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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.

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den. -- Auch hat der Vorturner die jedesmalige
Uebung laut auszurufen und beim Vormachen eine
deutliche Erklärung davon zu geben.

3) Auf den Ruf "Bahn frei" hat Jeder sogleich
den Raum zu verlassen, welcher zu der vorzunehmen-
den Uebung erforderlich ist. Der Wichtigkeit dieser
Regel wegen wird eine Strafe von 3 Kreuzer auf
ihre Verletzung gesetzt.

4) Während der Uebungen sollen alle Reden und
Handlungen, selbst Scherze, welche die Aufmerksamkeit
stören, unterlassen werden, und ist der Wichtigkeit we-
gen auf jedes Dawiderhandeln eine Strafe von 3 Kreu-
zer gesetzt.

5) Nach gemachter Uebung tritt jeder sogleich auf
seinen Platz zurück.

6) Ohne genügende Ursache darf Keiner während
der Uebungen aus der Riege treten und ist solche vor-
her dem Vorturner anzugeben.

7) Wer ohne triftige Gründe die ordentlichen Turn-
übungen versäumt, verfällt in eine Strafe von 6
Kreuzer.

Gründe, welche das Ausbleiben entschuldigen,
sind:

a. dringende Geschäfte,
b. Verreistsein,
c. eine Krankheit, welche den Turner am Aus-
gehen verhindert. Kann derselbe ausgehen,
so ist er verpflichtet, zu erscheinen, und in
diesem Falle tritt er, ausnahmsweise von
§. 24., 1., als Zuschauer in seine Riege;
denn auch das blose Zuschauen ist fördernd
für die Uebungen.
Anmerk. 1: Das Ausbleiben und die Gründe dafür sollen
wo möglich vorher dem betreffenden Vorturner ange-
zeigt werden.

den. — Auch hat der Vorturner die jedesmalige
Uebung laut auszurufen und beim Vormachen eine
deutliche Erklärung davon zu geben.

3) Auf den Ruf „Bahn frei“ hat Jeder ſogleich
den Raum zu verlaſſen, welcher zu der vorzunehmen-
den Uebung erforderlich iſt. Der Wichtigkeit dieſer
Regel wegen wird eine Strafe von 3 Kreuzer auf
ihre Verletzung geſetzt.

4) Während der Uebungen ſollen alle Reden und
Handlungen, ſelbſt Scherze, welche die Aufmerkſamkeit
ſtören, unterlaſſen werden, und iſt der Wichtigkeit we-
gen auf jedes Dawiderhandeln eine Strafe von 3 Kreu-
zer geſetzt.

5) Nach gemachter Uebung tritt jeder ſogleich auf
ſeinen Platz zurück.

6) Ohne genügende Urſache darf Keiner während
der Uebungen aus der Riege treten und iſt ſolche vor-
her dem Vorturner anzugeben.

7) Wer ohne triftige Gründe die ordentlichen Turn-
übungen verſäumt, verfällt in eine Strafe von 6
Kreuzer.

Gründe, welche das Ausbleiben entſchuldigen,
ſind:

a. dringende Geſchäfte,
b. Verreiſtſein,
c. eine Krankheit, welche den Turner am Aus-
gehen verhindert. Kann derſelbe ausgehen,
ſo iſt er verpflichtet, zu erſcheinen, und in
dieſem Falle tritt er, ausnahmsweiſe von
§. 24., 1., als Zuſchauer in ſeine Riege;
denn auch das bloſe Zuſchauen iſt fördernd
für die Uebungen.
Anmerk. 1: Das Ausbleiben und die Gruͤnde dafuͤr ſollen
wo moͤglich vorher dem betreffenden Vorturner ange-
zeigt werden.
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[34/0038] den. — Auch hat der Vorturner die jedesmalige Uebung laut auszurufen und beim Vormachen eine deutliche Erklärung davon zu geben. 3) Auf den Ruf „Bahn frei“ hat Jeder ſogleich den Raum zu verlaſſen, welcher zu der vorzunehmen- den Uebung erforderlich iſt. Der Wichtigkeit dieſer Regel wegen wird eine Strafe von 3 Kreuzer auf ihre Verletzung geſetzt. 4) Während der Uebungen ſollen alle Reden und Handlungen, ſelbſt Scherze, welche die Aufmerkſamkeit ſtören, unterlaſſen werden, und iſt der Wichtigkeit we- gen auf jedes Dawiderhandeln eine Strafe von 3 Kreu- zer geſetzt. 5) Nach gemachter Uebung tritt jeder ſogleich auf ſeinen Platz zurück. 6) Ohne genügende Urſache darf Keiner während der Uebungen aus der Riege treten und iſt ſolche vor- her dem Vorturner anzugeben. 7) Wer ohne triftige Gründe die ordentlichen Turn- übungen verſäumt, verfällt in eine Strafe von 6 Kreuzer. Gründe, welche das Ausbleiben entſchuldigen, ſind: a. dringende Geſchäfte, b. Verreiſtſein, c. eine Krankheit, welche den Turner am Aus- gehen verhindert. Kann derſelbe ausgehen, ſo iſt er verpflichtet, zu erſcheinen, und in dieſem Falle tritt er, ausnahmsweiſe von §. 24., 1., als Zuſchauer in ſeine Riege; denn auch das bloſe Zuſchauen iſt fördernd für die Uebungen. Anmerk. 1: Das Ausbleiben und die Gruͤnde dafuͤr ſollen wo moͤglich vorher dem betreffenden Vorturner ange- zeigt werden.

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/38>, abgerufen am 29.03.2024.