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Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850.

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[Beginn Spaltensatz] Sigismund Schultes, Doctor der Theologie, k. k.
Rath, Abten des Benedictiner=Stiftes zu den Schotten
in Wien und zu Telky in Ungarn, Nied. Oesterr. Lan-
des=Ausschußrath und emerit. k. k. Vice=Director der
theologischen Studien an der Wiener Universität in An-
erkennung der wichtigen und vielfachen Verdienste, wel-
che sich derselbe bei der langjährigen Führung des theolo-
gischen Studien= Vice=Directorates um die hiesige Hoch-
schule und um die Wissenschaften überhaupt erworben
hat, zum diesjährigen Universitäts=Rector erwählte.

Am 14. October d. J. hat der letztjährige Rector-Mag-
nificus
, Hr. Andreas Ritter v. Baumgartner, Doctor
der Philosophie, Ritter des Oesterreichisch=kaiserlichen
Leopold= und des königlich Sächsischen Civil=Verdienst-
Ordens, Sections=Chef des k. k. Finanz=Ministeriums,
wirklicher k. k. geheimer Rath, Vice=Präsident der k. k.
Akademie der Wissenschaften in Wien, Mitglied vieler
anderer Akademien, dann gelehrten und gemeinnützigen
Gesellschaften, gewesener o. ö. Univ. Professor der
Physik und der angewandten Mathematik, in den Jah-
ren 1826 und 1827 Decan der philosophischen Facultät
an der Wiener k. k. Universität -- welcher nunmehr
für das Studienjahr18 50 / 51 vorschriftmäßig als Pro-
Rector eingetreten ist -- die im Studienjahre18 49 / 50
begleitete höchste akademische Würde in dem Universitäts-
Consistorialsaale öffentlich niedergelegt.

Unmittelbar hierauf wurden dem neugewählten Herrn
Rector-Magnificus von dem zu dieser Function berufenen
Doctoren=Decane, Hrn. Marcell Jenisch, im Namen
der Universität die Jnsignien des Universitäts=Rectorates
übergeben und von dem Herrn Prälaten Sigismund
Schultes in Gegenwart der zahlreich erschienenen Mit-
glieder der Professoren= und Doctoren=Collegien aller vier
Facultäten entgegen genommen.

Den 8. d. M. haben der neugewählte Herr Universitäts-
Rector-Magnificus und die Herren Decane dem Hoch-
amte in der Metropolitankirche beim heil. Stephan bei-
gewohnt.



Kundmachung.

Die Direction der Oesterreichischen Nationalbank hat
mit Zustimmung der hohen Finanzverwaltung die Ein-
leitung getroffen, daß die, von den Bank=Actien=Divi-
denden entfallende und jeden einzelnen Actien=Jnhaber
treffende Einkommensteuer vereint aus den Erträg-
nissen des Jnstitutes berichtigt werde.

Die Nationalbank wird demgemäß statt der einzelnen
Actien=Besitzer und für Dieselben die vorschriftmäßige
Fassion zum Behufe der Steuerzahlung bei der Nied.
Oesterr. Steuer=Administration überreichen.

Wien, am 13. December 1850.

    Pipitz, Bank=Gouverneur.
    Sina, Bank=Gouverneur=Stellvertreter.
    Popp, Bank=Director.



Kundmachung.

Die Direction der priv. Oesterr. Nationalbank bringt
hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß wegen der nöthi-
gen Vorarbeiten zu der in der ersten Hälfte des Mo-
nats Jänner 1851 Statt findenden Dividenden=Auszah-
lung, vom 20. December 1850 an, bei der Liquidatur
der Bank, weder Umschreibungen noch Vormerkungen
von Bank=Actien vorgenommen, noch Coupons hinaus-
gegeben werden.

Die Wiederaufnahme von Umschreibungen und Vor-
merkungen von Bank=Actien, so wie jene der Coupons-
Ausgabe, beginnt am 14. Jänner 1851.

Wien, am 14. December 1850.

    Dr. Pipitzm. p., Bank=Gouverneur.
    Sinam. p., Bank=Gouverneur=Stellvertreter.
    Puthonm. p., Bank=Director.



CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen.

Paris, 15. Dec. Herr Drouyn de l'Huys ist um
einen 2monatlichen Urlaub eingekommen. Der Dota-
tions=Antrag wird mit Anfang Jänner erwartet.

-- 16. Dec. Die Commission beantragt durch ihren
Berichterstatter Lasteyrie, daß Lefranc's Antrag wegen
Modification des Wahlgesetzes nicht in Betracht gezogen
werden soll. Die Legislative bewilligt die Dotation dreier
Colonial=Bisthümer. Auf den ausgeschriebenen Verkauf
der 2 Mill. Fr. Rente erfolgen nur schwache Subscrip-
tionen. Dem Vernehmen nach soll der definitive Abschluß
durch das Haus Rothschild geschehen sein.

Madrid, 11. Dec. 14 Mill. Realen sind von der
Subvention der Bank im Budget gestrichen worden.

Berlin, 17. Dec. General v. Thümen wird als
Preußischer Commissär nach Holstein abgehen.

Kassel, 17. Dec. ( 8 Uhr Abends ) . v. Peucker hat
[Spaltenumbruch] heute viele Besuche erhalten; er soll eröffnet haben, er
müsse, wenn man sich den Verordnungen nicht füge, der
Execution freien Lauf lassen. Eine mit Graf Leiningen
verabredete Frist von 48 Stunden läuft Morgen ab.
Donnerstag würden die Truppen einziehen.

Turin, 15. Dec. Die Wahl des Cavaliere Bellone
zu Jvrea ist beanstandet, und erst nach langer, stürmi-
scher Debatte von der Deputirtenkammer anerkannt wor-
den. Auch der Risorgimento bringt nunmehr eine Corre-
spondenz aus Neapel, womit der Abschluß des großen po-
litischen Prozesses der Setta dell' unita italiana bestä-
tigt wird.

