieselben sich zur Haft gestellt.

109 Düsseldorf, 19. Novbr.

Hier herrscht eine so unendlich rege Thätigkeit, daß ich Ihnen unmöglich Alles berichten kann, was vorgeht. Ich will also nur kurz das Hauptsächlichste berichten. Vor einigen Tagen wurde in einer Volksversammlung folgender Beschluß gefaßt und durch Plakate zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Bekanntmachung.

Die Volksversammlung in der Bockhalle hat folgenden Beschluß gefaßt:

"In Erwägung, daß die National-Versammlung jede Steuerzahlung an das hochverrätherische Ministerium Brandenburg verboten hat; in Erwägung, daß also jede Steuerzahlung, jede Beitreibung derselben und Betheiligung daran ein Verbrechen gegen den Beschluß der National-Versammlung und als Unterstützung eines hochverrätherischen Ministeriums, das Verbrechen des Hochverrathes bildet, beschließt die Volksversammlung:

1. "Jeder Steuerpflichtige, der Steuern zahlt, jeder Beamte, der Steuern in irgend einer Weise eintreibt, oder zur Erhebung derselben durch irgend eine Amtshandlung mitwirkt, jeder Privatmann, der bei einem wegen Steuerverweigerung erfolgenden Zwangsverkauf bietet, ist als Hochverräther an der Nation dem Haß und der Bestrafung des Volkes verfallen.
2. "Jeder, der Personen weiß und ermitteln kann, die der unter 1. gedachten hochverrätherischen Handlung schuldig sind, wird ersucht, dieselben den Comites der demokratischen Vereine und den Präsidirenden der Volksveesammlungen zu denunziren."

Was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird!

Düsseldorf, 18 November 1848.

Das Präsidium der permanenten Volksversammlung.

Ferner wurde gestern eine Deputation bestehend aus Hrn. Cantador dem Chef der Bürgerwehr, Lasalle, einem Banquier und einigen Bürgerwehroffizieren an die Behörden abgesandt, um von derselben Auskunft zu verlangen, welche Stellung sie in dem gegenwärtigen Conflikt der Regierungsgewalten einzunehmen gedächten, und die schleunigste Ergreifung von Maßregeln zur Organisirung der Steuerverweigerung zu fordern. Die Deputation begab sich zunächst zu dem Steuerrendanten und stellte demselben folgende Bedingungen:

1) Die Müller anzuweisen ohne Producirung einer Quittung für gezahlte Mahlsteuer und unter bloßer Kontrolle der von ihnen gemahlnen Quantitäen zu mahlen.
2) Ebenso in Bezug auf die Schlachtsteuer zu verordnen, daß die Düsseldorfer Fleischer alles Vieh unter bloßer Buchung der Stückzahl unversteuert eintreiben und schlachten können.
3) In Bezug auf den Aval (die Zollvereins-Steuer, welche von den auf den Rheinschiffen anlangenden Waaren erhoben wird) alle fälligen Beträge zu stunden, und die neu anlangenden Güter, wie bisheran auf Credit den Empfängern abzuliefern.

Der Steuerrendant erklärte diesen drei Forderungen nachkommen zu wollen und wird bereits weder Schlacht noch Mahlsteuer bei uns entrichtet. An demselben Tage noch langte eine gerade fällige Summe von mehren Tausend Thlrn. Aval bei dem Steuerrendanten an; zufolge der mit der Deputation gehabten Unterredung verweigerte dieser jedoch die Annahme.

Der Steuerrendant erklärte ferner, die vorhandenen und etwa noch eingehenden Baarbestände seiner Kasse keiner höheren Behörde freiwillig abliefern zu wollen; und wenn ihm Befehl von seiner vorgesetzten Behörde zu einer solchen Ablieferung zukäme, die Bürgerwehr einige Stunden vor geschehener Ablieferung zu benachrichtigen.

Der Regierungspräsident gab so viel als möglich ausweichende Antworten. Auf die Frage der Deputation, ob er auf Befehl des Ministeriums die Bestände der Regierungs-Hauptkasse nach Berlin senden werde, erklärte der Präsident: "Dies schon deshalb nicht thun zu können, weil vor dem 13. Decbr. die Regierungs-Hauptkasse nach dem Betrag der für Düsseldorf selbsterforderlichen Ausgaben nicht im Stande sei, einen Ueberschuß abzuliefern." Auf diese Weise wurde eine principielle Antwort vermieden. Uebrigens erklärte der Präsident, daß die Regierung jedes Zwangsverfahren zur Steuerbeitreibung gestellt habe. -- Von da begab sich die Deputation zu dem Polizeiinspektor Zeller. Hier wurde ihr die entschiedenste und anerkennenswertheste Erklärung zu Theil. Schon vor zwei Tagen hatte die Steuerbehörde den Polizeiinspektor zur Veranstaltung eines Zwangsverkaufs requirirt. Der Polizeiinspektor entgegnete hierauf entschieden, daß er den Beschluß der Nationalversammlung als rechtsgültig anerkennen müsse, daß somit, so lange die Leitung der Polizei in seinen Händen ruhe, kein Polizist einen Schritt irgend einer Art zu einer Steuerhebung thun würde und daß er, wenn dies nicht convenire, bereit sei, seine Entlassung zu nehmen.

Inzwischen war von der Regierung selbst, wie schon erwähnt, die Stellung der Zwangsverkäufe beschlossen worden.

Gestern Abend fand eine Monstre-Volksversammlung im Raume des hiesigen Schauspielhauses Statt und wurde hier folgender Beschluß gefaßt:

"Die Volksversammlung erklärt das Regierungskollegium und alle seine einzelnen Mitglieder dafür verantwortlich, daß von dem heutigen Tage ab keine Bestände der Regierungs-Hauptkasse weder an Civil- noch Militärbeamte ausgezahlt werden, da es nach dem Beschlusse der Nationalversammlung die Staatsgelder nicht nur nicht vom Ministerium Brandenburg, sondern auch nicht in seinem Interesse verwendet werden sollen."

