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Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803.

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dern Ländern franko, oder porto aufgeben oder ab¬
senden, weil die königliche Postkasse das ihr dafür
gebührende Porto, sowol von den inländischen, als
von jenen ausländischen Postämtern erheben kann
und durch die mit denselben führenden Abrechnun¬
gen vergütet erhält. Gleiche Bewandniß hat es
auch in dieser Hinsicht in andern Staaten und
Reichen. In den österreichischen Staaten, in
Frankreich, Rußland etc. können Briefe von einer
Gränze bis zur andern franko oder porto gehen,
weil die dortigen Posten von den Empfängern das
erhalten können, was die Absender nicht bezahlt
haben.

Nur da entstehen Ausnahmen von dieser Re¬
gel, wo ausländische Posten mit den inländischen
keine Berechnung haben, -- theils wegen der Ver¬
schiedenheit des Geldes, theils auch aus andern po¬
litischen Gründen. Daher kömmt es, daß alle
aus Deutschland nach England bestimmten Briefe
bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packet¬
boot, welches sie aufnimmt, frankirt werden müssen,
weil von England kein Porto vergütet wird, da,
wie bekannt, kein englisches Geld aus der Insel
versandt werden darf. -- So verhält es sich auch
mit dem grösten Theile der österreichischen Staa¬
ten. Die dahin gehenden Briefe müssen bis an die

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dern Laͤndern franko, oder porto aufgeben oder ab¬
ſenden, weil die koͤnigliche Poſtkaſſe das ihr dafuͤr
gebuͤhrende Porto, ſowol von den inlaͤndiſchen, als
von jenen auslaͤndiſchen Poſtaͤmtern erheben kann
und durch die mit denſelben fuͤhrenden Abrechnun¬
gen verguͤtet erhaͤlt. Gleiche Bewandniß hat es
auch in dieſer Hinſicht in andern Staaten und
Reichen. In den oͤſterreichiſchen Staaten, in
Frankreich, Rußland ꝛc. koͤnnen Briefe von einer
Graͤnze bis zur andern franko oder porto gehen,
weil die dortigen Poſten von den Empfaͤngern das
erhalten koͤnnen, was die Abſender nicht bezahlt
haben.

Nur da entſtehen Ausnahmen von dieſer Re¬
gel, wo auslaͤndiſche Poſten mit den inlaͤndiſchen
keine Berechnung haben, — theils wegen der Ver¬
ſchiedenheit des Geldes, theils auch aus andern po¬
litiſchen Gruͤnden. Daher koͤmmt es, daß alle
aus Deutſchland nach England beſtimmten Briefe
bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packet¬
boot, welches ſie aufnimmt, frankirt werden muͤſſen,
weil von England kein Porto verguͤtet wird, da,
wie bekannt, kein engliſches Geld aus der Inſel
verſandt werden darf. — So verhaͤlt es ſich auch
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ten. Die dahin gehenden Briefe muͤſſen bis an die

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[33/0041] dern Laͤndern franko, oder porto aufgeben oder ab¬ ſenden, weil die koͤnigliche Poſtkaſſe das ihr dafuͤr gebuͤhrende Porto, ſowol von den inlaͤndiſchen, als von jenen auslaͤndiſchen Poſtaͤmtern erheben kann und durch die mit denſelben fuͤhrenden Abrechnun¬ gen verguͤtet erhaͤlt. Gleiche Bewandniß hat es auch in dieſer Hinſicht in andern Staaten und Reichen. In den oͤſterreichiſchen Staaten, in Frankreich, Rußland ꝛc. koͤnnen Briefe von einer Graͤnze bis zur andern franko oder porto gehen, weil die dortigen Poſten von den Empfaͤngern das erhalten koͤnnen, was die Abſender nicht bezahlt haben. Nur da entſtehen Ausnahmen von dieſer Re¬ gel, wo auslaͤndiſche Poſten mit den inlaͤndiſchen keine Berechnung haben, — theils wegen der Ver¬ ſchiedenheit des Geldes, theils auch aus andern po¬ litiſchen Gruͤnden. Daher koͤmmt es, daß alle aus Deutſchland nach England beſtimmten Briefe bis ans Meer, oder eigentlich bis an das Packet¬ boot, welches ſie aufnimmt, frankirt werden muͤſſen, weil von England kein Porto verguͤtet wird, da, wie bekannt, kein engliſches Geld aus der Inſel verſandt werden darf. — So verhaͤlt es ſich auch mit dem groͤſten Theile der oͤſterreichiſchen Staa¬ ten. Die dahin gehenden Briefe muͤſſen bis an die 3

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Zitationshilfe: Raabe, Heinrich August: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden. Leipzig, 1803, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raabe_postgeheimnisse_1803/41>, abgerufen am 19.04.2024.