Zara, 15. Dec. Mostar hat eine Unterwerfungs-
Deputation zu dem Seraskier mit einem Unterwerfungs-
antrage, jedoch mit dem Vorbehalte der Beseitigung
aller früheren Türkischen Autoritäten entsendet. Die
Truppen des rebellischen Kavas Pascha sind zerstreut,
er selbst ist todt oder flüchtig. Der Kadiluk von Livno
hat sich den reformistischen Anordnungen der Pforte
unbedingt unterworfen.



Kronländer.

Prag, 16. December. Die "Prag. Ztg." enthält
folgende Kundmachung:

Die Herren Garanten der am 2. d. M. suspendirten
"Deutschen Zeitung aus Böhmen" haben hierorts das Ansu-
chen gestellt, dieses Blatt unter Redaction des Herrn Hein-
rich Schindler wieder erscheinen lassen zu können. Da
hiebei genügende Bürgschaften für eine entsprechende Rich-
tung des Blattes und für die genaue Einhaltung des vorge-
legten Programmes geleistet wurden, so hat man befunden,
dem erwähnten Ansuchen zu willfahren; wovon die Verlaut-
barung geschieht.

    Vom k. k. Landes=Militär=Commando=Präsidium.

Prag, am 15. December 1850.

Lemberg, 2. December. Der Director des Lem-
berger allgemeinen Krankenhauses, Dr. Haindel, hat
dem k. k. Landes=Präsidium den Betrag von 125 fl.
C. M. übergeben, um denselben zur Vertheilung als
Prämien an jene Krankenwärter und Krankenwärterinnen
des Lemberger Krankenhauses und der Jrrenanstalt und
an jene Hausknechte gelangen zu lassen, welche sich im
Laufe des Militärjahres18 50 / 51 um die Krankenpflege und
die Reinlichkeit des Hauses besonders verdient gemacht
haben werden.     ( Lemb. Ztg. )

Preßburg, 17. December. Jn Preßburg, Oeden-
burg, Kaschau und Großwardein werden für die entspre-
chenden Districte k. k. Polizei=Directionen errichtet, wel-
che den dortigen Districts=Obergespänen zunächst unter-
geordnet sind. Als Bestandtheile dieser Directionen und
diesen unmittelbar unterstehend, werden außerdem noch
polizeiliche Exposituren in Groß=Kanisa, [unleserliches Material - 8 Zeichen fehlen]Bartheld, Käs-
mark, Arad und eventuell auch in Schemnitz ins Leben
gerufen.

-- Der Obergespan des Preßburger Militar=Districtes
läßt bekannt geben, es sei der wiederholte Fall vorge-
kommen, daß es Böswillige versuchen, die Telegraphenlei-
tung zu zerstören, und die hierüber gepflogenen Erhebungen
haben zu dem Resultate geführt, daß zu diesen Zerstörun-
gen gedungene Leute verwendet, und ihnen sogar Geldbe-
lohnungen versprochen werden. Bei dem hohen Werthe, den
die Regierung der Erhaltung dieses Communicationsmit-
tels beilegen muß, wird das Gesetz über die Bestrafung der
muthwilligen oder boshaften Beschädigung der Telegraphen-
leitung republicirt -- dasselbe lautet: jede derartige Be-
schädigung ist als Verbrechen der öffentlichen Gewaltthä-
tigkeit mit Kerker zwischen 6 Monaten und 1 Jahr, nach
der Größe der Bosheit und des Schadens auch mit schwe-
rem Kerker von 1 bis 5 Jahren zu bestrafen.

Kaschau. Die Handelskammer hat unmittelbar
nach ihrer Constituirung folgende Adresse an den Herrn
Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten
abgesendet:

    Euer Excellenz!

Die Handels= und Gewerbekammer des Kaschauer Di-
strictes beeilt sich als erste Pflicht nach ihrer Constitui-
rung, Eurer Excellenz den innigst gefühlten Dank für
diesen neuen Beweis Jhrer unermüdeten Sorgfalt zur
Beförderung der materiellen Jnteressen unseres Vater-
landes in tiefster Ehrfurcht darzubringen.

Euer Excellenz haben der früh gereiften Weisheit unsers
ritterlichen Kaisers das wirksamste Mittel dargeboten, die
Wohlfahrt eines von der Natur reich gesegneten Landes
durch Hebung seiner Jndustrie zu fördern und seinem durch
so manche alterthümliche Vorurtheile im weiteren Fort-
schritte gehemmten Handels= und Gewerbestande Geltung
und Achtung zu verschaffen.

Wir werden so wohlwollenden Absichten mit regstem
Eifer zu entsprechen suchen und selbst in diesem von den
Adern des Volksreichthums bisher nur spärlich durchzoge-
nen Gebirgslande als neu geschaffenes Organ der Jndu-
[Spaltenumbruch] strie die Mängel derselben mit Freimuth darlegen, zugleich
aber nach bester Ueberzeugung die sichersten, wenn auch nur
allmälig wirkenden Mittel der Abhilfe anzugeben be-
müht sein.

Jn dem zuversichtlichen Vertrauen, in unserem patrio-
tischen Streben von der landesväterlichen Huld auch fer-
nerhin geschirmt und unterstützt zu werden, verharren wir
mit unbegränzter Verehrung

Kaschau am 16. November 1850.

    Euerer Excellenz
    gehorsamste
    Kaschauer Handels= und Gewerbekammer.
    Eduard v. Bujanovicsm. p., Präsident.
    Emerich Szab o m. p., Schriftführer.