Heute fand hier die Musterung der Bürgerwehr Düsseldorfs und der Landgemeinden Statt, die, wie ich Ihnen bereits gestern geschrieben, anberaumt war. Es war ein herzstärkender Anblick. Sie können sich kaum einen Begriff von der lebendigen Theilnahme machen, welche die Landgemeinden an den Tag gelegt haben. Von allen Orten und Enden waren die Bürgerwehre zugeströmt. Von Unter-Bilk und Ober-Bilk waren sie gekommen, von Gerresheim, Ratingen, von Flingern mit Mistgabeln und Sensen, von Kaiserswerth mit Lanzen, von Grafenberg mit 2 Kanonen, jede mit 2 Pferden bespannt; überall der regste Enthusiasmus. Der Chef der Bürgerwehr hielt folgende Anrede, welche eine unendliche Begeisterung hervorrief:

Wehrmänner! Die Tage der Gefahr sind gekommen. Die gemeinsame Freiheit, die schwer errungenen Rechte, sie sind nicht bloß bedroht, nicht angegriffen, nein mit Füßen getreten sind alle Gesetze, zerrissen ist von der Krone selbst der Bund, den wir im März mit ihr geschlossen. Die Nationalversammlung ist mit der Gewalt der Bajonette auseinandergetrieben, die heldenmüthige Bürgerwehr Berlins ist aufgelöst, ein Abgeordneter verhaftet, ein Präsident der Nationalversammlung durch die Fäuste der Soldaten aus dem Saale gerissen, der Belagerungszustand ohne jede Ursache proklamirt, und während das Betragen des Berliner Volks von einer Weisheit und Mäßigung ist, welche die Welt zur Bewunderung hinreißt, das Materialgesetz verkündet. Bürger! trotz der unbesieglich friedlichen und gesetzlichen Haltung, die Eure Brüder in Berlin an den Tag gelegt haben, will man durchaus Euer Blut, man dürstet darnach, man will uns planvoll zum Kampfe reizen, gewaltsam dazu zwingen, um mit Strömen Eures Blutes die Freiheit wieder zu ersäufen, die man uns im März garantirt hat.

Wehrmänner! Als man im März auf den ungestümen Ruf des Volkes eine Bürgerwehr schuf, als man Euch die Waffen in die Hand gab, da geschah dies nicht um ein neues Polizei-Institut ins Leben zu rufen, nicht zu einem niedrigen Konstablerdienst wollte man den Kern der Nation verwenden; nein es geschah, um eine Leibgarde der Freiheit zu schaffen, um den Bürgern in den Waffen die Mittel zu geben, die Verfassung gegen jedes Attentat der Regierung zu vertheidigen. Das ist Euer Beruf, Wehrmänner! Zu diesem Zwecke ist die Bügerwehr geschaffen, zu diesem Zwecke sind Euch die Waffen in die Hand gedrückt worden. Wehrmänner! jetzt ist es an uns, zu zeigen, daß wir unsres Berufes würdig, daß wir in der That eine bewaffnete Leibgarde der Freiheit sind. Die Bürgerwehr, als der Kern der Nation, ist stets die Vertreterin der Ruhe und Ordnung, die Feindin der Anarchie gewesen. Wir fluchen dem Krieg! Aber die erste, die heiligste Pflicht einer Nation ist die, sich mit dem Schwert in der Hand zu erheben, wo man es wagt, das Palladium ihrer gesetzlichen Freiheit anzutasten. Dieser heilige Kampf, er ist vor Allem Pflicht der Bürgerwehr! Eine Nation welche sich nicht erhebt zum Schutze ihrer Rechte, eine Nation, welche in dem Kampfe dafür nachläßt und unterliegt, eh' ihre Kraft gebrochen ist bis auf den letzten Mann, eine solche Nation verdient ihr Loos, verdient das Joch des Sklaven und das Brandmal der Feigheit.

Ewige Schmach würde über den deutschen Namen kommen, wenn wir uns jetzt wenige Monate nachdem wir uns aus dem langen Winterschlaf erhoben haben, die kaum umarmte Freiheit wieder kraftlos entreißen ließen. Nein, Wehrmänner! zwingt man uns hartnäckig zum Aeußersten zu greifen,

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 149. Köln, Mittwoch den 22. November. 1848.

Den auswärtigen Freunden der „Neuen Rheinischen Zeitung“ zeigen wir hiermit an, daß uns von dem hiesigen Ober-Postamte die Genehmigung ertheilt worden ist, vom heutigen Tage bis Ende Quartals Abonnements zum Preise von 1 Thlr. incl. des Postaufschlags entgegenzunehmen. Wir fordern demnach das auswärtige Publikum zur regen Theilnahme auf.

Köln, 16. November 1848. Die Expedition der „N. Rh. Ztg.“

Keine Steuern mehr!!!

Zu Nro. 148 der „N. Rh. Ztg.“ erschien am Dienstag den 21. Nov., Morgens, eine Zweite Ausgabe mit sämmtlichen Berliner Nachrichten, welche an unsre geehrten Abonnenten versandt wurde. Die Expedition der „N. Rh. Ztg.“
Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Ueber die Proklamation des Ministeriums Brandenburg-Manteufel in Betreff der Steuerverweigerung. — Die Ober-Prokuratur und die „N. Rh. Ztg.“ — Die Staatsanwaltschaft in Berlin und in Köln. — Die National-Versammlung in Betreff der Presse der Reaktion. — Erkenntniß der hiesigen Rechtskammer). Düsseldorf. (Volksbewegung. — Proklamationen. — Rede der Chefs der Bürgerwehr). Berlin. (Proklamation des Ministeriums Brandenburg-Manteufel. — Verfälschte Darstellung des Gesprächs zwischen Kirchmann und Bassermann. — Aufruf des demokratischen rheinisch-westphälischen Vereins). Erfurt. (Die Stimmung des Volkes für die National-Versammlung). Posen. (Protest des Oberlandesgerichts). Aus Schlesien. (Aufstandsgerüchte aus Reichenbach und Oels). Wien. (Das Proletariat im Wachsen. — Das Ministerium. — Die Operationen der Armee gegen Ungarn. — Finanzielle Lage. — Rothschild. — Füster. — Erschießungen). Crefeld. Bonn. Gummersbach. Simmern. Rheda. Frechen. Arnsberg. Grevenbroich. Solingen. Remscheidt Soest. Mülheim a. d. R. Cochem. Barmen. (Adressen an die National-Versammlung).

Franz Republik. Paris. (Die Verfassung. — Marrast — Festlichkeiten. — Cavaignac. — Verschiedenes).

Italien. Mailand. (Außerordentliche Steuer Radetzki's).

