Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.krafftlosen Zeichen gemacht werden / ist klar gnung droben augezeiget fol. 63 66. Artic. 9. vnd 10. Sie leugnen zwar solchs hefftig / wie Rod. Gualth. fol. 400. fol. 13. B. in der Eisenb. Postill / Vnd D. Pezelius oder Menso Alting im Embdischen Büchlin Cap. 9. So hais auch Zwinglius selbs dürffen leugnen / Tom. 2. fol. 556. ad Regem Calliae. Es ist aber protestatio contrario facto, wie die Juristen reden. Weil aber D. Pezel mit so vollem Maul offentlich liegen darff / vnd sieh auff ALLE Bekentnissen der Zwinglischen Kirchen beruffen / so in Behemen / Engeland / Franckreich / Deutschland / Schottland / Schweitz vnd Niderland ausgangen. Führet auch zum beweis wol vier Argument / die ware gegenwart zubeweisen / vnd die beschuldigung von blossen Zeichen abzulehnen / mus ich dem frechen Mann dieses noch zur Antwort geben. Eine grewliche vielfaltige Lügen begehet allhie Doct. Pezel. Denn es ligen davor Augen die Bekentnissen / darauff sich Doct. Pezel berufft / welche jhn der Lügen vberfündig / vnd billich für aller Welt schamroth machen. 1. Erstlich in Zwinglij Bekentnis / welchs er Anno 1530. gen Augspurg dem Keiser Carolo V. vnd deutschen Fürsten zugeschickt / nach dem er vnser Bekintnis / die Augspurgische Confession (vnd Papistische refutation derselbigen) laut seiner Vorrede / schon gelesen / aber keines weges angenommen / sondern sein eigen Confession machen wollen / vnd in vielen Articuln (die er doch binnen Jahrs zu Marpurg Anno 1529. vnterschrieben) von den vnsern wider abgefallen / da lauten seine wort also / Tom. 2. fol. 442. b. Verbum Dei nequaquam ferre vel admittere potest, ut Christi cor - krafftlosen Zeichen gemacht werden / ist klar gnung droben augezeiget fol. 63 66. Artic. 9. vnd 10. Sie leugnen zwar solchs hefftig / wie Rod. Gualth. fol. 400. fol. 13. B. in der Eisenb. Postill / Vnd D. Pezelius oder Menso Alting im Embdischen Büchlin Cap. 9. So hais auch Zwinglius selbs dürffen leugnen / Tom. 2. fol. 556. ad Regem Calliae. Es ist aber protestatio contrario facto, wie die Juristen reden. Weil aber D. Pezel mit so vollem Maul offentlich liegen darff / vnd sieh auff ALLE Bekentnissen der Zwinglischen Kirchen beruffen / so in Behemen / Engeland / Franckreich / Deutschland / Schottland / Schweitz vnd Niderland ausgangen. Führet auch zum beweis wol vier Argument / die ware gegenwart zubeweisen / vnd die beschuldigung von blossen Zeichen abzulehnen / mus ich dem frechen Mann dieses noch zur Antwort geben. Eine grewliche vielfaltige Lügen begehet allhie Doct. Pezel. Denn es ligen davor Augen die Bekentnissen / darauff sich Doct. Pezel berufft / welche jhn der Lügen vberfündig / vnd billich für aller Welt schamroth machen. 1. Erstlich in Zwinglij Bekentnis / welchs er Anno 1530. gen Augspurg dem Keiser Carolo V. vnd deutschen Fürsten zugeschickt / nach dem er vnser Bekintnis / die Augspurgische Confession (vnd Papistische refutation derselbigen) laut seiner Vorrede / schon gelesen / aber keines weges angenommen / sondern sein eigen Confession machen wollen / vnd in vielen Articuln (die er doch binnen Jahrs zu Marpurg Anno 1529. vnterschrieben) von den vnsern wider abgefallen / da lauten seine wort also / Tom. 2. fol. 442. b. Verbum Dei nequaquam ferre vel admittere potest, ut Christi cor - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0195" n="90"/> krafftlosen Zeichen gemacht werden / ist klar gnung droben augezeiget fol. 63 66. Artic. 