Linz, 16. December. Der in neuester Zeit
öfters rühmlich erwähnte, thätige Büchsenmacher Rid-
ler
zu Spital am Pyhrn, aus dessen Händen schon so
viele Meisterstücke hervorgegangen sind, hat die Zahl
derselben abermals durch eines, und zwar vielleicht das
schönste und kunstvollste von allen, vermehrt. Er hat
nämlich eine prachtvolle damascirte Klinge verfertiget,
welche er Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland zum
Geschenke bestimmte. Diese Klinge, deren unvergleichliche
Schönheit alle Kenner entzückte, befindet sich bereits
auf dem Wege nach Wien, um an ihre Bestimmung
gesendet zu werden.     ( Linz. Ztg. )

Brüx, 13. December. Am 11ten ließ der Brüxer
Kaufmann, Herr Franz Enz, in einem an sein Kauf-
gewölbe anstoßenden kleinen Zimmer, welches durch einen
Zugofen von innen geheizt wurde, von zwei 12 bis 14jäh-
rigen Knaben aus Patronen 35 Pfund Pulver entleeren.
-- Als die Knaben gegen 11 Uhr bereits zwei Säcke mit
etwa 8 Pfund gefüllt hatten, erfolgte plötzlich mit zwei
erschütternden Schlägen eine Explosion, durch welche die
Laden= und Zimmerfenster auf 20 Schritte auf die Gasse
geschleudert, die Mauern des Zimmers zum Theil aus-
einandergetrieben, selbst im ersten Stockwerke noch Fen-
ster und eine Thür zertrümmert, und die beiden Knaben
mit dem im Ladenzimmer anwesenden Franz Enz an
Kopf, Händen und andern Körpertheilen solcher Gestalt
verletzt wurden, daß sich die Heilung derselben von den
tiefen Brandwunden kaum erwarten läßt. Der Brand
wurde bald gelöscht, doch noch während desselben aus
demselben Zimmer, in welchem die Explosion erfolgte,
27 Pfund Pulver gerettet, welches sofort über Veranlas-
sung der k. k. Staatsanwaltschaft in gerichtliche Ver-
wahrung genommen wurde. Die Knaben hatten kurz vor
dem Entzünden des Pulvers das von den Patronen übrig
gebliebene Papier vor die Oeffnung des Ofens zusammen
gekehrt; zudem wurde von einer dritten Person im sel-
ben Zimmer noch kurz vorher Tabak geraucht, und es
mußte der Brand entweder durch einen Funken aus dem
Ofen oder durch zerstreute Tabak=Asche entstanden sein.

Nach dem "Const. Bl. a. B." sind die beiden Knaben
bereits gestorben, ohne daß sie etwas über die Entstehung
des Unglücks anzugeben vermochten.



Deutschland.

Berlin, 15. December. Das neueste Justiz=Mini-
sterialblatt enthält eine Verfügung vom 2. d. M., welche
den Gerichten und Staatsanwalten die ergangenen aber
nicht überall gehörig beachteten Bestimmungen über den
Verlust von Orden und Ehrenzeichen, über den Verlust
des Adels und über die Militärverhältnisse der Angeklag-
ten in Untersuchungssachen in Erinnerung bringt. Eine
andere Verfügung vom 7. d. M. betrifft die Auslegung
und Ausführung des Gesetzes zum Schutze der persönli-
chen Freiheit, vom 12. Februar d. J., namentlich das
Verfahren der Gerichte und der Beamten der Staatsan-
waltschaft bei vorläufigen Festnehmungen verdächtiger oder
angeschuldigter Personen. Nach der Ansicht des Justiz-
Ministers ist es nicht nothwendig, daß der Festgenommene
jedesmal in Person dem Staatsanwalte zugeführt wer-
de, vielmehr wird es in vielen Fällen genügen, wenn
ihm nur die aufgenommenen Verhandlungen über das
dem Ergriffenen zur Last gelegte Verbrechen oder Verge-
hen zugesandt werden. Während der Zwischenzeit von der
Uebersendung der Verhandlungen bis zu dem Zeitpuncte,
wo die Verfügung des Staatsanwalts oder der Beschluß
des Gerichts über die Fortdauer oder Aufhebung der Fest-
nahme ergeht, soll der Ergriffene der Regel nach in po-
lizeilicher Verwahrung behalten werden. Dieser Beschluß
ist möglichst zu beschleunigen. Der Haftbefehl kann
außer dem Gerichte auch von der Abtheilung für Unter-
suchungssachen und in schleunigen Fällen auch von dem
Untersuchungsrichter erlassen werden. Die Freilassung des
Verhafteten soll dagegen nicht ohne vorgängige Anhörung
des Staatsanwalts erfolgen.

-- Nach einer von dem Minister für Handel, Ge-
werbe und öffentliche Arbeiten an den Handelsstand in
den Seeplätzen erlassenen Benachrichtigung hat die Re-
gierung der Republik Chile den königlichen Consul zu
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] Sigismund Schultes, Doctor der Theologie, k. k.
Rath, Abten des Benedictiner=Stiftes zu den Schotten
in Wien und zu Telky in Ungarn, Nied. Oesterr. Lan-
des=Ausschußrath und emerit. k. k. Vice=Director der
theologischen Studien an der Wiener Universität in An-
erkennung der wichtigen und vielfachen Verdienste, wel-
che sich derselbe bei der langjährigen Führung des theolo-
gischen Studien= Vice=Directorates um die hiesige Hoch-
schule und um die Wissenschaften überhaupt erworben
hat, zum diesjährigen Universitäts=Rector erwählte.

Am 14. October d. J. hat der letztjährige Rector-Mag-
nificus
, Hr. Andreas Ritter v. Baumgartner, Doctor
der Philosophie, Ritter des Oesterreichisch=kaiserlichen
Leopold= und des königlich Sächsischen Civil=Verdienst-
Ordens, Sections=Chef des k. k. Finanz=Ministeriums,
wirklicher k. k. geheimer Rath, Vice=Präsident der k. k.
Akademie der Wissenschaften in Wien, Mitglied vieler
anderer Akademien, dann gelehrten und gemeinnützigen
Gesellschaften, gewesener o. ö. Univ. Professor der
Physik und der angewandten Mathematik, in den Jah-
ren 1826 und 1827 Decan der philosophischen Facultät
an der Wiener k. k. Universität — welcher nunmehr
für das Studienjahr18 50 / 51 vorschriftmäßig als Pro-
Rector eingetreten ist — die im Studienjahre18 49 / 50
begleitete höchste akademische Würde in dem Universitäts-
Consistorialsaale öffentlich niedergelegt.