Deutschland.
* Köln, 21. Nov.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 21. Nov.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 21. Nov.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
* Köln, 21. Nov.

Wir erhalten so eben die folgende lithographirte Zuschrift:

Die Preßfreiheit ist in Berlin vernichtet. Die Reaktion, deren Hauptorgane der „Staatsanzeiger“ und die „Neue Preußische Zeitung“ sind, verbreitet die größten Unwahrheiten, und erlaubt sich die größten Angriffe gegen die Nationalversammlung und ihre Mitglieder, wahre Thatsachen werden entstellt oder verschwiegen. Widerlegungen und Gegenartikel sind verboten. Die Vossische und Spenersche Zeitung müssen sich auf Berichte nackter Thatsachen beschränken. Fast alle übrigen Zeitungen sind suspendirt.

Unter solchen Umständen halten die unterzeichneten Mitglieder der Nationalversammlung sich für verpflichtet, dem preußischen Volke und der Presse in den Provinzen dringend anzuempfehlen, die Nachrichten der Berliner Zeitungen über die innern Angelegenheiten des Landes und über das Wirken der Nationalversammlung nur mit der größten Umsicht und nach sorgfältiger Prüfung und Vergleichung mit andern Nachrichten und andern Zeitungen anzunehmen.

Berlin, 17. Nov. 1848.

(Folgen die Unterschriften der Abgeordneten.)

* Köln, 21. Nov.

Die Rathskammer des Landgerichtes zu Köln hat heute Morgen den Dr. jur. Becker an den Assisenhof verwiesen, dagegen in Bezug auf die Mitbeschuldigten Wachter, Bürgers, Engels und Kons. erkannt, daß die Akten solange reponirt werden sollen, bis dieselben sich zur Haft gestellt.

109 Düsseldorf, 19. Novbr.

Hier herrscht eine so unendlich rege Thätigkeit, daß ich Ihnen unmöglich Alles berichten kann, was vorgeht. Ich will also nur kurz das Hauptsächlichste berichten. Vor einigen Tagen wurde in einer Volksversammlung folgender Beschluß gefaßt und durch Plakate zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Bekanntmachung.

Die Volksversammlung in der Bockhalle hat folgenden Beschluß gefaßt:

„In Erwägung, daß die National-Versammlung jede Steuerzahlung an das hochverrätherische Ministerium Brandenburg verboten hat; in Erwägung, daß also jede Steuerzahlung, jede Beitreibung derselben und Betheiligung daran ein Verbrechen gegen den Beschluß der National-Versammlung und als Unterstützung eines hochverrätherischen Ministeriums, das Verbrechen des Hochverrathes bildet, beschließt die Volksversammlung:

1. „Jeder Steuerpflichtige, der Steuern zahlt, jeder Beamte, der Steuern in irgend einer Weise eintreibt, oder zur Erhebung derselben durch irgend eine Amtshandlung mitwirkt, jeder Privatmann, der bei einem wegen Steuerverweigerung erfolgenden Zwangsverkauf bietet, ist als Hochverräther an der Nation dem Haß und der Bestrafung des Volkes verfallen.
2. „Jeder, der Personen weiß und ermitteln kann, die der unter 1. gedachten hochverrätherischen Handlung schuldig sind, wird ersucht, dieselben den Comites der demokratischen Vereine und den Präsidirenden der Volksveesammlungen zu denunziren.“

Was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird!

Düsseldorf, 18 November 1848.

Das Präsidium der permanenten Volksversammlung.

Ferner wurde gestern eine Deputation bestehend aus Hrn. Cantador dem Chef der Bürgerwehr, Lasalle, einem Banquier und einigen Bürgerwehroffizieren an die Behörden abgesandt, um von derselben Auskunft zu verlangen, welche Stellung sie in dem gegenwärtigen Conflikt der Regierungsgewalten einzunehmen gedächten, und die schleunigste Ergreifung von Maßregeln zur Organisirung der Steuerverweigerung zu fordern. Die Deputation begab sich zunächst zu dem Steuerrendanten und stellte demselben folgende Bedingungen:

1) Die Müller anzuweisen ohne Producirung einer Quittung für gezahlte Mahlsteuer und unter bloßer Kontrolle der von ihnen gemahlnen Quantitäen zu mahlen.
2) Ebenso in Bezug auf die Schlachtsteuer zu verordnen, daß die Düsseldorfer Fleischer alles Vieh unter bloßer Buchung der Stückzahl unversteuert eintreiben und schlachten können.
3) In Bezug auf den Aval (die Zollvereins-Steuer, welche von den auf den Rheinschiffen anlangenden Waaren erhoben wird) alle fälligen Beträge zu stunden, und die neu anlangenden Güter, wie bisheran auf Credit den Empfängern abzuliefern.

Der Steuerrendant erklärte diesen drei Forderungen nachkommen zu wollen und wird bereits weder Schlacht noch Mahlsteuer bei uns entrichtet. An demselben Tage noch langte eine gerade fällige Summe von mehren Tausend Thlrn. Aval bei dem Steuerrendanten an; zufolge der mit der Deputation gehabten Unterredung verweigerte dieser jedoch die Annahme.

Der Steuerrendant erklärte ferner, die vorhandenen und etwa noch eingehenden Baarbestände seiner Kasse keiner höheren Behörde freiwillig abliefern zu wollen; und wenn ihm Befehl von seiner vorgesetzten Behörde zu einer solchen Ablieferung zukäme, die Bürgerwehr einige Stunden vor geschehener Ablieferung zu benachrichtigen.

Der Regierungspräsident gab so viel als möglich ausweichende Antworten. Auf die Frage der Deputation, ob er auf Befehl des Ministeriums die Bestände der Regierungs-Hauptkasse nach Berlin senden werde, erklärte der Präsident: „Dies schon deshalb nicht thun zu können, weil vor dem 13. Decbr. die Regierungs-Hauptkasse nach dem Betrag der für Düsseldorf selbsterforderlichen Ausgaben nicht im Stande sei, einen Ueberschuß abzuliefern.“ Auf diese Weise wurde eine principielle Antwort vermieden. Uebrigens erklärte der Präsident, daß die Regierung jedes Zwangsverfahren zur Steuerbeitreibung gestellt habe. — Von da begab sich die Deputation zu dem Polizeiinspektor Zeller. Hier wurde ihr die entschiedenste und anerkennenswertheste Erklärung zu Theil. Schon vor zwei Tagen hatte die Steuerbehörde den Polizeiinspektor zur Veranstaltung eines Zwangsverkaufs requirirt. Der Polizeiinspektor entgegnete hierauf entschieden, daß er den Beschluß der Nationalversammlung als rechtsgültig anerkennen müsse, daß somit, so lange die Leitung der Polizei in seinen Händen ruhe, kein Polizist einen Schritt irgend einer Art zu einer Steuerhebung thun würde und daß er, wenn dies nicht convenire, bereit sei, seine Entlassung zu nehmen.

