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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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XXIV.
Stolpen.

IN vorzeiten der Bischoffe von Meissen fürnemer Residentz / inmassen auch auffm Schlos ein sonderlich Collegium Canonicorum gewesen seyn / welche diese Gegend sampt Jochern von einem Adelstand die von Mocken von adelischer Ankunfft / welche des Raubens gewohnet / vnnd damit den Benachbarten grossen Dampff angelegt / Anno 1218. erkaufft / vnd vom jhm / als auch hernacher Bischoff Johan von Weisbach Anno 1476. Fürstlich erbawet / vnd vnter dem Stifft biß auff das Jahr Christi 1555. gelassen. Zu der Zeit das Geschlecht die von Carlowitz mit Bischoff Johan von Haubitz / eines Testaments halben / so vnterdruckt werden wollen / vnnd darinnen von dessen Vorfahren dem Geschlecht ein Legatum beschehen / einen Streit vnnd Widerwillen angefangen / darüber der Bischoff verjagt vnd endlichen die Sache also vertragen / daß das Stiefft sich mit denen von Carlowitz vorgliechen / das Schlos Stolpen sampt der Stadt vnd Gegend gegen der Stadt Mülberg an der Elben / sampt andern Cohaerenten permutirt, vnd aus Stolpen ein Fürstliches Haus vnd Ampt worden / von Churfürst Augusten auch das Schlos statlichen renovirt, vnd recht zur Fürstlichen Residentz gewidmet.

XXV.
Moritzburg.

ISt ein newes Schlos vnd Jagthaus vnter Dreßden vnd beym Hayn gelegen / von Churfürst Moritzen aussm Grunde Fürstlichen erbawet / ligt am Friedewalde / vnnd wird von den Fürsten von Sachsen offtmals bewohnet wegen der Jagtlust / so dero Gegend angestelt.

XXVI.
Kalckreut.

DIeses Haus ist in vorzeiten der von Kommerstadt gewesen / inmassen solches H. Görg von Kommerstadt Churfüst Moritzen-Cantzler vnd vornemer Raht / noch Anno 1559. besessen / daselbsten

XXIV.
Stolpen.

IN vorzeiten der Bischoffe von Meissen fürnemer Residentz / inmassen auch auffm Schlos ein sonderlich Collegium Canonicorum gewesen seyn / welche diese Gegend sampt Jochern von einem Adelstand die von Mocken von adelischer Ankunfft / welche des Raubens gewohnet / vnnd damit den Benachbarten grossen Dampff angelegt / Anno 1218. erkaufft / vnd vom jhm / als auch hernacher Bischoff Johan von Weisbach Anno 1476. Fürstlich erbawet / vnd vnter dem Stifft biß auff das Jahr Christi 1555. gelassen. Zu der Zeit das Geschlecht die von Carlowitz mit Bischoff Johan von Haubitz / eines Testaments halben / so vnterdruckt werden wollen / vnnd darinnen von dessen Vorfahren dem Geschlecht ein Legatum beschehen / einen Streit vnnd Widerwillen angefangen / darüber der Bischoff verjagt vnd endlichen die Sache also vertragen / daß das Stiefft sich mit denen von Carlowitz vorgliechen / das Schlos Stolpen sampt der Stadt vnd Gegend gegen der Stadt Mülberg an der Elben / sampt andern Cohaerenten permutirt, vnd aus Stolpen ein Fürstliches Haus vnd Ampt worden / von Churfürst Augusten auch das Schlos statlichen renovirt, vnd recht zur Fürstlichen Residentz gewidmet.

XXV.
Moritzburg.

ISt ein newes Schlos vnd Jagthaus vnter Dreßden vnd beym Hayn gelegen / von Churfürst Moritzen aussm Grunde Fürstlichen erbawet / ligt am Friedewalde / vnnd wird von den Fürsten von Sachsen offtmals bewohnet wegen der Jagtlust / so dero Gegend angestelt.

XXVI.
Kalckreut.

DIeses Haus ist in vorzeiten der von Kommerstadt gewesen / inmassen solches H. Görg von Kommerstadt Churfüst Moritzen-Cantzler vnd vornemer Raht / noch Anno 1559. besessen / daselbsten

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[22/0023] XXIV. Stolpen. IN vorzeiten der Bischoffe von Meissen fürnemer Residentz / inmassen auch auffm Schlos ein sonderlich Collegium Canonicorum gewesen seyn / welche diese Gegend sampt Jochern von einem Adelstand die von Mocken von adelischer Ankunfft / welche des Raubens gewohnet / vnnd damit den Benachbarten grossen Dampff angelegt / Anno 1218. erkaufft / vnd vom jhm / als auch hernacher Bischoff Johan von Weisbach Anno 1476. Fürstlich erbawet / vnd vnter dem Stifft biß auff das Jahr Christi 1555. gelassen. Zu der Zeit das Geschlecht die von Carlowitz mit Bischoff Johan von Haubitz / eines Testaments halben / so vnterdruckt werden wollen / vnnd darinnen von dessen Vorfahren dem Geschlecht ein Legatum beschehen / einen Streit vnnd Widerwillen angefangen / darüber der Bischoff verjagt vnd endlichen die Sache also vertragen / daß das Stiefft sich mit denen von Carlowitz vorgliechen / das Schlos Stolpen sampt der Stadt vnd Gegend gegen der Stadt Mülberg an der Elben / sampt andern Cohaerenten permutirt, vnd aus Stolpen ein Fürstliches Haus vnd Ampt worden / von Churfürst Augusten auch das Schlos statlichen renovirt, vnd recht zur Fürstlichen Residentz gewidmet. XXV. Moritzburg. ISt ein newes Schlos vnd Jagthaus vnter Dreßden vnd beym Hayn gelegen / von Churfürst Moritzen aussm Grunde Fürstlichen erbawet / ligt am Friedewalde / vnnd wird von den Fürsten von Sachsen offtmals bewohnet wegen der Jagtlust / so dero Gegend angestelt. XXVI. Kalckreut. DIeses Haus ist in vorzeiten der von Kommerstadt gewesen / inmassen solches H. Görg von Kommerstadt Churfüst Moritzen-Cantzler vnd vornemer Raht / noch Anno 1559. besessen / daselbsten

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/23>, abgerufen am 28.03.2024.