Unmittelbar hierauf wurden dem neugewählten Herrn
Rector-Magnificus von dem zu dieser Function berufenen
Doctoren=Decane, Hrn. Marcell Jenisch, im Namen
der Universität die Jnsignien des Universitäts=Rectorates
übergeben und von dem Herrn Prälaten Sigismund
Schultes in Gegenwart der zahlreich erschienenen Mit-
glieder der Professoren= und Doctoren=Collegien aller vier
Facultäten entgegen genommen.

Den 8. d. M. haben der neugewählte Herr Universitäts-
Rector-Magnificus und die Herren Decane dem Hoch-
amte in der Metropolitankirche beim heil. Stephan bei-
gewohnt.



Kundmachung.

Die Direction der Oesterreichischen Nationalbank hat
mit Zustimmung der hohen Finanzverwaltung die Ein-
leitung getroffen, daß die, von den Bank=Actien=Divi-
denden entfallende und jeden einzelnen Actien=Jnhaber
treffende Einkommensteuer vereint aus den Erträg-
nissen des Jnstitutes berichtigt werde.

Die Nationalbank wird demgemäß statt der einzelnen
Actien=Besitzer und für Dieselben die vorschriftmäßige
Fassion zum Behufe der Steuerzahlung bei der Nied.
Oesterr. Steuer=Administration überreichen.

Wien, am 13. December 1850.

    Pipitz, Bank=Gouverneur.
    Sina, Bank=Gouverneur=Stellvertreter.
    Popp, Bank=Director.



Kundmachung.

Die Direction der priv. Oesterr. Nationalbank bringt
hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß wegen der nöthi-
gen Vorarbeiten zu der in der ersten Hälfte des Mo-
nats Jänner 1851 Statt findenden Dividenden=Auszah-
lung, vom 20. December 1850 an, bei der Liquidatur
der Bank, weder Umschreibungen noch Vormerkungen
von Bank=Actien vorgenommen, noch Coupons hinaus-
gegeben werden.

Die Wiederaufnahme von Umschreibungen und Vor-
merkungen von Bank=Actien, so wie jene der Coupons-
Ausgabe, beginnt am 14. Jänner 1851.

Wien, am 14. December 1850.

    Dr. Pipitzm. p., Bank=Gouverneur.
    Sinam. p., Bank=Gouverneur=Stellvertreter.
    Puthonm. p., Bank=Director.



CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen.

Paris, 15. Dec. Herr Drouyn de l'Huys ist um
einen 2monatlichen Urlaub eingekommen. Der Dota-
tions=Antrag wird mit Anfang Jänner erwartet.

— 16. Dec. Die Commission beantragt durch ihren
Berichterstatter Lasteyrie, daß Lefranc's Antrag wegen
Modification des Wahlgesetzes nicht in Betracht gezogen
werden soll. Die Legislative bewilligt die Dotation dreier
Colonial=Bisthümer. Auf den ausgeschriebenen Verkauf
der 2 Mill. Fr. Rente erfolgen nur schwache Subscrip-
tionen. Dem Vernehmen nach soll der definitive Abschluß
durch das Haus Rothschild geschehen sein.

Madrid, 11. Dec. 14 Mill. Realen sind von der
Subvention der Bank im Budget gestrichen worden.

Berlin, 17. Dec. General v. Thümen wird als
Preußischer Commissär nach Holstein abgehen.

Kassel, 17. Dec. ( 8 Uhr Abends ) . v. Peucker hat
[Spaltenumbruch] heute viele Besuche erhalten; er soll eröffnet haben, er
müsse, wenn man sich den Verordnungen nicht füge, der
Execution freien Lauf lassen. Eine mit Graf Leiningen
verabredete Frist von 48 Stunden läuft Morgen ab.
Donnerstag würden die Truppen einziehen.

Turin, 15. Dec. Die Wahl des Cavaliere Bellone
zu Jvrea ist beanstandet, und erst nach langer, stürmi-
scher Debatte von der Deputirtenkammer anerkannt wor-
den. Auch der Risorgimento bringt nunmehr eine Corre-
spondenz aus Neapel, womit der Abschluß des großen po-
litischen Prozesses der Setta dell' unità italiana bestä-
tigt wird.

Zara, 15. Dec. Mostar hat eine Unterwerfungs-
Deputation zu dem Seraskier mit einem Unterwerfungs-
antrage, jedoch mit dem Vorbehalte der Beseitigung
aller früheren Türkischen Autoritäten entsendet. Die
Truppen des rebellischen Kavas Pascha sind zerstreut,
er selbst ist todt oder flüchtig. Der Kadiluk von Livno
hat sich den reformistischen Anordnungen der Pforte
unbedingt unterworfen.



Kronländer.

Prag, 16. December. Die „Prag. Ztg.“ enthält
folgende Kundmachung:

Die Herren Garanten der am 2. d. M. suspendirten
»Deutschen Zeitung aus Böhmen« haben hierorts das Ansu-
chen gestellt, dieses Blatt unter Redaction des Herrn Hein-
rich Schindler wieder erscheinen lassen zu können. Da
hiebei genügende Bürgschaften für eine entsprechende Rich-
tung des Blattes und für die genaue Einhaltung des vorge-
legten Programmes geleistet wurden, so hat man befunden,
dem erwähnten Ansuchen zu willfahren; wovon die Verlaut-
barung geschieht.

    Vom k. k. Landes=Militär=Commando=Präsidium.

Prag, am 15. December 1850.

Lemberg, 2. December. Der Director des Lem-
berger allgemeinen Krankenhauses, Dr. Haindel, hat
dem k. k. Landes=Präsidium den Betrag von 125 fl.
C. M. übergeben, um denselben zur Vertheilung als
Prämien an jene Krankenwärter und Krankenwärterinnen
des Lemberger Krankenhauses und der Jrrenanstalt und
an jene Hausknechte gelangen zu lassen, welche sich im
Laufe des Militärjahres18 50 / 51 um die Krankenpflege und
die Reinlichkeit des Hauses besonders verdient gemacht
haben werden.     ( Lemb. Ztg. )

Preßburg, 17. December. Jn Preßburg, Oeden-
burg, Kaschau und Großwardein werden für die entspre-
chenden Districte k. k. Polizei=Directionen errichtet, wel-
che den dortigen Districts=Obergespänen zunächst unter-
geordnet sind. Als Bestandtheile dieser Directionen und
diesen unmittelbar unterstehend, werden außerdem noch
polizeiliche Exposituren in Groß=Kanisa, [unleserliches Material – 8 Zeichen fehlen]Bartheld, Käs-
mark, Arad und eventuell auch in Schemnitz ins Leben
gerufen.