Inzwischen war von der Regierung selbst, wie schon erwähnt, die Stellung der Zwangsverkäufe beschlossen worden.

Gestern Abend fand eine Monstre-Volksversammlung im Raume des hiesigen Schauspielhauses Statt und wurde hier folgender Beschluß gefaßt:

„Die Volksversammlung erklärt das Regierungskollegium und alle seine einzelnen Mitglieder dafür verantwortlich, daß von dem heutigen Tage ab keine Bestände der Regierungs-Hauptkasse weder an Civil- noch Militärbeamte ausgezahlt werden, da es nach dem Beschlusse der Nationalversammlung die Staatsgelder nicht nur nicht vom Ministerium Brandenburg, sondern auch nicht in seinem Interesse verwendet werden sollen.“

Heute fand hier die Musterung der Bürgerwehr Düsseldorfs und der Landgemeinden Statt, die, wie ich Ihnen bereits gestern geschrieben, anberaumt war. Es war ein herzstärkender Anblick. Sie können sich kaum einen Begriff von der lebendigen Theilnahme machen, welche die Landgemeinden an den Tag gelegt haben. Von allen Orten und Enden waren die Bürgerwehre zugeströmt. Von Unter-Bilk und Ober-Bilk waren sie gekommen, von Gerresheim, Ratingen, von Flingern mit Mistgabeln und Sensen, von Kaiserswerth mit Lanzen, von Grafenberg mit 2 Kanonen, jede mit 2 Pferden bespannt; überall der regste Enthusiasmus. Der Chef der Bürgerwehr hielt folgende Anrede, welche eine unendliche Begeisterung hervorrief:

Wehrmänner! Die Tage der Gefahr sind gekommen. Die gemeinsame Freiheit, die schwer errungenen Rechte, sie sind nicht bloß bedroht, nicht angegriffen, nein mit Füßen getreten sind alle Gesetze, zerrissen ist von der Krone selbst der Bund, den wir im März mit ihr geschlossen. Die Nationalversammlung ist mit der Gewalt der Bajonette auseinandergetrieben, die heldenmüthige Bürgerwehr Berlins ist aufgelöst, ein Abgeordneter verhaftet, ein Präsident der Nationalversammlung durch die Fäuste der Soldaten aus dem Saale gerissen, der Belagerungszustand ohne jede Ursache proklamirt, und während das Betragen des Berliner Volks von einer Weisheit und Mäßigung ist, welche die Welt zur Bewunderung hinreißt, das Materialgesetz verkündet. Bürger! trotz der unbesieglich friedlichen und gesetzlichen Haltung, die Eure Brüder in Berlin an den Tag gelegt haben, will man durchaus Euer Blut, man dürstet darnach, man will uns planvoll zum Kampfe reizen, gewaltsam dazu zwingen, um mit Strömen Eures Blutes die Freiheit wieder zu ersäufen, die man uns im März garantirt hat.

Wehrmänner! Als man im März auf den ungestümen Ruf des Volkes eine Bürgerwehr schuf, als man Euch die Waffen in die Hand gab, da geschah dies nicht um ein neues Polizei-Institut ins Leben zu rufen, nicht zu einem niedrigen Konstablerdienst wollte man den Kern der Nation verwenden; nein es geschah, um eine Leibgarde der Freiheit zu schaffen, um den Bürgern in den Waffen die Mittel zu geben, die Verfassung gegen jedes Attentat der Regierung zu vertheidigen. Das ist Euer Beruf, Wehrmänner! Zu diesem Zwecke ist die Bügerwehr geschaffen, zu diesem Zwecke sind Euch die Waffen in die Hand gedrückt worden. Wehrmänner! jetzt ist es an uns, zu zeigen, daß wir unsres Berufes würdig, daß wir in der That eine bewaffnete Leibgarde der Freiheit sind. Die Bürgerwehr, als der Kern der Nation, ist stets die Vertreterin der Ruhe und Ordnung, die Feindin der Anarchie gewesen. Wir fluchen dem Krieg! Aber die erste, die heiligste Pflicht einer Nation ist die, sich mit dem Schwert in der Hand zu erheben, wo man es wagt, das Palladium ihrer gesetzlichen Freiheit anzutasten. Dieser heilige Kampf, er ist vor Allem Pflicht der Bürgerwehr! Eine Nation welche sich nicht erhebt zum Schutze ihrer Rechte, eine Nation, welche in dem Kampfe dafür nachläßt und unterliegt, eh' ihre Kraft gebrochen ist bis auf den letzten Mann, eine solche Nation verdient ihr Loos, verdient das Joch des Sklaven und das Brandmal der Feigheit.

Ewige Schmach würde über den deutschen Namen kommen, wenn wir uns jetzt wenige Monate nachdem wir uns aus dem langen Winterschlaf erhoben haben, die kaum umarmte Freiheit wieder kraftlos entreißen ließen. Nein, Wehrmänner! zwingt man uns hartnäckig zum Aeußersten zu greifen,

