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Jean Paul: Die unsichtbare Loge. Bd. 1. Berlin, 1793.

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kul oder ein genealogisches Saatregister aller Räu¬
ber (Ehrenräuber ausgenommen), die in allen zehn
Kreisen zu erndten standen und wahre Spitzbuben
waren für ihn was für Feddersen gutgesinnte Men¬
schen sind. Kurz er war ein ächter Kriminalist,
ganz wie ihn die alten Deutschen oder neuen eng¬
lischen Gesetze haben wollen: denn nach beiden soll
jeder bloß von seines Gleichen gerichtet und ver¬
dammt werden; Kolben aber mußte jeder Spitz¬
bube und Mörder für einen eben so großen halten
und Inkulpat konnte mithin sagen, daß er die
Rechtswohlthat genösse, von einem seines Gleichen
gerichtet zu werden. Ich kenne nicht viele ebenbür¬
tige Malefizräthe und Fakultisten, auf die dieses
anzuwenden wäre.

Das verdroß Röpern ungemein: denn sein Ma¬
lefizrath zog ihm alle Monate einen kostensplitteri¬
gen Fraisfall zu; und hohen Frais-Gerichtsherrn
ist doch nicht so wohl mit der Einfangung als Be¬
erbung der Inquisiten gedient. Kurz als der Amt¬
mann eine neue Galgenrekruten-Aushebung im
Maussenbacher Walde vorzunehmen gedachte -- wor¬
an vielleicht Robisch schuld war: -- so stellte
Hr. v. Röper diese Diebe-Preßgänge dadurch ab,

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kul oder ein genealogiſches Saatregiſter aller Raͤu¬
ber (Ehrenraͤuber ausgenommen), die in allen zehn
Kreiſen zu erndten ſtanden und wahre Spitzbuben
waren fuͤr ihn was fuͤr Fedderſen gutgeſinnte Men¬
ſchen ſind. Kurz er war ein aͤchter Kriminaliſt,
ganz wie ihn die alten Deutſchen oder neuen eng¬
liſchen Geſetze haben wollen: denn nach beiden ſoll
jeder bloß von ſeines Gleichen gerichtet und ver¬
dammt werden; Kolben aber mußte jeder Spitz¬
bube und Moͤrder fuͤr einen eben ſo großen halten
und Inkulpat konnte mithin ſagen, daß er die
Rechtswohlthat genoͤſſe, von einem ſeines Gleichen
gerichtet zu werden. Ich kenne nicht viele ebenbuͤr¬
tige Malefizraͤthe und Fakultiſten, auf die dieſes
anzuwenden waͤre.

Das verdroß Roͤpern ungemein: denn ſein Ma¬
lefizrath zog ihm alle Monate einen koſtenſplitteri¬
gen Fraisfall zu; und hohen Frais-Gerichtsherrn
iſt doch nicht ſo wohl mit der Einfangung als Be¬
erbung der Inquiſiten gedient. Kurz als der Amt¬
mann eine neue Galgenrekruten-Aushebung im
Mauſſenbacher Walde vorzunehmen gedachte — wor¬
an vielleicht Robiſch ſchuld war: — ſo ſtellte
Hr. v. Roͤper dieſe Diebe-Preßgaͤnge dadurch ab,

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[305/0341] kul oder ein genealogiſches Saatregiſter aller Raͤu¬ ber (Ehrenraͤuber ausgenommen), die in allen zehn Kreiſen zu erndten ſtanden und wahre Spitzbuben waren fuͤr ihn was fuͤr Fedderſen gutgeſinnte Men¬ ſchen ſind. Kurz er war ein aͤchter Kriminaliſt, ganz wie ihn die alten Deutſchen oder neuen eng¬ liſchen Geſetze haben wollen: denn nach beiden ſoll jeder bloß von ſeines Gleichen gerichtet und ver¬ dammt werden; Kolben aber mußte jeder Spitz¬ bube und Moͤrder fuͤr einen eben ſo großen halten und Inkulpat konnte mithin ſagen, daß er die Rechtswohlthat genoͤſſe, von einem ſeines Gleichen gerichtet zu werden. Ich kenne nicht viele ebenbuͤr¬ tige Malefizraͤthe und Fakultiſten, auf die dieſes anzuwenden waͤre. Das verdroß Roͤpern ungemein: denn ſein Ma¬ lefizrath zog ihm alle Monate einen koſtenſplitteri¬ gen Fraisfall zu; und hohen Frais-Gerichtsherrn iſt doch nicht ſo wohl mit der Einfangung als Be¬ erbung der Inquiſiten gedient. Kurz als der Amt¬ mann eine neue Galgenrekruten-Aushebung im Mauſſenbacher Walde vorzunehmen gedachte — wor¬ an vielleicht Robiſch ſchuld war: — ſo ſtellte Hr. v. Roͤper dieſe Diebe-Preßgaͤnge dadurch ab, U

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Zitationshilfe: Jean Paul: Die unsichtbare Loge. Bd. 1. Berlin, 1793, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_loge01_1793/341>, abgerufen am 20.04.2024.