— Der Obergespan des Preßburger Militar=Districtes
läßt bekannt geben, es sei der wiederholte Fall vorge-
kommen, daß es Böswillige versuchen, die Telegraphenlei-
tung zu zerstören, und die hierüber gepflogenen Erhebungen
haben zu dem Resultate geführt, daß zu diesen Zerstörun-
gen gedungene Leute verwendet, und ihnen sogar Geldbe-
lohnungen versprochen werden. Bei dem hohen Werthe, den
die Regierung der Erhaltung dieses Communicationsmit-
tels beilegen muß, wird das Gesetz über die Bestrafung der
muthwilligen oder boshaften Beschädigung der Telegraphen-
leitung republicirt — dasselbe lautet: jede derartige Be-
schädigung ist als Verbrechen der öffentlichen Gewaltthä-
tigkeit mit Kerker zwischen 6 Monaten und 1 Jahr, nach
der Größe der Bosheit und des Schadens auch mit schwe-
rem Kerker von 1 bis 5 Jahren zu bestrafen.

Kaschau. Die Handelskammer hat unmittelbar
nach ihrer Constituirung folgende Adresse an den Herrn
Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten
abgesendet:

    Euer Excellenz!

Die Handels= und Gewerbekammer des Kaschauer Di-
strictes beeilt sich als erste Pflicht nach ihrer Constitui-
rung, Eurer Excellenz den innigst gefühlten Dank für
diesen neuen Beweis Jhrer unermüdeten Sorgfalt zur
Beförderung der materiellen Jnteressen unseres Vater-
landes in tiefster Ehrfurcht darzubringen.

Euer Excellenz haben der früh gereiften Weisheit unsers
ritterlichen Kaisers das wirksamste Mittel dargeboten, die
Wohlfahrt eines von der Natur reich gesegneten Landes
durch Hebung seiner Jndustrie zu fördern und seinem durch
so manche alterthümliche Vorurtheile im weiteren Fort-
schritte gehemmten Handels= und Gewerbestande Geltung
und Achtung zu verschaffen.

Wir werden so wohlwollenden Absichten mit regstem
Eifer zu entsprechen suchen und selbst in diesem von den
Adern des Volksreichthums bisher nur spärlich durchzoge-
nen Gebirgslande als neu geschaffenes Organ der Jndu-
[Spaltenumbruch] strie die Mängel derselben mit Freimuth darlegen, zugleich
aber nach bester Ueberzeugung die sichersten, wenn auch nur
allmälig wirkenden Mittel der Abhilfe anzugeben be-
müht sein.

Jn dem zuversichtlichen Vertrauen, in unserem patrio-
tischen Streben von der landesväterlichen Huld auch fer-
nerhin geschirmt und unterstützt zu werden, verharren wir
mit unbegränzter Verehrung

Kaschau am 16. November 1850.

    Euerer Excellenz
    gehorsamste
    Kaschauer Handels= und Gewerbekammer.
    Eduard v. Bujanovicsm. p., Präsident.
    Emerich Szab ó m. p., Schriftführer.

Linz, 16. December. Der in neuester Zeit
öfters rühmlich erwähnte, thätige Büchsenmacher Rid-
ler
zu Spital am Pyhrn, aus dessen Händen schon so
viele Meisterstücke hervorgegangen sind, hat die Zahl
derselben abermals durch eines, und zwar vielleicht das
schönste und kunstvollste von allen, vermehrt. Er hat
nämlich eine prachtvolle damascirte Klinge verfertiget,
welche er Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland zum
Geschenke bestimmte. Diese Klinge, deren unvergleichliche
Schönheit alle Kenner entzückte, befindet sich bereits
auf dem Wege nach Wien, um an ihre Bestimmung
gesendet zu werden.     ( Linz. Ztg. )

Brüx, 13. December. Am 11ten ließ der Brüxer
Kaufmann, Herr Franz Enz, in einem an sein Kauf-
gewölbe anstoßenden kleinen Zimmer, welches durch einen
Zugofen von innen geheizt wurde, von zwei 12 bis 14jäh-
rigen Knaben aus Patronen 35 Pfund Pulver entleeren.
— Als die Knaben gegen 11 Uhr bereits zwei Säcke mit
etwa 8 Pfund gefüllt hatten, erfolgte plötzlich mit zwei
erschütternden Schlägen eine Explosion, durch welche die
Laden= und Zimmerfenster auf 20 Schritte auf die Gasse
geschleudert, die Mauern des Zimmers zum Theil aus-
einandergetrieben, selbst im ersten Stockwerke noch Fen-
ster und eine Thür zertrümmert, und die beiden Knaben
mit dem im Ladenzimmer anwesenden Franz Enz an
Kopf, Händen und andern Körpertheilen solcher Gestalt
verletzt wurden, daß sich die Heilung derselben von den
tiefen Brandwunden kaum erwarten läßt. Der Brand
wurde bald gelöscht, doch noch während desselben aus
demselben Zimmer, in welchem die Explosion erfolgte,
27 Pfund Pulver gerettet, welches sofort über Veranlas-
sung der k. k. Staatsanwaltschaft in gerichtliche Ver-
wahrung genommen wurde. Die Knaben hatten kurz vor
dem Entzünden des Pulvers das von den Patronen übrig
gebliebene Papier vor die Oeffnung des Ofens zusammen
gekehrt; zudem wurde von einer dritten Person im sel-
ben Zimmer noch kurz vorher Tabak geraucht, und es
mußte der Brand entweder durch einen Funken aus dem
Ofen oder durch zerstreute Tabak=Asche entstanden sein.