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          <p>(Folgen die Unterschriften der Abgeordneten.)</p>
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        <div xml:id="ar149_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Köln, 21. Nov.</head>
          <p>Die Rathskammer des Landgerichtes zu Köln hat heute Morgen den Dr. jur. <hi rendition="#g">Becker</hi> an den Assisenhof verwiesen, dagegen in Bezug auf die Mitbeschuldigten <hi rendition="#g">Wachter, Bürgers, Engels</hi> und Kons. erkannt, daß die Akten solange reponirt werden sollen, bis dieselben sich zur Haft gestellt.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar149_006" type="jArticle">
          <head><bibl><author>109</author></bibl> Düsseldorf, 19. Novbr.</head>
          <p>Hier herrscht eine so unendlich rege Thätigkeit, daß ich Ihnen unmöglich Alles berichten kann, was vorgeht. Ich will also nur kurz das Hauptsächlichste berichten. Vor einigen Tagen wurde in einer Volksversammlung folgender Beschluß gefaßt und durch Plakate zur öffentlichen Kenntniß gebracht.</p>
          <p> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Bekanntmachung</hi>.</hi> </p>
          <p>Die Volksversammlung in der Bockhalle hat folgenden Beschluß gefaßt:</p>
          <p>&#x201E;In Erwägung, daß die National-Versammlung jede Steuerzahlung an das hochverrätherische Ministerium Brandenburg verboten hat; in Erwägung, daß also jede Steuerzahlung, jede Beitreibung derselben und Betheiligung daran ein Verbrechen gegen den Beschluß der National-Versammlung und als Unterstützung eines hochverrätherischen Ministeriums, das Verbrechen <hi rendition="#et"><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">des Hochverrathes</hi></hi></hi> bildet, beschließt die Volksversammlung:</p>
          <p rendition="#et">1. &#x201E;Jeder Steuerpflichtige, der Steuern zahlt, jeder Beamte, der Steuern in irgend einer Weise eintreibt, oder zur Erhebung derselben durch irgend eine Amtshandlung mitwirkt, jeder Privatmann, der bei einem wegen Steuerverweigerung erfolgenden Zwangsverkauf bietet, ist als Hochverräther an der Nation dem Haß und der Bestrafung des Volkes verfallen.<lb/>
2. &#x201E;Jeder, der Personen weiß und ermitteln kann, die der unter 1. gedachten hochverrätherischen Handlung schuldig sind, wird ersucht, dieselben den Comites der demokratischen Vereine und den Präsidirenden der Volksveesammlungen zu denunziren.&#x201C;</p>
          <p>Was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird!</p>
          <p>Düsseldorf, 18 November 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Das Präsidium der permanenten Volksversammlung</hi>.</p>
          <p>Ferner wurde gestern eine Deputation bestehend aus Hrn. Cantador dem Chef der Bürgerwehr, Lasalle, einem Banquier und einigen Bürgerwehroffizieren an die Behörden abgesandt, um von derselben Auskunft zu verlangen, welche Stellung sie in dem gegenwärtigen Conflikt der Regierungsgewalten einzunehmen gedächten, und die schleunigste Ergreifung von Maßregeln zur Organisirung der Steuerverweigerung zu fordern. Die Deputation begab sich zunächst zu dem Steuerrendanten und stellte demselben folgende Bedingungen:</p>
          <p rendition="#et">1) Die Müller anzuweisen ohne Producirung einer Quittung für gezahlte Mahlsteuer und unter bloßer Kontrolle der von ihnen gemahlnen Quantitäen zu mahlen.<lb/>
2) Ebenso in Bezug auf die Schlachtsteuer zu verordnen, daß die Düsseldorfer Fleischer alles Vieh unter bloßer Buchung der Stückzahl unversteuert eintreiben und schlachten können.<lb/>
3) In Bezug auf den Aval (die Zollvereins-Steuer, welche von den auf den Rheinschiffen anlangenden Waaren erhoben wird) alle fälligen Beträge zu stunden, und die neu anlangenden Güter, wie bisheran auf Credit den Empfängern abzuliefern.</p>
          <p>Der Steuerrendant erklärte diesen drei Forderungen <hi rendition="#g">nachkommen zu wollen</hi> und wird bereits weder Schlacht noch Mahlsteuer bei uns entrichtet. An demselben Tage noch langte eine gerade fällige Summe von mehren Tausend Thlrn. Aval bei dem Steuerrendanten an; zufolge der mit der Deputation gehabten Unterredung <hi rendition="#g">verweigerte dieser jedoch die Annahme</hi>.</p>
          <p>Der Steuerrendant erklärte ferner, die vorhandenen und etwa noch eingehenden Baarbestände seiner Kasse keiner höheren Behörde freiwillig abliefern zu wollen; und wenn ihm Befehl von seiner vorgesetzten Behörde zu einer solchen Ablieferung zukäme, die Bürgerwehr einige Stunden vor geschehener Ablieferung zu benachrichtigen.</p>
          <p>Der Regierungspräsident gab so viel als möglich ausweichende Antworten. Auf die Frage der Deputation, ob er auf Befehl des Ministeriums die Bestände der Regierungs-Hauptkasse nach Berlin senden werde, erklärte der Präsident: &#x201E;Dies schon deshalb nicht thun zu können, weil vor dem 13. Decbr. die Regierungs-Hauptkasse nach dem Betrag der für Düsseldorf selbsterforderlichen Ausgaben nicht im Stande sei, einen Ueberschuß abzuliefern.&#x201C; Auf diese Weise wurde eine principielle Antwort vermieden. Uebrigens erklärte der Präsident, daß die Regierung jedes Zwangsverfahren zur Steuerbeitreibung gestellt habe. &#x2014; Von da begab sich die Deputation zu dem Polizeiinspektor Zeller. Hier wurde ihr die entschiedenste und anerkennenswertheste Erklärung zu Theil. Schon vor zwei Tagen hatte die Steuerbehörde den Polizeiinspektor zur Veranstaltung eines Zwangsverkaufs requirirt. Der Polizeiinspektor entgegnete hierauf entschieden, daß er den Beschluß der Nationalversammlung als rechtsgültig anerkennen müsse, daß somit, so lange die Leitung der Polizei in seinen Händen ruhe, kein Polizist einen Schritt irgend einer Art zu einer Steuerhebung thun würde und daß er, wenn dies nicht convenire, bereit sei, seine Entlassung zu nehmen.</p>
