Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.Irrungen zwischen Papst und Kaiser. den sollte. 1 Es war der erste feste Vortheil den Östreichaus der Lambardei zog. Auch zu dem Andern aber wollte sich der Kaiser nicht "Da nun unser Herr sah," heißt es in einer spätern Wir sehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober- Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch 1 Rescriptum ad criminationes. 2 Die angeführte Instruction p. 27.
Irrungen zwiſchen Papſt und Kaiſer. den ſollte. 1 Es war der erſte feſte Vortheil den Öſtreichaus der Lambardei zog. Auch zu dem Andern aber wollte ſich der Kaiſer nicht „Da nun unſer Herr ſah,“ heißt es in einer ſpätern Wir ſehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober- Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch 1 Rescriptum ad criminationes. 2 Die angefuͤhrte Inſtruction p. 27.
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Irrungen zwiſchen Papſt und Kaiſer.
den ſollte. 1 Es war der erſte feſte Vortheil den Öſtreich
aus der Lambardei zog.
Auch zu dem Andern aber wollte ſich der Kaiſer nicht
verſtehen. Er hatte keine Neigung den Herzog von Fer-
rara mit Gewalt anzugreifen. Überdieß kamen hiebei die
Lehnrechte des Reiches mit denen des römiſchen Stuhles
in Competenz. Der Kaiſer wollte jene ſchlechterdings nicht
aufgeben. Er nahm den Bund übrigens an, aber dieſe
abgeſonderten Artikel weigerte er ſich zu ratificiren.
„Da nun unſer Herr ſah,“ heißt es in einer ſpätern
päpſtlichen Inſtruction, „daß er betrogen war, daß ſein
Verhältniß zu dem Kaiſer wider Erwarten immer ſchlim-
mer wurde, ſo gab er der alten Behauptung Gehör, die
Abſicht des Kaiſers ſey Italien ganz und gar zu unter-
jochen: er beſchloß, ſich mit Denen zu verbinden, welche
eine gemeinſchaftliche Sache mit ihm hatten, um ſich vor
der Gewalt ſicher zu ſtellen die ihm drohte.“ 2
Wir ſehen: die eigentliche Streitfrage liegt in den ober-
italieniſchen Verhältniſſen. Der Papſt machte Anſprüche
auf Finanzerträge in Mailand und eine Erweiterung ſei-
ner Macht gegen Ferrara, welche der Kaiſer nicht zuge-
ben wollte.
Bemerken wir zugleich das Verfahren Carls V. Durch
ſeine Verträge von 1521 wäre er wohl zu einer Unterneh-
mung wie gegen Frankreich ſo gegen Ferrara verpflichtet
geweſen. Seine Verbündeten glaubten auch ihrerſeits An-
ſpruch an die Vortheile des Sieges machen zu können.
1 Rescriptum ad criminationes.
2 Die angefuͤhrte Inſtruction p. 27.
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| Zitationshilfe: | Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 325. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/335>, abgerufen am 10.08.2024. |