Nach dem „Const. Bl. a. B.“ sind die beiden Knaben
bereits gestorben, ohne daß sie etwas über die Entstehung
des Unglücks anzugeben vermochten.



Deutschland.

Berlin, 15. December. Das neueste Justiz=Mini-
sterialblatt enthält eine Verfügung vom 2. d. M., welche
den Gerichten und Staatsanwalten die ergangenen aber
nicht überall gehörig beachteten Bestimmungen über den
Verlust von Orden und Ehrenzeichen, über den Verlust
des Adels und über die Militärverhältnisse der Angeklag-
ten in Untersuchungssachen in Erinnerung bringt. Eine
andere Verfügung vom 7. d. M. betrifft die Auslegung
und Ausführung des Gesetzes zum Schutze der persönli-
chen Freiheit, vom 12. Februar d. J., namentlich das
Verfahren der Gerichte und der Beamten der Staatsan-
waltschaft bei vorläufigen Festnehmungen verdächtiger oder
angeschuldigter Personen. Nach der Ansicht des Justiz-
Ministers ist es nicht nothwendig, daß der Festgenommene
jedesmal in Person dem Staatsanwalte zugeführt wer-
de, vielmehr wird es in vielen Fällen genügen, wenn
ihm nur die aufgenommenen Verhandlungen über das
dem Ergriffenen zur Last gelegte Verbrechen oder Verge-
hen zugesandt werden. Während der Zwischenzeit von der
Uebersendung der Verhandlungen bis zu dem Zeitpuncte,
wo die Verfügung des Staatsanwalts oder der Beschluß
des Gerichts über die Fortdauer oder Aufhebung der Fest-
nahme ergeht, soll der Ergriffene der Regel nach in po-
lizeilicher Verwahrung behalten werden. Dieser Beschluß
ist möglichst zu beschleunigen. Der Haftbefehl kann
außer dem Gerichte auch von der Abtheilung für Unter-
suchungssachen und in schleunigen Fällen auch von dem
Untersuchungsrichter erlassen werden. Die Freilassung des
Verhafteten soll dagegen nicht ohne vorgängige Anhörung
des Staatsanwalts erfolgen.

— Nach einer von dem Minister für Handel, Ge-
werbe und öffentliche Arbeiten an den Handelsstand in
den Seeplätzen erlassenen Benachrichtigung hat die Re-
gierung der Republik Chile den königlichen Consul zu
[Ende Spaltensatz]