          <p>Inzwischen war von der Regierung selbst, wie schon erwähnt, die Stellung der Zwangsverkäufe beschlossen worden.</p>
          <p>Gestern Abend fand eine Monstre-Volksversammlung im Raume des hiesigen Schauspielhauses Statt und wurde hier folgender Beschluß gefaßt:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Die Volksversammlung erklärt das Regierungskollegium und alle seine einzelnen Mitglieder dafür verantwortlich, daß von dem heutigen Tage ab keine Bestände der Regierungs-Hauptkasse weder an Civil- noch Militärbeamte ausgezahlt werden, da es nach dem Beschlusse der Nationalversammlung die Staatsgelder nicht nur nicht vom Ministerium Brandenburg, sondern auch nicht in seinem Interesse verwendet werden sollen.&#x201C;</p>
          <p>Heute fand hier die Musterung der Bürgerwehr Düsseldorfs und der Landgemeinden Statt, die, wie ich Ihnen bereits gestern geschrieben, anberaumt war. Es war ein herzstärkender Anblick. Sie können sich kaum einen Begriff von der lebendigen Theilnahme machen, welche die Landgemeinden an den Tag gelegt haben. Von allen Orten und Enden waren die Bürgerwehre zugeströmt. Von Unter-Bilk und Ober-Bilk waren sie gekommen, von Gerresheim, Ratingen, von Flingern mit Mistgabeln und Sensen, von Kaiserswerth mit Lanzen, von Grafenberg mit 2 Kanonen, jede mit 2 Pferden bespannt; überall der regste Enthusiasmus. Der Chef der Bürgerwehr hielt folgende Anrede, welche eine unendliche Begeisterung hervorrief:</p>
          <p>Wehrmänner! Die Tage der Gefahr sind gekommen. Die gemeinsame Freiheit, die schwer errungenen Rechte, sie sind nicht bloß bedroht, nicht angegriffen, nein mit Füßen getreten sind alle Gesetze, zerrissen ist von der Krone selbst der Bund, den wir im März mit ihr geschlossen. Die Nationalversammlung ist mit der Gewalt der Bajonette auseinandergetrieben, die heldenmüthige Bürgerwehr Berlins ist aufgelöst, ein Abgeordneter verhaftet, ein Präsident der Nationalversammlung durch die Fäuste der Soldaten aus dem Saale gerissen, der Belagerungszustand ohne jede Ursache proklamirt, und während das Betragen des Berliner Volks von einer Weisheit und Mäßigung ist, welche die Welt zur Bewunderung hinreißt, das Materialgesetz verkündet. Bürger! trotz der unbesieglich friedlichen und gesetzlichen Haltung, die Eure Brüder in Berlin an den Tag gelegt haben, will man durchaus Euer Blut, man dürstet darnach, man will uns planvoll zum Kampfe reizen, gewaltsam dazu zwingen, um mit Strömen Eures Blutes die Freiheit wieder zu ersäufen, die man uns im März garantirt hat.</p>
          <p>Wehrmänner! Als man im März auf den ungestümen Ruf des Volkes eine Bürgerwehr schuf, als man Euch die Waffen in die Hand gab, da geschah dies nicht um ein neues Polizei-Institut ins Leben zu rufen, nicht zu einem niedrigen Konstablerdienst wollte man den Kern der Nation verwenden; nein es geschah, um eine <hi rendition="#g">Leibgarde der Freiheit</hi> zu schaffen, um den Bürgern in den Waffen die Mittel zu geben, die Verfassung gegen jedes Attentat der Regierung zu vertheidigen. <hi rendition="#g">Das</hi> ist Euer Beruf, Wehrmänner! Zu <hi rendition="#g">diesem</hi> Zwecke ist die Bügerwehr geschaffen, zu diesem Zwecke sind Euch die Waffen in die Hand gedrückt worden. Wehrmänner! jetzt ist es an uns, zu zeigen, daß wir unsres Berufes würdig, daß wir in der That eine bewaffnete Leibgarde der Freiheit sind. Die Bürgerwehr, als der Kern der Nation, ist stets die Vertreterin der Ruhe und Ordnung, die Feindin der Anarchie gewesen. Wir fluchen dem Krieg! Aber die erste, die heiligste Pflicht einer Nation ist die, sich mit dem Schwert in der Hand zu erheben, wo man es wagt, das Palladium ihrer gesetzlichen Freiheit anzutasten. Dieser heilige Kampf, er ist vor Allem Pflicht der Bürgerwehr! Eine Nation welche sich nicht erhebt zum Schutze ihrer Rechte, eine Nation, welche in dem Kampfe dafür nachläßt und unterliegt, eh' ihre Kraft gebrochen ist bis auf den letzten Mann, eine solche Nation verdient ihr Loos, verdient das Joch des Sklaven und das Brandmal der Feigheit.</p>
          <p>Ewige Schmach würde über den deutschen Namen kommen, wenn wir uns jetzt wenige Monate nachdem wir uns aus dem langen Winterschlaf erhoben haben, die kaum umarmte Freiheit wieder kraftlos entreißen ließen. Nein, Wehrmänner! zwingt man uns hartnäckig zum Aeußersten zu greifen,
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[0781/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 149. Köln, Mittwoch den 22. November. 1848. Den auswärtigen Freunden der „Neuen Rheinischen Zeitung“ zeigen wir hiermit an, daß uns von dem hiesigen Ober-Postamte die Genehmigung ertheilt worden ist, vom heutigen Tage bis Ende Quartals Abonnements zum Preise von 1 Thlr. incl. des Postaufschlags entgegenzunehmen. Wir fordern demnach das auswärtige Publikum zur regen Theilnahme auf. Köln, 16. November 1848. Die Expedition der „N. Rh. Ztg.“ Keine Steuern mehr!!! Zu Nro. 148 der „N. Rh. Ztg.“ erschien am Dienstag den 21. Nov., Morgens, eine Zweite Ausgabe mit sämmtlichen Berliner Nachrichten, welche an unsre geehrten Abonnenten versandt wurde. Die Expedition der „N. Rh. Ztg.“ Uebersicht. Deutschland. Köln. (Ueber die Proklamation des Ministeriums Brandenburg-Manteufel in Betreff der Steuerverweigerung. — Die Ober-Prokuratur und die „N. Rh. Ztg.