9. vnd 10.</p> <p>Sie leugnen zwar solchs hefftig / wie Rod. Gualth. fol. 400. fol. 13. B. in der Eisenb. Postill / Vnd D. Pezelius oder Menso Alting im Embdischen Büchlin Cap. 9. So hais auch Zwinglius selbs dürffen leugnen / Tom. 2. fol. 556. ad Regem Calliae. Es ist aber protestatio contrario facto, wie die Juristen reden.</p> <p>Weil aber D. Pezel mit so vollem Maul offentlich liegen darff / vnd sieh auff ALLE Bekentnissen der Zwinglischen Kirchen beruffen / so in Behemen / Engeland / Franckreich / Deutschland / Schottland / Schweitz vnd Niderland ausgangen. Führet auch zum beweis wol vier Argument / die ware gegenwart zubeweisen / vnd die beschuldigung von blossen Zeichen abzulehnen / mus ich dem frechen Mann dieses noch zur Antwort geben.</p> <p>Eine grewliche vielfaltige Lügen begehet allhie Doct. Pezel. Denn es ligen davor Augen die Bekentnissen / darauff sich Doct. Pezel berufft / welche jhn der Lügen vberfündig / vnd billich für aller Welt schamroth machen.</p> <p>1. Erstlich in Zwinglij Bekentnis / welchs er Anno 1530. gen Augspurg dem Keiser Carolo V. vnd deutschen Fürsten zugeschickt / nach dem er vnser Bekintnis / die Augspurgische Confession (vnd Papistische refutation derselbigen) laut seiner Vorrede / schon gelesen / aber keines weges angenommen / sondern sein eigen Confession machen wollen / vnd in vielen Articuln (die er doch binnen Jahrs zu Marpurg Anno 1529. vnterschrieben) von den vnsern wider abgefallen / da lauten seine wort also / Tom. 2. fol. 442. b. Verbum Dei nequaquam ferre vel admittere potest, ut Christi cor - </p> </div> </body> </text> </TEI> [90/0195]
krafftlosen Zeichen gemacht werden / ist klar gnung droben augezeiget fol. 63 66. Artic. 9. vnd 10.
Sie leugnen zwar solchs hefftig / wie Rod. Gualth. fol. 400. fol. 13. B. in der Eisenb. Postill / Vnd D. Pezelius oder Menso Alting im Embdischen Büchlin Cap. 9. So hais auch Zwinglius selbs dürffen leugnen / Tom. 2. fol. 556. ad Regem Calliae. Es ist aber protestatio contrario facto, wie die Juristen reden.
Weil aber D. Pezel mit so vollem Maul offentlich liegen darff / vnd sieh auff ALLE Bekentnissen der Zwinglischen Kirchen beruffen / so in Behemen / Engeland / Franckreich / Deutschland / Schottland / Schweitz vnd Niderland ausgangen. Führet auch zum beweis wol vier Argument / die ware gegenwart zubeweisen / vnd die beschuldigung von blossen Zeichen abzulehnen / mus ich dem frechen Mann dieses noch zur Antwort geben.
Eine grewliche vielfaltige Lügen begehet allhie Doct. Pezel. Denn es ligen davor Augen die Bekentnissen / darauff sich Doct. Pezel berufft / welche jhn der Lügen vberfündig / vnd billich für aller Welt schamroth machen.
1. Erstlich in Zwinglij Bekentnis / welchs er Anno 1530. gen Augspurg dem Keiser Carolo V. vnd deutschen Fürsten zugeschickt / nach dem er vnser Bekintnis / die Augspurgische Confession (vnd Papistische refutation derselbigen) laut seiner Vorrede / schon gelesen / aber keines weges angenommen / sondern sein eigen Confession machen wollen / vnd in vielen Articuln (die er doch binnen Jahrs zu Marpurg Anno 1529. vnterschrieben) von den vnsern wider abgefallen / da lauten seine wort also / Tom. 2. fol. 442. b. Verbum Dei nequaquam ferre vel admittere potest, ut Christi cor -
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Zitationshilfe: | Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_vorzeichnis_1597/195>, abgerufen am 28.11.2023. |