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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Siebentes Buch. Drittes Capitel.
er hat noch selbst Prediger ordinirt, welche das Abendmahl
unter beiderlei Gestalt austheilten.

Die Vorbedingung zu dem allen und in der That ein
großes Glück war, daß hier zu Lande das Bisthum schon
längst von dem Fürstenthum abhängig geworden; sonst würde
der Hader, der sonst überall zwischen geistlicher und weltli-
cher Regierung, höherer und niederer Geistlichkeit eintrat, ohne
Zweifel auch hier ausgebrochen seyn. Unter dem Vortritt
des Fürsten waren sie beide vereinigt; die Prädicanten wurden
von den Bischöfen entweder begünstigt, oder doch geduldet.

Die Gesammtheit der Stände beruhigte der Churfürst
noch dadurch, daß er ihnen versprach, sich in kein Bündniß
einzulassen ohne ihre Beistimmung.

Eben dieß aber gehörte dazu, um auch nach der andern
Seite hin den Widerwillen zu beseitigen den sein Unterneh-
men hervorrufen konnte, namentlich bei den östreichischen Brü-
dern. Joachim hielt es für angemessen, denselben seine Kir-
chenordnung selbst einzureichen. Ferdinand zeigte sich anfangs
ein wenig verstimmt, weil auf seine letzte Abmahnung keine
Rücksicht genommen worden; der geheime Rath desselben,
Hans Hofmann, versicherte jedoch den brandenburgischen Ge-
sandten, sein Herr sey dem ihren nichts desto minder mit
Gnaden zugethan. 1 Kaiser Carl hat nicht lange nachher --
wir werden der Umstände noch gedenken, unter denen es ge-
schah, -- die Kirchenordnung in aller Form bestätigt: er for-

1 Nach dem Protocoll von Geritz und Schilling antwortete
ihnen Hans Hofmann: "Wihr sollten uns disser der Kön. Mt ge-
thaner Rede nichts kümmern lassen: denn es were gewiß das die
Kön. Mt Chf. Gn. mit allen Gnaden zugethan, und solche Rede
were von J. Mt aus herzlichem mitleiden geredt."

Siebentes Buch. Drittes Capitel.
er hat noch ſelbſt Prediger ordinirt, welche das Abendmahl
unter beiderlei Geſtalt austheilten.

Die Vorbedingung zu dem allen und in der That ein
großes Glück war, daß hier zu Lande das Bisthum ſchon
längſt von dem Fürſtenthum abhängig geworden; ſonſt würde
der Hader, der ſonſt überall zwiſchen geiſtlicher und weltli-
cher Regierung, höherer und niederer Geiſtlichkeit eintrat, ohne
Zweifel auch hier ausgebrochen ſeyn. Unter dem Vortritt
des Fürſten waren ſie beide vereinigt; die Prädicanten wurden
von den Biſchöfen entweder begünſtigt, oder doch geduldet.

Die Geſammtheit der Stände beruhigte der Churfürſt
noch dadurch, daß er ihnen verſprach, ſich in kein Bündniß
einzulaſſen ohne ihre Beiſtimmung.

Eben dieß aber gehörte dazu, um auch nach der andern
Seite hin den Widerwillen zu beſeitigen den ſein Unterneh-
men hervorrufen konnte, namentlich bei den öſtreichiſchen Brü-
dern. Joachim hielt es für angemeſſen, denſelben ſeine Kir-
chenordnung ſelbſt einzureichen. Ferdinand zeigte ſich anfangs
ein wenig verſtimmt, weil auf ſeine letzte Abmahnung keine
Rückſicht genommen worden; der geheime Rath deſſelben,
Hans Hofmann, verſicherte jedoch den brandenburgiſchen Ge-
ſandten, ſein Herr ſey dem ihren nichts deſto minder mit
Gnaden zugethan. 1 Kaiſer Carl hat nicht lange nachher —
wir werden der Umſtände noch gedenken, unter denen es ge-
ſchah, — die Kirchenordnung in aller Form beſtätigt: er for-

1 Nach dem Protocoll von Geritz und Schilling antwortete
ihnen Hans Hofmann: „Wihr ſollten uns diſſer der Koͤn. Mt ge-
thaner Rede nichts kuͤmmern laſſen: denn es were gewiß das die
Koͤn. Mt Chf. Gn. mit allen Gnaden zugethan, und ſolche Rede
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[160/0172] Siebentes Buch. Drittes Capitel. er hat noch ſelbſt Prediger ordinirt, welche das Abendmahl unter beiderlei Geſtalt austheilten. Die Vorbedingung zu dem allen und in der That ein großes Glück war, daß hier zu Lande das Bisthum ſchon längſt von dem Fürſtenthum abhängig geworden; ſonſt würde der Hader, der ſonſt überall zwiſchen geiſtlicher und weltli- cher Regierung, höherer und niederer Geiſtlichkeit eintrat, ohne Zweifel auch hier ausgebrochen ſeyn. Unter dem Vortritt des Fürſten waren ſie beide vereinigt; die Prädicanten wurden von den Biſchöfen entweder begünſtigt, oder doch geduldet. Die Geſammtheit der Stände beruhigte der Churfürſt noch dadurch, daß er ihnen verſprach, ſich in kein Bündniß einzulaſſen ohne ihre Beiſtimmung. Eben dieß aber gehörte dazu, um auch nach der andern Seite hin den Widerwillen zu beſeitigen den ſein Unterneh- men hervorrufen konnte, namentlich bei den öſtreichiſchen Brü- dern. Joachim hielt es für angemeſſen, denſelben ſeine Kir- chenordnung ſelbſt einzureichen. Ferdinand zeigte ſich anfangs ein wenig verſtimmt, weil auf ſeine letzte Abmahnung keine Rückſicht genommen worden; der geheime Rath deſſelben, Hans Hofmann, verſicherte jedoch den brandenburgiſchen Ge- ſandten, ſein Herr ſey dem ihren nichts deſto minder mit Gnaden zugethan. 1 Kaiſer Carl hat nicht lange nachher — wir werden der Umſtände noch gedenken, unter denen es ge- ſchah, — die Kirchenordnung in aller Form beſtätigt: er for- 1 Nach dem Protocoll von Geritz und Schilling antwortete ihnen Hans Hofmann: „Wihr ſollten uns diſſer der Koͤn. Mt ge- thaner Rede nichts kuͤmmern laſſen: denn es were gewiß das die Koͤn. Mt Chf. Gn. mit allen Gnaden zugethan, und ſolche Rede were von J. Mt aus herzlichem mitleiden geredt.“

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/172>, abgerufen am 19.04.2024.