“ — Die Staatsanwaltschaft in Berlin und in Köln. — Die National-Versammlung in Betreff der Presse der Reaktion. — Erkenntniß der hiesigen Rechtskammer). Düsseldorf. (Volksbewegung. — Proklamationen. — Rede der Chefs der Bürgerwehr). Berlin. (Proklamation des Ministeriums Brandenburg-Manteufel. — Verfälschte Darstellung des Gesprächs zwischen Kirchmann und Bassermann. — Aufruf des demokratischen rheinisch-westphälischen Vereins). Erfurt. (Die Stimmung des Volkes für die National-Versammlung). Posen. (Protest des Oberlandesgerichts). Aus Schlesien. (Aufstandsgerüchte aus Reichenbach und Oels). Wien. (Das Proletariat im Wachsen. — Das Ministerium. — Die Operationen der Armee gegen Ungarn. — Finanzielle Lage. — Rothschild. — Füster. — Erschießungen). Crefeld. Bonn. Gummersbach. Simmern. Rheda. Frechen. Arnsberg. Grevenbroich. Solingen. Remscheidt Soest. Mülheim a. d. R. Cochem. Barmen. (Adressen an die National-Versammlung). Franz Republik. Paris. (Die Verfassung. — Marrast — Festlichkeiten. — Cavaignac. — Verschiedenes). Italien. Mailand. (Außerordentliche Steuer Radetzki's). Deutschland. * Köln, 21. Nov. _ * Köln, 21. Nov. _ * Köln, 21. Nov. _ * Köln, 21. Nov. Wir erhalten so eben die folgende lithographirte Zuschrift: Die Preßfreiheit ist in Berlin vernichtet. Die Reaktion, deren Hauptorgane der „Staatsanzeiger“ und die „Neue Preußische Zeitung“ sind, verbreitet die größten Unwahrheiten, und erlaubt sich die größten Angriffe gegen die Nationalversammlung und ihre Mitglieder, wahre Thatsachen werden entstellt oder verschwiegen. Widerlegungen und Gegenartikel sind verboten. Die Vossische und Spenersche Zeitung müssen sich auf Berichte nackter Thatsachen beschränken. Fast alle übrigen Zeitungen sind suspendirt. Unter solchen Umständen halten die unterzeichneten Mitglieder der Nationalversammlung sich für verpflichtet, dem preußischen Volke und der Presse in den Provinzen dringend anzuempfehlen, die Nachrichten der Berliner Zeitungen über die innern Angelegenheiten des Landes und über das Wirken der Nationalversammlung nur mit der größten Umsicht und nach sorgfältiger Prüfung und Vergleichung mit andern Nachrichten und andern Zeitungen anzunehmen. Berlin, 17. Nov. 1848. (Folgen die Unterschriften der Abgeordneten.) * Köln, 21. Nov. Die Rathskammer des Landgerichtes zu Köln hat heute Morgen den Dr. jur. Becker an den Assisenhof verwiesen, dagegen in Bezug auf die Mitbeschuldigten Wachter, Bürgers, Engels und Kons. erkannt, daß die Akten solange reponirt werden sollen, bis dieselben sich zur Haft gestellt. 109 Düsseldorf, 19. Novbr. Hier herrscht eine so unendlich rege Thätigkeit, daß ich Ihnen unmöglich Alles berichten kann, was vorgeht. Ich will also nur kurz das Hauptsächlichste berichten. Vor einigen Tagen wurde in einer Volksversammlung folgender Beschluß gefaßt und durch Plakate zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bekanntmachung. Die Volksversammlung in der Bockhalle hat folgenden Beschluß gefaßt: „In Erwägung, daß die National-Versammlung jede Steuerzahlung an das hochverrätherische Ministerium Brandenburg verboten hat; in Erwägung, daß also jede Steuerzahlung, jede Beitreibung derselben und Betheiligung daran ein Verbrechen gegen den Beschluß der National-Versammlung und als Unterstützung eines hochverrätherischen Ministeriums, das Verbrechen des Hochverrathes bildet, beschließt die Volksversammlung: 1. „Jeder Steuerpflichtige, der Steuern zahlt, jeder Beamte, der Steuern in irgend einer Weise eintreibt, oder zur Erhebung derselben durch irgend eine Amtshandlung mitwirkt, jeder Privatmann, der bei einem wegen Steuerverweigerung erfolgenden Zwangsverkauf bietet, ist als Hochverräther an der Nation dem Haß und der Bestrafung des Volkes verfallen. 2. „Jeder, der Personen weiß und ermitteln kann, die der unter 1. gedachten hochverrätherischen Handlung schuldig sind, wird ersucht, dieselben den Comites der demokratischen Vereine und den Präsidirenden der Volksveesammlungen zu denunziren.“ Was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird! Düsseldorf, 18 November 1848. Das Präsidium der permanenten Volksversammlung. Ferner wurde gestern eine Deputation bestehend aus Hrn. Cantador dem Chef der Bürgerwehr, Lasalle, einem Banquier und einigen Bürgerwehroffizieren an die Behörden abgesandt, um von derselben Auskunft zu verlangen, welche Stellung sie in dem gegenwärtigen Conflikt der Regierungsgewalten einzunehmen gedächten, und die schleunigste Ergreifung von Maßregeln zur Organisirung der Steuerverweigerung zu fordern. Die Deputation begab sich zunächst zu dem Steuerrendanten und stellte demselben folgende Bedingungen: 1) Die Müller anzuweisen ohne Producirung einer Quittung für gezahlte Mahlsteuer und unter bloßer Kontrolle der von ihnen gemahlnen Quantitäen zu mahlen. 2) Ebenso in Bezug auf die Schlachtsteuer zu verordnen, daß die Düsseldorfer Fleischer alles Vieh unter bloßer Buchung der Stückzahl unversteuert eintreiben und schlachten können. 3) In Bezug auf den Aval (die Zollvereins-Steuer, welche von den auf den Rheinschiffen anlangenden Waaren erhoben wird) alle fälligen Beträge zu stunden, und die neu anlangenden Güter, wie bisheran auf Credit den Empfängern abzuliefern. Der Steuerrendant erklärte diesen drei Forderungen nachkommen zu wollen und wird bereits weder Schlacht noch Mahlsteuer bei uns entrichtet. An demselben Tage noch langte eine gerade fällige Summe von mehren Tausend Thlrn. Aval bei dem Steuerrendanten an; zufolge der mit der Deputation gehabten Unterredung verweigerte dieser jedoch die Annahme. Der Steuerrendant erklärte ferner, die vorhandenen und etwa noch eingehenden Baarbestände seiner Kasse keiner höheren Behörde freiwillig abliefern zu wollen; und wenn ihm Befehl von seiner vorgesetzten Behörde zu einer solchen Ablieferung zukäme, die Bürgerwehr einige Stunden vor geschehener Ablieferung zu benachrichtigen. Der Regierungspräsident gab so viel als möglich ausweichende Antworten. Auf die Frage der Deputation, ob er auf Befehl des Ministeriums die Bestände der Regierungs-Hauptkasse nach Berlin senden werde, erklärte der Präsident: „Dies schon deshalb nicht thun zu können, weil vor dem 13. Decbr. die Regierungs-Hauptkasse nach dem Betrag der für Düsseldorf selbsterforderlichen Ausgaben nicht im Stande sei, einen Ueberschuß abzuliefern.