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[3850/0004] 3850 Sigismund Schultes, Doctor der Theologie, k. k. Rath, Abten des Benedictiner=Stiftes zu den Schotten in Wien und zu Telky in Ungarn, Nied. Oesterr. Lan- des=Ausschußrath und emerit. k. k. Vice=Director der theologischen Studien an der Wiener Universität in An- erkennung der wichtigen und vielfachen Verdienste, wel- che sich derselbe bei der langjährigen Führung des theolo- gischen Studien= Vice=Directorates um die hiesige Hoch- schule und um die Wissenschaften überhaupt erworben hat, zum diesjährigen Universitäts=Rector erwählte. Am 14. October d. J. hat der letztjährige Rector-Mag- nificus, Hr. Andreas Ritter v. Baumgartner, Doctor der Philosophie, Ritter des Oesterreichisch=kaiserlichen Leopold= und des königlich Sächsischen Civil=Verdienst- Ordens, Sections=Chef des k. k. Finanz=Ministeriums, wirklicher k. k. geheimer Rath, Vice=Präsident der k. k. Akademie der Wissenschaften in Wien, Mitglied vieler anderer Akademien, dann gelehrten und gemeinnützigen Gesellschaften, gewesener o. ö. Univ. Professor der Physik und der angewandten Mathematik, in den Jah- ren 1826 und 1827 Decan der philosophischen Facultät an der Wiener k. k. Universität — welcher nunmehr für das Studienjahr18 50 / 51 vorschriftmäßig als Pro- Rector eingetreten ist — die im Studienjahre18 49 / 50 begleitete höchste akademische Würde in dem Universitäts- Consistorialsaale öffentlich niedergelegt. Unmittelbar hierauf wurden dem neugewählten Herrn Rector-Magnificus von dem zu dieser Function berufenen Doctoren=Decane, Hrn. Marcell Jenisch, im Namen der Universität die Jnsignien des Universitäts=Rectorates übergeben und von dem Herrn Prälaten Sigismund Schultes in Gegenwart der zahlreich erschienenen Mit- glieder der Professoren= und Doctoren=Collegien aller vier Facultäten entgegen genommen. Den 8. d. M. haben der neugewählte Herr Universitäts- Rector-Magnificus und die Herren Decane dem Hoch- amte in der Metropolitankirche beim heil. Stephan bei- gewohnt. Kundmachung. Die Direction der Oesterreichischen Nationalbank hat mit Zustimmung der hohen Finanzverwaltung die Ein- leitung getroffen, daß die, von den Bank=Actien=Divi- denden entfallende und jeden einzelnen Actien=Jnhaber treffende Einkommensteuer vereint aus den Erträg- nissen des Jnstitutes berichtigt werde. Die Nationalbank wird demgemäß statt der einzelnen Actien=Besitzer und für Dieselben die vorschriftmäßige Fassion zum Behufe der Steuerzahlung bei der Nied. Oesterr. Steuer=Administration überreichen. Wien, am 13. December 1850. Pipitz, Bank=Gouverneur. Sina, Bank=Gouverneur=Stellvertreter. Popp, Bank=Director. Kundmachung. Die Direction der priv. Oesterr. Nationalbank bringt hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß wegen der nöthi- gen Vorarbeiten zu der in der ersten Hälfte des Mo- nats Jänner 1851 Statt findenden Dividenden=Auszah- lung, vom 20. December 1850 an, bei der Liquidatur der Bank, weder Umschreibungen noch Vormerkungen von Bank=Actien vorgenommen, noch Coupons hinaus- gegeben werden. Die Wiederaufnahme von Umschreibungen und Vor- merkungen von Bank=Actien, so wie jene der Coupons- Ausgabe, beginnt am 14. Jänner 1851. Wien, am 14. December 1850. Dr. Pipitzm. p., Bank=Gouverneur. Sinam. p., Bank=Gouverneur=Stellvertreter. Puthonm. p., Bank=Director. CTelegraphische ( Privat= ) Depeschen. Paris, 15. Dec. Herr Drouyn de l'Huys ist um einen 2monatlichen Urlaub eingekommen. Der Dota- tions=Antrag wird mit Anfang Jänner erwartet. — 16. Dec. Die Commission beantragt durch ihren Berichterstatter Lasteyrie, daß Lefranc's Antrag wegen Modification des Wahlgesetzes nicht in Betracht gezogen werden soll. Die Legislative bewilligt die Dotation dreier Colonial=Bisthümer. Auf den ausgeschriebenen Verkauf der 2 Mill. Fr. Rente erfolgen nur schwache Subscrip- tionen. Dem Vernehmen nach soll der definitive Abschluß durch das Haus Rothschild geschehen sein. Madrid, 11. Dec. 14 Mill. Realen sind von der Subvention der Bank im Budget gestrichen worden. Berlin, 17. Dec. General v. Thümen wird als Preußischer Commissär nach Holstein abgehen. Kassel, 17. Dec. ( 8 Uhr Abends ) . v. Peucker hat heute viele Besuche erhalten; er soll eröffnet haben, er müsse, wenn man sich den Verordnungen nicht füge, der Execution freien Lauf lassen. Eine mit Graf Leiningen verabredete Frist von 48 Stunden läuft Morgen ab. Donnerstag würden die Truppen einziehen. Turin, 15. Dec. Die Wahl des Cavaliere Bellone zu Jvrea ist beanstandet, und erst nach langer, stürmi- scher Debatte von der Deputirtenkammer anerkannt wor- den. Auch der Risorgimento bringt nunmehr eine Corre- spondenz aus Neapel, womit der Abschluß des großen po- litischen Prozesses der Setta dell' unità italiana bestä- tigt wird. Zara, 15. Dec. Mostar hat eine Unterwerfungs- Deputation zu dem Seraskier mit einem Unterwerfungs- antrage, jedoch mit dem Vorbehalte der Beseitigung aller früheren Türkischen Autoritäten entsendet. Die Truppen des rebellischen Kavas Pascha sind zerstreut, er selbst ist todt oder flüchtig. Der Kadiluk von Livno hat sich den reformistischen Anordnungen der Pforte unbedingt unterworfen. Kronländer. Prag, 16. December. Die „Prag. Ztg.“ enthält folgende Kundmachung: Die Herren Garanten der am 2. d. M. suspendirten »Deutschen Zeitung aus Böhmen« haben hierorts das Ansu- chen gestellt, dieses Blatt unter Redaction des Herrn Hein- rich Schindler wieder erscheinen lassen zu können. Da hiebei genügende Bürgschaften für eine entsprechende Rich- tung des Blattes und für die genaue Einhaltung des vorge- legten Programmes geleistet wurden, so hat man befunden, dem erwähnten Ansuchen zu willfahren; wovon die Verlaut- barung geschieht. Vom k. k. Landes=Militär=Commando=Präsidium. Prag, am 15. December 1850. Lemberg, 2. December. Der Director des Lem- berger allgemeinen Krankenhauses, Dr. Haindel, hat dem k. k. Landes=Präsidium den Betrag von 125 fl. C. M. übergeben, um denselben zur Vertheilung als Prämien an jene Krankenwärter und Krankenwärterinnen des Lemberger Krankenhauses und der Jrrenanstalt und an jene Hausknechte gelangen zu lassen, welche sich im Laufe des Militärjahres18 50 / 51 um die Krankenpflege und die Reinlichkeit des Hauses besonders verdient gemacht haben werden. ( Lemb. Ztg. ) Preßburg, 17. December. Jn Preßburg, Oeden- burg, Kaschau und Großwardein werden für die entspre- chenden Districte k. k. Polizei=Directionen errichtet, wel- che den dortigen Districts=Obergespänen zunächst unter- geordnet sind. Als Bestandtheile dieser Directionen und diesen unmittelbar unterstehend, werden außerdem noch polizeiliche Exposituren in Groß=Kanisa, ________Bartheld, Käs- mark, Arad und eventuell auch in Schemnitz ins Leben gerufen. — Der Obergespan des Preßburger