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Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.

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schleppt, so daß für ihre Herstellung günstige Geschäfts-Kon¬
junkturen häufig nicht ausgenutzt werden können
. -- Für
die unvermeidlichen Sünden des Ausführenden muß der
Staat das Lehrgeld zahlen. -- Und bei alledem ist derselbe durch
einen so schwerfälligen und komplizirten Apparat nicht einmal
davor geschützt, daß die veranschlagten und bewilligten Baukosten
eingehalten werden! -- --

II.

Mängel so tief greifender Art lassen das Verlangen nach
einer radikalen Reform des preußischen Staats-Bau¬
wesens
allerdings als ein sehr gerechtfertigtes erscheinen. Auch
die wesentlichsten Zielpunkte dieser Reform sind -- soweit es um die
hier vorzugsweise in Betracht gezogene Seite unserer Staats¬
bauten sich handelt -- kaum noch zweifelhaft.

Man wird einerseits dafür sorgen müssen, daß
die den Staatsbauten zugewendete baukünstlerische
Thätigkeit des Landes hinfort nicht mehr durch die
Hauptstadt allein aufgesaugt werde
, daß vielmehr in
den Provinzen des Staates wiederum ein eigenartiges
architektonisches Leben sich entfalte
!

Man wird andererseits von der Herstellung bau¬
künstlerischer Werke im Wege eines bureaukratisch ge¬
regelten
, amtlichen Geschäftsganges absehen müssen,
wie man längst überall darauf verzichtet hat, Schöpfun¬
gen der übrigen Künste durch amtliche Anstellung von
Malern
, Bildhauern, Dichtern und Komponisten her¬
vor rufen zu wollen
! --

Wenn der Bruch mit den durch lange Zeit festgehaltenen
Traditionen des Staats, welchen die zweite Forderung enthält,
zunächst bedenklich erscheinen sollte, so wird ein Rückblick auf den
historischen Ursprung der bisherigen Einrichtungen unseres Staats-
Bauwesens diese Bedenken leicht zerstreuen.

Daß sich in Deutschland ein Institut der Baubeamten ent¬
wickelt hat, wie es die übrigen Kulturstaaten in gleichem Sinne
und namentlich in gleicher Anwendung auf das Gebiet der schöpfe¬
rischen architektonischen Leistungen nicht kennen, ist die natürliche

ſchleppt, ſo daß für ihre Herſtellung günſtige Geſchäfts-Kon¬
junkturen häufig nicht ausgenutzt werden können
. — Für
die unvermeidlichen Sünden des Ausführenden muß der
Staat das Lehrgeld zahlen. — Und bei alledem iſt derſelbe durch
einen ſo ſchwerfälligen und komplizirten Apparat nicht einmal
davor geſchützt, daß die veranſchlagten und bewilligten Baukoſten
eingehalten werden! — —

II.

Mängel ſo tief greifender Art laſſen das Verlangen nach
einer radikalen Reform des preußiſchen Staats-Bau¬
weſens
allerdings als ein ſehr gerechtfertigtes erſcheinen. Auch
die weſentlichſten Zielpunkte dieſer Reform ſind — ſoweit es um die
hier vorzugsweiſe in Betracht gezogene Seite unſerer Staats¬
bauten ſich handelt — kaum noch zweifelhaft.

Man wird einerſeits dafür ſorgen müſſen, daß
die den Staatsbauten zugewendete baukünſtleriſche
Thätigkeit des Landes hinfort nicht mehr durch die
Hauptſtadt allein aufgeſaugt werde
, daß vielmehr in
den Provinzen des Staates wiederum ein eigenartiges
architektoniſches Leben ſich entfalte
!

Man wird andererſeits von der Herſtellung bau¬
künſtleriſcher Werke im Wege eines bureaukratiſch ge¬
regelten
, amtlichen Geſchäftsganges abſehen müſſen,
wie man längſt überall darauf verzichtet hat, Schöpfun¬
gen der übrigen Künſte durch amtliche Anſtellung von
Malern
, Bildhauern, Dichtern und Komponiſten her¬
vor rufen zu wollen
! —

Wenn der Bruch mit den durch lange Zeit feſtgehaltenen
Traditionen des Staats, welchen die zweite Forderung enthält,
zunächſt bedenklich erſcheinen ſollte, ſo wird ein Rückblick auf den
hiſtoriſchen Urſprung der bisherigen Einrichtungen unſeres Staats-
Bauweſens dieſe Bedenken leicht zerſtreuen.

Daß ſich in Deutſchland ein Inſtitut der Baubeamten ent¬
wickelt hat, wie es die übrigen Kulturſtaaten in gleichem Sinne
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[10/0018] ſchleppt, ſo daß für ihre Herſtellung günſtige Geſchäfts-Kon¬ junkturen häufig nicht ausgenutzt werden können. — Für die unvermeidlichen Sünden des Ausführenden muß der Staat das Lehrgeld zahlen. — Und bei alledem iſt derſelbe durch einen ſo ſchwerfälligen und komplizirten Apparat nicht einmal davor geſchützt, daß die veranſchlagten und bewilligten Baukoſten eingehalten werden! — — II. Mängel ſo tief greifender Art laſſen das Verlangen nach einer radikalen Reform des preußiſchen Staats-Bau¬ weſens allerdings als ein ſehr gerechtfertigtes erſcheinen. Auch die weſentlichſten Zielpunkte dieſer Reform ſind — ſoweit es um die hier vorzugsweiſe in Betracht gezogene Seite unſerer Staats¬ bauten ſich handelt — kaum noch zweifelhaft. Man wird einerſeits dafür ſorgen müſſen, daß die den Staatsbauten zugewendete baukünſtleriſche Thätigkeit des Landes hinfort nicht mehr durch die Hauptſtadt allein aufgeſaugt werde, daß vielmehr in den Provinzen des Staates wiederum ein eigenartiges architektoniſches Leben ſich entfalte! Man wird andererſeits von der Herſtellung bau¬ künſtleriſcher Werke im Wege eines bureaukratiſch ge¬ regelten, amtlichen Geſchäftsganges abſehen müſſen, wie man längſt überall darauf verzichtet hat, Schöpfun¬ gen der übrigen Künſte durch amtliche Anſtellung von Malern, Bildhauern, Dichtern und Komponiſten her¬ vor rufen zu wollen! — Wenn der Bruch mit den durch lange Zeit feſtgehaltenen Traditionen des Staats, welchen die zweite Forderung enthält, zunächſt bedenklich erſcheinen ſollte, ſo wird ein Rückblick auf den hiſtoriſchen Urſprung der bisherigen Einrichtungen unſeres Staats- Bauweſens dieſe Bedenken leicht zerſtreuen. Daß ſich in Deutſchland ein Inſtitut der Baubeamten ent¬ wickelt hat, wie es die übrigen Kulturſtaaten in gleichem Sinne und namentlich in gleicher Anwendung auf das Gebiet der ſchöpfe¬ riſchen architektoniſchen Leiſtungen nicht kennen, iſt die natürliche

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Zitationshilfe: Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raschdorff_hochbau_1880/18>, abgerufen am 07.10.2024.