“ Auf diese Weise wurde eine principielle Antwort vermieden. Uebrigens erklärte der Präsident, daß die Regierung jedes Zwangsverfahren zur Steuerbeitreibung gestellt habe. — Von da begab sich die Deputation zu dem Polizeiinspektor Zeller. Hier wurde ihr die entschiedenste und anerkennenswertheste Erklärung zu Theil. Schon vor zwei Tagen hatte die Steuerbehörde den Polizeiinspektor zur Veranstaltung eines Zwangsverkaufs requirirt. Der Polizeiinspektor entgegnete hierauf entschieden, daß er den Beschluß der Nationalversammlung als rechtsgültig anerkennen müsse, daß somit, so lange die Leitung der Polizei in seinen Händen ruhe, kein Polizist einen Schritt irgend einer Art zu einer Steuerhebung thun würde und daß er, wenn dies nicht convenire, bereit sei, seine Entlassung zu nehmen. Inzwischen war von der Regierung selbst, wie schon erwähnt, die Stellung der Zwangsverkäufe beschlossen worden. Gestern Abend fand eine Monstre-Volksversammlung im Raume des hiesigen Schauspielhauses Statt und wurde hier folgender Beschluß gefaßt: „Die Volksversammlung erklärt das Regierungskollegium und alle seine einzelnen Mitglieder dafür verantwortlich, daß von dem heutigen Tage ab keine Bestände der Regierungs-Hauptkasse weder an Civil- noch Militärbeamte ausgezahlt werden, da es nach dem Beschlusse der Nationalversammlung die Staatsgelder nicht nur nicht vom Ministerium Brandenburg, sondern auch nicht in seinem Interesse verwendet werden sollen.“ Heute fand hier die Musterung der Bürgerwehr Düsseldorfs und der Landgemeinden Statt, die, wie ich Ihnen bereits gestern geschrieben, anberaumt war. Es war ein herzstärkender Anblick. Sie können sich kaum einen Begriff von der lebendigen Theilnahme machen, welche die Landgemeinden an den Tag gelegt haben. Von allen Orten und Enden waren die Bürgerwehre zugeströmt. Von Unter-Bilk und Ober-Bilk waren sie gekommen, von Gerresheim, Ratingen, von Flingern mit Mistgabeln und Sensen, von Kaiserswerth mit Lanzen, von Grafenberg mit 2 Kanonen, jede mit 2 Pferden bespannt; überall der regste Enthusiasmus. Der Chef der Bürgerwehr hielt folgende Anrede, welche eine unendliche Begeisterung hervorrief: Wehrmänner! Die Tage der Gefahr sind gekommen. Die gemeinsame Freiheit, die schwer errungenen Rechte, sie sind nicht bloß bedroht, nicht angegriffen, nein mit Füßen getreten sind alle Gesetze, zerrissen ist von der Krone selbst der Bund, den wir im März mit ihr geschlossen. Die Nationalversammlung ist mit der Gewalt der Bajonette auseinandergetrieben, die heldenmüthige Bürgerwehr Berlins ist aufgelöst, ein Abgeordneter verhaftet, ein Präsident der Nationalversammlung durch die Fäuste der Soldaten aus dem Saale gerissen, der Belagerungszustand ohne jede Ursache proklamirt, und während das Betragen des Berliner Volks von einer Weisheit und Mäßigung ist, welche die Welt zur Bewunderung hinreißt, das Materialgesetz verkündet. Bürger! trotz der unbesieglich friedlichen und gesetzlichen Haltung, die Eure Brüder in Berlin an den Tag gelegt haben, will man durchaus Euer Blut, man dürstet darnach, man will uns planvoll zum Kampfe reizen, gewaltsam dazu zwingen, um mit Strömen Eures Blutes die Freiheit wieder zu ersäufen, die man uns im März garantirt hat. Wehrmänner! Als man im März auf den ungestümen Ruf des Volkes eine Bürgerwehr schuf, als man Euch die Waffen in die Hand gab, da geschah dies nicht um ein neues Polizei-Institut ins Leben zu rufen, nicht zu einem niedrigen Konstablerdienst wollte man den Kern der Nation verwenden; nein es geschah, um eine Leibgarde der Freiheit zu schaffen, um den Bürgern in den Waffen die Mittel zu geben, die Verfassung gegen jedes Attentat der Regierung zu vertheidigen. Das ist Euer Beruf, Wehrmänner! Zu diesem Zwecke ist die Bügerwehr geschaffen, zu diesem Zwecke sind Euch die Waffen in die Hand gedrückt worden. Wehrmänner! jetzt ist es an uns, zu zeigen, daß wir unsres Berufes würdig, daß wir in der That eine bewaffnete Leibgarde der Freiheit sind. Die Bürgerwehr, als der Kern der Nation, ist stets die Vertreterin der Ruhe und Ordnung, die Feindin der Anarchie gewesen. Wir fluchen dem Krieg! Aber die erste, die heiligste Pflicht einer Nation ist die, sich mit dem Schwert in der Hand zu erheben, wo man es wagt, das Palladium ihrer gesetzlichen Freiheit anzutasten. Dieser heilige Kampf, er ist vor Allem Pflicht der Bürgerwehr! Eine Nation welche sich nicht erhebt zum Schutze ihrer Rechte, eine Nation, welche in dem Kampfe dafür nachläßt und unterliegt, eh' ihre Kraft gebrochen ist bis auf den letzten Mann, eine solche Nation verdient ihr Loos, verdient das Joch des Sklaven und das Brandmal der Feigheit. Ewige Schmach würde über den deutschen Namen kommen, wenn wir uns jetzt wenige Monate nachdem wir uns aus dem langen Winterschlaf erhoben haben, die kaum umarmte Freiheit wieder kraftlos entreißen ließen. Nein, Wehrmänner! zwingt man uns hartnäckig zum Aeußersten zu greifen,

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jürgen Herres: Konvertierung TUSTEP nach XML (2017-03-20T13:08:10Z)
Maria Ermakova, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Frank Wiegand: Konvertierung XML nach DTA-Basisformat (2017-03-20T13:08:10Z)

Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 149. Köln, 22. November 1848, S. 0781. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz149_1848/1>, abgerufen am 10.10.2024.