""Verkauffung und Verpachtung als insonderheit ""bei dem Ackerbau, etc. etc. und an¬ ""dern ökonomischen Materien vorkommen, der ""gesunden Vernunft, denen römisch- und teut¬ ""schen Gesezen nach ordentlich abgehandelt wer¬ ""den, allen denenjenigen, so Landgüter besizen, ""oder dieselben zu administriren haben, höchst ""nüzlich und ohnentbehrlich. Die andere Auf¬ ""lage. Leipzig, 1738 verlegts J. Ch. Martini, ""Buchhändler in der Grimmischen Straße.""
"Es macht aber zwei Bände, sehen Sie!" Ich habe sie selber, sagte Knol. -- "Nun wohl! (schlos der Vater daraus weiter fort). Muß ein Gerichtsmann nicht wie ein Hufschmidt, die Ta¬ schen schon im Schurzfell bei der Hand haben, nicht erst in den Hosen? O du lieber Gott, H. Fiskalis, wo zu pfänden ist -- zu taxieren -- zu einquartieren -- mündlich und schriftlich Unzähliges anzuzeigen -- wo Kränze und Brunnen zu machen, Zigäuner aus dem Lande zu jagen, auf Straßen und Feuer¬ schau zu schauen -- wo in Dörfern Pesten, Exzes¬ se, Spizbübereien sind: -- da ist ja ein Gerichts¬ mann der erste dabei, und zeigt die Sachen an, so¬
„„Verkauffung und Verpachtung als inſonderheit „„bei dem Ackerbau, ꝛc. ꝛc. und an¬ „„dern oͤkonomiſchen Materien vorkommen, der „„geſunden Vernunft, denen roͤmiſch- und teut¬ „„ſchen Geſezen nach ordentlich abgehandelt wer¬ „„den, allen denenjenigen, ſo Landguͤter beſizen, „„oder dieſelben zu administriren haben, hoͤchſt „„nuͤzlich und ohnentbehrlich. Die andere Auf¬ „„lage. Leipzig, 1738 verlegts J. Ch. Martini, „„Buchhaͤndler in der Grimmiſchen Straße.““
„Es macht aber zwei Baͤnde, ſehen Sie!“ Ich habe ſie ſelber, ſagte Knol. — „Nun wohl! (ſchlos der Vater daraus weiter fort). Muß ein Gerichtsmann nicht wie ein Hufſchmidt, die Ta¬ ſchen ſchon im Schurzfell bei der Hand haben, nicht erſt in den Hoſen? O du lieber Gott, H. Fiſkalis, wo zu pfaͤnden iſt — zu taxieren — zu einquartieren — muͤndlich und ſchriftlich Unzaͤhliges anzuzeigen — wo Kraͤnze und Brunnen zu machen, Zigaͤuner aus dem Lande zu jagen, auf Straßen und Feuer¬ ſchau zu ſchauen — wo in Doͤrfern Peſten, Exzeſ¬ ſe, Spizbuͤbereien ſind: — da iſt ja ein Gerichts¬ mann der erſte dabei, und zeigt die Sachen an, ſo¬
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„„Verkauffung und Verpachtung als inſonderheit
„„bei dem Ackerbau, ꝛc. ꝛc. und an¬
„„dern oͤkonomiſchen Materien vorkommen, der
„„geſunden Vernunft, denen roͤmiſch- und teut¬
„„ſchen Geſezen nach ordentlich abgehandelt wer¬
„„den, allen denenjenigen, ſo Landguͤter beſizen,
„„oder dieſelben zu administriren haben, hoͤchſt
„„nuͤzlich und ohnentbehrlich. Die andere Auf¬
„„lage. Leipzig, 1738 verlegts J. Ch. Martini,
„„Buchhaͤndler in der Grimmiſchen Straße.““
„Es macht aber zwei Baͤnde, ſehen Sie!“
Ich habe ſie ſelber, ſagte Knol. — „Nun wohl!
(ſchlos der Vater daraus weiter fort). Muß ein
Gerichtsmann nicht wie ein Hufſchmidt, die Ta¬
ſchen ſchon im Schurzfell bei der Hand haben, nicht
erſt in den Hoſen? O du lieber Gott, H. Fiſkalis,
wo zu pfaͤnden iſt — zu taxieren — zu einquartieren
— muͤndlich und ſchriftlich Unzaͤhliges anzuzeigen
— wo Kraͤnze und Brunnen zu machen, Zigaͤuner
aus dem Lande zu jagen, auf Straßen und Feuer¬
ſchau zu ſchauen — wo in Doͤrfern Peſten, Exzeſ¬
ſe, Spizbuͤbereien ſind: — da iſt ja ein Gerichts¬
mann der erſte dabei, und zeigt die Sachen an, ſo¬
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Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre01_1804/111>, abgerufen am 25.09.2024.
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