Militar=Districtes läßt bekannt geben, es sei der wiederholte Fall vorge- kommen, daß es Böswillige versuchen, die Telegraphenlei- tung zu zerstören, und die hierüber gepflogenen Erhebungen haben zu dem Resultate geführt, daß zu diesen Zerstörun- gen gedungene Leute verwendet, und ihnen sogar Geldbe- lohnungen versprochen werden. Bei dem hohen Werthe, den die Regierung der Erhaltung dieses Communicationsmit- tels beilegen muß, wird das Gesetz über die Bestrafung der muthwilligen oder boshaften Beschädigung der Telegraphen- leitung republicirt — dasselbe lautet: jede derartige Be- schädigung ist als Verbrechen der öffentlichen Gewaltthä- tigkeit mit Kerker zwischen 6 Monaten und 1 Jahr, nach der Größe der Bosheit und des Schadens auch mit schwe- rem Kerker von 1 bis 5 Jahren zu bestrafen. Kaschau. Die Handelskammer hat unmittelbar nach ihrer Constituirung folgende Adresse an den Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten abgesendet: Euer Excellenz! Die Handels= und Gewerbekammer des Kaschauer Di- strictes beeilt sich als erste Pflicht nach ihrer Constitui- rung, Eurer Excellenz den innigst gefühlten Dank für diesen neuen Beweis Jhrer unermüdeten Sorgfalt zur Beförderung der materiellen Jnteressen unseres Vater- landes in tiefster Ehrfurcht darzubringen. Euer Excellenz haben der früh gereiften Weisheit unsers ritterlichen Kaisers das wirksamste Mittel dargeboten, die Wohlfahrt eines von der Natur reich gesegneten Landes durch Hebung seiner Jndustrie zu fördern und seinem durch so manche alterthümliche Vorurtheile im weiteren Fort- schritte gehemmten Handels= und Gewerbestande Geltung und Achtung zu verschaffen. Wir werden so wohlwollenden Absichten mit regstem Eifer zu entsprechen suchen und selbst in diesem von den Adern des Volksreichthums bisher nur spärlich durchzoge- nen Gebirgslande als neu geschaffenes Organ der Jndu- strie die Mängel derselben mit Freimuth darlegen, zugleich aber nach bester Ueberzeugung die sichersten, wenn auch nur allmälig wirkenden Mittel der Abhilfe anzugeben be- müht sein. Jn dem zuversichtlichen Vertrauen, in unserem patrio- tischen Streben von der landesväterlichen Huld auch fer- nerhin geschirmt und unterstützt zu werden, verharren wir mit unbegränzter Verehrung Kaschau am 16. November 1850. Euerer Excellenz gehorsamste Kaschauer Handels= und Gewerbekammer. Eduard v. Bujanovicsm. p., Präsident. Emerich Szab ó m. p., Schriftführer. Linz, 16. December. Der in neuester Zeit öfters rühmlich erwähnte, thätige Büchsenmacher Rid- ler zu Spital am Pyhrn, aus dessen Händen schon so viele Meisterstücke hervorgegangen sind, hat die Zahl derselben abermals durch eines, und zwar vielleicht das schönste und kunstvollste von allen, vermehrt. Er hat nämlich eine prachtvolle damascirte Klinge verfertiget, welche er Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland zum Geschenke bestimmte. Diese Klinge, deren unvergleichliche Schönheit alle Kenner entzückte, befindet sich bereits auf dem Wege nach Wien, um an ihre Bestimmung gesendet zu werden. ( Linz. Ztg. ) Brüx, 13. December. Am 11ten ließ der Brüxer Kaufmann, Herr Franz Enz, in einem an sein Kauf- gewölbe anstoßenden kleinen Zimmer, welches durch einen Zugofen von innen geheizt wurde, von zwei 12 bis 14jäh- rigen Knaben aus Patronen 35 Pfund Pulver entleeren. — Als die Knaben gegen 11 Uhr bereits zwei Säcke mit etwa 8 Pfund gefüllt hatten, erfolgte plötzlich mit zwei erschütternden Schlägen eine Explosion, durch welche die Laden= und Zimmerfenster auf 20 Schritte auf die Gasse geschleudert, die Mauern des Zimmers zum Theil aus- einandergetrieben, selbst im ersten Stockwerke noch Fen- ster und eine Thür zertrümmert, und die beiden Knaben mit dem im Ladenzimmer anwesenden Franz Enz an Kopf, Händen und andern Körpertheilen solcher Gestalt verletzt wurden, daß sich die Heilung derselben von den tiefen Brandwunden kaum erwarten läßt. Der Brand wurde bald gelöscht, doch noch während desselben aus demselben Zimmer, in welchem die Explosion erfolgte, 27 Pfund Pulver gerettet, welches sofort über Veranlas- sung der k. k. Staatsanwaltschaft in gerichtliche Ver- wahrung genommen wurde. Die Knaben hatten kurz vor dem Entzünden des Pulvers das von den Patronen übrig gebliebene Papier vor die Oeffnung des Ofens zusammen gekehrt; zudem wurde von einer dritten Person im sel- ben Zimmer noch kurz vorher Tabak geraucht, und es mußte der Brand entweder durch einen Funken aus dem Ofen oder durch zerstreute Tabak=Asche entstanden sein. Nach dem „Const. Bl. a. B.“ sind die beiden Knaben bereits gestorben, ohne daß sie etwas über die Entstehung des Unglücks anzugeben vermochten. Deutschland. Berlin, 15. December. Das neueste Justiz=Mini- sterialblatt enthält eine Verfügung vom 2. d. M., welche den Gerichten und Staatsanwalten die ergangenen aber nicht überall gehörig beachteten Bestimmungen über den Verlust von Orden und Ehrenzeichen, über den Verlust des Adels und über die Militärverhältnisse der Angeklag- ten in Untersuchungssachen in Erinnerung bringt. Eine andere Verfügung vom 7. d. M. betrifft die Auslegung und Ausführung des Gesetzes zum Schutze der persönli- chen Freiheit, vom 12. Februar d. J., namentlich das Verfahren der Gerichte und der Beamten der Staatsan- waltschaft bei vorläufigen Festnehmungen verdächtiger oder angeschuldigter Personen. Nach der Ansicht des Justiz- Ministers ist es nicht nothwendig, daß der Festgenommene jedesmal in Person dem Staatsanwalte zugeführt wer- de, vielmehr wird es in vielen Fällen genügen, wenn ihm nur die aufgenommenen Verhandlungen über das dem Ergriffenen zur Last gelegte Verbrechen oder Verge- hen zugesandt werden. Während der Zwischenzeit von der Uebersendung der Verhandlungen bis zu dem Zeitpuncte, wo die Verfügung des Staatsanwalts oder der Beschluß des Gerichts über die Fortdauer oder Aufhebung der Fest- nahme ergeht, soll der Ergriffene der Regel nach in po- lizeilicher Verwahrung behalten werden. Dieser Beschluß ist möglichst zu beschleunigen. Der Haftbefehl kann außer dem Gerichte auch von der Abtheilung für Unter- suchungssachen und in schleunigen Fällen auch von dem Untersuchungsrichter erlassen werden. Die Freilassung des Verhafteten soll dagegen nicht ohne vorgängige Anhörung des Staatsanwalts erfolgen. — Nach einer von dem Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten an den Handelsstand in den Seeplätzen erlassenen Benachrichtigung hat die Re- gierung der Republik Chile den königlichen Consul zu

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Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz: Artikelstrukturierung

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850, S. 3850. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener302_1850/4>, abgerufen am 14.10.2024.