Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.

Bild:
<< vorherige Seite

3) Kaiserw., Kreist., Religionstheile.
von dem erhabenen Beyspiele des Monarchen, den
jetzt das Teutsche Reich als sein Oberhaupt vereh-
ret, sich auf alle Glieder des Reichs immer weiter
verbreiten werde; so würde Teutschland vielleicht
selbst noch zum Beyspiele dienen können wie ein
so zusammengesetzter Staatskörper des Unterschie-
des der Religionen ungeachtet dennoch den Haupt-
zweck seiner gemeinsamen Sicherheit und Wohl-
fahrt immer vollkommener zu erreichen ganz wohl
vermögend sey.




IV.
P. Entw. d. Staatsverf. Th. III. R

3) Kaiſerw., Kreist., Religionstheile.
von dem erhabenen Beyſpiele des Monarchen, den
jetzt das Teutſche Reich als ſein Oberhaupt vereh-
ret, ſich auf alle Glieder des Reichs immer weiter
verbreiten werde; ſo wuͤrde Teutſchland vielleicht
ſelbſt noch zum Beyſpiele dienen koͤnnen wie ein
ſo zuſammengeſetzter Staatskoͤrper des Unterſchie-
des der Religionen ungeachtet dennoch den Haupt-
zweck ſeiner gemeinſamen Sicherheit und Wohl-
fahrt immer vollkommener zu erreichen ganz wohl
vermoͤgend ſey.




IV.
P. Entw. d. Staatsverf. Th. III. R
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0291" n="257"/><fw place="top" type="header">3) Kai&#x017F;erw., Kreist., Religionstheile.</fw><lb/>
von dem erhabenen Bey&#x017F;piele des Monarchen, den<lb/>
jetzt das Teut&#x017F;che Reich als &#x017F;ein Oberhaupt vereh-<lb/>
ret, &#x017F;ich auf alle Glieder des Reichs immer weiter<lb/>
verbreiten werde; &#x017F;o wu&#x0364;rde Teut&#x017F;chland vielleicht<lb/>
&#x017F;elb&#x017F;t noch zum Bey&#x017F;piele dienen ko&#x0364;nnen wie ein<lb/>
&#x017F;o zu&#x017F;ammenge&#x017F;etzter Staatsko&#x0364;rper des Unter&#x017F;chie-<lb/>
des der Religionen ungeachtet dennoch den Haupt-<lb/>
zweck &#x017F;einer gemein&#x017F;amen Sicherheit und Wohl-<lb/>
fahrt immer vollkommener zu erreichen ganz wohl<lb/>
vermo&#x0364;gend &#x017F;ey.</p>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
        <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">P. Entw. d. Staatsverf. Th.</hi><hi rendition="#aq">III.</hi> R</fw>
        <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#aq">IV.</hi> </fw><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[257/0291] 3) Kaiſerw., Kreist., Religionstheile. von dem erhabenen Beyſpiele des Monarchen, den jetzt das Teutſche Reich als ſein Oberhaupt vereh- ret, ſich auf alle Glieder des Reichs immer weiter verbreiten werde; ſo wuͤrde Teutſchland vielleicht ſelbſt noch zum Beyſpiele dienen koͤnnen wie ein ſo zuſammengeſetzter Staatskoͤrper des Unterſchie- des der Religionen ungeachtet dennoch den Haupt- zweck ſeiner gemeinſamen Sicherheit und Wohl- fahrt immer vollkommener zu erreichen ganz wohl vermoͤgend ſey. IV. P. Entw. d. Staatsverf. Th. III. R

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/291
Zitationshilfe: Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung03_1787/291>, abgerufen am 07.10.2024.