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Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843.

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thes und der größte Theil der Turngemeinde des Schwim-
mens mehr oder weniger kundig, mit der gehörigen
Vorsicht und Aufsicht, Uebungen im Springen, Schwim-
men und Tauchen veranstaltet.

Die Statuten werden nach dem Turnen der Ge-
meinde vom Turnrathe mehrmals wiederholt, und sind
folgende:

1) Auf dem Turnplatze herrscht Freiheit und
Gleichheit unter den Mitgliedern der Ge-
meinde, hier gilt kein Ansehn der Person
und wird keine Rücksicht auf Geburt, Alter,
Größe, Sprache, Religion und andere etwa-
nige äußere Verhältnisse genommen.
2) Die Gemeinde hat dem Turnrathe und in
dessen Auftrage auch den Turnwarten auf
dem Turnplatze Folge zu leisten.
3) Außer der vom Turnrathe bestimmten und
von den Turnwarten bekannt gemachten Zeit
und ohne Aufsicht darf nicht geturnt werden.

Die Ordnung, welche von der Gemeinde beim
Turnen beobachtet wird, ist folgende: Gegen halb
sechs Uhr wird in dem ganz nahe dem Turnplatze
vorbeifließenden Niemen gebadet, auch werden wöchent-
lich ein bis zweimal Uebungen im Schwimmen etc. an-
gestellt. Vom Baden wird zum Turnplatz gegangen.
Jst das Turnen beendigt, so wird, was für den andern
Tag beschlossen, bekannt gemacht, die Gemeinde ordnet
sich hierauf und zieht unter Absingung eines Turn-
oder Jugendliedes, die Stangen aus den Recken in
ihrer Mitte, bis zum Schlagbaum, an welchem sie sich
trennt.

Die Ausgaben werden gemeinschaftlich vom Turn-
rathe und den Aeltern der Turner bestritten. Zum näch-
sten Frühjahre ist die Aufstellung einer Kletterstange,

thes und der größte Theil der Turngemeinde des Schwim-
mens mehr oder weniger kundig, mit der gehörigen
Vorſicht und Aufſicht, Uebungen im Springen, Schwim-
men und Tauchen veranſtaltet.

Die Statuten werden nach dem Turnen der Ge-
meinde vom Turnrathe mehrmals wiederholt, und ſind
folgende:

1) Auf dem Turnplatze herrſcht Freiheit und
Gleichheit unter den Mitgliedern der Ge-
meinde, hier gilt kein Anſehn der Perſon
und wird keine Rückſicht auf Geburt, Alter,
Größe, Sprache, Religion und andere etwa-
nige äußere Verhältniſſe genommen.
2) Die Gemeinde hat dem Turnrathe und in
deſſen Auftrage auch den Turnwarten auf
dem Turnplatze Folge zu leiſten.
3) Außer der vom Turnrathe beſtimmten und
von den Turnwarten bekannt gemachten Zeit
und ohne Aufſicht darf nicht geturnt werden.

Die Ordnung, welche von der Gemeinde beim
Turnen beobachtet wird, iſt folgende: Gegen halb
ſechs Uhr wird in dem ganz nahe dem Turnplatze
vorbeifließenden Niemen gebadet, auch werden wöchent-
lich ein bis zweimal Uebungen im Schwimmen ꝛc. an-
geſtellt. Vom Baden wird zum Turnplatz gegangen.
Jſt das Turnen beendigt, ſo wird, was für den andern
Tag beſchloſſen, bekannt gemacht, die Gemeinde ordnet
ſich hierauf und zieht unter Abſingung eines Turn-
oder Jugendliedes, die Stangen aus den Recken in
ihrer Mitte, bis zum Schlagbaum, an welchem ſie ſich
trennt.

Die Ausgaben werden gemeinſchaftlich vom Turn-
rathe und den Aeltern der Turner beſtritten. Zum näch-
ſten Frühjahre iſt die Aufſtellung einer Kletterſtange,

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[39/0043] thes und der größte Theil der Turngemeinde des Schwim- mens mehr oder weniger kundig, mit der gehörigen Vorſicht und Aufſicht, Uebungen im Springen, Schwim- men und Tauchen veranſtaltet. Die Statuten werden nach dem Turnen der Ge- meinde vom Turnrathe mehrmals wiederholt, und ſind folgende: 1) Auf dem Turnplatze herrſcht Freiheit und Gleichheit unter den Mitgliedern der Ge- meinde, hier gilt kein Anſehn der Perſon und wird keine Rückſicht auf Geburt, Alter, Größe, Sprache, Religion und andere etwa- nige äußere Verhältniſſe genommen. 2) Die Gemeinde hat dem Turnrathe und in deſſen Auftrage auch den Turnwarten auf dem Turnplatze Folge zu leiſten. 3) Außer der vom Turnrathe beſtimmten und von den Turnwarten bekannt gemachten Zeit und ohne Aufſicht darf nicht geturnt werden. Die Ordnung, welche von der Gemeinde beim Turnen beobachtet wird, iſt folgende: Gegen halb ſechs Uhr wird in dem ganz nahe dem Turnplatze vorbeifließenden Niemen gebadet, auch werden wöchent- lich ein bis zweimal Uebungen im Schwimmen ꝛc. an- geſtellt. Vom Baden wird zum Turnplatz gegangen. Jſt das Turnen beendigt, ſo wird, was für den andern Tag beſchloſſen, bekannt gemacht, die Gemeinde ordnet ſich hierauf und zieht unter Abſingung eines Turn- oder Jugendliedes, die Stangen aus den Recken in ihrer Mitte, bis zum Schlagbaum, an welchem ſie ſich trennt. Die Ausgaben werden gemeinſchaftlich vom Turn- rathe und den Aeltern der Turner beſtritten. Zum näch- ſten Frühjahre iſt die Aufſtellung einer Kletterſtange,

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Zitationshilfe: Euler, Karl (Hrsg.): Jahrbücher der deutschen Turnkunst. Bd. 1. Danzig, 1843, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_turnkunst01_1843/43>, abgerufen am 29.03.2024.